Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
II.9. ÉTATS-UNIS
II.9.2. ÉTATS-UNIS - RELATIONS ÉCONOMIQUES
Également: Décision de la Banque nationale de mettre des francs suisses à la disposition du Gouvernement américain. Annexe de 8.1.1944
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 15, doc. 66
volume linkBern 1992
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E#1000/1572#978* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)1000/1572 92 | |
Dossier title | Allgemeine Transferfragen (1943–1945) | |
File reference archive | C.47.200 • Additional component: Vereinigte Staaten von Amerika |
dodis.ch/47670
Herr Präsident Webereröffnet die Sitzung, indem er an den Telegrammwechsel mit der Schweizerischen Gesandtschaft in Washington anknüpft. Daraus gehe hervor, dass nach Meinung des Treasury Departments an der Hausse des Schweizerfrankens in Amerika die Nationalbank schuld sei. Es sei jedoch im Gegenteil festzustellen, dass gerade die Schweizerische Nationalbank den Dollarkurs halte, indem sie mehr als 30 Ländern Dollars abnehme. Die Nationalbank könne nicht unbeschränkt Schweizerfranken abgeben, sonst würde die Bank eine Zahlstelle bilden, an der Dollars gegen freies Gold, d.h. gegen Schweizerfranken, abgegeben würden. Am Schlüsse des Telegramms No 9772 habe jedoch die Nationalbank ihrer Bereitschaft Ausdruck gegeben, unlimitiert Dollars zu übernehmen, wenn sie dagegen freies Gold oder Waren, welche jederzeit nach der Schweiz transportiert werden könnten, erhalte. Das Antworttelegramm 10213 habe das Direktorium verstimmt, indem daraus hervorgehe, dass sein Vorschlag nicht weitergeleitet wurde, sondern von der Gesandtschaft und Herrn Strässle einfach ein anderes Vorgehen vorgeschlagen wurde. Man wolle dem Treasury Department gleich 2,5 Millionen Franken pro Monat geben, vom freien Gold werde überhaupt nichts gesagt, hingegen weise man darauf hin, dass man mit der Geste, welche die Notenbank zu machen bereit sei, Verhandlungen handelspolitischer Natur verknüpfen wolle. Die Nationalbank wolle aber, dass den Amerikanern gesagt werde, dass sie bereit sei, die 2,5 Millionen zu geben, ohne dass damit Bedingungen verknüpft würden. Sie sei auch bereit, weitere Dollars anzunehmen unter bestimmten Bedingungen. Sofern dies nicht möglich sei, müsse die Nationalbank zurücktreten und der Bund könne eine Geste machen.
Herr Kohlibetont, dass diese Frage handelspolitisch beeinflusst sei, deshalb begrüsse er es, dass die Herren Hotz, Keller und Hornberger zu dieser Besprechung beigezogen wurden. Er erklärt, dass wir das Telegramm 977 seinerzeit absichtlich ohne wesentliche Änderungen weitergegeben hätten, weil wir mit dessen Inhalt nicht ganz einverstanden gewesen seien. Wir hätten vielmehr die Ansicht vertreten, dass man erklären solle, die Dollars übernehmen zu wollen, aber diese Gelegenheit auch gleichzeitig dazu benützen würde, mit den Amerikanern ins Gespräch zu kommen. Er glaubt, die Gelegenheit wäre nach der Rückkehr von Prof. Keller nachdem wir nun von den Alliierten wieder Waren erhalten, günstig. Er führt weiter aus, die Amerikaner würden uns drei Dinge vorwerfen.
Erstens unser Abkommen mit Deutschland. Die Nationalbank wolle sich zwar davon distanzieren. Jedoch gehe es nicht an, dass sie ihren Abstand erkläre, da wir alle im gleichen Schiff seien. Wir könnten diesen Vorwürfen der Alliierten betreffend Deutschland nunmehr nicht mehr mit dem Argument begegnen, dass wir von Deutschland Waren erhalten, da uns ja nun auch von den Alliierten Waren zugesagt wurden.
Zweitens seien die Goldoperationen zwischen Zürich, Lissabon und Berlin den Amerikanern immer wieder ein Dorn im Auge. Die diesbezüglichen Telegramme von Washington hätten wir sowohl an die Nationalbank als auch an Herrn Bundesrat Wetter weit er geleitet. Es stelle sich die Frage, ob in dieser Beziehung nicht mehr getan werden sollte.
Drittens die Operationen der Banken. Wir stehen heute nach Auffassung von Herrn Kohli an einem Wendepunkt in dem Verhältnis zu England und er glaubt, dass dies auch in Bezug auf Amerika der Fall sei. Man sollte jetzt den Amerikanern entgegenkommen und die vom Treasury Department verlangten Schweizerfranken zur Verfügung stellen und zwar sollten diese Beträge nicht nur gestaffelt übernommen werden. Herr Kohli vertritt jedoch die Auffassung, dass wir die Gelegenheit dieser Übernahme damit verbinden sollten, den Amerikanern Besprechungen vorzuschlagen.
Herr Webererwidert, dass ihr Telegramm durch die Anschuldigungen des Treasury Departments ausgelöst wurde. Die Frage betreffend Deutschland sei mit den Amerikanern schon oft behandelt worden, weshalb er nicht mehr darauf eingehen möchte. Zu den Goldoperationen der Nationalbank erklärt er, dass diese vom Bundesrat gutgeheissen wurden. Die Nationalbank habe im übrigen dahin gewirkt, dass sich die Goldrimessen nicht mehr vermehren. Durch sein Antworttelegramm wollte er dem Treasury Department nur mundgerecht machen, dass die Nationalbank an dem derzeitigen Frankenkurs keine Schuld trage. Er verlange, dass gemäss dem Inhalt des Telegramms des Direktoriums vorgegangen werde, sonst könne die Nationalbank keine Dollars abnehmen.
Herr Kohlierwidert, dass das sich stellende Problem ein Ganzes sei und deshalb nicht als Teilproblem behandelt werden könne.
Herr Professor Kellermöchte aus seinen Verhandlungserfahrungen einige Feststellungen machen. Er erklärt, dass das Problem Deutschland in London geklärt werden müsse, wo zwei Vertreter der USA anwesend seien. Wir kämen nicht darum herum, diese Frage weiterhin zu behandeln. Auch die Bank- und Goldoperationen seien auf der Traktandenliste für die Verhandlungen in London. Dieses seien Probleme, die von den Alliierten gemeinsam behandelt würden. Die Frankenabgabe sei hingegen aus taktischen Gründen separat zu behandeln. Die Forderung des Direktoriums, Schweizerfranken nur abzugeben gegen Waren oder freies Gold müsste im Lichte des neuen Abkommens mit England betrachtet werden. Wenn fast 40000 Tonnen Waren in Amerika gekauft werden könnten, dann würde das den Dollarmarkt wesentlich entlasten. Die Blockadepolitik werde lediglich in London gemacht und die Amerikaner könnten diesbezüglich ohne London keine Zusagen machen.
HerrRossyerwidert, die Nationalbank verlange Waren oder Gold. Wenn sie nun keine Waren mehr verlangen könne, so sei freies Gold ein weiteres Ventil.
Herr Webererklärt, dass nur mit Waren oder Gold die Währung gehalten werden könne. Er begrüsse deshalb auch das Abkommen mit England, denn wenn nach dem Kriege die Goldforderungen kämen, habe die Nationalbank solches in England schon verfügbar. Er betont erneut, dass man den Amerikanern einmal sagen müsse, dass sie jeden Frankenbetrag gegen freies Gold haben könnten.
Herr Hornberger führt aus, die Nationalbank sei auch ein Teil der nationalen Wirtschaft. Die Währungs- und Handelspolitik könnten von einander nicht getrennt werden. Gegenüber den Amerikanern könne auch keine Trennung zwischen Bundesrat und Nationalbank gemacht werden. In der Schweiz würden wir das Verantwortungsbewusstsein der Nationalbank gegenüber dem Nationalbankgesetz verstehen, jedoch sei dies im Ausland nicht der Fall. Wenn die Nationalbank von ihrem Standpunkt aus etwas ablehne, so sage man in Amerika, die Schweiz habe gesprochen. Die Amerikaner hätten taube Ohren für unsere Haltung gegenüber Deutschland. Sie seien beleidigt, wenn wir die Annahme von Dollars ablehnen, weil sie davon überzeugt seien, dass blockierte Dollars wesentlich besser seien, als Guthaben in Berlin. Nachdem wir nun auch von den Alliierten Waren erhielten, könnten wir nicht mehr mit den Warenlieferungen von Deutschland argumentieren. Die Amerikaner würden in einer ablehnenden Haltung eine gewisse feindliche Gesinnung erblicken. Er glaubt dass, wenn wir diese Angelegenheit nicht fliessend abwickeln, wir die Stimmung unnütz verderben würden, weil wir die 40 Millionen doch noch geben müssten und die Amerikaner nur in einen Unwillen hineinmanöverierten. Auch die Dollars aus dem Warenverkehr müssten doch übernommen werden und der ganze Widerstand würde gar nicht in die Landschaft passen. Wir könnten jetzt eine Geste machen, ohne uns irgend etwas zu vergeben. Der Betrag sei zu klein, als das wir damit Bedingungen verknüpfen sollten. Hingegen könnte man seiner Ansicht nach damit ruhig den Wunsch verknüpfen, mit den Amerikanern ins Gespräch zu kommen und ihnen nahelegen, dass wir ein ähnliches Abkommen wie mit England begrüssen würden. Herr Reagan, mit dem er kürzlich eine Unterredung hatte, habe es als Affront betrachtet, dass wir die Regierungszahlungen nicht übernehmen wollten. Die rein währungstechnischen Überlegungen Hessen die Amerikaner kalt. Er glaubt jedoch, dass man sie doch an den Mann bringen könne, jedoch nicht primär.
Herr Direktor Hotzdankt, dass man ihm Gelegenheit gegeben habe, diese Fragen zusammen mit der Nationalbank zu prüfen. Er möchte an der Letzteren keine Kritik üben, er freue sich im Gegenteil, dass sich die Nationalbank für eine gesunde Währung einsetze. Es brauche aber nicht nur eine gesunde Währung, sondern auch eine gesunde Handels- und Zahlungsbilanz. Er sagt, dass uns niemand verstehen würde, wenn wir den jetzigen historischen Moment nicht richtig begreifen. Er glaubt, die Verhältnisse in Deutschland könnten sich sofort ändern, deshalb sei eine Annäherung an die Alliierten erwünscht. Die Frage der Regelung zwischen der Nationalbank und dem Finanzdepartement sei eine sekundäre. Hingegen sei das Treasury Department mächtig und wir hätten die Rechnung zu bezahlen, wenn wir uns mit diesem nicht einigen könnten. Wer rasch gibt, gibt doppelt. Jetzt sei der richtige Moment, es müsse ja doch gegeben werden. Er begreife gut, dass man seinen Standpunkt verteidigen wolle, jedoch seien die Amerikaner finanziell und wirtschaftlich die Reichen und sie werden uns das fühlen lassen, denn sie könnten sehr brutal sein. Handelspolitisch scheine es ihm, dass sich der Himmel aufhelle.
Herr Dr. Kellenbergererklärt, dass er in der ganzen Sache unbefangen sei. Entweder hätten die Amerikaner unseren Standpunkt begriffen, möchten es aber nicht zugeben, denn der Grosse lasse sich vom Kleinen nicht gern belehren. Bei der Frage, wie vorgegangen werden solle, handle es sich, wie er festgestellt habe, nicht um eine Verschiedenheit der Meinungen, sondern lediglich um eine Verfahrensfrage. Er glaubt, dass, wenn es uns gelänge, in Amerika für uns eine günstige Stimmung zu schaffen, wir vielleicht auf einem ändern Gebiet mehr erreichen könnten. Es handle sich nicht um die Feststellung, wer recht oder unrecht habe, sondern lediglich darum, was erreicht werden könne. Die 40 Millionen würden uns nicht erdrücken. Wenn uns jedoch der Vorteil winke, mehr Waren zu erhalten, hätten wir ein gutes Geschäft gemacht. Das Finanzdepartement müsse sich bezüglich des Vorgehens auf die Aussagen der Vertragsunterhändler verlassen, weil es selbst nicht in der Lage sei, festzustellen, was im Gesamtinteresse erforderlich sei.
Herr Hirserklärt, dass wir ja im Prinzip der gleichen Meinung seien, es müsse aber festgestellt werden, dass die fragliche Depesche erstens der Nationalbank Vorwürfe gemacht habe, zweitens verlange die Gesandtschaft für das Treasury Department 40 Millionen. Die Nationalbank sei aber selbst in der Lage, festzustellen, welches die Bedürfnisse des Treasury Departments seien. Der Betrag von 40 Millionen sei übrigens vom Treasury Department selbst nie genannt worden. Die Schweizerische Gesandtschaft und Herr Strässle würden immer erklären, unsere Argumente seien bekannt und es habe keinen Sinn, sie erneut beim Treasury Department vorzubringen. Das Direktorium sei erstaunt gewesen, dass erst nach 14 Tagen eine Antwort kam, in welcher erklärt wurde, die Sache sei dem Treasury Department nicht unterbreitet worden usw. Es sei bekannt, dass das Treasury Department Mangel an Schweizerfranken habe und die Nationalbank, die solche nicht unbeschränkt zur Verfügung stelle, sei deshalb verhasst. Die Nationalbank erkläre sich bereit, die 2,5 Millionen pro Monat zu übernehmen, sogar noch mehr. Er betont jedoch, diese Geste solle von der Nationalbank ohne Bedingung gemacht werden. Dadurch könne eine Entspannung herbeigeführt werden, welche den Weg zu Verhandlungen öffne.
Herr Kohlierwidert, dass das Treasury Department den Betrag von 40 Millionen genannt habe. Das Vorgehen der Gesandtschaft sei im Einvernehmen mit Herrn Pfenninger geschehen, welcher mitgezeichnet habe. Die Angaben von Herrn Hirs über die Frist von 14 Tagen werden berichtigt. Herr Kohli würde es begrüssen, wenn die Nationalbank die Übernahme der Dollars Zusagen, jedoch die Antwort so abfassen würde, dass sie auch den übrigen Interessen Rechnung trage.
Herr Webererklärt, der Ausgangspunkt sei doch die Anschuldigung gegenüber der Nationalbank. Entweder wolle er von solchen Anschuldigungen nichts mehr hören, oder die Antwort des Direktoriums müsse dann auch an das Treasury Department weitergegeben werden.
Herr Rossyfragt an, ob ihm Herr Professor Keller Angaben machen könne über den ungefähren Wert der einzuführenden 400000 Tonnen Waren.
Herr Kellererwidert, dass dieser Wert ermittelt werden könnte, hingegen müsse zu diesem Zweck bekannt sein, wo gekauft werde. Es müsse vermehrt Gewicht darauf gelegt werden, dass nun möglichst viel im Dollarraum eingekauft würde.
Herr Weberteilt den Optimismus von Herrn Hotz nicht, am Ende sei ja doch die Nationalbank die Leidtragende. Herr Hotz habe ihm schon lange von einer Absatzmöglichkeit für die Dollars gesprochen, bis jetzt sehe er jedoch nur die immer grösser werdenden Dollaranfälle. Man sollte von den Amerikanern doch mindestens erfahren können, wann sie gewillt seien, uns das Gold freizugeben.
Herr Dr. Hornberger hat fast den Eindruck gewonnen, dass sich die Rollen nun vertauscht hätten. Zunächst wollten sie (die Herren vom Handel und vom Politischen Departement) dass eine Geste gemacht werde. Sie möchten damit lediglich die Mitteilung verbinden, dass wir es begrüssen würden, wenn wir ein ähnliches Abkommen wie mit England machen könnten.
Herr Weberist immer noch der Ansicht, dass man zunächst sagen sollte, die Amerikaner könnten ja jeden Frankenbetrag haben, wenn sie uns nur Gold freigeben würden.
Herr Dr. Hornberger führt aus, dass die Verhandlungen mit Deutschland für die Alliierten das rote Tuch darstellen. Mit Deutschland sei zwar ein Abkommen für einen Monat abgeschlossen, jedoch müsse man bereits weiterverhandeln. Für den Fall, dass es ohne neue Kredite an Deutschland nicht abgehe, sei bei den Allierten vorsondiert worden. Er glaubt, dass sie sich damit abfinden würden, nur dürfe man jetzt nicht wieder mit dem Argument «gebt uns Waren oder Gold» kommen, weil die Alliierten sonst wieder behaupten würden, wir gäben den Deutschen, was sie verlangen. Er ist der Auffassung, dass eine positive Antwort auf 1021 eine günstige Atmosphäre schaffen würde. Man müsse aber zunächst erklären, dass man einverstanden sei und erst in zweiter Linie der Hoffnung Ausdruck geben, dass eine Entspannung eintrete und wir ein Abkommen wie mit England begrüssen würden.
Herr Webermöchte immer noch nicht von seinem Vorschlag, den Amerikanern mitzuteilen, dass sie unter den bekannten Bedingungen jeden Betrag haben könnten, abgehen.
Herr Kohlierwidert, dass eine solche Offerte weiter gehen würde, als die Zugeständnisse an England. Man einigt sich dahin, dass Herr Hirs zusammen mit Herrn Kohli und Herrn Keller den Text des Antworttelegramms auf setzt.
Herr Kohlibringt noch General Ruling 17 zur Sprache. Er führt aus, dass hier eine absolut verfahrene Situation bestehe, welche sich in der konfusen Eingabe der Bankiervereinigung [du 21 décembre 1943, cf. E 2001 (E) 2/641/ an die Finanzdelegation des Bundesrates widerspiegle. Wir hätten von dieser Eingabe der Gesandtschaft Kenntnis gegeben, diese empfehle jedoch erneut die Annahme des schwedischen Systems. Sie erklärt, dass wenn die Nationalbank sich weigere, die Zertifikation zu übernehmen, die Amerikaner auch die Verrechnungsstelle akzeptieren würden. Allerdings wäre ihnen die Mitwirkung der Nationalbank sympathischer. Er weist erneut auf die schweren Folgen der integralen Anwendung der General Ruling 17 hin. Die Anwendung der Bestimmungen der General Ruling 17 sei bis zum 31. Januar verschoben worden, jedoch müsse schon vorher unsere prinzipielle Stellungnahme bekanntgegeben werden. Er werde an der Sitzung am Nachmittag die Banken zu einer definitiven Stellungnahme auffordern. Er erkundigt sich bei Herrn Präsident Weber, ob er etwas dagegen einzuwenden hätte, wenn gegenüber den Banken das Abkommen zwischen der Nationalbank und der Bank von England erwähnt werde.
Herr Weberist der Ansicht, dass man den Banken nichts mitteilen sollte, da diese doch nur wissen möchten, ob sie nicht noch irgendwelche Zinsen über London leiten könnten.
Herr Kohlierklärt, dass er selbstverständlich keine Details bekanntgeben würde.
Herr Weberführt betreffend General Ruling 17 aus, dass das Direktorium bereit sei, die Angelegenheit nochmals zu prüfen; er glaube jedoch nicht, dass sich die Nationalbank zur Mitwirkung im Sinne des schwedischen Systems bereitfinden könne.
Herr Hirserklärt, dass die Amerikaner an der Einführung des schwedischen Systems ein Interesse hätten, weil ihnen diese Arbeit ersparen würde und sie nach dem Krieg doch noch machen könnten, was sie wollten. Das Direktorium könne aber keine endgültige Stellung beziehen, bevor sich die Banken nicht definitiv geäussert hätten.
Herr Kohlihätte diese Stellungnahme der Nationalbank gerne gekannt, um nicht eventuell genötigt zu werden, zusammen mit den Banken gegen das Direktorium Front zu machen.
Herr Dr. Hornberger befürchtet dass, wenn wir nach den wiederholten Verschiebungen der Frist nicht die Annahme des schwedischen Systems Vorschlägen, dies das Misstrauen der Amerikaner vergrössere. Auch befürchtet er, wenn wir das Ruling 17 annehmen, eine Schnüffelei von Seiten der Amerikaner in der Schweiz.
Herr Kohlibringt noch die Frage der Transaktionen der Chemiefirmen über Lizenz 50 zur Sprache. Er sieht eine Gefahr darin, dass die Firmen Sandoz und Durand & Huguenin immer noch über Speziallizenz transferieren, trotzdem vereinbart wurde, solche Transaktionen über Lizenz 50 zu nehmen. Er glaubt, dass darin eine Gefahr liege, indem die Amerikaner daraus schliessen könnten, wir hätten ihr Vertrauen missbraucht. Er fragt sich, ob man nicht die Gesandtschaft ersuchen sollte, die Angelegenheit abzuklären. Das Direktorium würde ein solches Vorgehen nicht begrüssen, worauf Herr Kohli erklärt, er wolle sich noch einmal mit der Firma Sandoz in Verbindung setzen.
Herr Weberbringt abschliessend noch den Istcambi- Kredit zur Sprache4
. Die Banken hätten eine Viertelstunde vor Kassaschluss am Sylvester 1943 die Wechsel einkassiert. Die Nationalbank hätte dieselben ohne Wimpernzucken indossiert. Es müsse nun geprüft werden, ob das Gold erhältlich sei.
Herr Kohlierklärt, dass man 50 Millionen verlangen, 57 Millionen verlängern wolle. Die Verlängerung gehe jedoch nicht mehr über die Banken.
Herr Dr. Hornberger führt noch aus, dass es ihn sehr überrascht habe, festzustellen, dass die schweizerische Uhrenindustrie von August bis November 1943 für 71 Millionen ausgeführt habe. Bis Ende Dezember 1943 würde das eingeräumte Kontingent 85 Millionen betragen. Die Uhrenkammer habe aber bis jetzt nur 23 Millionen Dollars zertifiziert. Er sei daran, die Angelegenheit zu prüfen, glaube jedoch, dass mit neuen Restriktionen nichts zu erreichen sei.
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- E 2001 (E) 2/645. Paraphe: RN. Cette séance a lieu dans l’immeuble de la Banque nationale à Berne. Elle réunit la Direction générale de la Banque nationale, le Directeur de la Division du Commerce du Département de l’Economie publique, J. Hotz, le Délégué du Conseil fédéral aux accords commerciaux, P. Keller, le Directeur adjoint de l’Administration fédérale des Finances, E. Kellenberger, le Directeur de l’Union suisse du Commerce et de l’Industrie, H. Hornberger, le Chef de la Section du Contentieux et des Intérêts privés à l’Etranger du Département politique, R. Kohli et ses collaborateurs (Reichenau, Bretschger et Brunner, qui a rédigé le présent document).↩
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- Cf. No 60.↩
- 3
- Non reproduit.↩
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United States of America (USA) (Economy)