Language: ns
7.11.1932-9.2.1932
UBS AG, Archiv Basel, Bestand SBV, 651'004.001 [Basler Handelsbank, Basel] Steuerbetrugsaffäre 1932.[Bankgeheimnis]
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
________________________

  • Beschreibung: Der Bestand enthält Korrespondenzen und Rundschreiben, in der Periode zwischen November 1932 bis Oktober 1937. Der Korpus besteht aus einem Ordner mit ca. 40 Blätter. Allerdings handelt es sich dabei nur um einen kleinen Teil eines umfangreichen Bestandes an Akten zur Steuerbetrugsaffäre in Paris (Schätzungen: ca. 2 bis 3 Laufmeter Akten). Der Ordner enthält den Briefwechsel zwischen der Handelsbank und ihren französischen Anwälten, Zusammenfassungen von mündlichen Besprechungen (wahrscheinlich in der Handelsbank, ohne Unterschrift), sowie Zirkulare der Handelsbank. Zwischen der Aufdeckung der "Steuerbetrugsaffäre" in Paris im November 1932 bis zum 1.2.1933 sind die Vermögenswerte der Bank (und Korrespondenzen mit Kunden, Listen der Nummernkonti) beschlagnahmt. Ab 1.2.1933 nimmt die Bank ihre Tätigkeit in Frankreich wieder auf, dies tut sie allerdings über diverse Verwaltungsgesellschaften, um den direkten Kontakt mit französischen Kunden zu vermeiden.
  • 7.11.1932 [Erste Massnahme der BHB?] "Betr. Bankverkehr wird in der Besprechung zwischen den Herren Dr. Brugger, Uehlinger und Böckli festgelegt, dass die Börsenaufträge an Oswald und La Roche [Beide Namen bezeichnen Bankhäuser] verteilt werden sollen. Das gesamte Inkasso (Coupons, rückzahlbare Titel, Checks, Wechsel etc. und Titellieferungen) soll durch die Eidgen. Bank, Basel geleitet werden."
  • 12.11.1932. Ergebnisse der Besprechungen vom Donnerstag, den 10.11.1932 mit den Herren Montel sen., Monel jun [Rechtsanwälte der Bank], Conseiller fiscal, Rueff, Albert Rossier, Minister Dunand, Berthoud und Renaud [Anwendung mit dem Verweis auf das Bankgeheimnis]: "Dienstag früh hatte der Untersuchungsrichter den Verhaftungsbefehl gegen die drei Angeschuldigten [Angestellte der Handelsbank] ausgestellt. Durch Intervention Montel [Rechtskonsulent der Handelsbank] beim Procureur konnte er rückgängig gemacht werden. [...] "Diese Bedingung liess er fallen, verlangte aber alsdann eine generelle Verpflichtung der Angeschuldigten, auf alle Fragen, ohne Rücksicht, ob damit Klienten blossgestellt werden oder nicht, Anwort zu geben. Auch diese Bedingung konnte unter Hinweis auf das Berufsgeheimnis beseitigt werden". [...] Der Besprechung mit Herrn Dunand [?] geht hervor, dass er grossen Wert auf eine Orientierung der Bundesbehörden denen er bereits hat Bericht erstatten müssen, legen würde. Er regt an, von Verwaltungsratsseite aus bei Musy und Motta vorzusprechen und die Sache namentlich auch nach der allgemeinen Tragweite hin klarzustellen. Offenbar tendiert er dahin, vom allgemeinen schweizerischen Bankierinteresse aus gleichsam eine einheitliche Front zu bilden".
  • 22.11.1932. Besprechung in Basel. seitens der Basler Handelsbank anwesend die Herren: Präsident Dr. A. Wieland, A. Morel-Vischer, Dr. M. Brugger, Brunner, Dr. Boeckli, nachmittags R. de Haller. [Ausmass der Steuerbetrugsaffäre] "Die Anklage [durch den französischen Fiskus] richtet sich dagegen, dass Coupons inkassiert und bezahlt worden seien, ohne dass seitens der Bank eine Deklaration des in Paris unterhaltenen Büros mit der damit verbundenen Registerführung erfolgt sei und ohne dass der vorgeschriebene Steuerrückhalt vorgenommen wurde". [...] "Die Aussagen von Bertoudh [Direktor der BHB] gehen dahin, dass er monatlich einmal auf ca. 8 Tagen nach Paris gekommen sei, und zwar in Mission der Bank. Er bestätigt, dass Auszahlungen nur auf Grund des Saldos in Basel geführter Konti gemacht worden seien. Weiterhin wurde von Berthoud anerkannt, dass fast ausschliesslich mit ausländischen Papier gearbeitet werde (!), dass sämtliche Depots sich in Basel befinden, Coupons mit der Post nach Basel gesandt worden seien "pour être attacher aux titres". "Er [Morel] hat erwogen, den Finanzminister zu besuchen, ihm eine Aufstellung der Coupons vorzulegen, die innerhalb der letzten 3 Jahre durch die Bank bezahlt worden sind, diese Aufstellung durch einen Experten überprüfen zu lassen, vorausgesetzt, dass die Möglichkeit hiezu besteht, ohne das Bankgeheimnis zu verletzen, und alsdann die Busse plus Steuer zu bezahlen". [...] "Die Anregung Montel ist, auch wenn nur die in Paris remittierten Coupons in Frage kommen, deswegen schwer zu verwirklichen, weil sie eine Überprüfung der von der Handelsbank abzuliefernden Aufstellung durch einen französischen Funktionär vorsieht. Es herrscht daher Übereinstimmung, dass eine derartige Überprüfung unter gar keinen Umständen in Frage kommen kann." [Die Basler Handelsbank prüft die Konsequenzen einer Weigerung den französischen Behörden jegliche Informationen zu liefern] "Zweifellos würde der Untersuchungsrichter damit grossen Beweisschwierigkeiten in den Verfahren gegenüber den Klienten begegnen; andererseits würde das Maximum des der Bank unmittelbar erwachsenen Schadens durch die Höhe der in Frankreich vorhanden eigenen Aktiven begrenzt sein. Montel stell ausdrücklich fest, dass nach französischem Recht für Kliententitel und - Guthaben keine Verantwortlichkeit der Bank für die Beschlagnahmung existieren könne, wenn die Klienten aus von ihnen selbst zu verantwortenden Gründen die Eigentumsverhältnisse nach aussen nicht abklären wollen. Die Konsequenz der passiven Resistenz wäre, dass die Bank sich absolut weigern würde, im Korrespondenzwege irgendwelche Angaben, seien es Kontoauszüge, Titelaufstellungen etc. zu liefern (Gefahr der Beeinträchtigung der freien Willensbestimmung unter dem Druck des Untersuchungsverfahrens) und nur noch dann zur Auskunftserteilung bereit wäre, wenn sie persönlich in Basel in Empfang genommen würde". [Darauf stellt man sich die Frage ob nicht ein Vergleich mit der französischen Regierung möglich wäre. De Haller und Brugger stellen sich aber aus den gleichen Gründen dagegen. Schliesslich wird die Anregung von Montel aufgegriffen. Trotz den schwierigen Umständen] "Dass es schwer sein wird, das rollende Rad, nachdem 38 Untersuchungsrichter in der Sache beauftragt worden sind, aufzuhalten, liegt auf der Hand". [...] "Die Bank [BHB] hat gelegentlich bei einer französischen Bank dagegen protestiert, dass sie in der Auskunftserteilung so weit ging, zusammen mit dem Kontoauszug die Namen der anweisenden und der begünstigten Personen aufzugeben. Montel bestätigt, dass hiegegen nichts zu machen sei, da die Auskunftspflicht der französischen Banken im Strafuntersuchungsverfahren unbeschränkt sei". [...] "Wichtig erscheint mir [Böckli?] die Frage, wie ganz allgemein den Klienten, von denen Titel oder Guthaben in Frankreich beschlagnahmt sind, hievon, sowie von der Möglichkeit, Dritteigentumsansprüche geltend zu machen, Kenntnis gegeben werden kann. Soweit es sich um Klienten handelt, die ausdrücklich keinerlei Korrespondenzen empfangen dürfen, kommt eine Benachrichtigung auf dem Korrespondenzwege ohnehin nicht in Frage, aber auch bei Klienten, die bis dahin mit Korrespondenzen bedient werden durften, erweist sich eine solche Benachrichtigung angesichts des von Herrn de Haller erwähnten Umstandes dass Briefe durchleuchtet werden, nicht nur als unzweckmässig, sondern geradezu als für den Klienten gefährlich. Die gleichen Überlegungen spielen auch bei der Frage eine Rolle, wie Schuldner, Pfandbesteller, Garanten und Bürgen bei Krediten, die an die Verwaltungs AG abgetreten worden sind, benachrichtigt werden sollen, soweit auch sie sich Zustellung von Korrespondenzen verbeten haben. [Die Kunden werden schliesslich einzeln durch einen Rechtsanwalt einen Maître Simon benachrichtigt] "Die Benachrichtigung ist erforderlich, weil in einen, oder in andern Fall die Handelsbank sich sonst gegenüber den Klienten haftbar machen könnte".
  • 24.11.1932. Besprechung in Basel. Anwesend die Herren Montel, Dr. Wieland, A Morel-Vischer, Dr. Brugger, Brunner und Dr. Böckli. "Die Liste derjenigen Coupons, die in Paris remittiert und nachher in Basel gutgeschrieben worden sind, ist nach Fertigstellung Montel [Rechtskonsulent der BHB] zur Verfügung zu stellen. M. E. [Direktor Renz] sind dabei die Konto-Nummern zu entfernen, da sonst den Untersuchungsorganen oder den Beamten des Finanzministeriums gegenüber, denen gegenüber evtl. vom der Liste Gebrauch gemacht werden soll, angesichts der Tatsache, dass sie die Namen der Nummern haben, das Bankgeheimnis doch verletzt würde."[...]"Montel wünscht eine Übersetzung der Publikation der Frankfurter Zeitung, in der der Standpunkt der Handelsbank betr. Wahrung des Bankgeheimnisses auch vom deutschen Standpunkt aus gutgeheissen wird".[...]
  • 6.12.1932. Besuch der Herren Albert & Francois Montel [Beides Rechtskonsulenten der BHB. Die französischen Behörden hatten bei der Hausdurchsuchung der BHB-Direktoren sogenannte "Namens-Carnet", d.h. Liste der französischen Kunden der BHB] "Im Namens-Carnet sind 1018 Namen aufgefunden worden. 65 weitere Namen oder Nummern resultieren aus sonstigen Notizen auf Fischen, Vormerkung von Telefonnummern etc. Insgesamt laufen also 1083 Untersuchungen neben derjenigen, die sich gegen die Handelsbank allein richtet. In allen diesen Untersuchungen sind die Vertreter der Handelsbank mitangeklagt". [Die festgenommenen Direktoren der BHB, Berthoud und Renaud, versucht die Bank freizubekommen] "Um zu vermeiden, dass die Herren Berthoud und Renaud 1083mal vor dem Untersuchungsrichter erscheinen müssen, sind ihrerseits 1083 generelle Erklärungen anzufertigen, in denen jeweilen der grundsätzliche Standpunkt wiedergeben wird, dass sie zur Wahrung des Bankgeheimnisses verpflichtet seien und daher jegliche Aussagen verweigern müssten". [Die BHB stellt für ihre Freilassung jedem eine Kaution von 150'000 ffrs]
  • 8.12.1932. Paris. Mitteilung über belastende Aussagen von Klienten. [Von 50 Klienten der BHB haben 3 Personen für die BHB belastende Aussagen gegenüber den französischen Behörden gemacht. Es ging vor allem darum, ob die BHB in Paris ein geheimes Bankgeschäft betrieben habe, d.h. Auszahlung von Coupons ohne Benachrichtigung der Steuerbehörden]
  • 16.1.1933. [Der Autor ist nicht angegeben, kann aber aus dem Kreise der BHB vermutet werden. Das Schreiben richtet sich an die Schweizerischen Behörden. Der Autor beklagt sich darin, über die Massnahmen der französischen Behörden gegen die BHB, dies angesichts hoher Direktinvestitionen schweizerischer Finanzinstitute] "Soweit wir konstatieren können, ist von den Kreditinstituten, die direkt oder indirekt eine Staatsverpflichtung, oder aber eine solche der französischen Grossindustrie darstellen, ein Betrag von rund 4 Milliarden franz. Franken in schweizerischem Anlagepublikum angeboten und jedenfalls auch plaziert worden. Rechnet man die Aktien französischer Gesellschaften hinzu, die in der gleichen Zeit in der Schweiz plaziert werden sind und berücksichtigt man die vielgestaltigen schweizerischen Beteiligungen an französischen Unternehmungen, sowie die kommerziellen Kredite, die von der Schweiz aus in liberalster Weise französischen Gesellschaften und Privaten gewährt worden sind, so wird sich insgesamt eine Summe ergeben, die die einwandfreie festzustellende Inanspruchnahme des schweizerischen Geldmarktes durch französische Interessenten in Betrage von 4 Milliarden französischen Franken um ein Bedeutendes übersteigt". [...]"Aus zuverlässiger französischer Quelle ist festgestellt worden, dass zufolge des bedauerlichen Vorgehens gegenüber schweizerischen Banken sich eine Rückzugsbewegung schweizerischer Kapitalien aus Frankreich bemerkbar gemacht hat. Es ist sehr wahrscheinlich, dass diese Tendenz zum Abzug von Kapitalinvestitionen aus Frankreich sich noch verschärfen wird, wenn sie nicht in der nächsten Zeit aufgehalten werden kann". [Nach einem Hinweis auf die engen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Frankreich]"Wir sind überzeugt, dass dies auch die Meinung der obersten schweizerischen Behörden sein wird und insbesondere sind wir überzeugt, dass der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartement der Währung der schweizerischen Finanzinteressen alles Augenmerk widmen wird". [...]"Was denkt das für die Wahrung der internationalen Rechte zuständige Departement in Bern über die offenkundige Hinwegsetzung über die Bestimmungen des Staatsvertrages von 1868?"[...]
  • 18.1.1933. Betr. Paris [Folgen für die Basler Handelsbank] "Herr Dr. Napp gibt mir [Böckli] streng vertraulich davon Kenntnis, dass er von einem auswärtigen Anwalt angefragt worden sei, ob er evtl. geneigt wäre, für Klienten der Handelsbank, die in Paris angeschuldigt sind, Schadenersatzforderungen gegenüber der Bank zu vertreten." [Dr. Napp wollte diesen Antrag aber nicht annehmen, weil er sich gegenüber der BHB freundschaftlich verbunden fühlte.] "Ich teile Dr. Napp mit, dass ich, wenn schon Schritte gegenüber der Handelsbank unternommen werden sollten, es begrüssen würde, wenn die Vertretung der betreffenden Interessen in den Händen von befreundeten Anwälten liegen würde, und dass ich ihn von diesem Gesichtspunkte aus bitten möchte, die Frage zu prüfen, ob gegebenenfalls eine Mandatsübernahme seinerseits nicht doch in Frage kommen könnte (Wenn schon Ansprüche geltend gemacht werden sollen, ist es für die Handelsbank von Wichtigkeit, dass dies ohne Aufbauschung geschieht, wofür anständige Anwälte Gewähr geben, und dass evtl. auf dem Verhandlungswege diese Ansprüche bereits zurückgewiesen oder, wenn dies vollständig unmöglich sein sollte, abgefunden werden könnten)". [Auf Wunsch von Böckli nimmt Dr. Napp das Mandat schliesslich an]
  • Ohne Datum. Betr. Saisie. [Sobald die Depesche Montel eingehen würde, soll der direkte Geschäftsverkehr mit Frankreich wieder aufgenommen werden] "Instruktionen an Bankabteilungen, dass direkter Geschäftsverkehr mit Paris wieder aufgenommen werden kann und weitere Inanspruchnahme von Eidg. Bank und Oswald [Bank Oswald & Co.] unterbleibt". [...] "Rohrbach, Couponsabteilung instruieren, dass zurückbehaltene französische Coupons per 1. Februar eingesandt und direkt durch Bank inkassiert werden können (wenn Coupons bis dahin nicht durch Eidgenoss oder Oswald zum Inkasso gelangt sind".
  • 28.1.1933. Betr. Kundendienst in Belgien. Autor unbekannt aber BHB. [Die Steuerbetrugsaffäre hat die das Ansehen der Bank schwer beschädigt. Die BHB versucht das belgische Privatkundengeschäft zu verstärken aber mit Vorbehalten] "Dabei gehe ich von der Auffassung aus, dass angesichts des erheblichen Verlustes an französischen Titel-Klienten und er wohl noch längere Zeit bestehenden Behinderung, der Werbetätigket der Werbung der belgischen Klienten vermehrte Aufmerksamkeit gewidmet sein sollte, dabei allerdings grundsätzlich und ausnahmslos unter Wahrung des Standpunktes, dass die Werbetätigkeit in jeder Beziehung mit den belgischen Reisevorschriften in Einklang zu stehen hat."[...] "Striktes Verbot der Entgegennahme von Coupons oder Titeln und der Ausführung von Zahlungen".[...] "Erlaubnis zur Fühlungnahme nur am Domizil der Klienten oder an Drittorten (andere Klienten, Restaurants etc. ) Beschränkung des Postendienstes (Überbringung von Korrespondenzen der Bank an Klienten, von Briefen der Klienten an die Bank) auf das strikte Minimum". [...] "Bestimmung eines in Belgien wohnhaften Vertrauensmannes (evtl. Le Roy) zur Wahrung neuer Klientele, Zuweisung oder Bekanntgabe bisheriger Klientèle aus Diskretionsgründen nur mit ausschliesslichlicher Zustimmung der betreffenden Klienten".
  • 8.2.1933. Betrifft Verkehr  mit Frankreich bis zur Erledigung der Fiskalschwierigkeiten. Autor unbekannt aber BHB [Seit dem 1.2.1933 nimmt die BHB direkt das Geschäft mit Frankreich wieder auf. Befürchtungen, dass die Vermögen der BHB beschlagnahmt werden könnten, bestehen nach wie vor. Die BHB macht ihre Geschäfte daher durch juristische Personen, die keine eindeutige Verbindung zur BHB nachweisen lassen] "1. Kredite. Diesselben sind schon früher auf die Verwaltungs-Aktiengesellschaft in Birsfelden übertragen worden und haben vorerst bei derselben zu verbleiben; neue direkte Kredite mit Frankreich werden nicht gewährt". [...]"Die Synddikats-Beteiligungen der Bank sind auf den Nahmen der Verwaltungs-Aktiengesellschaft übertragen worden.[...] "Alle übrigen Operationen, als Börsenoperationen, Titeloperationen etc. sind in grösstmöglichem Umfange über die Kredit- und Industriebank in Glarus zu legen; auf deren Namen sind in Frankreich auch die Titeldepots einzuschreiben". [...] "Um im Hause selbst die Transaktionen vollziehen zu können, sind 3 Beamte der Basler Handelsbank, die Herren Rutishauser, Holliger und Gugelmann als Kollektivprokuristen der Kredit- und Industriebank zu ernennen".
  • 9.2.1933. Weisung. Betriff Verkehr mit Frankreich bis zur Erledigung der Fiskal-Schwierigkeiten. [Die Bank gibt interne Weisungen aus, die auf ein grosses Kaschierungsverfahren hinausläuft. Im Verkehr mit Frankreich tritt die "Verwaltungs-Aktiengesellschaft" oder die "Kredit- und Industriebank" mit Sitz in Glarus, später auch in Basel, hervor. Der Verkehr mit französischen Banken wird auf einige wenige reduziert, die Finanzgeschäfte der BHB über die "Industriebank" getätigt. Devisengeschäfte] "Die Devisenabteilung, die ihre Transaktionen aus verschiedenerlei Gründen im allgemeinen nicht über die Industriebank leisten kann, wird angewiesen, ihre Geschäfte mit Frankreich bis auf weiteres in der bisherigen eingeschränkten Weise weiterzuführen, d.h. dafür zu sorgen, dass die Handelsbank in Frankreich aus diesen Transaktionen nicht Kreditor wird". [...]"Bei sämtlichen Transaktionen ist darauf zu achten, dass intern die Industriebank die Beauftragte ist, d.h. die Industriebank wird von der Basler Handelsbank beauftragt, diese und jene Transaktionen für sie auszuführen. Die Korrespondenz hat sich hieran zu halten, d.h. sie hat in der zwischen den beiden Banken zu wechselnden Korrespondenz diese Stellung der Industriebank zu berücksichtigen. Für sämtliche Transaktionen, welche über die Industriebank gehen, ist ein Spezialkonto bei der Basler Handelsbank einzurichten, welches unter der direkten Leitung des Herrn Uehlinger steht. Die von der Industriebank erhaltenen Korrespondenzen, wie auch die Kopien der von ihr abgehenden Korrespondenzen (die ja alle in unseren Büros angefertigt werden) sind in Spezialdossiers aufzubewahren".

How to cite: Copy

Repository