Classement thématique série 1848–1945:
IV. POLITIQUE HUMANITAIRE
IV.3. ATTITUDE DE LA SUISSE À l'ÉGARD DES JUIFS
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 15, doc. 308
volume linkBern 1992
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E2001D#1000/1553#3987* | |
Dossier title | Aktion zugunsten der Juden in Ungarn (1944–1945) | |
File reference archive | B.34.9.05.10.1 • Additional component: Ungarn |
dodis.ch/47912
Unter Bezugnahme auf unser Telegramm Nr. 4163 und Ihre telegraphische Antwort Nr. 4914 betreffend die Frage der Kollektivdemarche der hiesigen diplomatischen Missionen neutraler Staaten zugunsten der ungarischen Juden beehre ich mich, Ihnen der Orientierung halber Kopie eines Memorandums vom 17. November a.c. zuzustellen, welches durch den apostolischen Nuntius Mgr. Angelo Rotta zusammen mit dem schwedischen Gesandten dem Aussenminister überreicht wurde.
Ich habe anlässlich der Konferenz, an welcher unter dem Vorsitz des Nuntius der schwedische Gesandte, der spanische und der portugiesische Geschäftsträger teilnahmen, gestützt auf Ihre Instruktionen erklärt, dass es mir unter den obwaltenden Umständen nicht möglich wäre, eine kollektive Note zu unterzeichnen. Auch gegen die vorgeschlagene Form der Überreichung einer gemeinsamen Verbalnote glaubte ich angesichts ihres offiziellen und verpflichtenden Charakters Stellung nehmen zu müssen. Schliesslich wurde ich dringend gebeten, wenigstens der Überreichung eines Memorandums zuzustimmen, um einen gemeinschaftlichen Schritt zur Rettung bedrohter Menschenleben nicht unmöglich zu machen. Auf die insistierenden Bitten der anwesenden Missionsvertreter glaubte ich letzten Endes einer solchen schriftlichen Niederlegung der Tatsachen mein Einverständnis nicht versagen zu können, zumal die Konferenz - wenn auch mit Zögern und etwelcher Verstimmung - meinem ausdrücklichen Verlangen entsprach, wonach alle diskriminierenden Vorbehalte und Vorhalte an die Regierung, welche in dem Memorandumentwurf enthalten waren, unbedingt weggelassen würden. (Es handelte sich um die Anbringung heftiger Proteste, Anspielungen auf diplomatische Beziehungen, Verhalten neutraler Vertretungen im Falle russischer Besetzung usw.). Ebenso wurde davon abgesehen, die einzelnen Gesandtschaften und die von ihnen vertretenen Regierungen in diesem Memorandum namentlich aufzuführen, wie dies im Memorandumentwurf wiederholt der Fall war.
Es darf gesagt werden, dass durch diese in abgeschwächter Form erfolgte Demarche das fruchtbare Los der verfolgten Juden und die gegen sie ergriffenen drakonischen Massnahmen in zahlreichen Fällen auf Grund behördlicher Zugeständnisse gemildert werden konnten insbesondere auch was die Deportation und die dabei zutage getretene menschenunwürdige Behandlung anbelangt. Die weitere Entwicklung hat dann allerdings diese anfänglichen Erfolge zum Teil wieder illusorisch gemacht, nicht zuletzt bedingt durch den Umstand, dass die zuständigen ungarischen Behörden und Parteiinstanzen sich veranlasst sahen, gewisse Schutzvorkehren nicht oder nur in unzulänglicher Weise zu ergreifen oder solche wieder rückgängig zu machen unter Hinweis auf die noch ausstehende Regelung normaler diplomatischer Beziehungen gewisser neutraler Länder zu Ungarn.
- 1
- La lettre est signée: i. A. Kilchmann.↩
- 2
- Lettre: E 2001 (D) 3/172.↩
- 3
- Non reproduit. Cf. aussi E 4800 (A) 1967/111/322 et E 2001 (D) 3/65.↩
- 4
- Dans ce télégramme (expédié le 11 novembre à 21 h. 10), le Département politique répondait ainsi: Sind grundsätzlich nicht Freund von Kollektivschritten, zumal schweizerische Beteiligung an solchen mit der Politik eines ständig neutralen Staats kaum je vereinbar. Verweisen im übrigen auf unser 449 [du 21 octobre, cf. annotation 4 du No 292]und stellen Euch anheim, zu entscheiden, ob problematische Vorteile einer Unterzeichnung durch Euren ersten Mitarbeiter, die à titre personnel geschähe, etwaige Nachteile aufwöge (E 2001 (D) 3/172).↩
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Attitudes in relation to persecutions