Language: German
4.12.1991 (Wednesday)
Sowjetunion-Schweiz: Sowjetische Unterstützungsgesuche bei Straffällen, Goldgeschäfte und die Filiale der sowjetischen Aussenwirtschaftsbank in der Schweiz
Memo (No) • very confidential
Obwohl Devisenvergehen in der Schweiz strafrechtlich nicht geahndet sind, sollten die sowjetischen Behörden in ihrem Kampf gegen die Kriminalisierung der Wirtschaft unterstützt werden. Seit August 1991 gelangte zudem mehr als doppelt so viel sowjetisches Gold in die Schweiz als zuvor. Die SNB wird die Grossbanken für diese Frage sensibilisieren. Auch die Zürcher Tochterfiliale der sowjetischen Aussenwirtschaftsbank sollte in Pflicht genommen werden.
File reference: C.41.R.133.0
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