Beginn der Koreamission 1953

«Wenn wir uns aus der Welt- und Europapolitik heraushalten, heisst das nicht, dass wir uns nicht für die Ereignisse, die sich um uns herum abspielen, interessieren und dass wir uns vor jeder Art der Verantwortung drücken würden», sagte Bundesrat Max Petitpierre in einer Ansprache vor dem diplomatischen Corps der Schweiz im September 1953. «Der Bundesrat ist im Gegenteil der Meinung, dass wir uns an den internationalen Aufgaben beteiligen müssen, die im Dienste des Friedens stehen und mit unserer Neutralität nicht unvereinbar sind» (dodis.ch/9557, Original französisch).

Geburtsstunde der militärischen Friedensförderung

Mit den «internationalen Aufgaben im Dienste des Friedens» meinte der Schweizer Aussenminister die Beteiligung des Landes an der Arbeit zweier Kommissionen neutraler Staaten, die für die Repatriierung der Kriegsgefangenen (NNRC) und die Überwachung des Waffenstillstands (NNSC) in Korea zuständig waren. Bei der Mission aus anfänglich fast hundert Schweizer Armeeangehörigen und Diplomaten, die im Sommer 1953 in Panmunjom an der Demarkationslinie am 38. Breitengrad ihren Einsatz antraten, handelt es sich um das erste Engagement der Schweiz im Bereich der militärischen Friedensförderung im Ausland.

Waffenstillstand in Korea

Am 27. Juli 1953 beendete ein Waffenstillstandsabkommen den über drei Jahre andauernden Koreakrieg (dodis.ch/T1221). Die Auseinandersetzung zwischen der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) und der Republik Korea (Südkorea) hatte sich durch das Eingreifen des kommunistischen Chinas, bzw. der USA und der UNO zu einem Stellvertreterkrieg zwischen den ideologischen Blöcken des Kalten Krieges entwickelt. Die vier «neutralen» Staaten, die die Waffenstillstandskommissionen bilden sollten, wurden von den Kriegsparteien selbst ausgewählt. Während sich Südkorea für die Schweiz und Schweden entschied, berief Nordkorea mit Polen und der Tschechoslowakei zwei sozialistische Staaten Osteuropas in das Gremium. In der NNRC wurde Indien die Hauptrolle zugedacht.

Zusammenarbeit mit den Kommunisten 

Die Advokaten der Schweizer Neutralität stellte die Beteiligung an den beiden Missionen vor ein Dilemma. Insbesondere die Zusammenarbeit mit den «Neutralen» des sozialistischen Lagers gestaltete sich schwierig, die «bekannten hinterhältigen Methoden und dialektischen Fähigkeiten der Kommunisten» führten zu verschiedenen «peinlichen Überraschungen», wie es in einer internen Notiz des Politischen Departements (EPD, heute EDA) heisst: «Anstatt in unabhängiger und unparteiischer Weise ganz der praktischen Erfüllung des Mandats dienen zu können, wurden die schweizerischen Beauftragten, die in Korea mit Kommunisten zusammenarbeiten mussten, vor die Notwendigkeit gestellt, die bisher unter zivilisierten Nationen allgemein anerkannten Grundanschauungen und Begriffe gegen die Kommunisten zu verteidigen. Dadurch erhielt ihre Tätigkeit optisch einen ganz anderen Charakter, der unserer neutralitätspolitischen Haltung und der allgemeinen Anerkennung dieser Haltung nicht dienlich ist» (dodis.ch/9636).

Umstrittenes Mandat

Entsprechend war der Schweizer Einsatz nicht unumstritten. Von den unterschiedlichen Haltungen, wie weit eine «aktive Neutralitätspolitik» gehen könne und solle, zeugt etwa eine Kontroverse zwischen Aussenminister Petitpierre und EJPD-Vorsteher Markus Feldmann (dodis.ch/10913). Auch aus dem Ausland wurde Kritik an die Rolle der Schweiz in den neutralen Kommissionen herangetragen (dodis.ch/9601). Gewisse Schwierigkeiten des Mandats zeigte auch Minister Armin Däniker, der die Delegation bei der bis Februar 1954 bestehenden NNRC geleitet hatte, in einem Bericht auf (dodis.ch/9594). Sein Kollege Brigadier Ernst Gross von der NNSC wurde auf Grund seiner «unnötig scharfen» Kritik an den kommunistischen Kommissionsmitgliedern von Petitpierre gerügt (dodis.ch/9675). Zeitweise überlegte man sich in Bern sogar einen Rückzug aus der Überwachungskommission (dodis.ch/9603, dodis.ch/9339 und dodis.ch/10673).

Prestige für die Eidgenossenschaft

Auf der anderen Seite erachtete das EPD die schweizerische Mitwirkung bei der Durchführung des Waffenstillstands in Korea als «geeignet, das Prestige der Eidgenossenschaft zu erhöhen und ihre Rolle als unabhängiger Staat zu unterstreichen. Durch derartige Missionen wird ferner die ständige Neutralität der Schweiz der Welt bekannt gemacht und die öffentliche Meinung vom Werte dieses Instituts überzeugt.» (dodis.ch/9636). Ein grosser Erfolg für die Schweizer Diplomatie war etwa eine Note, die das US-Aussenministerium im Laufe der Vorverhandlungen um eine schweizerische Beteiligung nach Bern übermittelte. Die Regierung in Washington lobte darin – nach anfänglichen Irritationen über die eidgenössische Haltung (dodis.ch/9640) – die Neutralität der Schweiz und die «guten Dienste» des Landes in höchsten Tönen (dodis.ch/9605).

Plädoyer für eine aktive Neutralität

Die öffentliche Meinung war 1953 dem Einsatz in Korea gegenüber prinzipiell positiv eingestellt. Dies weise darauf hin, so Petitpierre in seiner Rede, dass die Schweizerinnen und Schweizer verstünden, «dass wir unsere Neutralität besser verteidigen, indem wir an internationalen Friedensaktionen teilnehmen, selbst wenn diese Risiken und Unvorhergesehenes in sich bergen, als wenn wir uns absolut aus Zeitereignissen, die uns nicht direkt betreffen, heraushalten» (dodis.ch/9557, Original französisch).

Die Tätigkeit der Schweiz innerhalb der NNSC dauert bis zum heutigen Tag an, auch wenn sich der personelle Bestand der Delegation an der innerkoreanischen Grenze über die Jahre auf fünf Offiziere verringert hat. Ein Friedensvertrag zwischen Nord- und Südkorea wurde bislang nicht abgeschlossen.