Language: ns
1938-1939
BAR; E 2001 (D) -/1/, 248; C.44.11.A. II Verrechnungsabkommen mit Deutschland [1938-1939]
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
________________________

* Vieli (Mitglied der schweizerischen Verhandlungsdelegation (Finanz-Unterkommission)) an Landgerichtsrat Janke (Mitglied der Deutschen Verhandlungsdelegation (Finanz-Unterkommission)), 1.12.1938: Deutsche Delegation verlangte, Schweizer Staatsangehörige, die nach dem 30.6.1937 die Staatsangehörigkeit erlangt haben, nicht teilnehmen dürfen. «Ich sah mich zu meinem Bedauern veranlasst, dieses Begehren als mit den staatsrechtlichen Bestimmungen der Schweiz unvereinbar abzulehnen.» Aber die Bestimmung, dass wer nach 30.6.1937 nach Schweiz kommt, nicht transferberechrigt ist, kann die Staatsangehörigkeit in keinem Fall bis zum 30.6.1939 (Dauer des Abkommens) erwerben, es sei denn durch Heirat mit Schweizer oder Wiedereinbürgerung. (KOPIE)
* Vieli (Präsident des Komiee Deutschland der SBVg) an Bundesrat (EPD), 14.10.1939: In den Verhandlungen hätten Deutsche gefordert, dass Nationalitätsprinzip eingeführt werde. Sei aber bereit nicht nur schweizerische Staatsangehörige zuzulassen sondern auch Deutsche, die vor dem 30.6.1935 in die Schweiz zugereist sind. Schweizerischen Interessen durch das Nationalitätsprinzip weitgehend gedient, wenn es auch in weiten Kreisen der Bankenwelt lieber gesehen worden wäre, wenn nur auf mit Deutschland im Krieg befindliche Staatsangehörige ausgeschlossen worden wäre. Dies sei auch der Zweck des deutschen Vorschlags gewesen. Der Vertreter des EPD habe aber in der schweizerischen Verhandlungsdelegation gesagt, dass ein Ausschluss nur für diese aus politischen und Neutralitätsgründen nicht wünschenswert sei un zu unerfreulichen Erörterungen Anlass geben könnte. Dagegen beständen keine Bedenken aus völkerrechtlicher Praxis, nur die vertragsschliessendeen Parteien zuzulassen. Will vom Bundesrat Bestätigung für diese Unterscheidung. Randbemerkung [von Kohli?]: «das habe ich nie gesagt! allg. Niederlassungsrecht [kaum lesbar] lasse Diskriminierung nicht zu!» (KOPIE)
* EPD an Vieli, 17.10.1939: Unter keinen Umständen dürfe die Schweiz nur einen kreigführenden Staat zu diskriminieren. Meistbegünstigungklausel aber nicht anwendbar auf Transferabkommen, deshalb rechtlich unproblematisch... (KOPIE)
How to cite: Copy

Repository