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1.6.1944-30.4.1945
"Schweizerische Bodenkreditanstalt II" (Signatur: 72-260-2)
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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- Brief gez. Siedersleben aus Köln, den 4. Sept. 1945 an Herrn Gasper (Dd.: H.A. Abteilung Weissbleche, H.A. Schweiz. Ausfuhr, H.A. Gasper, H.A. Devisen, H.A. Schweizerische Bodenkreditanstalt, H.A. Schweiz. Genaerlkonsulat).
- Brief (4 Seiten) gez. Siedersleben aus Marienburg, den 31. 8. 1945 an Herrn Doktor von Weiss (Schweizerischer Generalkonsul Dr. von Weiss in Bad Godesberg).
"Sehr verrehrter Herr Doktor von Weiss, zu den vier Fragen des Herrn Bankdirektors Dr. Schlthess der Schweizerischen Bodenkreditanstalt vom 25. des Monats, die Sie gestern die Liebenswürdigkeit hatten, zu meinr Kenntnis zu bringen, erlaube ich mir, wunschgemäss wie folgt Stellung zu nehmen:
1.) Heute vormittag wurde durch Londoner Rundfunkt bekannt gegeben, dass deutsche Exporte weitestmöglich für Beschaffung der Devisen zur Bezahlung notwendiger deutscher Einfuhren an Lebensmitteln eingesetzt werden sollen. Vermutelich hängt diese neue Entscheidung der Militärregierung mit der heute ebenfalls veröffentlichten Nachricht darüber zusammen, dass Mehl und Fleisch zur Versorgung der deutschen Bevölkerung in grösseren Mengen importiert werden." Es werden Möglichkeiten geprüft, wie der Import von Eisenwarten zwischen OW und SBKA weitergeführt werden könne, damit die SBKA wie gewohnt ihre gesperrten Guthaben in Deutschland auftauen könne.
(DD: ZBK HA Schweizerisches Generalkonsulat, HA Schweiz. Bodenkreditanstalt, HA Haus der Schweiz, HA Küderli, HA Ausfuhr Schweiz).
Es geht dabei um die weitere Zusammenarbeit SBKA/ Otto Wolff, offenbar vermittelt von Weiss hier den Kontakt
- Brief der SBKA, gez. Schulthess und Asper, Zürich, den 9.6.1945 an Otto Wolff, Köln.
Es wird bedauert, dass "es nicht mehr möglich war, diese Angelegenheit [Haus der Schweiz, Berlin] im Frühjahr dieses Jahres zu erledigen".
- Brief gez. Otto Wolff (Siedersleben) z.Zt. Thale/Harz 24.5.1945, an Direktion der SBKA in Zürich (D: ZBK u. Herrn Direktor Laupichler, H.A. Haus der Schweiz, H.A. Schweiz. Bod.Kreditanstalt).
Betrifft Haus der Schweiz
- Telegramm vom 23.3. von Bodenkredit an Otto Wolff
- Telegramm vom 5.7.1945 an Wolfgruppe von Bodenkredit
- Telegrammabschrift vom 23.3. von Bodenkredit an Si.
- Telegrammabschrift vom 7.3.1945 von Schulthess Bodenkredit an Wolffgruppe, Berlin
- Telegrammabschrift o.D. von Lange Wolfgruppe an Bodenkredit
- Telegrammabschrift vom 17.3.1945 von Bodenkredit an Siedersbüro
- Brief betreff. Haus der Schweiz aus Untereschbach, 16.3.1945, gez. Si (2 Seiten)
"Bezüglich des Hauses der Schweiz wurde heute in Sigrön verhandelt
a) mit Herrn Ministerialrat Dr. Kadgien des Vierjahresplanes, zugleich unter Mitwirkung von Herrn Generaldirektor Dr. Frank und vorübergehend Herrn Ministerialrat Cliever des Reichsministeriums für Rüstung und Kriegsproduktion sowie
b) mit Herrn Dr. Frank und Herrn Direktor Dr. Adoph vom Vorstande der Bewag Berliner Kraft- und Licht- A.G. in Berlin
[...]
Seite 2: "[...] Schon vorher empfiehlt sich, auch nach Ansicht des Vierjahresplanes, die Fühlung mit der Schweizerischen Bodenkreditanstalt nicht abreissen zu lassen, was besonders wegen des allgemeinen Standes der detusch-schweizerischen Handelsbeziehungen dem Standpunkte des Auswärtigen amtes und der Reichsbank entspricht (vgl. heutige Aufzeichnung wegen des 10.000 to -Küderli-Vorschlages vom 5.1.2945 und des erhöhten Interesses des Auswärtigen Amtes hieran)."

- Aktenvermerk (Abschrift) Berlin, 8.3.1945, gez. Köpke (Durchschlag Si, Gasper, Abschrift: Dir. Laupichler, Dr. Isphording, Hr. Fette/ Thale, H.A. Küderli, H.A. Schweiz. Bodenkreditanstalt, H.A. Auswärtiges Amt, H.A. Schweiz, H.A. Devisen, H.A. Vierjahresplan, H.A: Reichswirtschaftsministerium).
"Betr.: Vorschlag Küderli.

Der Aus der Schweiz zurückgekehrte Gesandte Schnurre hat dort am 28.2.45 einen Modus vivendi abgeschlossen; zu einem regelrechten Abkommen ist es in Anbetracht des immer stärker werdenden Druckes der Alliierten auf die Schweiz nicht gekommen.
Herr Schnurre erklärte, dass das Küderli-Geschäft ausgezeichnet in die Landschaft passe. Es sei als reines Kompensationsgeschäft gut mit dem verienbarten Modus vivendi zu coordiniern. Er (Schnurre) begrüsse den Vorschlag Küderli-Siedersleben auf das lebhafteste und wäre dankbar, wenn Herr Siedersleben das Geschäft mit allen Mitteln fürdern würde. Es müsse also als reines Kompensationsgeschäft, das nicht über Clearing läfut aufgezogen und durchgeführt werden. Nötig wäre deshalb wohl lediglich nocheine Fühlungnahme mit dem Wirtschaftsministerium wegen der Festlegung der schweizerischen Gegenleistung.
gez. Köpke"
- "Bodenkredit Zürich
Für Dr. Schulthess sehe wegen Haus der Schweiz vielleicht neue Kombination bitte drahtet wann Verhandlung möglich Siedersbüro" [mit Bleistift angefügt: 4.3.45 z.Zt. Thale/ Harz]
- Brief An Generaldirektor A.D. Dr. Robert Frank vom 8.3.1945 von Si (Dd:: Reise Berlin, Herrn Dir. Laupichler, H.A. Schweiz. Bodenkreditanstalt, H.A. Dr. Frank, H.A. Reichbank, H.A. Vierjahresplan)
- Telegramm vom 4.3.1945 von Otto Wolff, Berlin für Si. "Kadgin lässt grüssen [...]"
- Brief an SBKA aus z.Tz. Thale/ Harz, 4.3.1945 gez. Si.
- Brief an Schweiz. Generalkonsul Dr. von Weiss, 15.2.1945 gez. Si, (2. Seiten)
- Telegramm an Siedersbüro Köln von Schulthess
- 2 Telegrammabschriften (Handschrift vom 5.2. und 14. 2. an Siedersbüro, Otto Wolff von Schulthess und an Firma Otto Wolff von (unleserlich).
- 3 Telegramme
- Brief gez. Otto Wolff, Si, an Bodenkreditanstalt 14.1.1945: Hinweis auf Exposé Haus der Schweiz; und Vorschläge Schulthess (die Wolff für unwahrscheinlich hält).
- Brief an Ministerialdirektor Köpke vom 12.1.1945, bezüglich Geburtstag Schulthess
- Brief an Ministerialdirektor Dr. Gramsch vom 9.1.1945 nicht gezeichnet ("Heil Hitler. Ihr sehr ergebener"). Frage nach dem Verbleib der in Rumänien festgehaltenen Herren aus Deutschland.
- Brief von Schulthess an Generalkonsul Si im Hotel Eden au Lac vom 4.1.1945, Aufgenthaltsbewilligung in der Schweiz.
- Brief der SBKA (Schulthess) an Si, 4.1.1945, nimmt Bezug auf ein Schreiben an Reichsbankdirektor Reinel z.Hd. von Präsident Puhl.
- Brief Schulthess an Si vom 3.1.1945, betr. Pass Nr. 1384
- Telegramm von Schulthess an Siedersbüro Otto Wolff vom 28.12.
- Brief SBKA (sig Schulthess und Asper) an Reichsbankdirektor Reinel und Präsident Puhl, Dt. Reichsbank vom 27. 12.1944.
"Sehr geerter Herr,
Uner Bezugnahme auf die seinerzeitige Besprechung von Herrn Präsident Puhl und hnen mit dem Linksunterzeichneten in unserem Bureau sowie unsere nachherige telephonische Besprechung erlauben wir uns, Ihnen beiliegend ein kurzes Exposé über unsere Position Haus der Schweiz, Berlin, zugehen zu lassen.
Wie wir Ihnen mündlich schon zum Ausdruck brachten, wären wir eventuelle nicht abgeneigt, einer Transaktion zuzustimmen, die den Tausch dieser Position gegen deutsche Aktiven in der Schweiz zum Gegenstand hätte. Dabei wäre es verstanden, dass auch bei einem Tausch der Mietvertrag der Haus der Schweiz G.m.b.H. mit den Scheizerischen Bundesbahnen aufrecht erhalten bliebe.
[...]
- Exposé i.S. Haus der Schweiz, Berlin (3 Seiten)
- Brief an Ministerialdirektor Dr. Köpke gez. Si Untereschenbach, den 24. 12.1944. Betr. in Rumänien festgehaltene dt. Herren. Schulthess wurde beauftragt über diese Herren Informationen einzubringen. "Mithin schein es, als ob die privaten wege über die Schweiz auch nicht schnell zum ergebnisse zu führen vermögen".
- Telegramm an Rodopia in Genf von Si vom 23.12.1944 "eintreffe ersten januar nachmittags zuerich stop bitte unterreichtet hotel und vereinbart ab einschliesslich zweiten januar konferenzen bodenkredit kuederli freudenreich weihnachtsgrüsse siedersburo [...]".
- Telegramm an Siedersbüro Bodenkredit "einreise heute bewilligt gruesse"
- Abschrift Telegramm Bodenkredit an Otto Wolff vom 17.12.1944, betr. Herren in Rumänien.
- Brief gez. Si an Ministerialdirektor Dr. Gramsch vom 17. 12.1944. Betr. Herren in Rumänien. "Es tut mir leid, Ihnen und Ihrer verhrten Familie eine schnellere Auskunf wegen Ihres Herrn Bruders Otto nicht in Aussicht stellen zu können."
- Telegramm an Siedersbüro Köln von Bodenkredit.
- Brief SBKA (Schulthess) an Si, Köln vom 15.12.1944., Mitarbeiter in Bukarest und "wegen Ihrer Einreise bin ich ständig bemüht, da Besprechungen mit Ihnen sehr dringlich sind."
- Telegramm von Si an SBKA (Schulthess) vom 13.12.1944.
- Brief Schweiz Konsulat, Köln z.Zt. Rhöndorf a.Rh. (Weiss?) den 4.12.1944 an Sehr verehrten Herrn Generalkonsul (Si). "Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, dass ich auf Ihr Schreiben vom 20.10.1944 hin, am 21. Oktober durch ein Schreiben das Eidg. Politische Departement, Abtg. für fremde Interessen, Bern, bat, nach dem Verbleib der Herren Ludwig, Otto, Jaeger, Nachforschungen einzuleiten.
Soeben erhalte ich von der erwähnten Stelle die Mitteilung, dass dem Ansuchen nicht stattgegeben werden kann, da nicht die Schweiz, sondern Schweden die deutschen Interessen in Rumänien vertritt." Der Auftrag wird an das Rote Kreuz weitergegeben, die einen Dienstzweig geschaffen hat, "dessen Aufgabe es ist, sich mit dem ernsten Problem der durch den Krieg getrennten Familien zu befassen."
- Brief gez. Si an Ministerialdirektor Gramsch vom 25.11.1944. Herren in Rumänien
- Telegrammabschrift SBKA an Siedersbüro Köln vom 18.11.1944.
- Originaltelegramm wie oben
- Brief gez. Si an Schulthess vom 18.11.1944. Si wünscht, "die Zürcher Verhandlungen vom 8./9./10. September demnächst an Ort und Stelle" forzuführen.
- Telegramm Schulthess an Siedersbüro
- Telegramm Siedersbüro an Bodenkreditanstalt vom 26.10.1944
- Brief von SBKA (Schulthess) an Si vom 20.10.1944 (eing. 5.12.1944). "Ich bin im Besitz Ihrer beiden Schreiben vom 25. September und 7. Oktober a.c. und habe von Ihren Mitteilungen Kenntnis genommen. In Beantwortung dieser beiden Schreiben habe ich Ihnen durch die Schweizerische Bodenkredit-Anstalt gestern wie folgt gedrahtet: 'Siedersbüro Köln. Da erst heute aus Urlaub zurückgekeht bestätige Empfang Ihrer Briefe 25. Septeber und 7. Oktober und danke für die mir übermittelten Grüsse Punkt Da Ausfuhr irgenwelcher Arzneimittel verboten bedaure Wunsch nicht erfüllen zu können Punkt Wäre Ihnen sehr dankbar für baldige Herkunft Punkt Ihr diesbezügliches Gesuch ist von Küderli und uns unterstützt worden Grüsse Bodenkredit'".
- Brief SBKA (Schulthess) an Si vom 11.10.1944, eing. 6.12.1944.
- Telegramm Bodrenkredit an Siedersbüro
- Aktennotiz "Geheim", Berlin 10.10.1944 für Si: "Betr. Brief Siedersleben an Bankdirektor Dr. Schulthess in Zürich. Ministerialdirektor Wihl wird den Brief vom 7. d. Mts. an Dr. Schulthess amit Kurier des Auswärtigen Amtes am 11. d. Mts. nach Bern befördern lassen. Die zweite Ausfertigung des Briefes habe ich einstweilen hier in Verwahrung genommen. gez. Köpke."
- Telegramm an Bordenkredit von Otto Wolff
- Telegramm von Volck an Si vom 22.9.1944 Schuthess "vermisst nachricht von seinen bekannten und erbittet drahtbricht [sic] [wahrscheinlich: drahtbericht] an persoenliche adresse nach sils im engadin"
- Telegramm von Si an Schulhtess vom 21.9.1944
- Telegramm Schulthess an Siedersbuero
- Brief Si an Gasper und Fotte Köln 13.9.1944 (Küderliimporte)
- Vermerk originalsigniert Si Köln, den 12.9.1944. "Gemeinsam mit Herrn Dr. Fritz Bestgen besuchte der Unterfertigte am 9.9.1944 10.30 Uhr in Zürich Herrn Verwaltungsratspräsidenten Dr. Jöhr in der Schweizerischen Kreditanstalt. Herr Bankdirektor Dr. Schulthess von der Scheizerischen Bodenkredit-Anstalt (deren Verwaltungsrat Herr Dr. Jöhr ebenfalls vorsitzt) nahm an der Besprechung teil.
Herr Dr. Jöhr dankte für die Einführung, die die Firma Otto wolff Herrn Dr. Schulhtess bei einigen deutschen Stellen in der Wolfram-Vergütungsfrage gegeben hat. Meinerseits wurde darauf hingewiesen, dass wir zu der Vergleichsregelung als solcher, die Herr Generaldirektor Dr. Krichfeld vom Reichswirtschaftsministerium im auftrage des Herrn Reichsministers und Reichsbank-Präsidenten Dr. Funk am 6. des Monats gegenüber Herrn Dr. Schulthess nach Einvernehmen mit dem Vierjahresplan, dem Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion sowie mit dem Reichsbank-Direktorium unterschrieben hat, weder sachlich mitwirken konnten noch sonst Stellung zu nehmen berufen waren. Die dem schweizer Anspruch zugrundeliegenden Vorgänge hätten sich abseits von der Firma Otto Wolff vollzogen. Die Vertretung der Schweizerischen Bodenkredit-Anstalt gegenüber den deutschen Behörden und sonstigen Stellen sei von Herrn Dr. Schulhtess den Herren Regierungsrat a.D. Oeding, Rechtsanwalt Dr. Philipp Möhring und Rechtsanwalt Dr. von Karpff übertragen gewesen.
Anschliessend erfolgte eine Besprechung wegen Überweisungsfragen, die mit Herrn Generaldirektor Dr. Blass der Schweizerischen Kredit-Anstalt in einer weiteren Unterredung positiv erledigt wurden. Hierüber Sonderaufzeichnung."
- Brief gez. Si an Gasper, Köln, den 12.9.1944. "Wie ich schon kurz sagte, erkundigte sich Herr Bankdirektor Dr. Schulthess von der Schweizerischen Bodenkredit-Anstalt am 9./10. des Monats in Zürich, ob die Firma Otto Wolff ihm zum Übergange von zwei deutschen, etwa 4-5.000 to grossen Tankschiffen im Mittelmeere (Adria?) auf die Schweiz behilflich sein wolle. Ein deutsches verbindliches Angebot habe er von ministerieller Reichsseite aus Berlin auf den Weg erhalten. Die zu überwindende Schwierigkeit werde insbesondere beruhen in
a) schneller Erreichung der Zustimmung auch der schweizer Regierung sowie
b) hinreichend schneller Umschreibungserlaubnis der anglo-amerikanischen Seite.
Von Regelung dieser Punkte würde die weitere Mitwirkung der deutschen Seite notwendigerweise abhängen.Sollte ein anglo-amerikanischer Einwand gegen dien Bezahlung in freien Devisen erhoben werden, was nach den anderweit bekannt gewordenen Vorgängen wahrscheinlich sei, so könne durch eine Sperrmarktransaktion oder ähnliches ein angemessenerausweg sich vielleicht eröffnen lassen." Si befürchtet viel Aufwand und wenig Erfolg. "Immerhin würden wir die gewünschten Dienste, wie kaum der Erwähnung bedürfe, nicht grundsätzlich ablehen, falls die Schweizerische Bodenkredit-anstalt uns hierum bei entsprechend vorgerücktem Sachstande später ersuchen würde".
- 7. 9.1944 "Siedersleben an Frau Schulz Dievenow - Berlin (über Reiffert) Bitte lasset Euch von Direktor Bethge Reichswirtschaftsministerium Aufgrags Dr. Schulthess aus Zürich Wortlaut der gestern durch Dr. Schulthess gegenüber dem Reichswirtschaftsministerium abgegebenen Erklärung mitteilen, laut welcher Bodenkreditanstalt Zürich gegen Devisengenehmigung über sfrs. zwei Millionen auf alle weiterne Ansprüche verzichtet hat.
Diesen Wortlaut telegrafieret bitte dringend an Bodenkredit Zürich für Dr. Schulthess, weil dieser eine Abschrift des von ihm unterschriebenen Wortlautes versehentlich nicht mitgenommen hat."
- Abschrift der Abgeltungserklärung an das Reichswirtschaftsministerium in Berlin C2 vom 6.9.1944 gez. Schulthess "Die Schweizerische Bodenkreditanstalt Zürich erklärt hierdurch verbindlich, dass sie weder für die Vergangenheit noch für die Zukunft irgendwelche Forderungen aufgrund des Erlasses des Reichswirtschaftsministeriums vom 29.7.1941 erhebt. Sie erklärt gleichzeitig, dass sie die vom Reichswirtschaftsministerium gegebene Devisenerwerbsgenehmigung über sfrs. 2 Millionen als eine durchaus zufriedenstellende und faire Regelung der Gesamtangelegenheit betrachtet."
- Fernschreiben von Rieffert, Berlin an Otto Wolff, Köln.
- Telegramm Si an Rodopia vom 5.9.1944
- Vermerk vom 5.9.1944 vermutlich Si unterzeichnet "Herr Bankdirektor Dr. Schulthess aus Zürich übergab mir heute 9,45 Uhr im Hotel Adlon Berlin den anliegenden Durchschlag seiner gestrigen Eingabe an das Reichswirtschaftsministerium z.H. des Herrn Ministerialdirektors Dr. Krichfeld in der Sache nachträgliche Wolframvergütung. Eine Stellungnahme unserseits erübrigt sich aus den bekannten Gründen. Ergänzend bemerkte Herr Dr. Schulthess, ein Entschädigungsangebot an ihn seitens des Reichswirtschaftsministeriums sei bereits mit Sicherheit zu erwarten, freilich der Höhe nach wohl unbefriedigend. Deswegen bat er, dass ich Herrn Dr. v. Weiss seine Anwesenheit für Rhöndorf erst dür Donnerstag, den 7. September, ankündige, und zwar beschränkt auf wenige Stunden."
- Brief von Schulthess an das Reichswirtschaftsministerium vom 4.9.1944. (6. Seiten)
"Betr.: Unsere Ansprüche lt. Eingabe vom 31.3.1944
In der Besprechung vom 31.8.1944 hat Herr Dr. Krichfeld dem Unterfertigten gegenüber unserem obenbezeichneten Schreiben folgende Einwände gebracht, zu denen wir wie folgte Stellung nehmen:
1. Bei dem Akauf der spanischen Gruben seitens der I.G. lt. Vertrag vom 15.2.1943 handele es sich nicht um zusätzliche Rohstoffbeschaffung; auch sei diese kauf nicht auf den Nachweis bzw. die Mitwirkng der SBA zurückzuführen.
a) Die SBA hat anlässlich der Bsuche des Unterfertigten im September 1941 bei dem Reichswirtschaftsministerium zu nächst die Weisung erhalten, diese Geschäfte mit der REichsstelle für Eisen- und Stahl abzuwickeln. Diese Weisung wurde dem RWM und der Reichsstelle für Eisen und Stahl lt. Schreiben vom 8./10. September sowie 11. September bestätigt.
b) Der unterfertigte hat anlässlich eines Bsuches bei der Reichstelle für eisen und Stahl Herrn Oberregierungsrat Dr. Kiegel zunächst die Kosten der Vermmittler der Rohstoffgeschäfte nicht genannt, bei der späteren Nennung derselben aber betont, dass diese getätigten Geschäfte der SBA im Sinne des Schreibens des RWM vom 29.7.1941 angerechnet werden müssen. Siehe unter Schrb. vom 11.9.1941 (Anlage 2. unserer Eingabe vom 31.3.1944). Gleichzeitig wurde uns seitens der Reichsstelle bestätigt, dass diese Geschäfte als zusätzliche Rohstoffbeschaffungen betrachtet werden, da mit der AG. für Metallverwertung sowie der Firma Capilla Hurtado, Valencia, bis jetzt keine Geschäfte getätigt wurden.
Die AG. für Metallverwertung, an der die SBA in keiner Weise interessiert ist, wird durch Herrn Weidenmann geleitet. Herr A. Mey, Valencia, ist daran beteiligt. Gleichzeitig ist die Firma Capilla Hurtado, an der Herr A. Mey ebenfalls beteiligt ist, Untervermittlerin der AG. für Metallverwertung, Die Angelegenheit der Akomina ist unbeschritten, welhalb hierauf nicht weiter eingegangen wird.
Hinsichtlich der Zusätzlichkeit ist im Bescheid des RWM vom 29.7.1941 festgelegt, dass die Zusätzlichkeit drundsätzlich zu bejahen sei, soweit es sich nicht um Produktionen der Minen Santa Oruz, Silleda, San Phinx oder der sogenannten Sofindusgrube handelt. Es ist unbestritten und von dem RWM sowie der Reichsstelle mehrfach erklärt worden, dass die von uns angebotenen Gruben nicht zu den in dem genannten Bescheid aufgeführten Gruben gehören. Die Frage der Zusätzlichkeit ist damit geklärt.
Der frühere Beauftragte der Reichstelle für eisen und Stahl wird diesen Sachverhalt jederzeit bestätigen können.
c) Der Einwand, der durch die IG. am 15.2.1943 getätigte Kauf der Grube Garevillas sei ohne unsere Mitwirkung zustande gekommen, ist unrichtig. Es steht vielmehr fest, dass diese Grube bereits im Oktober 1941 auf Grund des bei den Akten liegenden Schreibens der Rima Capilla Hurtado (Vergl. Anlage 3.) der Reichsstelle durch die SBA angeboten wurde. Über diese Grube und die Grube Baruecopardo sind im September 1941 Verhandlungen geführt worden, die zu einem vorläufigen Abkommen, unterzeichnet von der IG., Herrn Mey für die Firma Capilla Hurtado sowie dem Unterfertigten führten. (Vergl. Anl. 15.)
Auf Grund dieser Niederschrift sind dann die Verhandlungen fortgesetzt worden, und zwar wurde ein neues Gutachten de sHerrn Dr. Trefzger von der IG. veranlasst, nach dessen Volage sodann unter Vorsitz des Herrn Dr. Hoffmann von der Reichsstelle Anfang Mai 1942 mit drei Herren von der IG. und dem Gutachter im Hause Safran[?] in Zrüich während dreier Tage Besprechungen geführt wurden.
Im Anschluss an diese zahlreichen Verhandlungen ahben sodann im Sitz [...?] der Reichsstelle in Berlin am 28./29.5.1942 wiederum in Anwesenheit des Reichsbeauftragten GBR [?] Dr. Kiegel und des Herrn Dr. Hoffmann sowie dreier Herrn der IG. und den Herren Weidenmann und Mey sowie des Unerfertigten Besprechungen stattgefunden, die zu dem Abkommen vom 29.5.1942 führten. In diesem zwischen der Firma IG. Farben und der Firma Capilla Hurtado getätigten Abkommen wurde grundsätzlich die Ansbeutung der Gruben Garovillas und Barzopopardo zu Gunsten der IG. sichergestellt und vereinbart, dass bis zur Klärung aller weiteren Fragen die IG. vorläufig zur ausbeutung der Gruben unter Festsetzung eines Preises von 145.000 Pes per t berechtigt ist.
Die IG. hat sodann nach Klärung der mit dem Grubenerwerb verbundenen Fragen mit Vertrag vom 15.2.1943 die Grube Garovillas um 2,9 Mio Pes. erworben und sich das ausschliessliche Ntuzungsrecht der Grube Baruccopardo unte Mitwirkung der Firma Capilla Hurtado gesichert.
Auch diesen Sachverhalt wird der frühere Beauftragte der Reichsstelle für Eisen uns Stahl jederzeit bestätigen können.
Im übrigen erlauben wir uns, darauf hinzuweisen, dass der Abschluss der vorbezeichneten Verträge selbst nicht der Mitwirkung der SBA bedurfte, dass vielmerh allein der Nachweis der Möglichkeit des Grubenerwerbes nach dem Schreiben des RWM vom 29.7.1941 genügt, um die Forderung der SBA zu begründen.
2.) Durch die Erteilung der Devisen-Erwerbsgenehmigung vom 13.5.1943 über RM 340.000.-- sei eine endgültige Abfindung der SBA auf Grund des Schreibens des RWM vom 29. 7. 41 erfolgt.

Die Frage der Abfindung ist nach Einreichung unserer Eingabe vom 31.3.1944 von der zuständigen Stelle des Vierjahresplanes nachgeprüft worden. Es hat sich dabei heruasgestellt, dass entgegen der zunächst geäusserten Meinung des RWM (Herr Reichsbankrat Riemann) der SBA niemals eine Ausgleichsquittung abverlangt wurde und dass diese auch niemals eine solche Quittung erteilt hat. Zur Klarstellung dieser Punkte nehmen wir Bezug auf den Herrn Dr. Krichfeld om der Besprechung vom 31.8.1944 von dem Unterfertigten Breifwechsel des Herrn RA. Dr. Möhring mit Herrn Ministerialdirektor Dr. Gramsch. Ferner erhebt Herr Bethke den Einwand, dass er den Unterfertigten während der Besprechung im Monat Januar 1943 darauf hingewiesen habe, dass der auszuzahlende Ausgleichsbetrag von RM 430.000.- zur Abfindung aller Ansprüche der SBA dienen solle.
Leider müssen wir diese Sachdarstellung Widersprechen.
Durch Vermittlung von Herrn Staatsrat Dr. Gritzbach hat sich Herr Ministerialrat Dr. Schroetter vom Stabsamt des Reichsmarschalls mit der Angelegenheit befasst und dabei festgestellt, dass die Ansprüche der SBA sich in drei Teile gliedern:
a) Abrechnung über die bis zum 31.12.1942 erfolgten Lieferungen. Darüber hat die SBA das Stabsamt und dem RWM eine Abrechnung erteilt, die einem Salso zu Gunsten der SBA von ca. RM 340.000.-- zum Transfer ergibt.
Herr Bethke hat sich noch im Jahre 1943 trotz mehrfacher Bitten geweigert, diese Abrechnung vorzumachen [?], so dass der Unterfertigte Ende Januar 1943 unverrichteter Dinge nach Zürich fahren musste. Als dann schliesslich die Bereitwilligkeit zur Zahlung von RM 340.000.- lt. Schreiben des RWM vom 27.2.1943 eintraf, konnte die SBA nichts anderes annehmen, als dass diese Zahlung zum Ausgleich der Forderung per 31.12.1942 dienen sollte. Den Ausdruck "einmalig" und "ausnahmsweise" hat die SBA lediglich auf das Jahr 1942 bezogen.
Die definitive Genehmigung durch das RWM erfolgte dann in Form eines Erlasses vom 6.3.1943 aus dem sich nichts weiteres ergibt, als dass die Devisenstelle Berlin ermächtigt wurde, RM 340.000.-- zu transferieren.
b) Abfindung für die aus Kauf bzw. Ausbeutung nachgewiesenen Gruben in From einer Ausgleichszahlung, da damals noch nicht bekannt wr, dass nicht alle Gruben verkauft, sondern über einen Teil ger Gruben ein Abnahmevertrag geschlossen würde.
c) Ansrpüche aus den beiden Verträgen über da je 20 t mit der Akomfina vom 16.11.1942 und der AG. für Metallverwertung vom 4./11.12.1942
Diese Verträge sind obschon die Akomfina und die AG. für Metallverwertung die Waren wiederholt zur Lieferung angetragen haben, bis auf eine Lieferung von 3,6 t. nicht durchgefüht worden.
Unerklärlicherweise wurde und durch die Gesellschaft für Elektro-Metallurgie zu verstehen gegeben, dass diese Geschäfte nur dann durchgeführt werden können, wenn die SBA hierwegen keine Ansprüche unter Bezugnahme auf das Schreiben des RWM vom 29.7.1942 erhebt, obwohl beide Verträge durch den Unterfertigten im Dezember 1942 in Berlin mit der Gesellschaft für Elektro-Metallurgie persönlich vorgeschlagen und besprochen wurden (Vergl. Anlagen 32-25).
Mangels der erfolrderlichen Genehmigung des Herrn Bethke konnten die Verträge nicht durchgeführt werden.
Bei diesem Sachverhalt kann daher der Einwand, dass mit Transferierung des Betrages von RM 340.000.-- eine totale Abfindung erfolgt sei, nicht aufrecht erhalten werden.
3.) Herr Dr. Kirchfeld hat anlässlich der Besprechung vom 31.8.1944 darauf hingewiesen, dass das reich eine nGrossteil der in Spanien geförderten Rohstoffmengen nicht hätte exportieren können; sondern zum Teil verlustbringend hätte verkaufen müssen.
Wir gestatten uns zunächst darauf hinzuweisen, dass die SBA unter Hinzuziehung der über grosse Beziehungen verfügenden Firma Capilla Hurtado bestimmt die Möglichkeit gehabt hätte, solche Schwierigkeiten zu beheben. Voraussetzung wäre allerdings gewesen, dass die SBA in die Lage versetzt worden wäre, ihre vertraglichen Provisionsverpflichtungen gegenüber der Firma Capilla Hurtado zu erfüllen Diese Verpflichtungen haben wir in unserem Schreiben an das RWM vom 11.7.1942 genau bezeichnet.
Unabhängig davon berührt dieser Sachverhalt die Berechtigung unserer Forderung nicht.

4.Spesen
Hierzu bemerken wir, dass die inserem an das RWM gerichteten Schreiben vom 11.7.1942 unter Ziffer 2.) genannten Auslagen den Betrag von 100.000.- Sfr. übersteigen. Hinzu kommen noch die an die Akomfina bereits ausgezahlten namhaften Beträge.

Wir nehmen An, mit vorstehenden Ausführungen die nach unserer Beurteilung auf Grund der Sachlage zu Unrecht erhobenen Einwände widerlegt zu haben. Wir dürfen abschliessend um raschmöglichste Sachbehandlung unseres Antrages vom 31.3.1944 bitten.
Mit vorzüglicher Hochachtung!
gez. Dr. Schulthess
- Brief von Siedersleben, Königl. Bulgarischer Generalkonsul an Generalkonsul Dr. von Weiss in Rhöndorf am Rhein vom 4. 9.1944. "[...] In dem Geschäftsvorhaben, das Herr Dr. Schulthess und meine Firma gemeinsam haben, wird morgen wahrscheinlich die zunächst erforderliche Entscheidung erreichbar sein. In seinen beiden anderen Angelegenheiten, die mein Firma zunächst nicht oder mehr am Rande betreffen, dürfte die Wahrscheinlichkeit einer Verzögerung fortbestehen oder naheligen [...]"
- Handschriftlicher Brief Schulthess an Siedersleben, Berlin 3.9.1944. Gemeinsame Fahrt in die Schweiz.
- Vermerk "vertraulich", Köln, 2.9.1944. "Herr Bankdirektor Dr. Schulthess aus Zürich überreichte gestern abend dem Unterfertigten bei der Unterredung im Hotel Adlon-Verlin, an der Herr Ministerialrat Dr. Kadgien vom Vierjahresplan ebenfalls teilnahm, den der Urschrift dieses Vermerkes beigefügten Breif vom 29. August des Jahres nebst vier zugehörenden Durchschlägen von eingaben an Herrn Ministerialdirektor Dr. Gramsch des Vierjahresplanes sowei an Herrn REichsbank-Vizepräsidenten Puhl. Herr Dr. Schulthess erläuterte des Näheren, wie seine Berliner Verhandlungen in den drei von ihm bearbeiteten Vorhaben
(nachträgliche Wolframvergütung,
Tauschvorhaben Eisen/Aluminium/Clearingverrechnung/Sperrmark und
Devisenbeschaffung laut Anlgagen)
stehen. Für Herrn Dr. Kadgien waren, jedenfalls vorerst, nur die Fragen laut den Anlagen von verhandlungsmässiger Bedeutung. Ueber die anderen Sachen verhandelt Herr Dr. Schulthess ohne Mitwirkung des Vierjahresplanes oder der Firma Otto Wolff.
Herr Dr. Schulhtess hofft, am 5. oder 6. September durch Herrn Reichsbbank-Vizepräsidenten Puhl wegen der Devisenbeschaffung und durch Herrn Generaldirektor Dr. Kirchfeld des Reichswirtschaftsministeriums (mit dem er gestern nachmittag eingehend gesprochen hat) oder durch Herrn Staatssekretär Dr. Hayler (den er noch nicht gesprochen hatte) wegen der Wolfram-Vergütung eine abschliessende Entscheidung zu erhalten. Bezüglich ds Tauschvorhabens war die Schweizerische Bodenkredit-Anstalt über mittelbare Fühlungnahme mit verschiedenen Reichsressorts bisher nicht hinausgekommen." [...]
Vermerk "streng vertraulich", Köln, den 30. 8.1944. "Nach einer Vorbesprechung in Berlin Hotel Adlon 28. August 9,15-10 Uhr, die wie die weiteren Erörterungen auch mehrere andere Angelegenheiten betraf, hatte Herr Bankdirektor Dr. Schulthess aus Zürich am genannten Tage 13 Uhr bis gegen 16 Uhr eine eingehende Unterredung mit Herrn Ministerialdirektor Dr. Gramsch des Vierjahresplanes im Rahmen eines Frühstücks, das die Firma Otto Wolff [... unleserlich, ein Wort zu, bei?] dem Ausweichrestaurant Kaiserhof eingeladen hatte. [...]
Die Einwendungen des Referates Spanien (Herrn Ministerialrats Dir. Bethge) im Reichswirtschaftsministerium seien
a) erfolgte und verinbarungsgemässe Abgeltung durch die Ende 1943 bereits vergüteten RM 340.000.- zum vollen Kurse und
b) mangelnde Ursächlichkeit oder überhaupt Nebensächlichkeit der Arbeiten der bodenkredit-Anstalt für die Hereinbringung der zur Rede stehenden Wolfram-Mengen.
Zerr Dr. Gram
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