Language: ns
1943-1944
BArch Berlin, R 2501 [Bd. 6], 7087 [alt R 25.01]
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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Signatur: BArch Berlin, 2501, Bd. 6, 7087


Bemerkung gemäss Findmittel Berlin-Lichterfelde durch deutsches Team: Protokolle über deutsch-schweizerische Wirtschafts- und Finanzvereinbarungen, 1943-44
Umfang: 355 S.
Kurzbeschrieb: nur offizielle Texte (Abkommen, Zusatzvereinbarung, Protokolle zu den vorigen, etc.). Alles im BAR vorhanden, deshalb nicht relevant.

Einzelne Dokumente:
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Nr. 7087

(355 Bl.)
(Protokolle über deutsch-schweizerische Wirtschafts- und Finanzvereinbarungen, 1943-44)

  • Schreiben Dr. Seyboths, Reichswirtschaftsministerium, betr.: Ueberweisung von Unterstützungszahlungen, Pensionen, Renten und dergl. an schweizerische Staatsangehörige, 29.7.1944;
  • Schreiben Dr. Seyboths, Reichswirtschaftsministerium, betr.: Transfer von Erträgnissen aus Schweizer Beteiligungen an deutsche Unternehmungen;
  • Drittes Zusatzprotokoll zur Sondervereinbarung vom 1.10.1943 (Vom 29.7.1944);
  • Anlage A: Transfer-Kontingente für das II. Semester 1944 [entspricht dem Protokoll und der Anlage in der vorhergehenden Akte]
  • Anlage B: Auflistung von Waren mit den enstprechenden Schweiz. Zolltarifnummern und dem Wert in Franken


"Inhaltsverzeichnis [explizit wie in der vorhergehenden Akte als solches vor die folgenden Schreiben und Protokolle gefügt] zu den deutsch-schweizerischen Vereinbarungen vom 29.7.1944:

1. Fünftes Zusatzabkommen zum Abkommen über den deutsch-schweizerischen Verrechnungsverkehr vom 9.8.1940.
2. Briefwechsel betreffend Transferfonds.
3. Protokoll zum Fünften Zusatzabkommen mit Wertgrenzenliste.
4. Landwirtschaftsbrief mit Gegenbrief.
5.Reisebrief mit Gegenbrief.
6. Unterstützungsbrief.
7. Brief betreffend Transfer von Erträgnissen aus schweizerischen Beteiligungen an deutschen Unternehmungen.
8. Drittes Zusatzprotokoll zur Sondervereinbarung vom 1.10.1943 mit Anlagen A - D.
9. Briefwechsel betreffend Kündigung des Abkommens.
10. Briefwechsel betreffend effektive deutsche Eisenlieferungen.
11. Briefwechsel betreffend die Freigabe der deutschen Pauschalwertgrenze für die Kontingentsperiode vom 1. Februar bis. 30.6.1944.
12. Briefwechsel über die Ausnützung des Transferkontingentes für Lokomotiven der schweizerischen Zolltarifnummer 883a.
13. Briefwechsel betreffend Uebertragung des Transferkontingentes für die Pos. 753/756.
14. Briefwechsel betreffend Uebertragung des Ueberschusses aus Transferfonds auf Warenkonto.
15. Protokoll betreffend die Regelung des Zahlungsverkehrs zwischen der Schweiz einerseits und den Niederlanden, Belgien und Norwegen andererseits.
16. Briefwechsel zu diesem Protokoll.
17. Briefwechsel betreffend Goldhypotheken.
18. Briefwechsel betreffend Verhandlungen über die Kriegsschädenfragen."

sowie:
  • Protokoll v. 24.3.1944 zum Vierten Zusatzabkommen vom 24.3.1944 zum Abkommen über den deutsch-schweizerischen Verrechungsverkehr vom 9.8.1940, anhängig: Zahlungswertgrenzen für die dem Reichswirtschaftsministerium und dem Reichsforstamt unterstehenden Reichsstellen (Artikel 2, Abschn. A, Ziffer 1 des Warenzahlungsabkommens).;
  • Briefwechsel betr. den deutsch-schweizerischen Reiseverkehr, u.a. März 1944;
  • Briefwechsel betr. Überweisung von Unterstützungszahlungen, Pensionen, Renten und dgl., an schweizerische Staatsangehörige, März 1944;
  • Zweites Zusatzprotokoll zur Sondervereinbarung vom 1.10.1943 (vom 24.3.1944),
  • Anlage A: Transfer-Kontingente Februar - Juni 1944;
  • Anlage B: Erforderliche Geleitscheine für Alkaloid-Rein-Substanzen der Schweiz. Zollpos. 971 [Firma Sandoz A.G., Basel];
  • Anlage C: Zusätzliche Ausfuhrkontingente für 6 Monate in q;
  • Anlage D: Freiliste [Warenauflistung]

- Briefwechsel zu diesem Zweiten Zusatzprotokoll

Zweiter Inhaltsverzeichnis:
"zu den deutsch-schweizerischen Vereinbarungen vom 31.12.1943.

1. Briefwechsel zwischen den Delegationsvorsitzenden über die Verlängerung des Verrechungsabkommens.
2. Protokoll zum Abkommen über den deutsch-schweizerischen Verrechnungsverkehr vom 9.8.1940, in der Fassung vom 1.10.1943 [anhängig sind die Zahlungswertgrenzen für die dem Reichswirtschaftsministerium und dem Reichsforstamt unterstehenden Reichsstellen (Art. 2, Abschnitt A, Ziff. 1 des Warenzahlungsabkommens).
3. Briefwechsel betreffend Goldhypotheken und Behandlung der Erträgnisse des fürstlich liechtensteinischen Vermögens.
4. Zusatzprotokoll betreffend die Regelung des Zahlungsverkehrs zwischen der Schweiz einerseits und den Niederlanden, Belgien und Norwegen andererseits.
5. Siebzehnte Zusatzvereinbarung zu dem deutsch-schweizerischen Abkommen über den gegenseitigen Warenverkehr vom 15.11.1932.
(Vom 29.12.1943)"

sowie:
- Zusatzprotokoll zur Sondervereinbarung vom 1.10.1943. (Vom 31.12.1943);
  • Anlage: Transfer-Kontingente Januar 1944;
  • Protokoll betreffend die Regelung des Zahlungsverkehrs zwischen der Schweiz einerseits und den Niederlanden, Belgien und Noregen andererseits. (Vom 31.12.1943).


Dann folgt nochmal das Inhaltverzeichnis zu den deutsch-schweizerischen Vereinbarungen vom 1.10.1943 und die dazugehörigen Protokolle und Briefwechsel wie in Akte Nr. 7086.
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