Der Schweizer Hitler-Attentäter Maurice Bavaud

Im November 1938 versuchte der Schweizer Maurice Bavaud (dodis.ch/P3807) mehrfach Hitler umzubringen. Er wurde von den deutschen Behörden verhaftet, eingesperrt und im Dezember 1939 zu Tode verurteilt. Am 14. Mai 1941 wurde er hingerichtet.

Die Briefe des Vaters

Ab Januar 1939 richtete Alfred Bavaud (dodis.ch/P43200), der Vater von Maurice, verschiedene Briefe an das Eidgenössische Politische Departement (EPD), um für seinen Sohn diplomatischen Schutz zu erwirken (vgl. dodis.ch/32432, dodis.ch/32435, dodis.ch/32439, dodis.ch/32440, dodis.ch/32441, dodis.ch/32442, dodis.ch/32443). In Alfred Bavauds Briefen spiegelt sich dessen wachsende Unruhe und Angst wider. In einem Schreiben vom 14. Mai 1939 (dodis.ch/32433) betont er, sein Sohn sei eigentlich apolitisch. «Doch in der heutigen Zeit werden Ausländer, besonders in einigen Ländern, schon nur wegen einer Entgleisung ins Gefängnis gesteckt und sehr oft auch in Konzentrationslager deportiert, aus denen sie nicht mehr lebend zurückkehren.» (Original französisch)

Maurice Bavaud selbst schrieb mehrere Briefe, die von den deutschen Behörden vernichtet wurden. Dennoch konnte er Briefe an seine Familie schreiben, die zwei davon, einen vom 17. August 1938 (dodis.ch/32434) und einen vom 5. April 1940 (dodis.ch/32438), an das EPD weiterleitete. 

Die Briefe der Schweizer Behörden

Die Schweizer Diplomaten in Bern schrieben ihrerseits Briefe (dodis.ch/32436, dodis.ch/32457 und dodis.ch/32452), in denen sie die Gesandtschaft in Berlin (dodis.ch/R371) zum Handeln aufforderten. Doch die Mitarbeiter der schweizerischen Gesandtschaft in der deutschen Hauptstadt betonten, es wäre unnütz und sogar gefährlich zugunsten von Maurice Bavaud bei den Behörden zu intervenieren (dodis.ch/32451 und dodis.ch/32460). Diese Argumentation wurde von Bern akzeptiert (vgl. dodis.ch/32453).

Die Schweizerische Bundesanwaltschaft (dodis.ch/R993) übermittelte auf Anfrage der Sicherheitspolizei des Dritten Reichs vom 16. Juli 1940 (dodis.ch/32459) an Gestapo-Chef Heinrich Müller (dodis.ch/P4886) einen ausführlichen Bericht zu Maurice Bavaud (dodis.ch/32458).

Die Dokumente der Nachkriegszeit

Nach dem Krieg entwickelt die schweizerische Diplomatie eine vermehrte Aktivität. Sie bewirkte, dass die Bundesrepublik Deutschland sich zur Zahlung einer Wiedergutmachung verpflichtete. Ein deutsches Gericht milderte 1955 das Todesurteil ab, wandelte es jedoch in eine Gefängnisstrafe um (dodis.ch/32454). Das Eidgenössische Politische Departement legte Rekurs ein und 1956 wurde in einem zweiten Entscheid das Todesurteil gegen Bavaud aufgehoben (dodis.ch/32455 und dodis.ch/32456).

Die Erklärung des Bundesrates

In der Zwischenzeit wurden verschiedene Bücher publiziert, die vom tragischen Schicksal des Maurice Bavaud erzählen. Am 7. November 2008 würdigte Bundespräsident Pascal Couchepin Bavaud und drückte sein Bedauern darüber aus, dass die Schweizer Diplomaten damals unzureichend gehandelt hatten.