Classement thématique série 1848–1945:
III. RELATIONS ÉCONOMIQUES INTERNATIONALES
III.1. ALLEMAGNE
III.1.2. RELATIONS FINANCIÈRES AVEC L’ALLEMAGNE
Également: Extraits des procès-verbaux des organes dirigeants de la Banque nationale au sujet des achats d’or à la Reichsbank. Annexe de 27.8.1943
Également: Accord du Conseil fédéral avec les principes de la politique de l’or de la Banque nationale. Annexe de 19.11.1943
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 15, doc. 15
volume linkBern 1992
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E6100A-25#1000/1925#50* | |
Old classification | CH-BAR E 6100(A)1000/1925 2326 | |
Dossier title | Abkommen von Washington (Dossier Nr. 2326): Goldfrage (1944–1946) | |
File reference archive | F.02-6 |
dodis.ch/47619
In der Konferenz, die am 6. September 1943 in Bern stattfand, hatte das Direktorium Gelegenheit, Sie über die Frage der Goldzessionen der deutschen Reichsbank zu orientieren. Im Hinblick auf die Bedeutung des Problems gestatten wir uns, Ihnen die Angelegenheit noch schriftlich zu Händen des Bundesrates zu unterbreiten.
Seit Jahren zediert die deutsche Reichsbank der Nationalbank von Zeit zu Zeit Gold in Barren und Münzen, um sich auf diese Weise Frankenguthaben zu beschaffen, die zu Zahlungen an die Schweiz oder an andere Länder - im besonderen an Portugal, Spanien, Rumänien - verwendet werden. Der Schweizerfranken wird von diesen Ländern bevorzugt, weil seine Manipulierung als internationales Zahlungsmittel unter den heutigen Verhältnissen in gewissen Fällen einfacher oder zweckmässiger ist als die direkte Versendung von Gold. Ein Teil des von Deutschland gelieferten Goldes bleibt oft nur kurze Zeit bei der Schweizerischen Nationalbank liegen, da die Notenbanken der vorerwähnten südwest- und südosteuropäischen Staaten ihre Frankenguthaben nach Bedarf wieder in Gold umwandeln und diese Goldbestände meistens heimschaffen.
Es ist naheliegend, dass die Goldzessionen der Reichsbank auf alliierter Seite nicht gerne gesehen werden. Schon in den letztjährigen Handels vertragsverhandlungen mit England wurde der schweizerischen Delegation entgegengehalten, dass die Schweiz Deutschland damit die Beschaffung von Devisen und die Bezahlung von Importen erleichtere. Im Verlaufe des letzten Sommers wurden die neutralen Staaten ferner in englischen Radiosendungen gewarnt, den Deutschen «widerrechtlich angeeignetes Gold» abzunehmen. Der «Lombard-Street »-Korrespondent der Financial News vertrat schliesslich in der Nummer von 9. Juli 1943 dieses Blattes (siehe Beilage)3 die Meinung, dass es sich bei dem von der deutschen Reichsbank an die Notenbanken der neutralen Länder verkauften Gold zweifellos um gestohlenes Gut handle, und dass daher diese Notenbanken gemäss der Erklärung der Alliierten über die beschlagnahmten Vermögenswerte in den besetzten Ländern verpflichtet seien, das von der Reichsbank erworbene Gold den ursprünglichen rechtmässigen Eigentümern kompensationslos zurück zu erstatten. Bei der zitierten gemeinsamen Erklärung der Alliierten handelt es sich um ein Memorandum vom 5. Januar dieses Jahres, das in seinem wesentlichen Teil folgenden Wortlaut aufweist:
«Die Regierungen der Südafrikanischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika, Australiens, Belgiens, Kanadas, Chinas, der Tschechoslowakischen Republik, des Vereinigten Königreichs Grossbritannien und Nordirland, Griechenlands, Indiens, Luxemburgs, Hollands, Neuseelands, Norwegens, Polens, der Sowjetunion und Jugoslawiens, sowie das französische Nationalkomitee richten hiermit an alle, die daran interessiert sind, und besonders an die betreffenden Personen in den neutralen Ländern die Warnung, dass sie die Absicht haben, alles in ihrer Macht Gelegene zu tun, um die Enteignungsmethoden der Regierungen, mit denen sie im Kriege stehen gegenüber Ländern und Völkern, die angegriffen und ausgeplündert wurden, zunichte zu machen.
Infolgedessen behalten sich die betreffenden Regierungen und das französische Nationalkomitee das Recht vor, als null und nichtig zu erklären: alle Transferierungen und Transaktionen, die sich auf Güter, Rechte und Interessen in den besetzten Gebieten oder in solchen Gebieten beziehen, die sich direkt oder indirekt unter der Kontrolle von Regierungen befinden, mit denen sie im Kriege stehen, oder die Personen (einschliesslich der juristischen Personen) gehören oder gehörten, die ihren Wohnsitz in den bezüglichen Gebieten haben.
Diese Warnung gilt in gleicher Weise, ob es sich um offene Plünderung, um Enteignung oder um anscheinend legale Transaktionen handelt, sogar wenn diese Transaktionen als freiwillig angesehen werden können.
Die Regierungen, die diese Erklärung abgeben, sowie das französische Nationalkomitee verkünden hiermit ihre Solidarität in dieser Frage4.
Die Missbilligung der schweizerischen Goldankäufe von der deutschen Reichsbank ist indessen nicht nur in englischen Verlautbarungen zum Ausdruck gekommen, sondern auch in den Äusserungen massgebender Persönlichkeiten des amerikanischen Schatzamtes und der New Yorker Bundesreservebank gegenüber unserm Vertreter in den Vereinigten Staaten, Herrn Direktor Dr. Pfenninger5. So ist ihm kürzlich im amerikanischen Schatzamt in einer Unterredung die Bemerkung gemacht worden, die Nationalbank müsse sich bei ihren Transaktionen mit der Reichsbank bewusst sein, dass es sich um gestohlenes Eigentum handeln könne und dürfe sich nicht einfach auf den guten Glauben berufen.
Die Nationalbank hat seit Beginn dieses Krieges Gold in grösserem Umfang von verschiedenen Staaten aufgenommen; als Notenbank eines Landes, das auf dem Boden der Goldwährung steht, kauft und verkauft sie Gold zu festen Preisen von und an alle ausländischen Notenbanken. Sie hat Gold im Verlaufe dieses Krieges nicht nur von der deutschen Reichsbank übernommen, sondern auch von der englischen und amerikanischen Regierung. Dabei ist nicht ausser acht zu lassen, dass das von den Alliierten gekaufte Gold im Ausland blockiert liegen bleibt, während das von der Reichsbank hereingenommene Gold in der Schweiz frei verfügbar ist. Hätte sich die Nationalbank im übrigen geweigert, von der deutschen Reichsbank Gold entgegenzunehmen, so würde sie damit lediglich riskiert haben, dass das deutsche Gold uns durch die Notenbanken anderer Länder eingeliefert worden wäre. Es sind aber nicht nur währungspolitische Gründe gewesen, die es der Nationalbank verunmöglichten, einem einzelnen Lande gegenüber die Entgegennahme von Gold abzulehnen; eine andere Haltung hätte sich unserer Auffassung nach auch mit den Geboten der Neutralität nicht vereinbaren lassen, weil sie einer Diskriminierung des betreffenden Staates gleich gekommen wäre. Abgesehen davon hätte die Nationalbank den Goldbarren schliesslich ja nicht ansehen können, wessen Ursprungs sie sind und ob deren Erwerb nach angelsächsischen Begriffen zu Recht oder zu Unrecht erfolgt ist. Die Nationalbank darf und muss annehmen, dass das ihr von einer ausländischen Notenbank angebotene Gold rechtmässig erworben worden ist; es ist ihr bis jetzt auch nie notifiziert worden, dass die Deutschen Gold gestohlen hätten, wenn auch anderseits die Vermutung nicht von der Hand zu weisen ist, dass es sich teilweise um Gold handelt, das aus den besetzten Gebieten stammt. Die Requisition von Gold aber ist ein Recht, das einer Besatzungsmacht nach den Bestimmungen des Völkerrechts zusteht.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass von der deutschen Reichsbank auch mit ändern Staaten ähnliche Goldoperationen getätigt werden. Im besonderen ist festzustellen, dass die vom britischen Rundfunk und nachher noch in einem Bulletin der britischen Botschaft in Madrid verbreitete Nachricht, wonach Schweden die Entgegennahme von deutschem Gold mit Rücksicht auf die Erklärung der Alliierten vom 5. Januar 1943 verweigere, den Tatsachen nicht entspricht. Das Direktorium hat sich in der Sache bei Herrn Gouverneur Rooth von der Schwedischen Reichsbank direkt erkundigt und von ihm die Antwort erhalten, dass für die deutsche Reichsbank weiterhin die Möglichkeit bestehe, Gold an die Schwedische Reichsbank zu verkaufen. Das deckt sich auch mit den Wahrnehmungen des Direktoriums, denen zufolge die Schwedische Reichsbank noch in letzter Zeit von der deutschen Reichsbank Gold in Bern entgegengenommen hat. Auch der Banco de Portugal hat sich in Bern Gold aus dem Depot der deutschen Reichsbank earmarken lassen.
Im Hinblick auf die Schwierigkeiten, die im Verkehr mit den angelsächsischen Ländern bereits bestehen, hat die Nationalbank allerdings das grösste Interesse daran, auch nur den blossen Schein irgendwelcher Begünstigung ihres Kriegsgegners zu vermeiden. Das Direktorium hat daher vor noch nicht allzu langer Zeit Veranlassung genommen, diese Goldoperationen mit einem Direktor der deutschen Reichsbank zu besprechen; es hat bei dieser Gelegenheit der Erwartung Ausdruck gegeben, dass die Goldverkäufe dem Umfange nach in Zukunft nicht weiter ausgedehnt und Zahlungen an das Ausland, wo dies möglich sei, nicht über den Schweizerfranken, sondern durch direkte Goldremittierung nach dem betreffenden Land effektuiert würden. Der Wunsch, die Reichsbank möge Gold für Zahlungen in Drittländern diesen direkt übermitteln, soll auch noch Herrn Reichsbank-Vizepräsident Puhl anlässlich seines nächsten Besuches in der Schweiz unterbreitet werden; doch ist das nicht in dem Sinne zu verstehen, dass die Nationalbank künftig überhaupt kein Gold mehr von der Reichsbank entgegennehmen will.
Das Direktorium ist der Meinung, dass sich eine andere als die oben dargelegte Haltung mit der Stellung der Nationalbank als der Notenbank eines neutralen Landes nicht vereinbaren und nicht verantworten lässt. Da das Problem nicht nur eine währungstechnische, sondern auch eine ausgesprochen politische Seite hat, liegt uns daran, Sie über die Angelegenheit zu orientieren und zu erfahren, ob der Bundesrat mit der von der Nationalbank bisher befolgten Politik einverstanden ist.
- 2
- Lettre: E 6100 (A) 25/2326.↩
- 3
- Non reproduit.↩
- 4
- En mars 1943, le Département politique décide de ne pas répondre à ces notes alliées. Cf. E 2001 (E) 1967/113/428.↩
- 5
- Dans une lettre adressée le 17 septembre 1943 à R. Pfenninger, le Président de la Direction générale de la Banque nationale, E. Weber, écrit notamment: [...] Dollarpolitik. Unsere Dollarpolitik hat seit Ihrer Abreise von hier keine Änderung erfahren. Wir stehen nach wie vor auf dem Standpunkt, dass Dollars, hervorgehend aus dem schweizerischen Export nach den U.S.A. von uns angekauft werden müssen. Der Kreis der Länder, die uns Dollars offerieren zur Zahlung unseres Exportes, hat sich aber in den letzten Monaten gewaltig vergrössert. Alle südamerikanischen Länder, aber auch Teile des Orients, Iran, Irak, wollen Waren aus der Schweiz importieren und uns in Dollars bezahlen. Wir sind wohl das einzige Land auf der Welt, das in diesem grossen Ausmass Exporte tätigt und dagegen blockierte Dollars oder blockiertes Gold, die für uns zur Zeit verwendungslos sind, entgegennimmt. Man hat das Gefühl, dass alle diese Länder darnach trachten, sich der Dollars zu entledigen und diese günstige Gelegenheit ergreifen, um sie auf diese Art gegen Waren umzutauschen. Dabei ist ferner nicht zu vergessen, dass durch diese Massnahme der Schweiz der Dollar international eine kräftige Stützung erfährt. Würde sie dies nicht tun und eine Entgegennahme sistieren, wäre entschieden Gefahr vorhanden, dass der Dollar international eine scharfe Abschwächung erfahren würde. Die Liquidierung der Dollars über die Schweiz ist heute eine der wenigen Möglichkeiten, um sich dieser blockierten Valuta zu entledigen. Ich brauche nicht beizufügen, dass diese Dollaraufnahme seitens der Schweizerischen Nationalbank ein Fehler ist. Die diversen Überlegungen, die wir uns hiebei machen, brauche ich Ihnen nicht zu wiederholen, sie sind Ihnen geläufig, wir haben uns ja mündlich darüber des öftern unterhalten. Die Praxis der Übernahme von Unterstützungs-Dollars haben wir sehr large geübt, und in letzter Zeit sind den in der Schweiz lebenden Staatsangehörigen der U.S.A. sozusagen alle Dollars für den normalen Lebensunterhalt abgenommen worden. Wir haben einzig mit der Uhrenindustrie eine gewisse Regelung der Dollarsübernahme eintreten lassen. In jener Industrie hat sich eine eigentliche Exportkonjunktur entwickelt. Zudem sind Unregelmässigkeiten vorgekommen in der Kontingentierung und Fakturierung, sodass sich die Nationalbank genötigt sah, für die Übernahme von Dollars aus der Uhrenindustrie ein monatliches Kontingent von 8 Mill. Fr. anzusetzen. Damit basieren wir auf den Monaten des Vorjahres und bieten nicht Hand zu einem gewaltigen Aufschwung zu Lasten der Notenbank. Wir haben Ihnen zu Ihrer Orientierung die Massnahmen kurz telegraphisch mitgeteilt. Finanzdollars, Couponsdollars. Die Nationalbank hat in Hinsicht auf die Übernahme von Finanz- oder Kapitalertragsdollars keine weiteren Schritte unternommen. Das Projekt der Übernahme von solchen Dollars und Gutschrift auf blockiertem Dollarkonto ist vorläufig zurückgestellt worden. Von Bankenseite ist ein neues Projekt aufgetaucht. Es sieht die Bildung eines Trust vor, der die Finanz- und Couponsdollars aufnehmen und in Wertschriften der U.S.A. anlegen würde. Die Trustanteile könnten kotiert werden, wodurch die Möglichkeit sich für den Dollarbesitzer bieten würde, durch Liquidation der Anteile sich Inlandvaluta zu verschaffen. Auch dieses Projekt steht vorläufig erst zur Diskussion, und irgend welche Demarchen bei amerikanischen Behörden betreffs Transfer, den die Nationalbank nicht über Lizenz 50 bewerkstelligen würde, sind heute noch verfrüht. Goldeingänge aus Deutschland. Dieser ganzen Polemik die nun eingesetzt hat über dieses Thema, möchte ich nicht allzugrosse Bedeutung beimessen. Es stellen sich in dieser Hinsicht wohl 2 Fragen, eine technische und eine politische. Es ist Ihnen ja wahrscheinlich klar, dass ein Land, das auf der Goldwährung steht wie die Schweiz, Gold zu bestimmten Preisen vom Ausland entgegennimmt und ebenso wieder abgibt. Eine Entgegennahme von Gold von einzelnen Ländern, d.h. die Ausschaltung des einen oder ändern Landes von der Goldentgegennahme ist praktisch nicht denkbar. Es könnte dies nur geschehen durch Sistierung der Goldübernahme im allgemeinen. Gold, das wir dem einen Lande refüsieren würden, käme durch Vermittlung eines ändern Landes wiederum in die Schweiz. So könnte beispielsweise deutsches Gold über Italien, über Ungarn, über Rumänien, über Frankreich in die Schweiz fliessen, ohne dass wir bemerken würden, dass dasselbe deutscher Provenienz wäre. Es lässt sich auch nicht ermitteln, welchen Ursprungs das uns eingelieferte Gold ist. Es kann umgeschmolzen werden, es können uns russische, österreichische, deutsche Barren geliefert werden, wir haben nicht die leiseste Ahnung, auf welchem Wege es in den Besitz der Reichsbank gelangt ist. Wir müssen aber entschieden annehmen, dass die deutsche Reichsbank bei Kriegsausbruch über gewaltige Goldbestände verfügt hat, hat sie doch das österreichische Gold an sich gezogen und ständig von Russland Goldsendungen erhalten. Sie konnte aber auch während des Krieges Goldkäufe getätigt haben in besetzten Ländern, oder Requisitionen vorgenommen haben gegen Bezahlung, ohne dass man hier von Gold sprechen könnte, das sie sich widerrechtlich angeeignet hat. Die Schweiz steht auf dem Boden der Neutralität. Wenn sie von den Alliierten Gold unbesehen entgegennimmt in den U.S.A., in Kanada, so ist es für sie wohl kaum denkbar, dass sie nicht auch Gold von den an die Schweiz angrenzenden Ländern, das ihr eingeliefert wird, ent- gegennimmt. Gold wird uns von allen Staaten zediert zur Deckung von Schweizerfrankenbedürfnissen. Mit diesen Schweizerfranken werden teils Zahlungen im Inland, teils Zahlungen im Ausland effektuiert, und das Gold dient wiederum zur Einlösung der uns seitens ausländischer Notenbanken präsentierten Schweizerfranken. Dass nur die Schweiz Gold von Deutschland entgegennehme, nicht aber Schweden, Portugal, entspricht nicht den Tatsachen. Auch jene Länder lassen sich Gold zedieren gegen Aushingabe ihrer eigenen Valuta. Der Ordnung halber möchte ich noch beifügen, dass die Nationalbank nur Gold entgegengenommen hat gegen Abgabe von Schweizerfranken und nie Verkäufe von Escudos an die deutsche Reichsbank getätigt hat. Frankenmarkt in New York. Ich entnehme Ihren Ausführungen, dass man der Entwicklung des Frankenmarktes in New York nicht die nötige Beachtung schenkt. Man glaubt jedenfalls, dass eine raschere Abgabe von Schweizerfranken gegen blockierte Dollars den Kurs regulieren könnte. Man ist wahrscheinlich der irrigen Ansicht, die Schweizerische Nationalbank könnte sich dazu verstehen, liquide, jederzeit in Gold einlösbare Schweizerfranken in den U.S.A. gegen blockiertes Gold oder blockierte Dollars abzugeben. Wenn man in den U.S.A. nicht einsieht, dass ein solches Prozedere für ein kleines Land unmöglich ist, ja ruinös wäre, so ist diesen Leuten einfach nicht zu helfen, sie können das nötige Verständnis mangels genügendem Weitblick einfach nicht aufbringen. Was Ihre Unterredung anbelangt betreffs Einführung von Devisenvorschriften zur Regulierung des Frankenkurses in New York, so möchte ich hiezu folgendes bemerken. Vorerst gebe ich Ihnen zu bedenken, dass eine Einführung von Devisenvorschriften die Begehren der U.S.A. nach Schweizerfranken nicht ändern würde. Sodann ist zu sagen, dass Devisenvorschriften, die den Zweck haben, eine Bewirtschaftung des Frankens zu erzielen, ohne Erlass von allgemeinen Devisenvorschriften, die das ganze Gebiet in sich schliessen, nicht denkbar sind. Man kann sich die Einführung einer Devisenbewirtschaftung, nur um eine ausländische Valuta in einer gewissen Relation zum Schweizer franken zu halten, nicht denken. Es wäre wohl ein Unikum in der Geschichte der Devisenbewirtschaftung, wenn wir uns einer ausländischen Valuta wegen diese Zwangsjacke auferlegen würden. Die Einführung von Devisenbestimmungen galt bis heute in erster Linie dem Schutze der Devisenbestände, in unserem Falle würden die Devisenbestimmungen zum Zwecke der Abdrängung fremder Valuten eingeführt. Über die zukünftige Entwicklung der Währungs- und Devisenlage der Welt, und im besondern der Schweiz, können wir heute keine Prognosen stellen. Nur so viel kann heute erklärt werden, dass wir zurzeit nicht im entferntesten an den Erlass von Devisenvorschriften denken. Die Schweiz mit ihrem ausgedehnten internationalen Finanz- und Versicherungsgeschäft, mit ihrer Stellung im Welthandel, ist auf grosse Bewegungsfreiheit angewiesen. Eine Einengung durch Devisenvorschriften hätte bei ihrer ausgedehnten internationalen Verquickung katastrophale Rückwirkungen. Frankenbeschaffung der Treasury. Ihre Ausführungen über dieses Thema, Ihre Unterredung mit der Treasury über die Frankenbeschaffung im allgemeinen, nehmen einen breiten Raum ein. Ich verstehe Ihre Sorgen und kann Ihnen wohl nachfühlen, welchen Eindruck diese Unterredung auf Sie gemacht hat. Sie müssen jedoch immer bedenken, dass Sie es mit Leuten zu tun haben, die sich im Kriege befinden und deren Mentalität wir Neutrale nicht verstehen können. Ich lasse mich von den Äusserungen der Treasury-Leute nicht beeinflussen. Es ist vielleicht gut, wenn Sie bei Gelegenheit den Leuten wieder einmal in Erinnerung rufen, wie sie sich unseren Wünschen gegenüber, Zahlungen aus unseren Dollarguthaben nach Spanien oder Überweisungen von Gold an die Portu- giesen, beide Transaktionen ja nur von einem blockierten Konto auf ein anderes, eingestellt haben. Sie haben uns nicht erlaubt, unsere Lebensmittel und Rohstoffeinfuhren aus diesen Ländern zu bezahlen, haben aber zusammen mit England seit April dieses Jahres die Erteilung von Navicerts eingestellt. Man verlangt von uns Abgabe von Franken, die die Begehren nach Gütern, nach Waren noch vermehren, ohne uns solche zur Verfügung zu stellen. Die Treasury sollte wissen, dass wir ein kleines Land sind mit beschränkten Mitteln und uns den Luxus nicht leisten können, unsere Währung tagtäglich zu verwässern ohne die Möglichkeit zu besitzen, dieser Bewegung Einhalt zu gebieten. Im übrigen sind seit langen Monaten keine Begehren mehr um Abgabe von Schweizerfranken an uns gestellt worden, sollten solche eingehen, werden wir sie gerne prüfen und unter Umständen unsere Bedingungen bekannt geben.[...] (E 2001 (E) 1967/113/428). Sur la nomination de R. Pfenninger comme expert des questions monétaires à la Légation de Suisse aux Etats-Unis, cf. la lettre de Pilet-Golaz à Bruggmann du 4 mars 1943, E 2001 (D) 2/252.↩
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