Language: ns
PD/Handakten von Dr. Hess (1956-1964)
E 2001 (E) 1978/84, Bd. 480
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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Was für eine Stellung Dr. Hess einnimmt, ist mir unklar; es handelt sich um Korrespondenz, aber auch persönliche Notizen eines aufgeweckten Juristen, der für sich selbst auch kritische Bemerkungen festhält.

Hess sammelt diverse Akten, ist nicht immer gut informiert, den gekürzten Revisionsbericht schreibt er Rees zu, obwohl dieser von Ott verfasst wurde; ferner Unterlagen zum Abkommen von Washington

Undatiert (vermutlich 1957), Meine Notizen zum Fall Interhandel. Hess kommt zu durchaus skeptischem Urteil, was die schweiz. Berufung auf das Abkommen von Washington betrifft, siehe:
«Kritische Bemerkungen
1. Schweizerischerseits vielleicht zu starke Vermischung der beiden Verfahren:
a) für deutsche Vermögenswerte gemäss Wash. Abk. Ergebnis des Entscheids RI: Kein deutscher Verm Wert.
b) Dipl Intervention auf Grund von Art IV Wash. Abk. Entsperrung der schweiz Guthaben in USA. Art IV Wash Abk bezog sich aber nur auf Sperre gemäss Executive Order No 8389 u. nicht auf Sequestrierung gemäss Trading with the Enemy Act.
Für die deutschen Werte, die vom Wash Abk erfasst wurden, war Stichtag 1.1.48 massgebend. Beil IV Abschnitt A Wash Abk allerdings wahrscheinlich hier gar nicht gefährlich. Bis 1948 in deutschem Besitz. Ferner wohl für Sequestrierung schweiz. Vermögenswerte der Stichtag der Reaktivierung des Trading with the Enemy Act, wohl 1941, massgebend!
2. Die CM hat mit Brief vom 19.XII.47 mitgeteilt, «dass keine deutsche Beherrschung der IG Chemie vorliegt und diese somit weder unter den BRB vom 16.II.45 noch unter das Abk. von Washington fällt.»
Natürlich nur diejenigen Bestimmungen des Wash Abk gemeint, die deutschen Interessen und ihre Liquidation gemeint. Also Art I, II, III, nicht aber Art IV oder gar VI.
Immerhin eine unglückliche Formulierung!

Von Interesse ferner folgende Notiz: «Negativ Pkte
1. Übertritt von Dr. Ott zur I.
2. Die Verschachtelungen
3. Die seitherigen sehr spekulativen Geschäfte
4. Gadow bis 1945 Mitgl des Verw R. Längste Zeit Beherrscher der IG Chemie.
5. Die Beteiligung, auch nach 1940, an drittländischen Gesellschaften, zur Verschleierung deutscher Interessen. In NL, Griechenland usw.
6. Die Verr St selber hat Antrag gestellt, den Rekurs gutzuheissen! (sie habe gegen die eigene Überzeugung provis. Sperre verhängt!)
7. Die RI [d.h. Rekursinstanz] hat sich's bezüglich der finanziellen Beherrschung recht leicht gemacht! S. 7-9 R Entsch.
8. Mitteilung des RE an CM! Vgl Begründung dieses sehr Aktenstücks!
9. Vgl Wash Abk Beil. II D ! »

8.12.1955, Bemerkungen zum Beteiligungsschema IG Chemie/H. Sturzenegger & Cie, verf. von Fr. Hofstetter. (Kopie 1) Unklar, ob schon erfasst, aber nützlich in seiner lapidaren Kürze (3 S.).

23.4.1963. Interhandel. «Notiz für Herrn Bonvin für den Fall, dass im Zusammenhang mit der Beratung der Botschaft über Währungskoordination mit USA und England das Problem Interhandel aufgegriffen würde.» Knapper Rückblick mit schönfärberischem Exkurs in die Vergangenheit, der zeigt, wie einfach bisweilen nun die Dinge dargestellt wurden, Verfasser unklar. (Kopie 2)
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