Language: ns
1944-1945
PRO; Treasury T 236: Overseas Finance Division, Box 1602
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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1602. Sitzungsprotokoll. MEW mit Treasury und Economic Warfare Division USA. 4.5.1944
Diskussion über Schweizer Goldkäufe von Deutschland. MEW will eine weitere Golderklärung an die Schweiz richten. Dagegen betont das Treasury, dass England "entirely dependent" von den Goldverkäufen gegen Schweizerfranken an die Schweiz sei. "He [Row Dutton vom Treasury] felt that the Swiss might well say that if they refused to accept gold from one belligerent they would have to refuse gold from another." Man können versuchen weitere Goldkäufe der Schweiz von Deutschland so zu verhindern, indem man die Schweiz darauf aufmerksam macht, dass das deutsche Gold "looted gold" sei und dass solche Goldkäufe von Seiten der Schweiz als zumindest "abnormal" betrachtet werden müssten.

1602. State Department an American Embassy in London. 6.7.1944
Die Goldklausel ist zur Erfüllung diverser Anliegen sehr wichtig. "It is believed that Swiss francs are an ideal medium for payment outside of clearing, particularly in Portugal and serve as a convenient vehicle for possible flight of German capital to other secions of the universe." Sollte das Argument fallen, dass die Schweiz aus Neutralitätsgründen von beiden Seiten kein Gold mehr annehmen dürfe, soll darauf hingewiesen werden, dass die Klausel sich nur auf "looted gold" beziehe und es daher "illogical" wäre die Klausel auch gegenüber den Alliierten anzuwenden, da die Alliierten kein solches Gold besässen. Auch Goldkäufe, die nur zur Zahlung der diplomatischen Ausgaben in der Schweiz getätigt werden, sollen verboten werden.

1602. Playfair an Seebohm (MEW). 31.7.1944
Restitution von Gold ist sehr schwierig, was den privaten Goldbesitz betrifft, die meisten Besitzer sich im Gebiet des Feindes aufhalten und weil die Zerstörung der Identitävon Gold "the easiest thing in the world" ist.

1602. Autor nicht identifizierbar an Playfair. 31.7.1944
Der Plan der Amerikaner, eine Klage beim Schweizer Gericht von Seiten der wahren Besitzer des gestohlenen Goldes einzureichen ist unrealistisch, da die Schweiz hierbei verschiedene im Dokement erwähnte Absicherungsmassnahmen unternehmen könnte. Man soll es dabei belassen, die Schweizer zur warnen, dass die Folgen ihrer Goldgeschäfte mit Deutschland nach dem Krieg schwere Folgen haben werden.

1602. Briefwechsel zwischen Norton und MEW. 22.11.-12.12.1944
Milan Zec, "Submanager" der jugoslawischen Nationalbank in Zagreb, hat Herrn Chaplin berichtet: Am 1.6.1944 hatten jugoslawische "Agenten" grosse Mengen Gold und Silber im Wert von 2,5 Mio Sfr. in die Schweiz gebracht, einen Teil davon verkauft und sich einen Cheque in Höhe von 1 Mio Sfr. ausstellen lassen, der bei der SBG im Namen der dt. Firma Rüstungskontor AG, Zürich gutgeschrieben wurde. Die Schweizer Behörde weigert sich nach wie vor dieses Gold und Silber zu blockieren.
MEW antwortet, dass Norton die Schweizer Regierung noch einmal aufmerksam machen solle, dass sie sich an die Golddeklaration vom 22.2.1944 zu halten hat.
Norton berichtet, dass im seinem Telegramm Nr. 3330 (nicht auffindbar) die oben erwähnten Agenten als Agenten von Pavelic erkannt worden sind. Im Moment (Dez. 1944) befinden sich drei kroatische Pavelic-Agenten in Begleitung eines Gestapo Agenten in der Schweiz, um die hinterlegten Gelder abzuholen.
Wichtig hier: das jugoslawische Gold und Silber wurde erst am 25.12.1944 blockiert. Die Untersuchungen durch PC haben bei der SNB keinen Hinweis auf die oben erwähnte Transaktion ergeben. Klar ist aber, dass irgendwo hohe Summen Geld von Agenten der Ustaschebewegung verdeckt hinterlegt worden sind, die dann später für die Fluchthilfe von Ustasche- und NS-Flüchtlingen gebraucht wurden. Dieser Fall muss unbedingt näher untersucht werden.


1602. Currie, Charguéraud, Foot an Rappard. 8.3.1945
Vorlage über die Übereinkünfte mit der Schweiz.
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