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DateNrTypeSubjectSummaryL
6.5.1965
30915CircNeutrality policy
Volume
Die diplomatischen und konsularischen Vertretungen sollen in ihrem Umgang mit Vertretern von der Schweiz nicht anerkannter Regierungen alles vermeiden, was in Richtung einer Anerkennung ausgelegt...
de
24.6.1965
30848LQuestions concerning the Recognition of States Für die Schweiz stellt sich die Frage der Anerkennung von "Azad Kashmir" nicht. Mit dessen Vertretern soll nur im Rahmen der lokalen Usanzen verkehrt werden.de
21.5.1968
32174CircVietnam (Politics) An alle schweizerischen Vertretungen: Im Umgang mit Vertretern Nordvietnams bleibt es zum grossen Teil dem Fingerspitzengefühl der Beamten überlassen, den besten Weg zu finden. In Grenzfällen soll...de