Language: ns
1941-1942
BAR E 2001(D)-/ 2/, 100, Dossier: B.34.9.5.A.20.: Anfrage wegen Anmeldung von Forderungen gemäss Art. 7 der VO (11. VO zum Reichsbürgergesetz v. 25.11.1941) / Schweizerische Bankiervereinigung (Creditanstalt Luzern) [1941-1942]
Information Independent Commission of Experts Switzerland-Second World War (ICE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
________________________

Es geht um eine schw. Bank, die Hypotheken und Grundschuldbriefe auf
Liegenschaften in Deutschland besitzt, deren Eigentümer aus Deutschland
ausgewanderte deutsche Juden sind. Ihre Frage: muss sie ihre Forderungen
gegen verfallenes Vermögen [offenbar wg. Enteignung der Juden] anmelden oder
nicht. Behörden meinen nach Rücksprache mit deutschen Amtsstellen: nein.
[Genauer Ablauf der Sache ist mir unklar]. Interessant ist folgendes: im Brief
Rechtsabteilung an SBVg 29.4.1942 ist folgender Satz angestrichen: "Dies
umsoweniger, als durch die Massnahmen gegen die Juden andere als die im
Erlass bezeichneten Personen in keiner Weise geschädigt werden sollen." Dabei
steht von Hand notiert: "Dies nur für Sie bestimmt".
How to cite: Copy

Repository