Language: ns
1961-1962
BAR; E 4110 (A) 1973/85 /,2; Gesetzesentwürfe zu erblosen Vermögen in der Schweiz; Schreiben des EJPD an diverse Vereinigungen.
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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Korrespondenz mit Vereinigung schweizerischer Lebensversicherungs-Gesellschaften:
30.8.61.: Lebensversicherungs-Gesellschaften sind der Meinung, dass Schaffung eines Sonderrechts nicht notwendig sei, weil die Problematik von verschollenen Policeninhabern schon älter sei: "Es ist deshalb nicht einzusehen, warum für eine bestimmte Kategorie von Ausländern und Staatenloser ein Sonderrecht geschaffen werden soll."
Quantitativ sei das Problem gering: Bei den LVG handle es sich um Ansprüche von insgesamt Fr. 27'000.--. Die theoretisch betroffenen Personen hatten in den 30er Jahren grosse Schwierigkeiten Vermögenswerte nach der Schweiz zu transferieren.
"Es sollte der Anschein vermieden werden, dass die Schweiz unter äusserem Druck sich zum Erlass von aussergewöhnlichen Gesetzesvorschriften bewegen lässt."
Klarstellung der LVG:  Meldebeschluss betrifft nur Policen die zum schweizerischen Portefeuille gehören. Verjährte Forderungen sind nicht mehr meldepflichtig.
Es bestehe Gefahr der Doppelzahlung (wie bei nationalsozialistischen Ausnahmegesetzen). Der Bund solle die Haftung übernehmen.
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