Classement thématique série 1848–1945:
4. POLITIQUE ET ACTIVITÉS ÉCONOMIQUES
4.3. AFFAIRES FINANCIÈRES
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 14, doc. 297
volume linkBern 1997
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E6100A-22#1000/1922#6* | |
Old classification | CH-BAR E 6100(A)-22/1000/1922 1 | |
Dossier title | Kapitalbedürfnisse des Bundes im Jahre 1943; Sparmassnahmen (Dossier Nr. 1898) (1943–1943) | |
File reference archive | F.01-8 |
dodis.ch/47483 Le Directeur général de la Société de Banque suisse, A.C. Nussbaumer, au Chef du Département des Finances et des Douanes, E. Wetter1
Ich danke Ihnen vorerst verbindlich für die mir freundlichst gebotene Gelegenheit einer Aussprache in bezug auf die schweizerischen Finanzinteressen im Auslande.
Vielleicht gestatten Sie mir, im Anschluss daran und auf Grund der von mir seither angestellten Überlegungen nochmals zusammenfassend und ergänzend auf dieses wichtige Problem zurückzukommen.
Ihre Ausführungen in bezug auf die im Vordergrund stehende Deckung der Finanzbedürfnisse des Bundes2 geben der gesamten Frage einen Aspekt, der bisher nur ungenügend erfasst und in Berücksichtigung gezogen wurde. Die von Ihnen dargelegten Beweggründe rechtfertigen ohne Zweifel die Notwendigkeit, eine Lösung zu suchen, die den Landesinteressen gegenüber dem Auslande, speziell mit Hinsicht auf Grossbritannien und die Vereinigten Staaten, Rechnung trägt und dem Bund die Beschaffung der notwendigen Mittel im Inlande nach Möglichkeit erleichtert. Ihre Einstellung, dass Massnahmen im Sinne einer Beschränkung des sich aus dem Zahlungsverkehr mit dem Ausland ergebenden Zuwachses der Staatsschuld erst nach reiflicher Prüfung aller Faktoren, die zu diesem Zuwachs beitragen, getroffen werden sollen, und dass eine einseitige Beeinträchtigung der Finanzinteressen im Ausland vermieden werden soll, wird das Zustandekommen einer gerechten, und für alle Teile annehmbaren Lösung weitgehend erleichtern. Ich bin überzeugt, dass die Finanzinteressen der Notwendigkeit der Sicherung der Landesversorgung und der Arbeitsbeschaffung volles Verständnis entgegenbringen und bereit sein werden, weitere Opfer zu bringen, wenn die Voraussetzung besteht, dass durch eventuell notwendig werdende Einschränkungen, soweit möglich, alle am Transfer aus dem Auslande interessierten Kreise erfasst werden.
Die Frage stellt sich, welche Transfers aus dem Auslande für die Deckung der Finanzbedürfnisse des Bundes als produktiv angesehen werden können. Im grossen Ganzen dürfte die Annahme zutreffen, dass der weitaus grösste Prozentsatz der Finanzeinkünfte aus Wertschriften, speziell aus Übersee, nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes benötigt werden und deshalb in Wirklichkeit keine Ausübung erhöhter Kaufkraft im Inlande schaffen; diese Gelder fliessen demgemäss mehrheitlich den Banken und dem Anlagemarkt zu, wobei immerhin zugegeben ist, dass deren freie Verfügbarkeit nicht unbedingt eine Ausweitung der Zeichnungsfähigkeit auf dem Emissionsmarkt bedeutet. Dasselbe dürfte im wesentlichen für Transfers aus Industriebeteiligungen, Lizenzen und aus dem Versicherungsverkehr gelten, obwohl diese Gelder in vermehrtem Masse dem Anleihensmarkte zugute kommen und auch anderen wirtschaftlichen Zwecken dienen.
Anders verhält es sich mit den Clearingtransfers, vornehmlich mit den Achsenmächten, aber auch mit ändern Ländern, bei welchen der Bund nicht nur den Gegenwert der exportierten Waren, sondern auch den denselben anbelasteten, z.T. sehr beträchtlichen Geschäftsgewinn, finanziert. Diese Transfers aus dem Warenverkehr, abgesehen davon, dass sie eine progressive Erschöpfung von wichtigen Rohstoff-Vorräten mit sich bringen, finden zum grossen Teil ihre Verwendung in der Auszahlung von Löhnen, welche Kaufkraft schaffen und erfahrungsgemäss nur in verschwindendem Masse für den Anleihensmarkte in Frage kommen.
Gewiss stellt sich hier die überaus wichtige Frage der Arbeitsbeschaffung; anderseits könnte hier eine erhebliche Entlastung der Finanzbedürfnisse des Bundes erzielt werden, wenn die Clearing-Auszahlungen auf beispielsweise 70-75% beschränkt und der Restbetrag, welcher in vielen, wenn nicht in den meisten Fällen dem erzielten Gewinn entspricht, blockiert, bezw. in zeitgebundenen Anleihenstiteln ausbezahlt würde. Ein Schritt in dieser Richtung, wie dies z. B. bereits in Schweden gehandhabt wird, dürfte im Verein mit ähnlichen Massnahmen auf dem gesamten Finanzsektor (inklusive Industriebeteiligungen und Versicherungen) den Weg zu dem von Ihnen angestrebten Ziele ebnen.
Eine solche Massnahme könnte in ihrer praktischen Auswirkung als Beitrag an den gegenwärtig z. B. gegenüber Deutschland ohnehin erwünschten Abbau unseres Exportes auf gewissen Gebieten gewertet werden.
Von grösster Wichtigkeit, ich möchte dies nochmals ganz besonders hervorheben, ist meines Erachtens die Notwendigkeit, mit Beschränkungsmassnahmen im Inlande nicht solche zu verbinden, welche eine Behinderung in der Bereitstellung der während des Krieges von den Alliierten benötigten Schweizerfranken zur Folge hätte. Es ist nach meiner Überzeugung eine volle Verkennung der überragenden Landesinteressen in unseren Beziehungen zu Grossbritannien und den Vereinigten Staaten, deren Frankenbedürfnisse für Zahlungen in der Schweiz einschränken zu wollen, solange sich diese Bedürfnisse in festgesetzten Grenzen halten und keinen untragbaren Abfluss von Gold aus der Schweiz zur Folge haben; in letzterer Beziehung können zweifelsohne wie bei England gewisse Sicherungen getroffen werden. Gewiss wäre die freie Verfügbarkeit auch eines kleinen Teiles des in überseeischen Ländern liegenden Goldes dringend erwünscht und würde die grösste Sorge in bezug auf unsere Zahlungen an neutrale europäische Länder und an die für die Landesversorgung wichtigsten südamerikanischen Importländer beheben; sie könnte aber unter den obwaltenden Verhältnissen in Europa und in Anbetracht der kritischen Transportverhältnisse auf jeden Fall nur eine begrenzte Verfügbarkeit sein und nicht zum Idealzustand führen, durch einen freien Goldverkehr der Schweiz für die Nachkriegszeit einen ersten Platz als internationales Kapitalzentrum zu sichern.
Auf keinen Fall aber kann die Goldfrage während der Kriegszeit einen entspannenden Einfluss auf den Geldumlauf in der Schweiz und auf die Finanzbedürfnisse des Bundes ausüben.
Unsere Haltung gegenüber Grossbritannien und den Vereinigten Staaten darf meines Erachtens nicht allein von geld- oder preispolitischen Befürchtungen, noch vom Standpunkte einer an und für sich verständlichen Reaktion auf die von den Alliierten befolgten Blockade- und speziell von der USA angewandten schroffen Freezingpolitik beeinflusst werden. Eine solche Politik wäre sehr kurzsichtig. Unsere Haltung muss nach meiner festen Überzeugung hauptsächlich vom Gesichtspunkte des Landesinteresses mit Hinsicht auf die Nachkriegszeit bestimmt werden. Eine Politik der gewollten Erschwerung in der Zurverfügungstellung der von den Alliierten für Zahlungen in der Schweiz benötigten Schweizerfranken kann bei Kriegsschluss und in der Nachkriegszeit für unser Land unerwünschte Folgen haben. Der beste Schutz auch für die enormen, während des Krieges noch bedeutend gewachsenen schweizerischen Kapitalinteressen in den Achsenländern und den von denselben besetzten oder kontrollierten Gebieten dürfte in einer verständnisvollen Haltung der Schweiz gegenüber den Alliierten während des Krieges liegen; dasselbe gilt für die Wirtschafts- und Finanzinteressen unseres Landes in den Vereinigten Staaten und in Südamerika nach dem Kriege. Gewiss kann man sich fragen, ob der New Deal in den USA nach dem Kriege seinen Einfluss wird beibehalten können, und ob alsdann eine liberale Haltung Englands nicht auch auf Amerika einen ähnlichen Einfluss ausüben wird. Auf jeden Fall muss damit gerechnet werden, dass eine Haltung der Schweiz, die es am nötigen Verständnis und an der erforderlichen Voraussicht fehlen lassen sollte, auch bei den konservativen Kreisen in beiden Ländern bei Kriegsende nicht übersehen würde.
Unter allen Ländern Europas ist die Lage Englands und der Schweiz die ähnlichste, sowohl was die Wichtigkeit des Kapitalmarktes, des hohen prozentualen Nationaleinkommens von der Industrie und die Notwendigkeit der Exportfähigkeit anbelangt, mit dem Unterschiede, dass England immerhin über bedeutende Eigenrohstoffe an Eisen und Kohle, während die Schweiz über im grossen ganzen intakte Kapitalinteressen im Auslande verfügt. Es liegt deshalb im vornehmlichen Interesse der Schweiz, alle Bestrebungen zu unterstützen, die die Nachkriegsentwicklung dieser gleichgestalteten Nationalinteressen fördern können. Die in London erzielte Finanzverständigung sollte deshalb unter keinen Umständen gestört oder beeinträchtigt werden. England wird für eventuell notwendig werdende innerschweizerische Massnahmen in bezug auf den Kapitalmarkt umsomehr Verständnis haben, als dieselben unter anderm auf die ihm im Finanzabkommen gemachten Zugeständnisse zurückzuführen sind; es würde es aber nie verstehen, wenn unser Land als dasjenige unter den kontinentalen Ländern mit den weitaus grössten Kapitalanlagen im Auslande auf die Wahrung seiner Finanzinteressen ihm gegenüber nicht voll und ganz bestehen würde, besonders wenn England selbst bereit ist, gewisse Opfer auf sich zu nehmen, um das Prinzip der Finanzübertragungen auch während des Krieges aufrechtzuerhalten.
Bei den Vereinigten Staaten handelt es sich in erster Linie darum, ein grösseres Verständnis für die gegenseitigen Notwendigkeiten zu schaffen, die vielen, sich mehrenden Missverständnisse abzuklären, und wenn möglich eine Basis für grösseres Vertrauen zu schaffen. Der Versuch für eine Lockerung der Anwendungsbestimmungen der Freezing-Gesetze gegenüber der Schweiz, sowie des Transfers von Kapitalerträgnissen ist dabei nicht ausschlaggebend; die Aussichten für einen Erfolg in dieser Hinsicht dürfen ohnehin im jetzigen Zeitpunkt nicht hoch eingeschätzt werden. Als unbedingt notwendige Voraussetzung für eine Verständigung mit den USA betrachte ich aber die freie Zurverfügungstellung von Schweizerfranken innerhalb festzusetzender Grenzen und zu genau umschriebenen Zwecken, sowie die Stabilisierung des Dollar-Schweizerfrankenkurses auf 4.30 für alle Geschäfte zwischen den beiden Ländern. Ohne diese Voraussetzung halte ich jede Kontaktnahme mit den Vereinigten Staaten als unerwünscht und nutzlos. Die jetzige Beschränkung in der Auszahlung von Unterstützungszahlungen sollte nach meinem Dafürhalten als erste Massnahme ohne Verzug aufgehoben werden; die durch die Beschränkung hervorgerufene Missstimmung in den USA steht in keinem Verhältnis zu den relativ geringen Beträgen, die als Mehrauszahlung in Frage kommen. Falls dem jetzigen, unhaltbaren Zustand durch eine Deckung des Goldrisikos durch den Bund gegenüber der Nationalbank gesteuert werden könnte, würde ich eine solche Massnahme mit Hinsicht auf die jetzigen ungünstigen Rückwirkungen auf unsere Beziehungen zu den Vereinigten Staaten sehr empfehlen. Eine prompte Massnahme in dieser Richtung erscheint auch mit Hinsicht auf die zunehmende Festigkeit des Dollars gegenüber dem Schweizerfranken und die steigende Nachfrage nach Dollars besonders zu Anlagezwecken als angezeigt. Damit die Nationalbank über die Bestimmung dieser und anderer Zahlungen für amerikanische Rechnung eine genaue Kontrolle erhält, könnte das bereits bestehende Meldungssystem der Banken im Sinne meiner heutigen Vorschläge an die Nationalbank in bezug auf die Zahlungen für Rechnung Englands entsprechend ausgebaut werden.
Ich bitte Sie, mich zu entschuldigen, wenn ich mir gestattet habe, Ihnen diese Probleme nochmals vorzulegen.
- 1
- Lettre (Copie): E 6100 (A) 22/1898. Une copie de cette lettre se trouve aussi dans J I. 7.1/4. Un procès-verbal de l’entretien entre Wetter et Nussbaumer n’a pas été retrouvé.↩
- 2
- Sur la situation des finances fédérales au printemps 1943, cf. notamment la lettre (non reproduite) du 5 février 1943 de la Direction générale de la Banque nationale au Département des Finances et des Douanes, la proposition (non reproduite) de ce Département au Conseil fédéral du 26 février et les PVCF os 405 (2 mars) et 497 (16 mars), E 1004.1 1/431.↩
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