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E 4260(C)1974/34/, 119. Beiträge des Bundes an die Unterstützung bedürftiger Emigranten und Flüchtlinge in der Schweiz. Finanzierung des Dauerasyls.
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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* Verpflichtungsschein
Siehe Kopie.


* Weisungen des Eidg. Justiz- und Polizeidepartementes zum Bundesbeschluss vom 16.12.1947 über die Beiträge des Bundes an die Unterstützung bedürftiger Emigranten und Flüchtlinge in in der Schweiz, vom 20.2.1948
Gemäss Ziffer 2, Abs. a werden keine Beiträge für Ausländer geleistet, "die über eigene Mittel oder ein regelmässiges ausreichendes Arbeitseinkommen verfügen."
Gemäss Ziffer 14 wird die Rückforderung der Leistungen soweit zumutbar" für den Fall vorbehalten, "dass der Ausländer nachträglich in den Besitz von Mitteln oder ausreichendem Verdienst gelant. Hinterlässt der Unterstützte bei seinem Tode Vermögen, so haftet die Erbschaft für die Rückerstattung."


Dossier: Korrespondenz mit der Schweiz. Zentralstelle für Flüchtlingshilfe


* Schweizerische Zentralstelle für Flüchtlingshilfe an Bundesrat Ed. von Steiger, 25.7.1947
Die SZF erklärt sich bereit, eine Mitfinanzierungsgarantie für die Erteilung des Dauerasyls zu leisten. Sie SZF macht jedoch darauf aufmerksam, dass die Hilfswerke in ihrer Garantieerklärung das Wort nötigenfalls verwenden werden. Dies bedeutet, dass die Garantie u.a. nur dann wirksam wird, wenn "der Dauerasylant über keine eigenen Mittel verfügt und er aus Gesundheitsgründen oder weil er keine zumutbare Arbeti findet keine oder nur ungenügende Verdienstmöglichkeiten hat."
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