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Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 15, doc. 390
volume linkBern 1992
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Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E2801#1967/77#177* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 2801(-)1967/77 8 | |
Titolo dossier | Berichte der Kommission für Auswärtige Angelegenheiten (1945–1945) | |
Riferimento archivio | 12 |
dodis.ch/47994 Compte-rendu de la séance du 7 mars 1945 de la Commission des Affaires étrangères du Conseil national1
Herr Minister Stucki: Man kann diese Verhandlungen, die hinter uns liegen, nicht verstehen und ihr Resultat nicht richtig würdigen, ohne die Strategie, mit der sie geführt wurden, einigermassen zu kennen. Eine Verhandlung, bei der auf der einen Seite eine deutsche Delegation und auf der ändern Seite drei alliierte Delegationen stehen, konnte nicht ohne strategischen Plan durchgeführt werden. Die Mitteilungen über diesen strategischen Plan dürfen, was ich hier speziell betonen möchte, auf gar keinen Fall, auch nach Abschluss der Verhandlungen, über Ihren Kreis hinaus bekannt werden. Das Resultat der Verhandlungen wird dagegen, allerdings auch erst nach der Unterzeichnung der Vereinbarungen, der Presse in den Grundzügen bekannt gegeben werden. Die Vereinbarungen sind noch nicht unterzeichnet. «Betriebsstörungen» sind immer noch möglich.
Es sind nun 28 Jahre her, da haben in diesem Zimmer hier die Mitglieder des Bundesrates von abends 9 Uhr bis morgens 3 Uhr gesessen. Im Westbau war der deutsche Gesandte und die deutsche Delegation, im Ostbau der französische Botschafter und die französische Delegation2. Die Alliierten hatten von der Schweiz verlangt, den Export nach Deutschland vollständig zu unterbinden. Die Schweiz erklärte darauf: nur Deutschland liefert uns Kohle und Eisen. Seid Ihr Franzosen bereit, uns diese Stoffe zu liefern? Die Boten eilten hin und
Die Erinnerung an diese Ereignisse taucht in diesen Tagen wieder auf. Wie damals, befinden wir uns auch heute wieder zwischen Hammer und Amboss. Allerdings besteht ein Unterschied: damals war Deutschland noch fähig, in grossem Umfang Kohle und Eisen zu liefern. Das ist heute nicht mehr der Fall. Damals bestand noch ein gewisses Gleichgewicht in Europa; auch das ist heute nicht mehr der Fall.
Als Frankreich befreit worden ist, ging ein Gefühl der Freude durch das Schweizervolk. Diese Freude war nicht nur eine Freude über die Befreiung der Franzosen sondern ebensosehr eine Freude über die Sprengung des eisernen Ringes um uns. Sie war aber nur von kurzer Dauer. Die Möglichkeit, schweizerische Waren über Frankreich zu exportieren und ausländische Waren über Frankreich zu importieren, war geringer als je. In den Monaten Oktober 1944 bis Januar 1945 sind diese Möglichkeiten praktisch auf Null gesunken.
Die Blockadeverhandlungen mit den Alliierten sind im Jahre 1939 begonnen worden3. In den folgenden Jahren wurden sie weitergeführt. Man hat sich immer wieder verständigt. Schweizerischerseits wurden der Commission mixte neue Konzessionen gemacht. Man glaubte darin eine genügende Basis zu haben, damit uns auch die Alliierten neue Zugeständnisse machen.
Nach der «russischen Bombe» vom November 1944 platzte am 4. Januar 1945 die «amerikanische Bombe»4. In der amerikanischen Presse wurde uns vorgeworfen, wir unterstützten ihren Todfeind. Wir seien Hehler für grosse deutsche Leute. Die Schweiz sei ein Land, das nicht nur nicht neutral, sondern sehr deutschlandfreundlich eingestellt sei. Die Russen übernahmen diese Propaganda mit Freude. Auch Südamerika, der Nahe und Ferne Osten übernahmen die Angriffe. Die Beziehungen mit Frankreich waren immer noch sehr gespannt. Auch in England gab es heftige Presseangriffe gegen uns. Wir erhielten stürmische Anfragen von unseren Vertretungen im Ausland. Die Situation war unerfreulich. Eine Isolierung unseres Landes, wie wir sie vielleicht noch nie zuvor erlebt haben, drohte.
Es ist selbstverständlich, dass in dieser Situation gehandelt werden musste. Die Schweiz hat alles unternommen, damit über diese Frage eine Diskussion ermöglicht werde. Es war dann beruhigend, als unsere Einladung an die Alliierten, eine Delegation in unser Land zu schicken, angenommen wurde. Noch beruhigender war es, dass der amerikanische Präsident einen seiner persönlichen Freunde an die Spitze der Delegation stellte. Auch die britische Regierung entsandte einen prominenten Regierungsvertreter. Eine französische Delegation schloss sich an. Sie haben die freundlichen Presseerklärungen, die bei der Ankunft der Delegationen in Bern abgegeben worden sind, gelesen.
[...]5
Den ersten freundlichen Tönen, die wir von den Alliierten zu hören bekommen hatten, folgte sehr bald eine Ernüchterung. Der Inhalt des Briefes des amerikanischen Präsidenten6 und eines sehr langen Exposés, das Herr Currie mitbrachte, befreiten uns bald von jeglichen Illusionen. Was wurde von uns verlangt? Es lässt sich dies in folgende kurzen Formeln zusammenfassen: Ihr Schweizer seid ja ganz nette Leute. Wir haben Sympathie für Euch. Ihr seid alte Freiheitskämpfer. Ihr habt auf humanitärem Gebiete viel geleistet. Wir wollen Eure militärische Neutralität voll respektieren, obschon es für uns von Vorteil wäre, dies nicht zu tun. Wir verlangen keinen Durchmarsch durch Euer Land. Wir machen Euch aber nachdrücklich darauf aufmerksam, dass für die Schweiz die Stunde geschlagen hat zu zeigen, wo sie moralisch und wirtschaftlich steht. Hier gibt es jetzt keine Neutralität mehr. In dieser Beziehung habt Ihr eindeutig auf unsere Seite zu treten. Sonst werdet Ihr isoliert dastehen. Die Konsequenzen sind folgende:
1. Sensationell aufgemacht, ist jeder Export zu sperren.
2. Jeder Transit durch die Schweiz ist sofort zu sperren.
3. Jede Ausfuhr von elektrischer Energie nach Deutschland ist sofort zu sperren.
4. Im Sinne der Resolution 6 der Empfehlungen von Bretton Woods sind alle Massnahmen zu treffen, dass keinerlei Gut unserer Feinde weiter bei Euch versteckt bleiben kann. Ferner, dass unter keinen Umständen in der Schweiz Mittel angesammelt werden, um einen neuen Krieg zu organisieren, um eine 5., oder sagen wir, 6. Kolonne zu finanzieren.
Dafür wurde uns in Aussicht gestellt: Wenn Ihr das tut und damit der Welt zeigt, dass Ihr das Gebot der Stunde verstanden habt, dann sind wir damit einverstanden, dass Ihr militärisch neutral bleibt.
Ich muss hier einfügen, dass die Mitteilungen, die ich Ihnen soeben gemacht habe, morgen natürlich nicht in der Zeitung stehen dürfen.
Das war die Situation am Abend des ersten Verhandlungstages. Unsere Verhandlungsdelegation hat zusammen mit dem Bundesrat die Lage geprüft. Es ist sowohl in der Delegation, wie im Bundesrat ein einstimmiger Beschluss gefasst worden:
1. Was die Alliierten von uns verlangen, steht im Widerspruch zu den Geboten der schweizerischen Neutralität und steht im Widerspruch zu dem, was wir unter der Würde des Landes verstehen. Kein neutraler Staat hat das Recht, namentlich nicht unter fremdem Druck, die wirtschaftlichen Beziehungen zu einem Lande einseitig abzubrechen.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit ausdrücklich feststellen, dass in diesem ausschlaggebenden Punkte auch die Vertreter der Sozialdemokratie - im Bundesrat wie in der Delegation - mit absoluter Eindeutigkeit diesen schweizerischen Standpunkt vertreten haben, und sie haben auch die alliierten Delegationen darüber nicht im Zweifel gelassen, dass sich diese nicht etwa auf die Opposition in der Schweiz stützen könnten.
2. Würde die Schweiz tun, was man von ihr verlangt, so müsste der Eindruck ein ähnlicher sein, wie ihn die Welt gehabt hat, als Italien dem sterbenden Frankreich den Todesstoss gab. Es ist nicht schweizerische Art, einem am Boden liegenden Gegner noch einen Fusstritt zu geben.
Das war unsere Antwort. Und wenn dann in den nächsten Tagen und Wochen nach Bekanntgabe des Resultates der gepflogenen Wirtschaftsverhandlungen in der Öffentlichkeit kritisiert werden wird, dass die Schweiz viel zu viel nachgegeben habe, so sollen Sie, meine Herren, wissen, wie sich die Dinge entwickelt haben.
Wir müssen uns vergegenwärtigen, wie die Verhältnisse stünden, wenn Deutschland noch in der Lage wäre, uns monatlich 100000 Tonnen Kohle zu liefern. Es wäre eine tragische Situation. Die Tatsache der Besetzung der oberschlesischen Gebiete durch die Russen hat die Verhandlungen ganz wesentlich erleichtert. Deutschland ist heute und war schon vor einigen Wochen nicht mehr in der Lage, uns die grossen Mengen Kohle und Eisen zu liefern, die uns verpflichtet hätten, die Forderungen der Alliierten weitgehend abzuweisen. Im Wort «Kohle» liegt die Erklärung für die ganze schweizerische Strategie in diesen Verhandlungen: Wenn wir es endgültig ablehnen, für den Export nach Deutschland eine Sperre zu erlassen, wenn wir bewusst darauf verzichten, durch eine solche sensationelle Massnahme in London, Washington, Paris oder gar Moskau eine gute Note zu verdienen, so sind wir auf der ändern Seite der Auffassung, dass Deutschland als Lieferant und als Bezüger von Waren für uns mit jedem Tag an Wichtigkeit verliert. Wir waren uns infolgedessen darüber im klaren, dass zwar die Ablehnung jener grundsätzlichen Sperrmassnahmen am Platze war, andererseits aber eine wesentliche Einschränkung unseres Exportes und des Transits Deutschland-Italien notwendig wurde.
Die Verhandlungen mit Deutschland waren daher so zu dirigieren, dass Deutschland sich gezwungen sehen würde, von sich aus zu erklären: wir können mit Euch kein neues Wirtschaftsabkommen abschliessen.
Wir waren uns bewusst, dass eine solche Strategie voller Gefahren ist. Wir mussten abschätzen, wie die Reaktion eines besonders nervösen und zu unüberbelegtem Handeln geneigten Nachbarn sein würde. Man konnte nicht genau wissen, wie Deutschland reagieren würde, wenn wir ihm auf einmal erklärten: Alle Deine Guthaben in der Schweiz sind gesperrt; wir können Waren nur noch unter den und den Bedingungen liefern; der Transit von Kohle ist nur noch unter den und den Bedingungen möglich. Wir haben damit gerechnet, dass es Deutschland bis zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen treiben könnte. Die deutsche Reaktion war dann glücklicherweise nicht so explosiv.
Von diesen strategischen Überlegungen ausgehend, haben wir in den einzelnen Fragen folgende Haltung eingenommen:
1. Der Transit: Die Gotthardkonvention verpflichtet die Schweiz, den Transit zuzulassen, vorausgesetzt, dass dadurch ihre Neutralität nicht beeinträchtigt wird. Die Deutschen erklären, dass wir zum Transit schlechthin verpflichtet sind und dass sich die Frage der Neutralität gar nicht stellt. Die Verpflichtung ergebe sich desgleichen aus der Konvention von Barcelona und aus der Haager Konvention.
Für uns war eine psychologische Überlegung entscheidend. Seit dem Oktober letzten Jahres haben wir festgestellt, dass die Mengen Kohle, die Deutschland durch die Schweiz nach Italien transitiert, ein Mehrfaches dessen ausmachen, was uns die Deutschen liefern. Daraus ergab sich für uns ein moralisch sehr starker Standpunkt: Juristische Spitzfindigkeiten hin oder her, es ist für unser Land einfach nicht tragbar, dass die deutschen Kohlenzüge Tag und Nacht durch den Gotthard rollen, während unsere Gaswerke, unsere Industrie, unsere Haushaltungen keine Kohle mehr erhalten. Wir verlangen daher, dass in dieser Hinsicht eine gewisse Parität hergestellt wird. Der Schweiz muss gleichviel Kohle geliefert werden, wie Deutschland nach Italien transitiert.
Wir stellten folgende Rechnung an: Im Monat Januar sind von Deutschland 53 000 Tonnen Kohle nach Italien transitiert worden. An die Schweiz geliefert wurden nur 12000 Tonnen. Deutschland hat uns daher für den Monat Januar 41 000 Tonnen nachzuliefern.
Ich füge hier ein, dass die Einstellung des Kohlentransites von den Alliierten aus militärischen Gründen als conditio sine qua non bezeichnet wird. Demgegenüber erklärten wir, dass wir von Deutschland die Nachlieferung im genannten Umfange verlangen werden. Dabei wussten wir natürlich, dass Deutschland nicht mehr in der Lage ist, diese Nachlieferungen auszuführen.
Nun kommt ein weiteres hinzu: Unsere monatlichen Lieferungen elektrischer Energie an Deutschland entsprechen kalorienmässig ungefähr 40000 Tonnen Kohle. Wir nahmen nun den Standpunkt ein, solange uns Deutschland nicht wenigstens für den Monat Februar die entsprechende Menge Kohle liefert, können wir die Ausfuhr elektrischer Energie nicht weiter zulassen und da wir bisher immer vorgeleistet haben, erklärten wir ferner den Deutschen: Wenn Ihr im März noch Strom wollt, verlangen wir, dass Ihr einmal vorleistet. Alles in allem hätten uns daher die Deutschen 120000 Tonnen zu liefern gehabt (40000 Tonnen Nachlieferung für den Monat Januar, 40000 Tonnen als Kompensation für unsere Energielieferung im Monat Februar und 40000 Tonnen als Vorleistung für unsere Energielieferung im Monat März). Wir erklärten ihnen: Wenn Ihr uns dieses Quantum liefert, so sind wir bereit, mit Euch über ein neues Wirtschaftsabkommen zu verhandeln.
Diese Strategie mutet etwas machiavellistisch an. Unsere wirtschaftlichen Notwendigkeiten zwangen uns aber dazu. Im übrigen ist zu sagen, dass wir unsere Forderungen an Deutschland unabhängig von der Anwesenheit der alliierten Delegationen gestellt haben. Diese Forderungen müssten, nach rein kaufmännischen Grundsätzen, auch dann bestehen bleiben, wenn in letzter Stunde in den Verhandlungen mit den Alliierten ein «Betriebsunfall» eintreten würde.
Ferner ist die Mitwirkung der Schweiz an den Empfehlungen von Bretton Woods diskutiert worden. Es ist uns aus schweizerischen Kreisen vorgeworfen worden, die Sperre der deutschen Guthaben in der Schweiz sei zu spät gekommen. Sie sei unter dem Druck der Alliierten erfolgt. Man hätte diese Sperre viel früher erlassen sollen.
Ich habe noch bis 1937 die Wirtschafts- und Finanzverhandlungen mit Deutschland geführt. In den Jahren 1936 und 1937 habe ich mehr als vier Mal verlangt, dass die deutschen Guthaben in der Schweiz gesperrt werden7
. Damals war nicht Krieg und befand sich keine alliierte Delegation in der Schweiz. Sämtliche schweizerischen Guthaben in Deutschland waren damals blockiert. Meine Meinung war daher, man müsse hier Gegenrecht halten. Aus sehr achtenswerten Gründen hat der Bundesrat diese Massnahme damals abgelehnt. Es ist aber festzustellen, dass diese Frage schon lange vor dem Krieg in der Luft lag. Hätte diese Massnahme nicht getroffen werden sollen vor der Ankunft der alliierten Delegation? Etwa, um den Anschein zu vermeiden, sie sei unter ihrem Druck erfolgt? Ich bin der Auffassung, dass diese Sperre nicht wenige Tage vor der Ankunft der Delegation noch getroffen werden konnte. Dies hätte gewiss nicht gehindert, dass uns der Vorwurf gemacht worden wäre, man habe sich dem Druck der Alliierten gefügt. Überdies hätten wir damit diesen «Trumpf» schon vor Verhandlungsbeginn aus den Händen gegeben.
Im Communiqué zum Bundesratsbeschluss vom 16. Februar 19458 ist gesagt worden, wir hätten im Jahre 1940 und seither solche Sperren schon gegen zahlreiche andere Staaten erlassen9. Dies ist gesagt worden in einer gewissen Überschätzung der Gefahr der deutschen Reaktion. Effektiv ist die Sperre gegenüber den deutschen Guthaben doch etwas ganz anderes als gegenüber den ändern Ländern. Warum hat man die französischen, belgischen, dänischen, griechischen, niederländischen usw. Guthaben gesperrt? Dies war nicht eine Massnahme gegen diese Länder, sondern gerade zu ihrem Schutze gegenüber den Okkupanten. Gelder von Angehörigen dieser Länder, die in der Schweiz selbst wohnten, wurden nicht gesperrt. Der Beschluss vom 16. Februar sieht dagegen in Art. 3 vor, dass auch die Gelder der in der Schweiz wohnenden Deutschen zu blockieren sind.
Es ist mir die Aufgabe zuteil geworden, unsere Stellungnahme dem Chef der deutschen Delegation mitzuteilen10. Dieser zeigte darüber nicht Wut, sondern Resignation. Er hat sofort erklärt: Ihre Forderung mit Bezug auf die Kohle bedeutet den Todesstoss für das schweizerisch-deutsche Wirtschaftsabkommen. Dies ist umso eindrucksvoller als dieser Todesstoss ausgerechnet von dem aus kommt (dem Sprechenden), der das erste schweizerisch-deutsche Wirtschaftsabkommen unterzeichnet hat. Ich habe darauf geantwortet: Der Todesstoss kommt vom Fehlen der deutschen Kohle. - Man wird aber in Deutschland den Eindruck nie ausrotten können, wir hätten nicht unter alliierter Pression gestanden. Tatsache ist, dass das deutsch-schweizerische Abkommen nicht erneuert werden konnte, weil Deutschland nicht mehr in der Lage ist, uns im notwendigen Umfange Kohle zu liefern.
Die Schweiz hat ein ungeheures Glück gehabt, dass im rechten Zeitpunkt Deutschland ausserstande gesetzt worden ist, grosse Gegenleistungen zu offerieren.
Das schweizerisch-deutsche Wirtschaftsabkommen ist am 15. Februar abgelaufen und ist nicht mehr erneuert worden. Ich werde später darauf zurückkommen, wie der Warenverkehr nunmehr geregelt werden wird.
Ein weiterer besonders wichtiger Punkt der Verhandlungen ist folgender: Die Alliierten sind zu uns gekommen, um mit uns ein Abkommen zu schliessen. Sie haben aber am ersten Tag und nachher immer wieder erklärt: wir sind an einem solchen Abkommen gar nicht interessiert. Das ist gewiss richtig. Für Deutschland waren wir immer interessant: als Hüter der Alpenpässe, als Flankenschutz, als offenes Tor zur Welt. Welches Interesse an der Schweiz haben aber die Vereinigten Staaten? Wir müssen uns darüber klar sein, dass die Mächte, die heute entscheiden, in der Schweiz keinerlei Interesse haben. Ohne vertragliche Abmachungen mit uns können sie sehr wohl bestehen. Die alliierten Delegationen haben uns gesagt: Wir kommen als Freunde, um zu verlangen, aber auch um zu geben... - ich erinnere an die ersten abgegebenen Erklärungen. Es ist daher selbstverständlich, dass sie unsere Massnahmen zur Einschränkung des Transites durch den Gotthard nur dann zu unsern Gunsten in unsere Bilanz einzutragen gewillt waren, wenn sie erfolgten, bevor Oberitalien durch die Deutschen geräumt wird. Nachher wäre diese Massnahme für die Alliierten natürlich wertlos. Gleich verhält es sich mit dem Export nach •Deutschland. Man erklärte uns: Wenn Ihr heute die Lieferungen nach Deutschland einstellt, so hat das für uns einen Wert und sind wir dafür zu Gegenleistungen bereit; wenn Ihr aber abwartet, bis Deutschland zusammengebrochen ist, so geben wir Euch für diese Massnahme keinen Franken mehr. Diese Überlegungen sind natürlich richtig. Wir hätten dann den Zustand gehabt, dass wir in Zukunft von den Gütern der Alliierten nur noch das bekommen hätten, was gerade übrig blieb.
Wer hätte die Verantwortung übernehmen wollen, den Zusammenbruch Deutschlands abzuwarten, ohne zu einem Abkommen mit den Alliierten zu kommen? Dies hätte bedeutet, dass wir hungern. Es ist gut - wie in diesem Zusammenhang festgestellt werden muss -, dass die Verhandlungen vom Politischen Departement aus dirigiert werden, das über einen zuverlässigen Nachrichtendienst verfügt und das daher z.B. über die Möglichkeit eines sehr raschen Zusammenbruches des deutschen Widerstandes in Oberitalien orientiert war.
Die Gefahr, zu spät zu kommen, ist sehr gross. Ich vertrete daher mit rücksichtsloser Brutalität den Standpunkt, dass es heute ganz gleichgültig ist, ob und wieviel wir noch nach Deutschland liefern und ob und in welchem Umfange wir den Transit Italien-Deutschland noch aufrecht erhalten. Wir müssen heute darauf bedacht sein, das Tor im Westen zu öffnen. Deutschland ist vor dem Zusammenbruch. Ob wir den wirtschaftlichen Verkehr mit diesem Land noch vierzehn Tage oder einige Monate aufrecht erhalten oder nicht, spielt keine Rolle. Wir müssen den Anschluss an die alliierten Mächte suchen. Diese Frage ist das Kernproblem. Ich habe lange Wirtschaftsverhandlungen nach der alten, der klassischen Methode geführt, die in einem hartnäckigen Festhalten an den eigenen Absichten besteht. Ich habe mich nicht gescheut, in den gegenwärtigen Verhandlungen von dieser Methode abzugehen.
Über die Resultate der Verhandlungen kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
1. Export schweizerischer Waren nach Deutschland. Keinerlei Sperre. Keine sensationelle Erklärung. Auf der ändern Seite kein neues Wirtschaftsabkommen mit Deutschland. Verpflichtung den Alliierten gegenüber, die Ausfuhr schweizerischer Waren nach Deutschland in zweifacher Hinsicht zu beschränken:
a) Liquidierung von Exportzusicherungen, die die Schweiz unter der Herrschaft der früheren Abkommen mit Deutschland gegeben hat, nur in reduziertem Umfange. Die noch auszuführenden Lieferungen sind auf total 3 Millionen Franken, verteilt auf zwei Monate, beschränkt. Diese Ziffer ist sehr klein. Man darf aber nicht vergessen, dass viele schweizerische Lieferanten, die bis heute noch keine Zahlung bekommen haben, sehr froh sind, nicht mehr liefern zu müssen. Auch ist zu bedenken, dass die gelieferten Waren auf dem Transport in Deutschland Bombardierungen ausgesetzt sind, zum Teil gestohlen werden, und dass daher die Gefahr besteht, dass von den Käufern allerlei Einwände erhoben werden. Dazu kommt, dass sich die Kriegsrisikoversicherung bei der heutigen militärischen Lage anders einstellen musste. Nach einer sorgfältigen Prüfung der Verhältnisse ist man auf die genannte sehr kleine Summe von 3 Millionen einig geworden. Ich gebe gerne zu, dass wir durch hartnäckiges Verhandeln den Betrag vielleicht auf 4, 5 oder 6 Millionen hätten erhöhen können. Demgegenüber erinnere ich aber an die grosse Gefahr, zu spät zu kommen. Auch mussten wir danach trachten, zu verhindern, dass die Delegationen nach ihrer Rückkehr in Washington und London grosse Ziffern über weitere Lieferungen der Schweiz an Deutschland bekanntgeben müssen, wodurch leicht wieder gegen uns eine böse Stimmung hätte entstehen können.
b) Neue Geschäfte im qualitativen und quantitativen Kompensationsverkehr mit Deutschland. Wir haben das Recht hierzu durchgesetzt im Ausmass von 1 Million Franken pro Monat. Es ist denkbar, dass uns Deutschland noch während einer gewissen Zeit z. B. Zucker oder Eisen liefern könnte. Die Waren, die wir kompensationsweise dafür zu liefern hätten, sind jedoch nicht frei. Für gewisse sehr kriegswichtige Dinge (Werkzeugmaschinen, Präzisionsinstrumente) haben wir die Verpflichtung übernommen, keine Ausfuhr mehr zu tätigen. Für andere Waren sind bestimmte Kontingente aufgestellt worden. Ich kann im Rahmen dieser Ausführungen natürlich nicht auf Einzelheiten hierüber eintreten.
2. Transit durch den Gotthard. Die Regierung Bonomi hat dem Bundesrat zu Beginn der Verhandlungen eine Note11 überreichen lassen, in der dem Gotthardvertrag eine vollständig neue Auslegung gegeben wird. Die Regierung von Rom - die einzige die wir anerkannt haben - erklärt, dass, wenn die Schweiz den Gotthardvertrag anwendet, sie damit Italien Schaden zufügt. Diese Argumentation erscheint geradezu grotesk. Es zeigt sich jedoch bei näherem Zusehen, dass sie richtig ist. Der Gotthard soll, so argumentiert die italienische Regierung, den Transit zwischen zwei unabhängigen Ländern vermitteln. Heute ist es jedoch ein Verkehr zwischen Deutschland nördlich der Schweiz und Deutschland südlich der Schweiz. Die Basis des Gotthardvertrages ist daher überhaupt nicht mehr vorhanden. Jedes Transitabkommen setzt mindestens drei Staaten voraus: ein Transitland und zwei transitierende Staaten. Praktisch sind aber bei den gegebenen Verhältnissen am Gotthardvertrag nur noch zwei Staaten beteiligt. Wenn Ihr Kohle nach Oberitalien schickt, so helft Ihr nicht den Italienern sondern nur Deutschland. Mit dem Transit schädigt Ihr also Italien.
Diese Argumentation hat sehr viel für sich. Der Bundesrat hat sofort berühmte Rechtsgelehrte aufgeboten und Gutachten von ihnen eingeholt12. Die Meinungen gehen, wie das bei Juristen gelegentlich vorkommt, auseinander. Der Bundesrat hat eine Lösung gefunden, die vom rein rechtlichen Standpunkt aus nicht sehr elegant erscheint13. Es ist eine praktisch-politische Lösung.
Der Bundesrat wehrte sich dagegen, eine Transitsperre zu verfügen. Er wollte nicht im Schweizervolk den Eindruck erwecken, er habe unter dem Drucke der Alliierten einen vertraglichen Standpunkt aufgegeben, den er diesen Alliierten gegenüber so lange vertreten hat.
Das wichtigste an diesem Transit ist die Kohle. Dieser Kohlentransit wird gesperrt, weil wir selbst von den Deutschen keine Kohle bekommen haben und auch in Zukunft nicht bekommen werden. Gleich steht es mit dem Eisen: Da wir aus Deutschland kein Eisen mehr bekommen, so ist es logisch, dass wir auch den Transit von Eisen (desgleichen von Stahl und Schrott) durch unser Land unterbinden.
Von spezieller rechtlicher Bedeutung ist die Frage des Transites Süd-Nord. Gestützt auf eines der beiden juristischen Gutachten geht der Bundesrat davon aus, dass das meiste von dem, was von Italien durch die Schweiz geschickt wird, nicht normale Handelsgüter sind, sondern Waren, die weggenommen, requiriert, unter militärischem Druck «gekauft», kurz, in irgendeiner ungewöhnlichen Form erworben worden sind und nun den Weg durch den Gotthard finden sollen. Dementsprechend ist grundsätzlich der Transit dieser Güter nicht mehr zuzulassen. Es handelt sich hier um eine Präsumption, der gegenüber der Gegenbeweis offen steht. Wenn nachgewiesen werden kann, dass eine Ware in ordentlicher kaufmännischer Art erstanden worden ist, so soll der Transit im bisherigen Umfange zugelassen sein. Dieser Nachweis dürfte natürlich sehr schwer zu erbringen sein.
Die Transitziffern von Januar und Februar zeigen, dass mit der Einstellung des Transites von Eisen und Kohle das meiste dahinfällt. Allein - ähnlich wie beim Warenverkehr mit Deutschland - hat auch hier der Bundesrat keine Sperre verfügt. Er hat nur - aus schweizerischen Gründen und gestützt auf juristische Überlegungen - den Transit Süd-Nord sehr stark eingeschränkt.
3. Die Ausfuhr elektrischer Energie. Sobald dies technisch möglich ist - in den allernächsten Tagen voraussichtlich - wird die Ausfuhr elektrischer Energie nach Deutschland eingestellt werden. Die Begründung hierzu liegt darin, dass uns Deutschland kalorienmässig nicht mehr entsprechende Mengen Kohle liefert. Die Verhältnisse in den Rheinkraftwerken sind allerdings sehr kompliziert, indem in den gleichen Einrichtungen zum Teil schweizerischer, zum Teil deutscher Strom erzeugt wird. Was wir verbieten, ist nur die Ausfuhr des Anteils an Energie, der in schweizerischen Einrichtungen erzeugt wird. Ich bitte Sie, dies streng vertraulich zu behandeln.
Die Schweiz ist grundsätzlich bereit, einen Teil der elektrischen Energie Frankreich zur Verfügung zu stellen, wenn Frankreich die notwendigen Installationen jenseits der Grenze bereit stellt.
4. Finanzprobleme. Es erhob sich im weitern die Frage der Mitwirkung der Schweiz bei der Bekämpfung der Hehlerei. Es wird von ihr Vorsorge verlangt, dass sie nicht zum Finanzzentrum für künftige Kriege werde.
Die Gründe für den BRB vom 16. Februar 1945 sind bereits genannt worden. Die Alliierten haben von uns auf diesem Gebiete sehr weitgehende Erklärungen und Verpflichtungen verlangt. Wir haben einen säubern und einwandfreien Standpunkt eingenommen: Die Schweiz ist nicht dazu da, Kriegsverbrecher und Kriegsbeute aufzunehmen und zu schützen. Die Schweiz will vielmehr alles tun, damit unrechtmässig erworbenes Gut den rechtmässigen Besitzern wieder zurückgestellt wird. Hinter der Blockierung der deutschen Guthaben wird die Schweiz nur ein Inventar aufnehmen. Was dieses Inventar bringen wird, wissen wir noch nicht. Verpflichtungen über die Verwendung des Inventars einzugehen, ist uns heute nicht möglich, eben weil wir das Resultat dieser Bestandesaufnahme nicht kennen. Wir haben uns aber bereit erklärt, dem Wunsch der Alliierten auf Schliessung gewisser Lücken des BRB vom 16. Februar nachzukommen. Nach Aufnahme des Inventars werden wir also mit den Alliierten wieder sprechen.
Insbesondere für Kunstgegenstände wollen wir dazu verhelfen, dass der rechtmässige Eigentümer wieder in deren Besitz kommt. Zivilrechtlich werden sich allerdings sehr schwierige Fragen ergeben. Wie sollen z.B. gutgläubige schweizerische Erwerber behandelt werden?
Im weitern haben wir zugesagt, auch über die Guthaben anderer Länder in der Schweiz Inventar zu führen. Wir haben die Verpflichtung eingegangen, die verfügten Blockierungen nicht aufzuheben, ohne vorher mit den entsprechenden Regierungen Fühlung zu nehmen. Wir müssen diese aber nur konsultieren («to consult with»). Es ist nicht notwendig, unter allen Umständen deren Einverständnis zu erlangen.
Auf diesem Gebiet haben wir sodann einen sehr schmerzlichen Beschluss fassen müssen. Ohne den starken Druck der Alliierten hätte sich die Schweiz dazu bestimmt nicht bereit gefunden. Deutschland hat uns in letzter Zeit noch sehr bedeutende Zahlungen geleistet: Zinsen, Hypotheken, Versicherungsleistungen, Nebenkosten, Rückwanderergelder etc. Diese Leistungen wurden ausserhalb des Clearings, zum Teil in Devisen, erbracht. Deutschland erklärt, uns heute noch gewisse grosse Zahlungen machen zu wollen. Zahlungsmittel ist dabei Gold14. Nun haben uns die Alliierten schon Mitte 1944 eine Note geschickt und gesagt: Was Deutschland in Gold ans Ausland zahlt, ist gestohlenes Gold. Wir werden nicht zulassen, dass Deutschland sich mit diesem gestohlenen Gold den Nimbus eines guten Schuldners kauft. In den gegenwärtigen Verhandlungen erklärten die Alliierten neuerdings, dass sie unter keinen Umständen solche Zahlungen dulden werden. Für den Bundesrat war das ausserordentlich hart. Man vergegenwärtige sich nur die Situation: Es ist ein schweizerischer Gläubiger (Rückwanderer, Versicherte etc.) da. Der Schuldner will ihn bezahlen. Und nun muss der Bundesrat dies verhindern. Es handelt sich um monatlich ca. 10-15 Millionen. Es ist für eine Regierung sehr schwer, eigene Landsleute zu verhindern, solche Zahlungen entgegenzunehmen. Die Alliierten Hessen sich in diesem Punkte aber nicht erweichen. Sie hätten sich bereit erklärt, über diesen Punkt gegenwärtig nichts zu vereinbaren, die Frage also noch offen zu lassen. Damit wäre aber die Sache nicht besser, sondern schlimmer geworden. Denn in absehbarer Zeit würde dieses Gold von der Schweiz ja doch verlangt werden, und dann kämen wir vielleicht nicht mehr so glimpflich davon. Das kleinere Übel bestand zweifellos darin, die Sache noch heute zu erledigen. Man konnte also nicht anders handeln.
Das sind im grossen und ganzen die schweizerischen Verpflichtungen. Was bekommt die Schweiz dafür? Die Gegenleistung der Alliierten besteht in zwei Dingen:
1. In der Eröffnung von Kontingenten für den Bezug von Lebensmitteln, Futtermitteln und Rohstoffen.
2. In der Öffnung des Transites durch Frankreich, womit diese Waren eingeführt werden und die schweizerischen Exportwaren wieder den Weg zu ihren Käufern finden können.
In der Einräumung von Kontingenten, Navicerts etc. liegt natürlich nicht eine Verpflichtung der Alliierten, uns diese Waren in diesen Mengen auch zu liefern, sondern nur die Möglichkeit, dass die Schweiz diese Waren auf eigenen Schiffen transportieren kann.
Im allgemeinen können wir sagen, dass diese Zugeständnisse nicht unbeträchtlich sind, mit einer Ausnahme, der Kohle. Noch bis letzten Samstag glaubten wir hoffen zu können, dass wenigstens in bescheidenem Umfange die deutsche Kohle durch amerikanische Kohle ersetzt werden könne. Die Streikbewegung in den amerikanischen Kohlenminen führte dann aber dazu, dass die Alliierten erklärten, keinen Zentner Kohle liefern zu können.
[...]15 5
Wenn man zu den Verhandlungen und deren Ergebnissen einen Kommentar abgeben wollte, so wäre ungefähr folgendes zu sagen: Wer die getroffenen Abkommen zerzausen, wer den Unterhändlern und dem Bundesrat Vorwürfe machen will, hat ein leichtes Spiel. Es gibt in diesem Abkommen schwache Punkte. Die ganze Strategie lässt sich sehr leicht kritisieren. Es lässt sich noch viel leichter kritisieren, dass der Bundesrat schweizerische Gläubiger verhindert, Zahlungen, die ihnen angeboten waren, entgegenzunehmen, dass Toulon als Hafen nicht genügt und dass wir nach wie vor keine Kohle haben werden.
In der Welt wird man aber die Schweiz wieder anders beurteilen. Ihr guter Name wird wieder hergestellt sein. Man wird nicht mehr sagen können, wir seien Hehler. Als Aktivum ist ferner zu erwähnen, dass wir trotz starker Einschränkung im Export und im Transit keine Sperre durchführen werden wie Schweden z.B. das getan hat. Wir dürfen allen Leuten noch in die Augen schauen. Wir haben die Neutralität höher gestellt als das Nachgeben und das «sich gute Noten verdienen».
Die Kommentare über dieses Abkommen werden in London und Washington anders aufallen als in Paris und Moskau. In London und Washington wird man uns loben. Die kleinen Exportmengen wird man als Bagatelle hinstellen.
Wir selbst werden das Hauptgewicht darauf legen müssen, dass wir aus eigenem schweizerischem Interesse diese Konzessionen gemacht haben. Das wird nicht ohne Schwierigkeiten und Widerspruch abgehen. Die überwiegende Mehrheit des Schweizervolkes wird es aber begrüssen, dass wir der Neutralität treu geblieben sind.
Der Vorsitzende dankt Herrn Minister Stucki wärmstens für das sehr ausführliche Exposé und eröffnet die Diskussion. [...]
- 1
- E 2801/1967/77/8. Le procès-verbal a été rédigé par E. Thalmann, du Secrétariat du Département politique, cf. la notice de G. Keel à W. Stucki du 12 mars 1945 (non reproduite). Seul le passage sur les négociations avec les Alliés est reproduit ici. La séance est présidée par E. Bàrtschi.↩
- 2
- Cf. DDS, vol. 6, doc. 394, dodis.ch/43669, doc. 399, dodis.ch/43674.↩
- 3
- Cf. DDS, vol. 13, table méthodique: IV.2.3.↩
- 4
- Cf. Nos 277, 331, 342.↩
- 6
- Cf. No 342.↩
- 7
- Cf. DDS, vol. 11, table méthodique: II. 1.1., notamment l’annexe du No 229.↩
- 8
- Pour la décision du Conseil fédéral du 16 février 1945, cf. No 367.↩
- 9
- Cf. DDS, vol. 13, doc. 336, dodis.ch/47093 et ci-dessus No 371, note 3.↩
- 10
- Cf. No 368.↩
- 11
- Cf. No 364.↩
- 12
- Cf. annexe du No 364.↩
- 13
- Cf. No 386.↩
- 15
- W. Stucki évoque ensuite la question des transports à travers la France et les négociations financières franco-suisses. Cf. Table méthodique, II. 10.2.2. Relations économiques avec la France gaulliste. Il mentionne aussi la décision prise le 20 février 1945par le Conseil fédéral au sujet des avoirs suisses bloqués aux USA. Cf. Nos 360 et 371.↩
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