Classement thématique série 1848–1945:
2. RELATIONS BILATÈRALES
2.1. ALLEMAGNE
2.1.1. RELATIONS ÉCONOMIQUES
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 14, doc. 293
volume linkBern 1997
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#J1.215#1990/279#5* | |
Old classification | CH-BAR J 1.215(-)1990/279 2 | |
Dossier title | Procès-verbaux manuscrits de discussions internes et entre délégations concernatn les négociations économiques avec l'Allemagne. Notices de travail (1939–1944) |
dodis.ch/47479 Notice du Département politique1 2 WIRTSCHAFTSVERHANDLUNGEN MIT DEUTSCHLAND3.
Heute morgen fand die erste Sitzung mit Herrn Gesandten Hemmen seit seiner Rückkehr aus dem Führerhauptquartier statt. Sie nahm folgenden Verlauf:Einleitend legte Herr Direktor Hotz nochmals den schweizerischen Standpunkt dar, wie er in der Aussprache4 mit den Herren Bundesräten Stämpfli und Wetter, vom 11. Januar, und in der gestrigen Sitzung des Bundesrates gutgeheissen worden ist5.
a) Abbau kriegswichtiger schweizerischer Lieferungen. Deutschland wünscht «im bisherigen Rhythmus» Aufträge in die Schweiz vergeben zu können. Das wird, wie bereits vor Neujahr Herrn Hemmen eröffnet wurde, nicht möglich sein. Die schweizerische Delegation musste einen Abbau verlangen, und zwar in den Exporten ab 1. Januar 1943. Die schweizerische Delegation hat auch schon vor Neujahr der deutschen Delegation eine Liste übergeben, in der die Zolltarifpositionen verzeichnet waren, die von dem Abbau erfasst werden müssten. Seither ist eine zweite Liste überreicht worden, die aus jener ersten Liste diejenigen Positionen herausgreift, für die wir bereits in der Lage sind, den voraussichtlichen Abbau in Zahlen auszudrücken. Hier wird ein Abbau von ca. 20% in Aussicht genommen, ermittelt auf Grund des Durchschnittes der drei ersten Quartale 1942 und auf ein Halbjahr errechnet. Für die Positionen, die wohl in der ersten, nicht aber in der zweiten Liste sind, konnten keine Zahlen mitgeteilt werden, weil die Ausfuhr viel zu unregelmässig ist, als dass sich die gleiche Rechnung anstellen liesse. Es handelt sich namentlich um grosse Maschinen, die eine lange Herstellungszeit erfordern. Auch für diese Positionen wird der Abbau maximal 20% betragen. Für eine Reihe von ihnen wird er aber sicher weniger betragen, und die schweizerische Delegation hofft sogar, dass für einzelne Positionen nicht nur kein Abbau, sondern gegenüber den bisherigen Ausfuhren sogar noch eine gewisse Erhöhung möglich sein wird. Um hierüber Klarheit zu erhalten, wird eine Enquete durchgeführt.
Die schweizerische Delegation hat es sich angelegen sein lassen, die bereits übergebene zweite Liste nochmals zu überprüfen. Sie ist bereit, einige weitere Positionen fallen zu lassen, um damit die Verhandlungen zu erleichtern.
b) Kredit. Die Vergebung deutscher Aufträge «im bisherigen Rhythmus» würde neue schweizerische Kredite in der Grössenordnung von 400 Millionen Franken jährlich erfordern. Eine solche finanzielle Leistung ist für die Schweiz heute untragbar. (Das viel umstrittene Wehropfer6 hat dem Bund 500 Millionen gebracht.) Bei Kriegsausbruch war Deutschland mit ca. 65 Millionen Franken an die Schweiz verschuldet7. Diese Schuld ist während des Krieges abgetragen worden. Die schweizerische Delegation hat bereits von sich aus angeboten, diesen Betrag Deutschland wieder für Warenbezüge zur Verfügung zu stellen. Bei einer Dauer des neuen Vertrags von 6 Monaten, wie sie von Deutschland in Aussicht genommen war, würde dies für Deutschland einen Zuschuss von 10 Millionen Franken an neuen Mitteln monatlich bedeuten. Sie müssen von der schweizerischen Industrie aufgebracht werden, indem die Auszahlungsfristen von jetzt 3 auf künftig 5 Monate ausgedehnt werden.
Die Schweiz ist ferner selbstverständlich bereit, für die ca. 400 bis 450 Millionen Franken aus dem Clearingvorschuss von 850 Millionen Franken, die noch nicht ausbezahlt sind, einzustehen. Deutschland hat ferner aus den Mitteln, die ihm aus seinen Exporten nach der Schweiz zufallen, mindestens 22 Millionen Franken monatlich zu seiner freien Verfügung. Weitere 6 Millionen Franken sind zwar für den Ankauf bestimmter Warenkategorien reserviert. Einzelne derselben sind aber ebenfalls kriegswichtig.
(Die schweizerische Delegation wäre auf Grund der Ermächtigung des Bundesrates in der Lage gewesen, weitere 60 Millionen anzubieten. Sie hat es nicht getan, da dieses Angebot an der Haltung, welche die deutsche Delegation in der heutigen Sitzung einnahm, nichts geändert hätte.)II.
Herr Hemmen stellte sofort fest, dass die schweizerischen Eröffnungen für die deutsche Delegation völlig unannehmbar seien. Nach der Überzeugung der deutschen Regierung würde man sich damit auf eine scharf abschüssige Bahn begeben. Nach drei Monaten würden England und Amerika die Einstellung aller schweizerischen Lieferungen an Deutschland verlangen. Wenn die Schweiz Einschränkungen im Export nach Deutschland ab 1. Januar eintreten lassen wolle, so bedeute das einen Eingriff des Staates in privatrechtliche Verträge zwischen deutschen Bestellern und schweizerischen Lieferanten. Es bedeute einen Bruch der übernommenen staatsvertraglichen Verpflichtungen, da die Aufträge noch unter dem alten Vertrag vergeben worden seien. Herr Hemmen lehnte es ab, die neue korrigierte Liste II8 entgegenzunehmen. Es handle sich um eine politische Entscheidung des Reichsministers Ribbentrop.
Herr Hemmen wiederholte daraufhin den bereits Herrn Bundesrat Stämpfli gegenüber dargelegten deutschen Vorschlag:
1. Deutschland sei bereit, die Abwicklungsdauer des bisherigen Abkommens um 9 Monate auszudehnen. Es werde während dieser Zeit Kohle wie bisher und Eisen - in etwas geringeren Mengen - liefern. Deutschland erwarte, dass die Schweiz in diesen 9 Monaten ihre staatsvertraglichen Verpflichtungen ebenfalls erfülle, insbesondere die Exporte nach Deutschland innerhalb der Verschuldungsgrenze von 850 Millionen Franken finanziere. Der gegenwärtige Moment sei für Verhandlungen, vom deutschen Standpunkt aus gesehen, besonders ungünstig. In 9 Monaten werde man beiderseits klarer sehen.
2. Um die Versorgung der Schweiz mit Nahrungsmitteln sicherzustellen, sei Deutschland bereit, einen Abbau der künftigen Aufträge in Betracht zu ziehen. Die bereits plazierten Aufträge dagegen seien Bestandteil des deutschen Rüstungsprogramms und mit ihrer fristgerechten Lieferung müsse Deutschland unter allen Umständen rechnen können. Wenn sich aber die Schweiz die Nahrungsmittelbasis mit einer Reduktion der künftigen deutschen Aufträge sichern könne, so könne die Schweiz der deutschen Zustimmung gewiss sein. Darüber lasse sich reden, nicht aber über eine Kontingentierung der schweizerischen Ausfuhr «nach britischen Weisungen».
3. Dieser deutsche Vorschlag sei definitiv. Herr Hemmen habe vom Reichsminister von Ribbentrop persönlich die Weisung erhalten, in diesem Punkte nicht nachzugeben. Er habe seinen Eröffnungen nichts mehr beizufügen, als dass eine provisorische Verlängerung des Abkommens über den 15. Januar hinaus nicht in Betracht komme. Wenn man nicht schon am 31. Dezember vor der Situation gestanden habe, wie sie heute nun gegeben sei, so sei dies nur wegen seiner Abberufung ins Führerhauptquartier. Die deutsche Delegation werde am Vormittag des 16. Januar abreisen. Herr Hemmen sei sich bewusst, dass sich die schweizerische Delegation durch den Bundesrat habe decken lassen und dass ihre Antwort wohl erwogen sei. Deshalb habe der Deutsche Gesandte seit drei Tagen - bis jetzt vergeblich - versucht, den Bundespräsidenten zu erreichen, um ihn auf die politischen Konsequenzen eines Bruchs aufmerksam zu machen.
Herr Hemmen bemerkte u.a. noch: «Unsere Entscheidung ist gefallen... Wir geben uns keinen Augenblick einer Täuschung darüber hin, dass die Beziehungen zur Schweiz tragisch werden... Ich fürchte, dass die Schweiz nun in den Strudel hineingerissen wird, in den Strudel, der ganz Europa zerreisst.»III.
Die Verhandlungen sind damit in ein äusserst kritisches Stadium getreten. Das ist bei der heiklen Natur des Verhandlungsgegenstandes an und für sich nicht verwunderlich. Die schweizerische Delegation hat es vorausgesehen.
Schwierig ist die Situation nicht zuletzt deshalb, weil Herr Hemmen schon so oft geblufft hat, dass man schweizerischerseits der Gefahr ausgesetzt ist, ihn nicht ernst zu nehmen, während er vielleicht in der Tat auf letzte Weisungen der deutschen Regierung handelt.
Die von Herrn Hemmen vertreten Thesen sind auch sachlich, wie immer, voller Widersprüche. Fast in demselben Atemzuge hat er noch in der Sitzung von heute morgen behauptet, Deutschland habe bis jetzt von der Schweiz keine neuen Kredite verlangt, und daraufhin die schweizerischen Angebote als völlig ungenügend zurückgewiesen.
Ob auf die Frage der Beschränkung der künftigen deutschen Aufträge (statt der schweizerischen Exporte ab 1. Januar 1943) eingetreten werden kann, wird die für morgen angesetzte Aussprache mit den Herren Minister Sulzer und Prof. Keller zeigen. Es wird zu prüfen sein, ob auch auf der wesentlich ungünstigeren Grundlage der deutschen Vorschläge die Verhandlungen in London wieder aufgenommen werden können. Herr Minister Sulzer war bisher der Meinung, dass uns England und Amerika die Nahrungsmittelzufuhren auch dann nicht abschneiden werden, wenn wir zu keinem Vertrage mit ihnen kommen, während Herr Prof. Keller dies nicht als ausser allem Zweifel stehend betrachtet.
Auf die deutschen Wünsche im Gebiete der Exportfinanzierung wird man mit dem besten Willen nicht in vollem Umfange eintreten können. Erst in der Sitzung von heute morgen kam deutlich zum Ausdruck, dass Herr Hemmen auch bei einer Ausdehnung der Abwicklungsdauer der gegenseitigen Verpflichtungen aus dem bestehenden Abkommen um weitere 9 Monate von der Voraussetzung ausgeht, Deutschland könne in diesen 9 Monaten seine (um etwa 10 bis 12% reduzierten) neuen Aufträge einfach vergeben, und es werde Sache des Bundes sein, sie zu finanzieren9.
- 2
- (Copie): JI. 215/1990/279.↩
- 3
- Les négociations qui ont débuté à Berne le 11 décembre 1942 n’ont pas abouti avant le délai de la fin de l’année à un nouvel arrangement. Par un échange de lettres entre le Chef du DEP, W. Stämpfli, et le Ministre d’Allemagne à Berne, O. Köcher, il a été convenu de prolonger l’application des accords antérieurs jusqu’au 15 janvier 1943. Cf. ci-dessus No 277, E 7001 (B) 1/254 et E 7110/1973/120/9.↩
- 4
- Cf. le procès-verbal manuscrit, non reproduit, de cette réunion de la Délégation financière du Conseil fédéral et PVCF No 429 du 18 janvier 1943, E 1004.1 1/429.↩
- 5
- Cette décision ne figure pas dans la collection des extraits polycopiés des procès-verbaux du Conseil fédéral (B 1004.1 1/429).↩
- 6
- Sur cet impôt, cf. ci-dessus No 277, note 9.↩
- 7
- Cf. DDS, vol. 13, doc. 159, dodis.ch/46916.↩
- 8
- Cf. E 7110/1967/32 900Deutschland/11/1942-1943/1554.↩
- 9
- Le jour même, M. Pilet-Golaz reçoit O. Köcher qui lui expose, en termes plus modérés que J. Hemmen, les objectifs allemands et différentes éventualités afin de résoudre la crise. Ne disposant que d’une information partielle sur les derniers épisodes des négociations, Pilet-Golaz répond notamment: [...] J’ai déclaré que nous ne cédions pas à la pression anglaise. Mais nous savions très bien que la pression anglaise correspondait à la politique de guerre générale de l’Angleterre et nous devions compter avec elle. Nous ne pouvions pas non plus céder à la pression allemande purement et simplement: cela ne servirait d’ailleurs à rien d’autre qu’à gâter davantage encore les choses. Nous étions dans la situation extrêmement difficile de défendre nos intérêts contre deux groupes de grandes Puissances. C’était un prodige d’équilibrisme. Nous étions un peu comme le Japonais sur la corde raide. Mais enfin, le Japonais arrivait de temps en temps, sur la corde raide, à passer d’une extrémité à l’autre sans se rompre les os. Nous espérions y parvenir aussi. Pour cela, les trois parties intéressées devaient faire preuve de raison. Avec des principes absolus, on n’aboutirait qu’au désavantage de chacun. Il fallait de la mesure en tout. [...] (Notice de Pilet-Golaz du 13 janvier 1943, E 2809/1/4/ Lors de sa séance du 18 janvier, le Conseil fédéral discute des négociations germano-suisses, adopte un long rapport du DEP (qui reprend des passages publiés ci-dessus et au No 277 et décide de charger le Ministre de Suisse à Berlin, H. Frölicher, d’intervenir auprès des autorités allemandes. De plus, un communiqué de presse est publié et des journalistes sont informés le 22 janvier par des exposés de Stämpfli et Hotz. A l’occasion de cette séance présidée par von Steiger, certaines rumeurs sont démenties. Cf. PVCF No 163 du 26 janvier 1943, E 1004.1 1/429; E 4001 (C) 1/226; E 7800/1/17. Pour l’enquête sur les contrats et les exportations suisses organisée afin que la délégation suisse puisse répondre aux diplomates allemands, cf. les rapports de la Division du Commerce du DEP, E 7110/1973/135/46 et E 7110/1976/134/60.↩
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