Classement thématique série 1848–1945:
IV. POLITIQUE ET ACTIVITÉS ÉCONOMIQUES
2. Ravitaillement de la Suisse en temps de guerre
2.2. L’économie de guerre
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 13, doc. 414
volume linkBern 1991
more… |▼▶Repository
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E6100A-18#1000/1918#157* | |
Old classification | CH-BAR E 6100(A)-18/1000/1918 1 | |
Dossier title | Seeschiffahrt unter Schweizerflagge: Griechenschiffe (Rethymis und Kulukundis) (Dossier Nr. 1426) (1939–1943) | |
File reference archive | Z.02-33 |
dodis.ch/47171
Wir sind im Besitze Ihrer Schreiben vom 13. und 15. ds.2 und beehren uns, Ihnen darauf folgendes mitzuteilen:
1. Sofort nach Eintritt des Kriegszustandes zwischen Italien und Griechenland haben wir im Einvernehmen mit dem Politischen Departement Verhandlungen mit Rom und Athen3 aufgenommen, um wenn möglich eine Lösung herbeizuführen, die uns die Verwendung unserer 15 gemieteten griechischen Schiffe, im Dienste der Versorgung unseres Landes mit überseeischen Waren, weiterhin gestatten würde. Diese Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen, und es lässt sich noch kein Bild über deren endgültigen Ausgang machen. Es werden z.Zt. mehrere Lösungen geprüft.
2. Gleichzeitig haben wir uns nach allen Richtungen bemüht, andere neutrale Schiffe zu finden, für den Fall, dass alle unsere Bemühungen, einen Modus für die weitere Benützung der griechischen Schiffe zu finden, scheitern sollten. Wir taten das auch, um ein Bild zu erhalten über die Möglichkeiten, die noch vorhanden sind, sich andere Tonnage auf dem Weltmarkt zu sichern.
3. Die Bemühungen, andere Schiffe als eventuellen Ersatz für die griechischen zu finden, sind bis jetzt nahezu resultatlos verlaufen. Unsere Gesandtschaft in London meldete uns, dass England wegen der grossen Verluste, die es in der letzten Zeit erlitten habe, Mangel an Frachtraum habe. Zudem weigern sich viele Reeder, das Mittelmeer zu befahren.
4. Die Verunmöglichung der Weiterverwendung der 15 griechischen Schiffe für unsere Transporte, würde sich für die Landesversorgung katastrophal auswirken, weil die Beschaffung neutraler Schiffe wie unter Ziff. 3 bemerkt, mit den grössten Schwierigkeiten verbunden ist.
Es müssen infolgedessen in erster Linie alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um eine Lösung zu finden, die uns die Weiterverwendung der 15 gemieteten Schiffe gestattet, bevor die Auflösung des Chartervertrages mit Rethymnis & Kulukundis Ltd. ernsthaft erwogen wird.
5. England und andere Staaten haben uns schon vor Kriegsausbruch die Zusicherung abgegeben, dass sie die von uns gemieteten oder ev. gekauften Schiffe unbehelligt lassen und auch nicht requirieren würden. Sollte die englisehe Regierung in Verbindung mit der griechischen Regierung, die 15 von uns gemieteten Schiffe requirieren, so würde unser Chartervertrag mit Rethymnis & Kulukundis Ltd. ohne weiteres hinfällig.
6. Der Umstand, dass England seit Eintritt Italiens in den Krieg nur mehr vereinzelte Schiffe durch Gibraltar passieren Hess, veranlasste uns, schon am 20. September die Justizabteilung des Justiz- & Polizeidepartements zu ersuchen, vorsorglicherweise die Frage zu prüfen, ob dieser Umstand uns das Recht gäbe, gegebenenfalls von unserem Chartervertrag zurückzutreten. Das Gutachten der Justizabteilung lautete dahin, dass die Frage nach englischem Recht beurteilt werden müsse, und dass sie deshalb von hier aus nicht eindeutig beantwortet werden könne.
Wir haben hierauf die Schweizer Gesandtschaft in London gebeten, in diskreter Weise die Frage durch einen sachverständigen Anwalt in Schiffahrtsfragen abklären zu lassen. Die Antwort steht noch aus. Wie bereits angedeutet, handelt es sich um eine sehr delikate Angelegenheit.
7. Das Joint Account in New York ist gemäss Mitteilung des Politischen Departements vom 1. November am 29. Oktober eröffnet worden. Die Eröffnung dieses Accounts erfolgte in Form eines gemeinsamen Kontos auf den Namen der Nationalbank, der Schweiz. Gesandtschaft in Washington und Rethymnis & Kulukundis Ltd. Damit erklärte sich der Reeder anfänglich nicht einverstanden. Er beharrte auf Errichtung eines Trustfunds in Form eines «Escrow Account».
Da die Kriegserklärung Italiens an Griechenland die weitere Benützung der gecharterten Schiffe in Frage zu stellen droht, haben wir veranlasst, dass der Versuch unternommen werde, das Joint Account rückgängig zu machen. Hierauf steht die endgültige Antwort aus Washington noch aus.
8. Inzwischen haben wir eines unserer Schiffe («Atlanticos») von Argentinien nach U.S.A. befrachtet. Weitere 3 leere Schiffe liegen in New York, und wir bemühen uns schon seit Anfang dieses Monats, anderweitige vorübergehende Beschäftigung für sie zu finden. Passende Angebote sind uns von London noch keine gemacht worden. Die übrigen 11 Schiffe sind alle beladen und müssen zuerst gelöscht werden, bevor sie für andere Beschäftigung in Frage kommen. Die Verhandlungen, die uns eine zweckmässige Löschung - wenn möglich in einem Mittelmeerhafen - ermöglichen sollen, sind, wie eingangs erwähnt, noch nicht abgeschlossen.
Wir dürfen Sie versichern, dass wir alle Anstrengungen machen, uns den für die allgemeinen Landesinteressen günstigsten Ausweg aus der gegenwärtigen schwierigen Lage zu finden.
Die Behandlung der Frage betreffend die Weiterverwendung unserer Schiffe erfolgt in enger Fühlungnahme mit dem Politischen Departement.
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