Language: ns
1943-1944
BArch Berlin, R 3101, 15269:
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE (
deutsch
français
italiano
english):
________________________
Deutsch-schweizerisches Verrechnungsabkommen: Zusatzabkommen vom 1.10.1943
nicht relevant.
Korrespondenzen Reichswirtschaftsministerium mit den Herren Reichsbeauftragten der Reichsstellen V und VII bis XXIX; Liste der Zahlungswertgrenezen für die Einfuhr aus der Schweiz (Wertgrenze für Januar 1944)
(Kopien).
Nr. 15269
(10 Bl.)
kopiert:
Rundschreiben (V Ld. 6) über Handelsbeziehungen zur Schweiz und zu Liechtenstein, 1943-44, u.a. Schweiz und Liechtenstein: Wareneinfuhr. Auftragsverlagerung und passive Lohnveredelungsgeschäfte, 13.1.1944 (kopiert)
- daran anhängig: Zahlungswertgrenzen für die Einfuhr aus der Schweiz, Wertgrenzen für Januar 1944 in RM
- Schreiben des RWM an die Reichsbeauftragen der Reichsstellen V und VII bis XXIX, 14.10.1943, betr.: Schweiz und Liechtenstein I, Wareneinfuhr, betrifft das deutsch-schweizerische Verrechnungsabkommen v. 9.8.1940, das durch das Zusatzabkommen vom 1.10.1943 für die Zeit v. 1.8.1943 bis 31.12.1943 mit gewissen Änderungen wieder in Kraft gesetzt worden ist.
Inhalt: Rundschreiben über Handelsbeziehungen zur Schweiz und zu Liechtenstein.
Reichswirtschaftsminister an die Reichsbeauftragten für die Reichsstellen V und VII bis XXIX, 14.10.1943: (Technische) Probleme mit deutsche Wertgrenzen, schweizerischen Transferkontingenten, schweizerischen Transferkontingentsbescheinigungen und deutschen Devisenbescheinigungen in Zusammenhang mit deutsch-schweizerischem Verrechnungsabkommen, bzw. Zusatzabkommen vom 1.10.1943.
Reichswirtschaftsminister an die Reichsbeauftragten für die Reichsstellen V und VII bis XXIX, 13.1.1944: Hinweise auf Wertgrenzen und Pauschalwertgrenzen. Tabelle mit Zahlungswertgrenzen für die Einfuhr aus der Schweiz. Diese Tabelle sollte ev. noch ausgewertet werden.
deutsch
français
italiano
english):________________________
Deutsch-schweizerisches Verrechnungsabkommen: Zusatzabkommen vom 1.10.1943
nicht relevant.
Korrespondenzen Reichswirtschaftsministerium mit den Herren Reichsbeauftragten der Reichsstellen V und VII bis XXIX; Liste der Zahlungswertgrenezen für die Einfuhr aus der Schweiz (Wertgrenze für Januar 1944)
(Kopien).
Nr. 15269
(10 Bl.)
kopiert:
Rundschreiben (V Ld. 6) über Handelsbeziehungen zur Schweiz und zu Liechtenstein, 1943-44, u.a. Schweiz und Liechtenstein: Wareneinfuhr. Auftragsverlagerung und passive Lohnveredelungsgeschäfte, 13.1.1944 (kopiert)
- daran anhängig: Zahlungswertgrenzen für die Einfuhr aus der Schweiz, Wertgrenzen für Januar 1944 in RM
- Schreiben des RWM an die Reichsbeauftragen der Reichsstellen V und VII bis XXIX, 14.10.1943, betr.: Schweiz und Liechtenstein I, Wareneinfuhr, betrifft das deutsch-schweizerische Verrechnungsabkommen v. 9.8.1940, das durch das Zusatzabkommen vom 1.10.1943 für die Zeit v. 1.8.1943 bis 31.12.1943 mit gewissen Änderungen wieder in Kraft gesetzt worden ist.
Nr. 15269
Inhalt: Rundschreiben über Handelsbeziehungen zur Schweiz und zu Liechtenstein.
Reichswirtschaftsminister an die Reichsbeauftragten für die Reichsstellen V und VII bis XXIX, 14.10.1943: (Technische) Probleme mit deutsche Wertgrenzen, schweizerischen Transferkontingenten, schweizerischen Transferkontingentsbescheinigungen und deutschen Devisenbescheinigungen in Zusammenhang mit deutsch-schweizerischem Verrechnungsabkommen, bzw. Zusatzabkommen vom 1.10.1943.
Reichswirtschaftsminister an die Reichsbeauftragten für die Reichsstellen V und VII bis XXIX, 13.1.1944: Hinweise auf Wertgrenzen und Pauschalwertgrenzen. Tabelle mit Zahlungswertgrenzen für die Einfuhr aus der Schweiz. Diese Tabelle sollte ev. noch ausgewertet werden.
How to cite:
Copy