Language: ns
1934-1945
StABS; PD-REG 1, 1962-181; Spezialkassen des Polizeidepartements, 1935-1945
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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RRB vom 4.6.1935

Um alle bei den Departementen vorhandenen Spezialkassen in der Staatsrechnung aufführen zu können, "werden die Departemente mit der Berichterstattung darüber beauftragt, was für Spezialkassen, die zur Zeit noch nicht in der Staatsrechnung aufgeführt sind, bei ihnen und ihren Abteilungen vorhanden sind, welcher Zweckbestimmung diese Spezialkassen dienen, woher ihre Mittel fliessen und wie gross ihr gegenwärtiger Kapitalbestand ist."

Schreiben von Otto Meyer, Kassenführer des Polizeidepartements, 6. 6.1935

1909 wurde das Kassenwesen des Polizeidepartements zentralisiert. Es gibt keine Spezialkassen. Es kommt ab und zu vor, dass das Bewilligungsbüro von "dubiosen" Vereinen für Veranstaltungen, die billettsteuerpflichtig sind, kleine Kautionen im voraus verlangt. "Diese Kautionsbeträge werden bis zur Abrechnung über die gehabte Veranstaltung in einem überschriebenen Couvert im Kassenschrank aufbewahrt und mit der Bewilligungsgebühr verrechnet und verbucht."

Schreiben von Otto Meyer, Kassenführer des Polizeidepartements, 11. 6.1935

(...)
"Nachtrag
Der Vorsteher des Kontrollbureaus verneint in seinem Bericht betreffend eventuell vorhandene Spezialkassen das Bestehen einer solchen auf seiner Abteilung. Ich gehe mit seiner Auffassung einig, gestatte mir aber gleichwohl, auf die vom Kontrollbureau geführte Kautionenkasse (herv. i. O.) aufmerksam zu machen."
[Hinweis auf den Bericht vom 15.11.1934 betr. Praxis der Kautionenkasse. Aktualisierung dieser Angaben: Es sind zur Zeit nur noch 17 (statt 18) Kautionen hinterlegt, das Guthaben bei der Staatskasse ist von 47'194 Sfr. auf 44'811.90 Sfr. zurückgegangen.]
"Ich habe mir bei diesem Anlasse von Herrn Herzog auch den von ihm zur Zeit verwahrten Kautionenkassabestand sowie die noch gültigen Kautionsdepotscheine der Kantonalbank vorweisen lassen und sowohl den Barbestand als die Kautionsscheine in Ordnung befunden. Die Abführung des vorhandenen Geldes an die Staatskasse soll im Laufe der nächsten Tage erfolgen.
Ich wiederhole, dass meines Erachtens dieser Kautionenkasse, welche ja in Wirklichkeit durch die Staatskasse verwaltet wird, der Charakter einer Spezialkasse im Sinne des Regierungsratsbeschlusses vom 4. ds. Mts. abgesprochen werden muss."

Vorsteher des Kontrollbureaus (Herzog), 15.6.1935

"Der Unterzeichnete hat z. Zt. im Portefeuille seines Kassaschrankes 17 Depotscheine der Basler Kantonalbank verwahrt von Personen, die, als schriften- oder staatenlos, die gesetzliche Realkaution von je Frs. 2000.-- in Form von Banktiteln (Obligationen) oder von Einlageheften dortselbst hinterlegt haben.
Ferner sind heute bei der Staatskasse Frs. 45'316.90 Kautionszahlungen einbezahlt, von solchen tolerierten Personen, die ihre gesetzlichen Kautionen in monatlichen Ratenzahlungen bei der Kantonalen Fremdenpolizei zu leisten haben. Ueber alle Einzahlungen bei der Staatskassaverwaltung besitzen wir die Quittungen."

Bericht von Otto Meyer, Kassenführer des Polizeidepartements, 15.11.1934, 3 S.

Es sind zwei Arten von Kautionen zu unterscheiden:
"a) Diejenigen Kautionen, deren Höhe durch das Kontrollbureau bestimmt werden und welche von den Kautionspflichtigen direkt bei der Basler Kantonalbank, entweder in bar oder in Form eines guten Banktitels (Obligation), deponiert werden. Für jede geleistete Kaution stellt die Kantonalbank einen bezüglichen Depotschein aus. Dieser Depotschein wird in einem Portefeuille in der Kasse des Herrn Herzog aufbewahrt. Kommt dann eine dieser Kautionen zur Rückzahlung, so macht die Kantonalbank eine Abrechnung über die erlaufenen Zinsen und händigt alsdann nach vorheriger Rückgabe des Depotscheines durch das Kontrollbureau und mit dessen Zustimmung dem "Kautionsleister" dessen Guthaben nebst Zins aus. Diese Rückzahlung wird hierauf in den Akten der betreffenden Person, von welcher die Kaution geleistet wurde, und auch in der dazugehörenden Personalkarte vermerkt.
Im Weitern legt die Kantonalbank von Zeit zu Zeit dem Kontrollbureau ein Verzeichnis über die noch von ihr verwahrten Kautionen vor. Die letzte Aufstellung datiert vom 5. März d.J. und wurde mir vorgelegt. Sie weist im ganzen 18 Kautionen auf über hinterlegte Banktitel und Bargelder.
Meines Erachtens bietet die bestehende Praxis volle Garantie dafür, dass nichts Ungehöriges passieren kann, bezw. dass kein Unberechtigter in die Lage versetzt wird mit einer solchen Kaution manipulieren zu können.

b) Die andere Art Kautionen betrifft diejenigen, welche von der Ausländerkontrolle direkt erhoben werden. Sie bestehen zum weitaus grössten Teil in Teil-Zahlungen. Diese Abschlagszahlungen werden von einem Beamten der Abteilung des Ausländerkontrolle (Herrn Bickel) entgegen genommen. Dieser Beamte stellt (...) dem Zahlenden Quittung aus, notiert die Zahlung sowohl auf der Personalkarte als auch in einem besonderen Kassabuch und liefert die Gelder mit einem Bordereau versehen alle paar Tage dem Herrn Vorsteher Herzog ab. Der Letztere zahlt sodann die (...) Beträge (...) an die Staatskasse ein."
[Zahlungen, Belege, Rechnungsführung etc. wurden überprüft und sind in Ordnung. Herzog hat kein Bargeld in Verwahrung, sondern leitet es sofort weiter.]
"Die Staatskasse hat für diese Kautionengeschichte einen besonderen Konto (sic) eingerichtet und stellt dem Kontrollbureau vierteljährlich eine Aufstellung über den Bestand desselben zu. Laut Mitteilung des Herrn Herzog beträgt das Guthaben bei der Staatskasse inkl. der aufgelaufenen Zinsen zur Zeit Fr. 47'194.--. Ich habe mich von der Richtigkeit dieser Summe persönlich auf der Staatskasse überzeugt. Sobald eine dieser Kautionen verfallen ist, macht die Ausländerkontrolle eine Zusammenstellung über die durch den Kautionierenden gemachten Zahlungen und stellt diese der Staatskasse zu, diese wiederum händigt nach erhaltener Anweisung seitens des Kontrollbureaus dem Petenten die einbezahlte Kaution nebst Zins aus. Nachher wird die Art der Erledigung sowohl in den Personalakten, als auch auf der Personalkarte des betreffenden Ausländers vorgemerkt."
[Der Chef der Finanzkontrolle ist mit dieser Praxis einverstanden; eine frühere Überprüfung durch die Finanzkontrolle gab im übrigen zu keinen Beanstandungen Anlass. Zur Zeit leisten 32 Personen sog. Abschlagszahlungen.]


RRB 23.5.1945

Das Erziehungsdepartement hat den Auftrag vom 4.6.1935 noch nicht erledigt. Er fällt nun dahin, da es keine Spezialkassen gibt. (Vermutlich wurde die Führung der Staatsrechnung nicht im Sinne des RRB 1935 überarbeitet. gs)
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