Language: ns
1936-1945
BArch Berlin, R 2501 [Bd. 6], 6955 [alt R 25.01]
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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Signatur: BArch Berlin, 2501, Bd. 6, 6955


Bemerkung gemäss Findmittel Berlin-Lichterfelde durch deutsches Team: Wirtschaftliche Lage der Schweiz und ihre Beziehungen zu Deutschland, 1936-45, auch Berichte und Materialsammlung
Umfang: 258 S
Kurzbeschrieb: Einige Berichte der Reichsbank über die Schweiz, die aber nur vorhandenes zusammenfassen; zu den einzelnen Fakten gibt es keine Bewertungen. Z.T. exzerpiert. Sonst nicht relevant.

Einzelne Dokumente:

1ff: Referat des Präsidenten des Direktoriums zum Geschäftsbericht für das Jahr 1936, gehalten an der Generalversammlung der Schweizerischen Nationalbank vom 13.3.1937


von SNB gedruckt (8 S.)

9ff: Abschrift des Berichts des Bundesrates für die Behandlung des Postulates vom 28.10.1937 betreffend den Abwertungsgewinn der Schweiz. Nationalbank (vom 20.5.1938)


nicht relevant.

51ff: Volkswirtschaftliche und Statistische Abteilung der Reichsbank, Betr.: Ausbringung eines Arrestes auf Vermögen ausländischer Schuldner in der Schweiz: Auszug aus der Eidgenössischen Gesetzessammlung Nr. 44 v. 25.10.1939, Bundesratsbeschluss über Arrest und Zwangsvollstreckung gegenüber Vermögen ausländischer Schuldner


nicht relevant

53ff: Aufstellung der Volkswirtschaftlichen und Statistischen Abteilung der Reichsbank, November 1939: "Material über die Schweiz. "


Statistische Zusammenstellung über den Aussenhandel Schweiz - Deutschland (nach der deutschen Statistik)
(Enthält Materialien über: Land, Volk, Politischer Aufbau, Wirtschaftsaufbau, Wirtschaftslage, Staatsfinanzen, Aussenhandel, Währung, Notenbank, Banken) , November 1939

83ff: Skizzierung der Deutschen Reichsbank, Volkswirtschaftliche Abteilung, "Internationale Bodenkreditbank in Basel", 12.3.1940


3 Seiten, nicht relevant.

85: Aufstellung bzw. Datensammlung der Deutschen Reichsbank, Volkswirtschaftliche Abteilung, über die Schweiz:


(Enthält Materialien zu folgenden Stichworten: Land, Volk, Geschichte, Politischer Aufbau, Überblick über Wirtschaftsaufbau  und gegenwärtige Wirtschaftslage, Landwirtschaft, Industrie, Aussenhandel, Öffentliche Finanzen, Währung, Notenbank, Bankwesen, Geld- und Kapitalmarkt), 11.4.1940, inkl. Anlagen "Nationalbank und Geldumlauf" (1. Wichtige Ausweiszahlen der Nationalbank, 2. Geldumlauf in der Schweiz, 3. Gliederung des Notenumlaufs, 4. Gliederung des Münzgeldumlaufs)

diverse. Zeitungsausschnitte, z.B. das deutsch-schweizerische Abkommen (Frankfurter. Zeitung v. 24.9.1940) betreffend


nicht relevant.

132ff: Schreiben der Prüfungsstelle Textilhandel, Abteilung Statistik, 18.9.1940: "Aussenhandel der Schweiz 1938 und 1939 unter besonderer Berücksichtigung des Textilhandels"


nicht relevant.

149f: Abschrift, streng vertraulich, an Herrn Dr. Einsiedel, gez. Wolters (?), April 1941: "Die nachstehenden Zinsbedingungen werden von den schweizerischen Grossbanken zurzeit in Anwendung gebracht"


nicht relevant.

151ff: Reichs-Kredit-Gesellschaft: "Schweiz. Die wirtschaftliche Lage im Frühjahr 1941. Interner Bericht" (56 Seiten)


Allgemeiner Überblick über die schweizerische Kriegswirtschaft, Landwirtschaft, Bankwesen, Aussenhandel mit statistischem Material. Sachlich, keine Einschätzung der Schweiz durch die Verfasser.

Schreiben der Volkswirtschaftlichen Abteilung der Reichsbank an die Schweizerische Nationalbank, Direktorium II Departement, Bern, betr.: Bekämpfung der Notenhortung, 9.6.1942



Schreiben der Volkswirtschaftlichen Abteilung der Reichsbank: "Das Internationale Währungsproblem von der Schweiz aus gesehen" (Wiedergabe eines Vortrages von Dr. hc. Grandjean, Generaldirektor der Schweizerischen Kreditanstalt)

214ff: Bericht der Volkswirtschaftlichen Abteilung der Reichsbank: "Vertrauliche Reichsbanksache! Schweiz", Berlin, den 15.10.1943 und 26.4.1944


Enthält Angaben zu: Land, Volk, Geschichte, Politischer Aufbau und gegenwärtige Wirtschaftslage, Landwirtschaft, Aufführung der wichtigen Industriezweige, Aussenhandel, Verrechnungsabkommen, Öffentliche Finanzen, Währung, Notenbank, Bankwesen, Geld- und Kapitalmarkt, sowie Anlagen zu: Aussenhandel, deutsch-schweizerisches Verrechnungsabkommen, deutsch-schweizerisches Verlängerungsabkommen v. 24.3.1944, Nationalbank und Geldumlauf, die wichtigsten Posten aus den Jahresbilanzen der 7 Grossbanken, Länderbericht v. 6.4.44, Schweizer Grossbankreden (Bankwirtschaft 15.4.44).
Unter "X. Währung": "Seitdem der Dollar als internationales Zahlungsmittel nicht mehr die frühere Verwendungsmöglichkeit hat, erfolgt der Spitzenausgleich der Zahlungsbilanzen in Gold."

248ff: Anlage 2a: Abschrift Bericht Schnurre und Köcher über Abschluss der Verhandlungen (ohne Datum, mit handschriftlicher Notiz: "Inhalt des deutsch-schweizerischen Verlängerungsabkommens" vom 24.3.1944)):
"1.) Warenverkehr. [...]
2.) Gegenblockade. Es hat sich gezeigt, dass die Schweiz nicht bereit gewesen wäre, einen Vertrag mit uns abzuschliessen, ohne eine in der Praxis ihren Interessen in gewissem Umfange Rechnung tragende Behandlung ihrer Ausfuhr nach dritten Ländern (Gegenblockade). Insbesondere hat die Schweiz bis aufs äusserste unsere Auffassung bekämpft, dass wir durch die Drosselung der schweizerischen Ausfuhr nach neutralen und uns befreundeten Ländern einen Schutz der für uns wichtigen Absatzmärkte herbeiführen wollen. Es ist auf zahlreichen Gebieten gelungen, die schweizerischen Wünsche abzulehnen oder wesentlich zu verringern. Die Grundsätze, nach denen die schweizerischen Anträge behandelt worden sind, sind in meinem Drahtbericht Br. 649 vom 1.3. Del. Nr. 33 dargelegt worden.
3.) Kreditfrage. Der von der Schweiz mit grossem Nachdruck vertretene Grundsatz des selbst tragenden Clearings ist von ihr nicht in dem von ihr erstrebten Ausmann erreicht worden. Er ist insofern zu unseren Gunsten durchbrochen worden, als die Schweiz weiterhin 50 Fr. Kredit für jede Tonne gewährt, und in jedem Falle die Bundestransfergarantie in Höhe der fest vereinbarten Transferkontingente übernimmt, damit trägt sie das Risiko, ihren Exporteuren gegenüber für den Fall, dass die deutsche Ausfuhr hinter dem Voranschlage von 40 Mio Sfr. monatlich zurückbleibt."
4.) Devisenspitze. Eines der Hauptziele der Schweiz war, die Devisenspitze der Reichsbank in Höhe von 11,8 Prozent des deutschen Ausfuhrerlöses zu beseitigen. Um das vorerwähnte Risiko zu vermindern, hatte die Schweiz die Absicht, den Teil der Devisenspitze, der nicht zur Zahlung vertraglich vereinbarter Devisen-Leistungen notwendig ist, zur Finanzierung der Warenbezüge heranzuziehen. Das Ergebnis der Verhandlungen ist die Erhaltung der Devisenspitze in voller Höhe.
5.) Weitere schweizerische Leistungen. Durch den Abschluss des Vertages waren weiter die Stromlieferungen für die süddeutsche Industrie in bisherigem Umfange sichergestellt. Ferner werden die Möglichkeiten erhalten, die nicht geringen Zahlungen über Clearing zu leisten, die uns sonst in Devisen belasten würden, z.B. Zahlungen für Gesandtschaftskosten, Unterstützungszahlungen für die Angehörigen der aus der Schweiz einberufenen Wehrpflichtigen, Aufrechterhaltung der deutschen Heilstätten, insbesondere des Kriegskurhauses in Davos, des deutschen Tuberkulose-Hilfswerks der NSV. und and. mehr.
6.) Goldtransaktionen der Reichsbank. Durch den Abschluss des Vertrages wird die Möglichkeit der Reichsbank offengehalten, auf dem schweizerischen Markt Gold gegen Devisen zu verkaufen. Nach der gegenwärtigen Lage in den neutralen Staaten dürfte die Schweiz das einzige Land sein, in dem diese für uns kriegswichtigste Transaktionen noch .....+) werden können. [Randanmerkung: +) Gruppe verst.]
7.) Mit dem Abschluss des Vertrages werden die durch die Schweiz führenden Transitwege für uns in beiden Richtungen offengehalten. Der Transitverkehr in Nord-Süd-Richtung dient der Versorgung der oberitalienischen Industrie mit Rohstoffen, insbesondere mit Kohle und Schrott. Der Nord-Süd-Transit erreichte im Februar einen Verkehr von 20.670 (20.670) Waggons mit einer Transportmenge von circa 402.000 (402.000) Tonnen. Der März hat eine weitere Steigerung ergeben.  Der Süd-Nord-Transit ist mengenmässig bedeutend geringer, ist aber nach den Mitteilungen des Ministeriums Ruk von entscheidender Bedeutung für die Rüstungsfertigung. Die Transitfreiheit im Nord-Süd-Verkehr ist unbeschränkt bis auf das schon bisher durchfuhrverbotenen Kriegsgerät. Im Süd-Nord-Transit ist sie eingeschränkt durch die dort vorliegende Liste von Waren, von deren Durchfuhr wir absehen werden (Sperrliste). Auch unter Berücksichtigung dieser Liste ist die Abwicklung eines sehr bedeutenden Transportprogramms über die Schweiz möglich (monatliches Transportvolumen aus Italien nach Deutschland 160.000 Tonnen, davon möglicher Transport durch die Schweiz etwas 135.000 Tonnen). Über die heute von dem politischen Departement zugesagten weiteren Auflockerungen der Sperrliste, insbesondere bei der Eisenposition, vergl. mein heutiges Telegramm Del.Nr.59.
8.) Zusammenfassend ist die Delegation der Auffassung, dass mit dem Vertrag in der vorliegenden Gestalt das Optimum dessen erreicht ist, was unter den gegenwärtigen Umständen erwartet werden konnte. Die Verhandlungen sind in der Frage der Höhe des Warenverkehrs, der Aufrechterhaltung der Devisenlage, des Transitverkehrs und der Gegenblockade bis an die Grenze des Abbruchs gebracht worden. Ein weiteres Anspannen unserer Forderungen hätte den Vertrag scheitern lassen. Der Abschluss erscheint, abgesehen davon, dass die schweizerischen Leistungen sich konzentriert in den nächsten drei Monaten abwickeln werden, vor allem mit Rücksicht auf die neben dem Vertrag laufenden Leistungen der Schweiz, das heisst, auf dem Transitgebiet und dem Gebiet des freien Devisenverkehrs, notwendig. Würden wir den Vertrag scheitern lassen, würden uns auf diesen Gebieten so ernste Schwierigkeiten erwachsen, dass unsere Kriegsführung in entscheidenden Punkten beeinträchtigt werden würde: Oberitalien würde verkehrsmässig weitgehend isoliert sein; die für kriegswichtige Zwecke notwendigen freien Devisen könnten nicht mehr beschafft werden. Ich bitte aus den dargelegten Gründen um die Genehmigung, den Vertrag in der vorliegenden Form am Sonnabend vormittag zu unterzeichnen."

267ff: Deutsche Reichsbank, Volkswirtschaftliche Abteilung: "Neues Material über die Schweiz", 28.2.1945


nicht relevant

283ff: Volkswirtschaftliche und Statistische Abteilung der Reichsbank: "Wie gross sind die Reserven der deutsche Industrie, die gegebenenfalls für den Vierjahresplan eingesetzt werden können ?, 27.1.1937, sowie beiliegend "Organisation und Durchführung des Vierjahresplans", Kurzfassung eines Vortags des Regierungsassessors Dr. Joachim Bergmann vor dem 5. Reichslehrgang der Reichsgruppe Banken in Frankfurt/ Main am 2.10.1937


nicht relevant

299ff: Stellungnahme der Volkswirtschaftlichen und Statistischen Abteilung der Reichsbank über "Vereinfachung der Wirtschaftsstatistik", März 1939


nicht relevant

301: Auszug aus dem Reichsgesetzblatt, Nr. 40, 6.3.1939, Verordnung zur Vereinfachung der Wirtschaftsstatistik, v. 13.2.1939


nicht relevant

302f: Aufzeichnung aus dem OKW, Wehrwirtschaftsamt (handschriftlich), "Eigenmeldung". Die Neuordung im Konzern der Hermann-Göring-Werke, Berlin, den 8.8.1942 (unvollständig)


nicht relevant
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