Language: ns
1947-1948
E 4800.1(-)1967/111/, Nr. 484 Antworten der Kantone auf Kreisschreiben vom 28.8.47 betr. Unterstützung von Flüchtlingen
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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Es sind nicht alle Antworten der Kantone enthalten. Kopiert wurden:
  • Interne Notiz von Meyer an Schürch, 3.11.1947
  • Polizeidepartement des Kantons Thurgau an EJPD, 5.11.1947
  • Département de Police du canton de Neuchâtel an DFJP, 30.9.1947.
  • Antrag der Direktion der Polizei des Kantons Zürich an den Regierungsrat, 15.9.1947.

(Standort Ordner "notices", gs)

Die ganze Frage wurde an der Konferenz der kantonalen Polizeidirektoren vom 19. und 20. Sept. 1947 in Montreux diskutiert.

Interne Notiz von Meyer an Schürch, 3.11.1947

Haudenschild teilt im Auftrag der Regierung mit, der Kanton Thurgau sei mit der Gewährung des Dauerasyls einverstanden, "wenn es den Kanton nichts koste. Wenn dem Kanton aber Kosten erwachsen sollten, sei der Kanton Thurgau gegen die Gewährung des Dauerasyls." Haudenschild findet, für alte Flüchtlinge und Emigranten solle trotzdem eine Lösung gefunden werden.

Polizeidepartement des Kantons Thurgau an EJPD, 5.11.1947

Der Kanton ist nicht bereit, die vom Bund in Tänikon internierten Flüchtlinge aufzunehmen, da sie ohne thurgauische Bewilligung eingereist sind.
Alle Schriftenlosen, die durch die kant. Fremdenpolizei mit eidg. Zustimmung die Toleranzbewilligung erhielten, mussten Kaution leisten, und zwar je nach finanziellen Verhältnissen durch Solidarbürgschaft von Fr. 2500.- und mehr oder durch monatliche Ratenzahlungen. Die jüdischen, aus Deutschland ausgebürgerten Personen wollen sich mehrheitlich keine Ersatzpapiere von der deutschen Interessenvertretung ausstellen lassen. "Wir nehmen an, das in allen Fällen, in welchen die Möglichkeit der Beschaffung gültiger Ausweispapiere vorliegt, eine zahlungspflichtige Asylgewährung durch die öffentliche Hand abgelehnt werden kann."

Département de Police du canton de Neuchâtel an DFJP, 30.9.1947.

Der Kanton Neuenburg ist grundsätzlich mit einer Beteiligung an den Kosten einverstanden, hätte es aber begrüsst, wenn der Bund alle Kosten übernehmen würde. Diese Bereitschaft gilt nur für "les cas futurs, ceux actuellement en cours devant être supportés entièrement par la Confédération". Die Erteilung der Niederlassung [für Staatenlose, gs?] wird abgelehnt.

Antrag der Direktion der Polizei des Kantons Zürich an den Regierungsrat, 15.9.1947, 8 S.

Es befinden sich noch rund 12'500 Flüchtlinge in der Schweiz, ca. 25% davon sind im Kanton Zürich (1.1.47: 1440 Emigranten, 2029 Flüchtlinge). Die Politik des Kantons lässt sich folgendermassen zusammenfassen.
1. Das Dauerasyl wird begrüsst.
2. Der Kanton ist mit dem Vorschlag zur Finanzierung einverstanden und wird seinen Drittel übernehmen. Es ist mit ca. 300-400 Personen zu rechnen, die unter die Kriterien des Dauerasyls fallen. Bei einer grosszügigen Praxis werden maximal 200-300 Personen den Kanton auf Jahre hinaus finanziell mit max. 200'000 Franken pro Jahr belasten. Um das zu finanzieren, ist eine Gesetzesänderung bzw. Volksabstimmung notwendig. Deshalb können zur Zeit keine verbindlichen Entscheide gefällt werden.
3. Der Kanton bemüht sich, arbeitsfähige Personen möglichst schnell in einen normalen Aufenthaltsstatus zu überführen (Toleranz, Aufenthalt). Bis Ende 1946 hat der Kanton mit Zustimmung des EJPD 412 solche Gesuche bewilligt.
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