dodis.ch/47194
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 11 février 1941
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210. Wirtschaftsverhandlungen mit Deutschland. (Vorschuss-Aktion.)
Volkswirtschaftsdepartement. Antrag vom 10. Februar 1941
1. Mit Beschluss2 vom 24. Januar a.c. hat der Bundesrat die schweizerische Verhandlungsdelegation ermächtigt, mit den Deutschen ein provisorisches Abkommen i./S. Vorschussfrage für 165 Millionen Fr. abzuschliessen. Dabei hatte es die Meinung, dass in den Blockade-Fragen deutscherseits noch wesentliche praktische Zugeständnisse für den Export auf den verschiedensten Gebieten vereinbart werden können. Die seither mit Zähigkeit geführten weitern Besprechungen haben am 7. Februar a.c. zur Unterzeichnung eines Protokolls3 geführt, das das Departement hiemit zur Genehmigung unterbreitet. Ferner konnte ein Zusatz-Protokoll zum Protokoll vom 9. August 19404 unterzeichnet werden, das Erleichterungen bringt betreffend die Abwicklung alter Forderungen aus dem Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen der Schweiz einerseits und dem Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete und den in das Deutsche Reich eingegliederten Gebieten der ehemaligen Republik Polenanderseits. Auch diesem Zusatzprotokoll sollte die Genehmigung erteilt werden.
2. Wie dem Protokoll betreffend die neue Vorschuss-Aktion mit Deutschland zu entnehmen ist, konnte erreicht werden, dass die Kohlenlieferungen in bisherigem Umfang bis Ende April 1941 weiter erfolgen. Demgegenüber steht der neue schweizerische Vorschuss für Anzahlungen und volle Erteilung von Devisenbescheinigungen für besonders dringliche Aufträge an die schweizerische Industrie im Maximalbetrag von 165 Mill. Fr. Zu den Kohlenlieferungen hinzu konnten noch wesentliche Erleichterungen auf dem Gebiet der Gegenblockade für den Export erzielt werden. Davon profitieren im wesentlichen die Textilindustrie, die chemische Industrie und in einem gewissen Umfang auch die Maschinen- und Apparate-Industrie (Textilmaschinen, Kratzen, Schreibund Rechenmaschinen, Radioapparate une Elektrizitätszähler). Ferner konnte eine grössere Anzahl Einzelanträge für Geleitscheine auf dem Gebiet der Maschinen in positivem Sinne erledigt werden. Auch alle im 2. Semester 1940 bewilligten Vorausbelastungen der Kontingente des Jahres 1941 konnten rückgängig gemacht werden. Schliesslich stimmten die Deutschen der Streichung der Kreiselpumpen von der Liste der gleitscheinpflichtigen Waren zu. Gleichzeitig ist die Liste der frei zum Export zugelassenen Waren erweitert worden, wobei allerdings die Tragweite dieser Erweiterung nicht überschätzt werden darf, figurieren doch auf dieser Freiliste die wichtigsten schweizerischen Exportpositionen - ausgenommen die Stickereien - leider nicht.
3. Es ist nun vorgesehen, die weitern Verhandlungen zwecks definitiven Abschlusses des neuen Vorschusses im Totalbetrag von 317 Millionen Fr. Ende Februar a.c. in Berlinweiterzuführen. Mitte Februar sollen die Fragen der deutschen Zulieferungen von Eisen und von Nichteisen-Metallen für die deutschen Aufträge in der Schweiz durch Besprechungen mit den beiderseitigen Fachleuten geregelt werden. Die schweizerische Fachkommission wird von Herrn Dr. Grässli, Handelsattache bei der Schweizerischen Gesandtschaft in Berlin geführt. Es werden ihr ferner angehören die HH. Major von Steiger, Kriegstechnische Abteilung, Direktor Stadler, Chef der Sektion für Metalle des Kriegs-Industrie- und -Arbeits-Amtes, von Wurstenberger vom Maschinen-Syndikat, sowie Dr. Bühlmann von den Stahlwerken Fischer in Schaffhausen.
Gestützt auf obige Ausführungen wird antragsgemäss1. Die unter 1) hievor erwähnten Abmachungen werden genehmigt;
2. da es sich nur um Provisorien handelt, findet eine Publikation nicht statt; die Interessenten werden durch Zirkular vertraulich orientiert5.