Language: ns
1937-1942
BArch Berlin, R 2, 14169;
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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Abkommen mit ausländischen Staaten über den Devisen- und Zahlungsverkehr, hier Schweiz  (1.1.1939-16.9.1941)
Umfang:
(259 Bl.)
Kurzbeschrieb: Abkommenstexte, Briefwechsel

Wingen, Aufzeichnung des Auswärtigen Amtes über das Ergebnis der deutsch-schweizerischen Wirtschaftsverhandlungen, 5.12.1938 (Bl. 53-58):


Unterzeichnung sei am letzten Tag fast gescheitert, weil RWM gefordert hatte, dass Personen, die nach dem 30.6.1937 die Schweizer Staatsangehörigkeit erworben haben oder erwerben werden, am Transfer nicht teilnehmen dürfen. Schweiz sah darin Verletzung der Bundesverfassung und lehnte nachdrücklichst ab und wollte ganzen Vertrag nicht unterzeichnen. AA nahm Rücksprache mit RWM. Vermittlungsvorschlag der Schweizern: « wonach für die Abkommensdauer praktisch unserer Forderung nach Nichtbeteiligung eingebürgerter Emigranten am Transfer Rechnung getragen wird ». « Es wurde im übrigen von den schweizerischen Vertretern stark betont, dass die Schweiz keinerlei Interesse an dem genannten Personenkreis habe. »
Gesamtbeurteilung: fast Abbruch und vertragsloser Zustand. « Das erschien aus verschiedenen Gründen auch deutscherseits weder wünschenswert noch vertretbar. » Der Wert des Abkommens für die deutsche Wirtschaft sei höher als Zugeständnisse. « Auf schweizerischer Seite bestand ein bemerkenswerter, nicht nur ad hoc zur Schau getragener Optimismus inbezug auf eine günstigere und ruhigere Entwicklung der deutsch-schweizerischen ökonomischen und politischen Beziehungen für die nächste Zukunft. » Wenn nicht werde Kampf insbesondere um Devisenspitze und Reisevekehr losgehen.

Reichsbankdirektorium an Ministerialrat Prause (an Herrn Reichsminister der Finanzen), 15.4.1939 (Bl. 78):


Kommende Verhandlungen mit der Schweiz. Wunsch der Reichsbank wird noch einmal betont, dass ein Zahlungsabkommen mit der Schweiz erreicht werden soll. Mit einem Zahlungsabkommen könnten auch « die Arbeiten der Regierungsstellen zur Anpassung des Gesamtzahlungsverkehrs an die jeweiligen Verhältnisse erleichtert werden ».

Hemmen, Aufzeichnung über Stand der Verhandlungen mit der Schweiz (Abschrift), 9.7.1940 (Bl.243-246):


Deutsche Forderungen: 1) völlig freie Wahl des Einkaufs auf Rumpfclearing, 2) Kreditgewährung für zusätzliche Bestellungen von Werkzeugmaschinen, Waffengeräten, Munition und Rohaluminium, 3) auf landwirtschaftlichem Gebiet bestehen « sehr hohe Bezugsmöglichkeiten » an Frischmilch, Kondensmilch, Milchpulver, Trester und Pektin[?], Schweinen, Rindvieh und Obst in der Höhe von 40-50 Mio. Fr. in den nächsten 6 Monaten. « Demgegenüber sind die deutschen Gegenlieferungen gering », 4) gegenwärtig wird über Aluminiumlieferungen verhandelt in der Höhe der bisherigen Lieferungen an England, über ca. 70 Mio. Fr. WErzkeugmaschinen-Lieferungen, 65 Mio. Kriegsgerät, « das aber mehr gesteigert werden kann. » « Die Bezahlung erfolgt durch obigen Kredit. Die Schweiz stellt NE-Metalle: Zinn, Nickel, Kupfer, Bronze, Messing, Blei etc. Wir liefern Kohlen und den fèr die Anfertigung erforderlichen Stahl. » 5) Schweiz sperre alle Kriegsgerät-Lieferungen an Feindstaaten. Nach Neutralen nur auf Hohe 1938. 6) Wir treten ein in holländische, belgische und norwegische Kriegsgerät-Bestellungen in der Schweiz bzw. übernehmen die dafür reservierten Rohstoffe und Fabrikationskapzität. 7) Transfer bei 2% 8) « Die auf Reisekonto infolge Fortfall der Touristik aufgesammelten ca. 6 Millionen sfrcs werden zur freien Verfügung der Reichsbank in Devisen überwiesen. Unsere Guthaben auf Kohle-Eisen-Konto und auf Sonderkonto in Höhe von 28 Millionen sfrcs sind bereits übertragen worden. » 9) Die Schweiz erwartet demgegenüber Aufhebung der Kohlensperre und normale Versorgung der Schweiz mit Kohle und Koks sowie Lieferung von Phosphat. « Die Abnahme der Schweiz von Kali ist bedeutsam und erfolgt unter unserem Druck ausschliesslich aus Deutschland. Das Aufkommen daraus ist jedoch für die Bezahlung der Zinsen der beiden internationalen Kalianleihen reserviert. » Es stünden noch Verhandlungen über Regelung mit Protektorat, mit Polen aus und auch Wunsch nach Wiederaufnahme des Handelverkehrs der Schweiz mit Holland, Belgien und Frankreich.

Seyboth (RWM) an MinDir Wucher (Reichsfinanzministerium), MinDir Walter (Reichsernährungsministerium) und RbDir Rex (Reichsbank-Direktorium), Schnellbrief, 4.6.1941. Darin: Seyboth, Aufzeichnung über das Ergebnis der in der Zeit vom 23. bis 31.5.1941 in Berlin geführten deutsch-schweizerischen Verhandlungen, 5.6.1941 [?] (Abschrift) (Bl.253-258):


1. Vorschusskredite für neue Heereslieferungen.
Schweiz hat Kredit entsprochen. « Um die Finanzierung dieser Vorschüsse zu erleichtern, wurde von uns zugestanden, dass, abgesehen von besonders dringlichen Zahlungen für Nebenkosten udgl. Zahlungsfristen bis zu 3 Monaten eingeführt werden können. ... Die Überwälzung der Finanzierungskosten auf die deutschen Besteller ist unzulässig. » Schweizer Gegenforderungen: a) 200000 Tonnen Kohle monatlich. Wegen Transportschwierigkeiten könnten aber jetzt nur 100000 T geliefert werden. Wenn nach dritten Ländern mehr geliefert werden kann dann auch wieder mehr an Schweiz. b) Eisen. ... « Die Zugeständnisse für Kohle und Eisen wurden unter der Voraussetzung gemacht, dass sich die Schweiz bereit erklärt, die Bezahlung der in den besetzten Gebieten beschlagnahmten Waren drittländischen Ursprungs und schweizerischen Eigentums im Clearingwege entgegenzunehmen. » Es handelt sich um Waren im Wert von 20-30 Mio Fr. so australische Wolle, Baumwolle etc. «  Mit Rücksicht auf unser Entgegenkommen in der Eisenfrage scheint die Schweiz bereit zu sein, sich mit der Clearingzahlung einverstanden zu erklären, obwohl die Eröffnungen über die nur beschränkten Lieferuungsmöglichkeiten für Kohle stark enttäuscht haben. »
c) Versicherungsverkehr: « Mit Rücksicht auf den verstärkten Anfall von Bardevisen aus der freien Devisenspitze von ca. 6 Mill. Fr. monatlich wünscht die Schweiz, dass die im Frühjahr 1940 vorgenommene Kürzung von 6 auf 4 Mill. Fr. jährlich rückgängig gemacht und ihr auch noch gewisse Bardevisenzahlungen für die Überschüsse aus dem schweizerischen Versicherungsgeschäft in Belgien und den Niederlanden geleistet werden. Mit Rücksicht darauf, dass die Schweiz die Bardevisenspitze unberührt lässt, gleichzeitig aber eine hohe Verschuldung Deutschlands hinnimmt, scheint ein Entgegenkommen in diesem Punkt angezeigt. »
2. Deutsche Gegenblockade: « Um die Warenausfuhr aus der Schweiz nach dem Westen wirksam durch deutsche Zollorgane überwachen zu können, wird die Schweiz auf deutsche Forderung die Errichtung einer vorgeschobenen Zollstelle in Genf zulassen. ... Die schweizerische Grenze gegenüber dem unbesetzten Frankreich wird, abgesehen vom kleinen Grenz- und Lokalverkehr vollständig gesperrt. Ausser mit der Sperrung des Personenverkehrs gegenüber dem unbesetzten Frankreich sind die Schweizer grundsätzlich mit dieser Regelung einverstanden. Weiter hat sich die Schweiz auf unsere Forderung hin bereit erklärt, für die Warenausfuhr im Briefpostverkehr einschliesslich des Päckchenverkehrs keine Ausfuhrbewilligungen mehr zu erteilen. » Andererseits mehrere Wünsche der Schweiz, die Gegenblockade etwas zu erleichtern. Forderung  nach Streichung der elektrotechnischen Erzeugnisse von Geleitscheinliste in Absprache mit OKW kann nur teilweise entsprochen werden. « Die Schweiz wird sich mit diesem beschränkten Entgegenkommen abfinden. » Weitere Wünsche liegen vor für Erweiterung der Freiliste (Grammophonnadeln, Musikwerke für Spieldosen, Fruchtessenzen, Mundharmonikas). Dem werde entsprochen werden.
3. Aluminium: « Unter der Voraussetzung, dass die Schweiz von uns über Italien einschl. der an Italien gelangten jugoslawischen Gebiete und Frankreich ausreichend mit Tonerde versorgt wird, ist die Schweiz bereit, Deutschland 2/3 ihrer Produktion in Form von Rohmetall oder Halbfabrikaten zur Verfügung zu stellen. » Damit Verdoppelung der Ausfuhr von 8800 t 1940 auf 16000 t 1941.
Schweizer Delegation sei nach Bern zurückgereist und werde sich beim Bundesrat für den 850 Mio-Vorschuss einsetzen. Sie habe erkennen lassen, dass mit der Zustimmung des BR gerechnet werden könne. Sobald Zustimmung, sehr wahrscheinlich bis ende Woche, dann Abschluss der Verhandlungen über Kredit. Im Anschluss daran soll gleich über Verlängerung des Verrechungsabkommens vom 1.7.1941 bis 31.12.42 verhandelt werden. « Bei dieser Gelegenheit soll auch der Zahlungsverkehr mit Belgien, Holland und Norwegen neu geregelt werden. » Dazu noch Zahlungsverkehr mit Elsass, Lothringen und Luxemburg.
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