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1933
Archiv SAV; Protokoll des Vorstandes 1933-1945
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
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Sitzung des Vorstandes des Schweizerischen Anwaltsverbandes vom 14.1.1933, Vorsitz: Dr. W. Börlin, Basel

Traktandum 7: Mitteilungen


Thema: "Mit dem Umschwung der politischen Verhältnisse im Reich habe mancher deutsche Rechtsanwalt seine Tätigkeit einstellen müssen. Einige davon versuchen nun, in der Schweiz eine neue Berufstätigkeit auszuüben." (S. 4) Gesuch der Anwälte Landsberg und Löwenfeld an das eidg. Justiz- und Polizeidepartement. Die beiden wollen zur Erwerbstätigkeit in der deutschen Schweiz zugelassen werden, "im Sinne einer rein deutschrechtlichen Consultativpraxis." (S. 5) Der Geschäftsausschuss ist der Auffassung, dass diesem Gesuch nicht entsprochen werden sollte, "und der Präses hat demgemäss an das Schweiz. Justiz- und Polizeidepartement im Sinne der Ablehnung des Gesuches der beiden deutschen Rechtsanwälte sich vernehmen lassen". (S. 5)

Diskussion

Senn, Aargau: "Es ist sehr bedauerlich, dass deutsche Anwälte verjagt werden, aber zuerst sind wir für uns da". Wenn wir über deutschrechtliche Fragen orientiert sein wollen, dann wenden wir uns an deutsche Juristen. Die Frage hat noch eine praktische Seite: Wir kommen in Komplikationen mit unseren Kollegen in Deutschland". (S. 6)

Braun, Basel: "Die eidgenössische Fremdenpolizei ist so streng gegen jede Aufnahme von Erwerbstätigkeit durch Fremde; da können wir bei Anwälten nicht eine Ausnahme machen"
(S. 6)

Coquoz, Wallis: "Diese deutschen Anwälte in der Schweiz wären für uns schweizerische Advokaten eine eigentliche Konkurrenz, da es auch in unserer schweizerischen Anwaltsätigkeit dazu gehört, über fremdes Recht Auskünfte zu erteilen ..." (p. S. 6)



32. Schweizerischer Anwaltstag in La Chaux de Fonds, 1/2.7.1933, Generalversammlung 2.7.1933


VI. Einreise von Rechtsanwälten aus Deutschland in die Schweiz: Die Sitzung des Vorstandes von gestern hat beschlossen, die Stellungnahme des Präsidenten und des Geschäftsausschusses gutzuheissen. (S. 4)
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