Language: ns
1939-1945
BAR; E 7160-07(-)1968/54/, 1116. Spezialfälle, bes. Spf. 413 Reber, verdächtiger Kunsthändler.
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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Spf. 405. Frau Ida Hecht.

25. 1. 46. Es schreibt Dr. Walther Bohny wegen seiner Klientin, Ida Hecht, wohnhaft in London. Sie ist Eigentümerin der Aktien no. 765-950 der Aktiengesellschaft für Textil-Industrie in Basel.
29. 3. 46. WB erkundigt sich, ob die SVSt unternehmen würde oder nicht.
18. 5. 46. Die SVSt entschuldigt sich, bisher wegen Überbelastung nichts unternommen zu haben. Sie sagen, dass sie den Fall demnächst überprüfen würden.
5. 6. 46. Letztes im Dossier auffindbares Dokument. Die SVSt sagt, dass dieser Fall nicht in ihren Bereich falle.

Spf. 413. Dr. Gottlieb W. Reber, inkl. Ehefrau Erna Reber. (Lausanne)

Verwickelt sind:
-Sekretärin von Rebers: Frl. J. H. Fritsch.
-"Maison Schulthess. Gemälde alter Meister. Kunstgegenstände. Ausstellungen."
Diese Galerie hat Gemälde von Frau Reber bei sich?
-Transportfirma Bronner und Co. Sie hat die Verzollung der Bilder besorgt, die Bilder kamen aus Frankreich.
-Anwälte Félix Paschoud & Jean Carrard. Avocats & Drs en droit. Sie sind die Anwälte von Frau Reber. Sie fordern von der SVSt, dass sie Frau Reber, die mittellos ist und nur noch von ihren Bildern leben kann, ihre Bilder verkaufen lasse. Bei diesen Bildern ist man sich der Herkunft nicht sicher. Bei 6 Personen liegen diese Bilder verstreut, als Depot für bereits erhaltene Gelder?
Die Personen:
Charles Chamay
Hentsch & Cie
Madame Wortmann-Zimmerli
Fritz Schneeberger
Henri Gonthier
Dr. Sonderegger
Alle hier deponierten Bilder und Kunstgegenstände wären von der Mutter von Erna Reber, Ida Sanders, gekauft worden.

et: Kein Revisionsauftrag, auch kein Bericht. Rel. breite Korrespondenz über Bilder von Rebers. Müsste noch weiter erfasst werden.


Wahrscheinlich beginnt dieser ganze Fall damit, dass Frau Reber die SVSt fragt, ob sie gewisse Bilder verpfänden darf. Diese Schreiben wären evt. vom 27. 2. und 4. 3. 45, die aber nicht im Dossier aufzufinden sind.
Die SVSt verlangt eine Bestätigung ihrer Staatenlosigkeit, die Staatsangehörigkeit wurde ihr 1943 von der dt. Reg. weggenommen. Ausserdem muss sie sagen, wann und zu welchem Zwecke ihre Ehemann die Schweiz verliess und wo er gegenwärtig in Italien wohnhaft sei. (SVSt an Erna Reber, 13. 3. 45)
Erna Reber handschriftlich am 20. 7. 45 an die SVSt: sie habe im März 43 die dt. Staatsangehörigkeit verloren, seit da besitze sich ein "Carnet de Tolérance".
Die SVSt an Erna Reber am 27. 7. 45:

"Auf Grund des vorliegenden Sachverhaltes (Staatenlosigkeit) können wir Ihnen daher mitteilen, dass unter den vorerwähnten Umständen Ihre sich in der Schwiez befindlichen Vermögenswerte nicht unter die Bestimmungen des rubrizierten Bundesratsbeschlusses vom 16. Feb. 45 in der Fassung vom 27. 4. 45 resp. vom 3. 7. 45 über die vorläufige Regelung des Zahlungsverkehrs zw. der Schweiz und D fallen.
Andererseits machen wir Sie nochmals darauf aufmerksam, dass die Bestimmungen des Bundesratsbeschluss vom 1. Okt. 43 über die vorläufige Regelung des Zahlungsverkehrs mit Italien auf Ihre sämtlichen Vermögenswerte Anwendung finden, weil sich Ihr Ehemann in Italien aufhält.

Dokumente über die Einfuhr "Einfuhrdeklaration für die Handelsstatistik" Zollquittungen Nummern 1573 und 1574. Die SVSt schreibt an die Maison Schulthess, Kunsthandel in Basel, dass "bei der Kontrolle Ihrer Importe aus Frankreich", "Sie Oelgemälde zum ungewissen Verkauf eingeführt haben".
Es liegt eine wetiere Zollquittung bei (Nr. 40) Ebenfalls Schulthess.
Antwort der Galerie Schulthess. bzl. Quittungen 1573 und 1574. Diese Bilder gehören nicht ihnen. Sie haben lediglich auf Freipass von Reber 1939 eingeführt. "Die Ware wurde von Jahr zu Jahr, laut Freipass, verlängert im Hinblick auf eine eventuelle Wiederausreise des Herrn Dr. G. F. Reber nach Paris. Da sich aber infolge des Krieges die Lage in Frankreich so verändert hat, dass Hernn Dr. Reber nicht weiss wann er weider nach Frankreich zurück kehren kann, so wurde aus diesem Grunde die Ware fest verzollt. Die Firma Bronner & Co. in hier kann Ihnen meine Aussage genau bestätigen."
Erneutes Schreiben der SVSt an Schulthess. (Kopie)

Die SVSt hat die Schweiz. Bankgesellschaft (UBS) angefragt wgegn Depot nr. 2259 von Reber. Die UBS gibt keine Auskufnt, weil die Anmeldung der Vermögenswerte des Betroffenen (weil er ausgebürgert ist) nicht in Frage kommt.
In Falle Reber ist auch das Baur au Lac Hotel in Zürich verwickelt, weil Herr Reber da in seinem Zimmer ein Bild hatte. Dieses Bild scheint von einer Auktion zu stammen, weil versch. Bemerkungen mit Handschriftzeichen. Das Bild ist ein Oelgemälde "Rückenansicht einer sitzenden Frau mit Spiegel". Das Zimmer im Hotel trägt die Nr. 118. Dieses Bild wird dann am 23. 3. 46 von der SVSt gesperrt.
Im April 46 beklagt sich die SVSt beim Anwalt der Frau Reber, Félix Paschoud, dass immer noch keine Gläubigerbestätigungen vorhanden seien. Paschoud antwortet, er konnte soclhe nicht auftreiben. Er hoffe, dass Herr Reber aus Italien bald einmal zurückkäme (Kann er aber nicht, weil er staatenlos ist?).
Die SVSt am 13. 7. 46. Immer noch keine Bestätigung. Ausserdem stellt sie fest, dass das Vermögen der Rebers trotzdem in den BB (16. 2./ 27. 4./ 3. 7.)

Weiter: 16. 7. 46: Paschoud ist es immer noch unmöglich, eine Bestätigung der Gläubiger zu haben. Er kann auch den Wert der Bilder nicht angeben. Er wiederholft, dass die Rebers staatenlos sind und dass Frau Reber relativ mittellos ist. Er will, dass Frau Reber über ihr Vermögen verfügen kann, vor allem, was das "Übnerleben" betrifft. Die SVSt antwortet am 19. und sagt, dass das i. O. geht. Sie dürfe aber keine Bilder etc. verkaufen.

Brief vom 6. 1. 47. Spezialbüro der SVSt an das Rechtsbüro.
Das Gemälde von Cézanne "Le garçon au gilet rouge", Eigentum von Reber, Borgoognissanti, 16, Florenz, verarrestiert z.G. von Salom Giuseppe, Zürich, mit Arrestbefehl Nr. 177488 des Betreibungsamtes Lausanne.
Das Spezialbüro erklärt das Bild als nicht unter Raubgut fallend. Dies weil: "wir nahmen vor einiger Zeit in ein Schreiben des Kunstexperten Vallotton, Lausanne, an Herrn Dr. Ed. von der Heydt Einsicht, datiert vom 1. 5. 40, worin das Bild erwähnt wird, das sich damals in Lausanne befand.

Aufhebung der Sperre des Bildes im Zimmer 118 im Baur au Lac. 5. 3. 1947. Brief der SVSt ans Hotel Baur au Lac.

-Dr. Herni Gouthier. Gouthier, Herni. (Agent d'affaires patenté) Schreibt bzl. Rebers am 30. 4. 1947. Sie hätten die Bilder evt. auch schon seit vor 1939 in ihrem Besitz gehabt. 2. 5. 47. Die SVSt fragt UBS in Lausanne wegen einem Depot von zwei Picassos. Keine Antwort.
Frl. Fritsch, Sekretärin der Rebers, hatte eine Vollmahct über das Depot der Rebers bei der UBS in Lausanne. Deshalb fallen die Güter unter den BB vom 16. 2., 27. 4., 3. 7., 30. 11.

Diese Sperre wird am 10. 10. 1947 aufgehoben. Brief der SVSt an UBS. "Nach eingehender Überprüfung des Sachverhaltes sind wir in der Lage, Ihnen mitzuteilen, dass wir die am 16.5.1947 verfügte Sperre aufheben."

et: Fazit: Keine konkreten Untersuchungen. Sperre wird aufgehoben.  
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