Language: ns
1942-1945
AfZ; NARA RG 242 T 120 / MF 2651
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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AfZ NARA RG 242 T 120 / MF 2651

[nicht alle Serials erfasst.]


Serial Number: 5545


Seitennummer: E 387430 - 387543
Umfang: 114 S.
Bemerkung (Karteikarte AfZ, paraphrasiert - meist aktenproduzierende Stelle plus Dossiertitel bzw. Inhaltsangabe): AA, RSHA, Partei Dienststellen, Politische Berichte 1942 - 1945. - Inhalt: Diverse Berichte aus der Schweiz; Verschiebung der Haltung in der Schweiz (387430); Wiederaufbau-Spende in der Schweiz 1944 (387478) u.a....
Kurzbeschrieb: nicht relevant.

Einzelne Dokumente:

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Serial Number: 5547


Seitennummer: E 387556 - 387599
Umfang: 44 S.
Bemerkung (Karteikarte AfZ, paraphrasiert - meist aktenproduzierende Stelle plus Dossiertitel bzw. Inhaltsangabe): AA Abteilung Inland II (Geheim). Ausreisegenehmigung für Juden gegen Zahlung von Devisen 1942-1943. - Inhalt: Verschiedene Ausreisegesuche gegen Finanzierung; u.a. für die Schweiz; Verkauf von Bewilligungen.
Kurzbeschrieb: Ganzes Dossier wurde verfilmt; vollständig kopiert.

Einzelne Dokumente:


Vierjahresplan (Gramsch) an AA Berlin, 11.1.1943


[KOPIE]

Vierjahresplan hat keinen Auftrag "zum Devisenerwerb durch Erteilung von Ausreisegenehmigungen für Juden" erteilt. "Wie vom Sicherheitshauptamt zu erfahren war, hat der Sicherheitsdienst in Holland derartige Auswanderungsgenehmigungen erteilt und die hierbei erlösten Devisen an die Reichsbank abgeliefert."


Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD [Unterschrift unleserlich] an AA Berlin (Dr. Klingenfuss), 11.12.1942, "Betrifft: Auswanderung des Juden E.M. Meyers nebst Ehefrau und Tochter nach der Schweiz"


[KOPIE]

Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei hat im Oktober 1941 die Auswanderung von Juden aus Reich und besetzten Gebieten untersagt. Nur Ausnahmen "bei Vorliegen eines positiven Reichsinteresses".
"Im Laufe der nachfolgenden Zeit sind nun Anträge von Juden bei verschiedenen Dienststellen, u.a. besonders beim Reichswirtschaftsministerium und der Reichsbank, sowie bei Rechtsanwälten, insbesondere Schweizer Rechtsanwälten, insbesondere Schweizer Rechtsanwälten, eingegangen, in denen unter Anbietung hoher Devisenbeträge um Genehmigung der Auswanderung gebeten wird. Trotz schwerster politischer bedenken, die laufend von hier aus geäussert wurden und werden, und des ausdrücklichen Hinweises auf die gefährlichen Auswirkungen solcher Genehmigungen im Ausland wurde von seiten des Reichswirtschaftsministeriums und der Reichsbank mit Rücksicht auf die angespannte Devisenlage des Reiches grösster Wert darauf gelegt, von Fall zu Fall Auswanderungsanträgen dann stattzugeben, wenn hohe Devisenbeträge anfallen."
"Diesen Anträgen wird nur näher getreten, wenn der jüdische Antragsteller und seine Angehörigen im fortgeschrittenen Lebensalter stehen, keine besonderen sicherheitspolizeilichen Gründe der Auswanderung entgegenstehen und ein Devisenbetrag von mindestens 100.000 sfrs. je Person unter Verzicht auf den Gegenwert zur Verfügung gestellt werden."
Antrag Meyers wird "im Hinblick auf seine berufliche Stellung abgelehnt".


Luther an Deutsches Generalkonsulat Zürich, 8.12.1942


[KOPIE]

"Prüfung der Angelegenheit hat Bestätigung für vereinzelte auch von dort angeführte Fälle von Devisenerwerb auf genanntem Wege ergeben. Auswärtiges Amt hat inzwischen zum Ausdruck gebracht, dass es von sich aus dieses Verfahren als grundsätzlich unerwünscht betrachtet. Bitte daher von Weiterleitung entsprechender Anträge abzusehen, jedoch weiterhin zu berichten falls näheres in diesem Zusammenhang bekannt wird.


Klingenfuss an RSHA (Eichmann), 6.12.1942


[KOPIE]

erwähnt als Beilage zwei Berichte des Deutschen Generalkonsulats in Zürich (28.12.1942 bzw. 1.12.1942) betr. "Ausreisesichtvermerken an Juden". "In der gleichen Angelegenheit nimmt der Vertreter des Auswärtigen Amtes beim Reichskommissar für die besetzten Niederländischen Gebieten [xxx] in einem Schreiben vom 30.11. Stellung [...]."


Klingenfuss an Beauftragen für Vierjahresplan, 6.12.1942


[KOPIE]

Übermittelt Stellungnahme des AA.


Klingenfuss an Vertreter des Auswärtigen Amtes beim Reichskommissar für die besetzten Niederländischen Gebiete (Den Haag), 6.12.1942


[KOPIE]

"In der Zwischenzeit habe ich mich bereits mit den in Frage kommenden Stellen in Verbindung gesetzt, um die Frage der Erteilung von Ausreisegenehmigungen gegen Devisenerwerb zu klären. Es wurde dabei zum Ausdruck gebracht, dass solche Verfahren seitens des Auswärtigen Amtes grundsätzlich als unerwünscht zu bezeichnen sind."


Deutsches Generalkonsulat Zürich an AA Berlin, 1.12.1942, "Betr.: Devisenangebote für die Erteilung von Einreisegenehmigungen an nichtarische Personen in Deutschland und in den besetzten Gebieten"


[KOPIE]

Beilage Brief Zuppinger (siehe unten).


Frau S. Zuppinger-Eisentraut, Zürich, an Deutschen Generalkonsul Zürich, 23.11.1942 (Abschrift)


[KOPIE]

Deutsche, wohnhaft in der Schweiz (seit 1898), bittet um eine Ausreisegenehmigung für eine "ausgezeichnete Violinkünstlerin" [Name wird nicht genannt]. Die Verwandten bieten 10000 Fr. zugunsten der Deutsche Winterhilfe für die Ausreise aus Holland.
Die Konsulatsangestellte habe sie darauf hingewiesen, dass sie sich mit einem solchen Anliegen strafbar mache. Die Schreiberin meint aber: "Nun meine ich, Herr Generalkonsul, dass es doch im Gegenteil meine Pflicht ist, dieses Anerbieten für die deutsche Winterhilfe Ihnen zur Kenntnis zu bringen!"
Fragt, ob sie sich an eine Behörde in Holland wenden muss.
Weist auf ihre deutsche Abstammung hin.


Deutsches Generalkonsulat Zürich an AA Berlin, 30.11.1942, "Betr.: Devisenangebote für die Erteilung von Einreisegenehmigungen an nichtarische Personen in Deutschland und in den besetzten Gebieten"


[KOPIE]

Beilage Brief Schwarze (siehe unten).


Schwarze an Deutsches Generalkonsulat, 30.11.1942


[KOPIE]

"Die Genannte ist angeblich in Kenntnis gesetzt worden, dass sie am 10. Dezember nach einem Ort des Generalgouvernements abtransportiert wird und es wird unter diesen Umständen gebeten, die zuständige Stelle in Holland telegraphisch benachrichtigen zu lassen, dass ein Angebot aus der Schweiz erfolgt ist, damit der beabsichtigte Transport bis zur Entscheidung über das Angebot verzögert wird."
Separates Blatt mit dem Namen: Fräulein Eugenie Cohn-Konewski, 63 Jahre, Musiklehrerin. Lager Westerbork, Holland (früher Rotterdam).


Deutsches Generalkonsulat Zürich an AA Berlin, 28.11.1942, "Betr.: Devisenangebote für die Erteilung von Einreisegenehmigungen an nichtarische Personen in Deutschland und in den besetzten Gebieten"


[KOPIE]

Schweizer Presse habe in den letzten Tagen in grösserer Aufmachung eine amtliche Mitteilung der britischen Regierung wiedergegeben (unter Titel "Handel mit Menschenleben").
"In der englischen Verlautbarung wird ohne Namensnennung von einem schweizerischen Rechtsanwalt und von einer Frau in Zürich gesprochen, die solche Geschäfte betrieben hätten. Im englischen Rundfunk aber soll, wie mir von einem schweizerischen Bekannten mitgeteilt wurde, u.a. der Name Wiederkehr genannt worden sein."
Generalkonsul hat Wiederkehr zu sich gebeten und folgendes erfahren: Er habe insgesamt der Reichsbank "freie Devisen für etwa 2 Millionen schweizer Franken zugeführt". Zur Zeit bearbeite er zwei Fälle, jüdische Familien in Holland, Alexander und Hirschler. 600'000 Fr. würden zur Verfügung stehen. Die Engländer seien auf diese Auswanderungen "durch das unvorsichtige Treiben zweier Holländer aufmerksam geworden, eines Bankiers Götzen aus Den Haag und eines gewissen Herrn Puttkammer von der Rotterdamschen Bankvereinigung".
Büchi wird erwähnt. "Bei der in der amtlichen Verlautbarung erwähnten Frau in Zürich, die ebenfalls solche Geschäfte gemacht haben soll, handle es sich um eine gewisse Frau Hochberg, eine Holländerin, die einen schweizerischen Juden geheiratet habe." Er habe keine Verbindung zu Frau Hochberg. "Auch mit einer Fräulein Dr. Marga Wertheimer in Zürich, die, wie er gehört habe, sich ebenfalls mit Geschäften dieser Art befasse, stehe er nicht in Verbindung."
Wiederkehr sei vom englischen Vizekonsul Neumark ebenfalls befragt worden, der Kenntnis von einem Fall gehabt habe: Direktor Jakob von der Firma Jelmoli, der in Holland ein Devisenstrafverfahren hatte. "Er [Wiederkehr] habe in diesem Fall die Auswanderungsgenehmigung von den deutschen Behörden gegen Zahlung eines grösseren Betrages erlangen können, doch hatte er dem Vizekonsul Neumark gegenüber diese Zahlung sehr gut als Strafe im Devisenunterwerfungsverfahren erklären können."


Reichskommissar für die besetzten Niederländischen Gebiete (Vertreter des Auswärtigen Amtes, Bene) an AA Berlin, 30.11.1942, "Betr. Abwanderung von Juden"


[KOPIE]

Weitere Ausreisegenehmigungen werden nicht mehr erteilt.
"Man muss sich darüber klar sein, dass bei Juden und Holländern der Eindruck entstanden ist, dass die deutsche Polizei käuflich sei und dass es nur auf die Höhe des angebotenen Betrages und den inneren Halt des einzelnen Beamten ankäme oder mit anderen Worten: die Nationalsozialisten sind auch nicht besser als andere.
Bedenklicher aber ist noch die Haltung, die ausländische Konsuln eingenommen haben. Z.B. sagte der schweizerische Konsulatsverweser, der bei seinem Abschiedsbesuch unter dienstlichen Fällen, die er zu Sprache brachte, auch die Ausreisegenehmigung für die schweizer Jüdin Müller erwähnte, es sei schade, dass Frau M. dem SD keine Devisen anbieten könne, dann könnte sie sofort abreisen. Dieser Antrag schwebt schon länger und wurde aus Sicherheitsgründen bisher nicht genehmigt."
Weitere Beispiele: italienischer Konsul und schwedische Gesandtschaft.
"Der Herr Reichskommissar möchte jedenfalls, dass die Juden erst nach dem Osten abgeschoben werden, ehe man sie gegen Zahlung von Devisen hinauslässt. Sie würden dann von Deutschland und nicht von den Niederlanden aus freigelassen werden."
Rauter (Höherer SS- und Polizeiführer) wird Angelegenheit mit Reichsführer-SS in nächsten Tagen besprechen.


Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD an AA Berlin (Rademacher), 1.12.1942, "Betrifft: Auswanderung des Juden E.M. Meyers nebst Ehefrau und Tochter nach der Schweiz"


[KOPIE]

Ausreise wird nicht erlaubt, weil es sich "um einen ehem. Professor an der Universität in Leiden, also einem [sic] Intellektuellen handelt".


Klingenfuss an RSHA, 2.12.1942 [Durchdruck als Konzept]


[KOPIE]

Thema ist Meyers, für den es offenbar auch ein Angebot der Schwedischen Gesandtschaft gibt.
In der Schweiz sind mehrere Anträge eingegangen, "bei denen allerdings geringere Frankenbeträge" (10000-15000 Fr.) im Spiel sind. Frage, ob solche Anträge überhaupt weitergeleitet werden sollen.


Klingenfuss an Vierjahresplan, o.D.


[KOPIE]

Beim Angebot für Meyers handelt es sich um 150000 Franken.


Reichskommissar für die besetzten Niederländischen Gebiete, Der Vertreter des Auswärtigen Amtes (Bene), 27.11.1942


[KOPIE]

Familie Meyers soll von Westerbork nach Theresienstadt abgeschoben werden. Das Ausreisegesuch der Schwedischen Gesandtschaft ist abzulehnen. "Eine Ausreisebewilligung aus den Niederlanden oder aus Deutschland nach dem neutralen Ausland würde nach hiesiger Ansicht grosse Schädigung deutscher Interessen bedeuten." Schaden wäre grösser als der Nutzen von 150'000 Fr.


Telegramm Bene (Den Haag) an AA Berlin, 27.11.1942


[KOPIE]

Alliierte Radiosender informieren, dass USA und Niederlande Massnahmen ergreifen gegen deutsche Pläne von Freikaufaktionen zwecks Devisenerwerbs. Radiomeldung spricht von 500 Juden, die freigekauft werden sollen. "Tatsache ist, dass während meiner Abwesenheit dem Reichssicherheitshauptamt auf Anforderung von hier aus etwa 180 Vorschläge unterbreitet worden sind, von denen rund 150 Fälle abgelehnt wurden, 28 zur zeit noch bearbeitet werden. Bisher ist nur eine Genehmigung gegen Zahlung von Schfrs. 50 000.- erteilt worden und der betreffende Jude ist abgereist. Soweit ich hier erfahren habe, geht der Auftrag zu diesem Devisenerwerb durch Erteilung von Ausreisegenehmigungen vom Vierjahresplan aus. In der heutigen Besprechung mit Reichskommissar und Generalkommissaren wurde weitere Bearbeitung solcher Ausreiseanträge als unerwünscht bezeichnet."


Telegramm Luther an Deutsches Generalkonsulat Zürich, ohne Datum [?.11.1942]


[KOPIE]

"Bereits erfolgte Aussiedlungsmassnahmen gegen Juden können grundsätzlich in keinem Falle rückgängig gemacht werden, auch an Ausreisegenehmigungen gegen Bezahlung ist nicht gedacht. Vertraulich wird bemerkt, dass ein Angebot hierher weitergeleitet werden kann, wenn es sich um eine über 60 Jahre alte Person handelt und 100 000 Franken zur Verfügung stehen."
[maschinenschriftliche Randbemerkung:] "Das Reichssicherheitshauptamt gibt auf Befragen an, dass in ganz vereinzelten Fällen unter den nebenstehenden Voraussetzungen Ausnahmen gemacht wurden, und zwar auf Drängen der Reichsbank, welche auf die entsprechenden Devisen Wert legt."


Deutsches Generalkonsulat an AA Berlin, 17.11.1942, "Betr.: Devisenangebote für die Erteilung von Einreisegenehmigungen an nichtarische Personen in Deutschland und in besetzten Gebieten"


[KOPIE]

P. Schwarze, in St. Gallen wohnender Deutscher, früher Direktor der Röchling Bank Basel, teilte mit, "ein ihm bekannter schweizerischer Rechtsanwalt habe ihn um seine Vermittlung gebeten, um die Frage zu klären, ob eine Möglichkeit bestünde, dass nichtarische Personen in Deutschland oder in besetzten Gebieten (Niederlande und Belgien) die deutsche Genehmigung zur Ausreise nach der Schweiz erhalten würden, wenn den deutschen Behörden dafür ein namhafter Devisenbetrag zur Verfügung gestellt werde."
"Zufällig war am gleichen Tag ein mir bisher nicht bekannter Schweizer namens Büchi wegen einer ähnlichen Angelegenheit erschienen; er hatte unter Vorzeigung verschiedener Bankakkreditive behauptet, er habe auf Grund von Besprechungen mit deutschen Stellen Abmachungen der erwähnten Art über namhafte Beträge bereits getroffen und sei nun im Begriff, dieses 'Geschäft' auf einige Millionen Schweizerfranken auszudehnen, benötige aber dazu einen Sichtvermerk zur Reise nach Deutschland."
Generalkonsul bittet um Weisungen, "da Schwarze mitgeteilt hat, er habe bereits einige neue Fälle in Bearbeitung, und glaube sicher, dass er eine grössere Zahl von Fällen und damit auch einen ansehnlichen Devisenbetrag zusammenbekommen würde, falls deutscherseits auf derartige Angebote eingegangen werden sollten".


P. Schwarze an Deutsches Generalkonsulat Zürich, 11.11.1942


[KOPIE]

Überreicht Abschriften von Akkreditiven (nimmt Bezug auf das Gespräch mit Generalkonsul). "Die Originale der Akkreditive sind von der Schweizerischen Bankgesellschaft direkt an die Reichsbank gesandt."
Schwarz wurde von einem schweizerischen Rechtsanwalt um Vermittlung gebeten.
Beilage: Abschriften von Akkreditiven bei der Schweizerischen Bankgesellschaft:
- Eugenie Cohn-Konewski Musiklehrerin aus Rotterdam, Fr. 15000.- (14.11.1942);
- Louis Schloss und Johanna Schloss, geb. Bildesheim, Berlin, 10000.- (14.11.1942); Angebot stammt von Halbbruder der Frau Schloss, der seit 15 Jahren in Argentinien lebt.


Presseabteilung Auswärtiges Amt, "Globereuter Morse aus London 20.30 h (v. 24.11.): Zum Verkauf von Ausreisebewilligungen", 25.11.1942


[KOPIE]

Londoner Erklärung, die Freikaufaktionen verbietet.


Rademacher (AA) an Vertreter des Auswärtigen Amtes beim Reichskommissar für die besetzten Gebiete in den Niederlanden, Den Haag, 10.11.1942


[KOPIE]

Bekam von schwedischer Gesandtschaft Berlin eine Notiz betr. E.M. Meyers. Gesandtschaft deutet an, dass Familie Meyers 150000 Fr. bezahlen würden, wenn sie in die Schweiz ausreisen könnten. Bittet um Prüfung der Angelegenheit.


"Notiz", Unterschrift unleserlich z.H. Klingenfuss


[KOPIE]

E.M. Meyers ist am 7.8.1942 verhaftet worden, befindet sich mit Frau und Tochter in Westerbork. Befürwortung der Ausreise durch Regierungsrat Quetting, RSHA, und durch Herren Müller und Eismann (Reichssicherungsamt) sei angeblich von grosser Bedeutung. Es besteht Hinweis der Gesandtschaft Schwedens, dass Meyers 150000 für Ausreise zahlen würde.


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Serial Number: 5549


Seitennummer: E 387636 - 387835
Umfang: 200 S.
Bemerkung (Karteikarte AfZ, paraphrasiert - meist aktenproduzierende Stelle plus Dossiertitel bzw. Inhaltsangabe): AA Inland II (Geheim). Akten betr. Juden in Frankreich 1942-1944 (Fortsetzung von Serial 2257 H). - Inhalt: [...] Schweizer Juden und ihre Heimschaffung durch Schweizer Konsulat in Paris 1942 (ca. 250 Personen) (387779).
Kurzbeschrieb: 1 Dokument kopiert, sonst nicht relevant.

Einzelne Dokumente:


Telegramm Schleier (Paris) an AA Berlin, 11.12.1942


[KOPIE]

"Von Konsulaten weiterer neutraler, befreundeter oder verbündeter Staaten [neben Türkei und Italien] habe lediglich schweizer Konsulat zum Ausdruck gebracht, dass es wegen Rückführung seiner jüdischen Staatsangehörigen bei seiner Regierung vorstellig werden wolle. Nach Abschub der Juden bulgarischer, rumänischer und griechischer Staatsangehörigkeit erscheine nunmehr baldige Evakuierung der Juden aller übrigen neutralen Verbündeten oder befreundeten Staaten geboten."
Es handle sich um "Juden schweizer Staatsangehörigkeit": "rund 250" Personen.
Nach dem 1.1.1943 sind diese zum Tragen des Judenstern verpflichtet.


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