Language: German
18.5.1953 (Monday)
Letter (L)
Keine Einleitung eines gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahrens, sondern diplomatische Abklärung, was mit Material passiert ist. Nur wenn schwerwiegende Verdachtsmomente vorhanden sind, von Regierung Entschuldigung verlangen.
File references:
C.16.5 • B.51.14.21.20.Isr
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