Language: German
9.7.1940 (Tuesday)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du 9.7.1940
Minutes of the Federal Council (PVCF)
Alors que des négociations économiques sont menées avec l’Allemagne, le Conseil fédéral introduit le blocage des avoirs en Suisse de pays occupés par le Reich.

Classement thématique série 1848–1945:
IV. POLITIQUE ET ACTIVITÉS ÉCONOMIQUES
1. Situation générale, principes et neutralité économique
1.2. Politique économique et financière
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Printed in

Jean-François Bergier et al. (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 13, doc. 336

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Bern 1991

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Repository

dodis.ch/47093
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 9 juillet 19401

1179. Wirtschaftsverhandlungen mit Deutschland. 2. Zwischenbericht

Das Volkswirtschaftsdepartement berichtet folgendes:

«1. In unserem 1. Zwischenbericht vom 1. ds. Mts.2 wiesen wir auf die immer noch bestehenden grossen Differenzen im Waren-Sektor hin. Die seither gepflogenen Verhandlungen lassen hoffen, dass auf dem Blockade-Gebiet eine Lösungsmöglichkeit auf praktischem Boden - ähnlich wie es mit den Westmächten möglich geworden ist - nicht unmöglich erscheint. Ferner verhalten sich die Deutschen gegenüber den Wertgrenzen im Rumpf-Clearing grundsätzlich nicht mehr ablehnend. Dagegen bestehen hinsichtlich der zu erfolgenden Kreditgewährung noch wesentliche Meinungsverschiedenheiten.

2. Kreditaktion:

Wir haben mit unserer Aufzeichnung vom 5. crt.3 den Deutschen unsere Auffassung bekanntgegeben. Leider war die deutsche Reaktion nicht besonders günstig. Einmal erschien ihnen der Betrag zu niedrig, die Verzinsung als undiskutabel, weil gar kein deutscher Schuldner in Frage komme. Auch die vorgesehene Liquidationsklausel stiess auf starke Opposition. Schliesslich erklärten sich die Deutschen nicht ermächtigt, irgendwelche Erklärungen zu machen hinsichtlich des zu liefernden Kohlen-Quantums, noch der zu bezahlenden Kohlenpreise. Nach reiflicher Überlegung hat die schweizerische Delegation die folgenden Änderungen - vorbehältlich der bundesrätlichen Zustimmung - in Aussicht gestellt.

a) Die Verbindung der Höhe des Kredites mit der zu liefernden Kohlenmenge muss aufrecht erhalten bleiben, dagegen ist die Schweiz bereit, wenn beispielsweise die Kohlenversorgung bis Ende März 1941 gesichert werden kann, den Kreditbetrag entsprechend um weitere 50 Millionen Franken zu erhöhen. Über die Höhe des Kredites könne übrigens, wenn sonst eine Einigung möglich werde, entsprechend grösserer Kohlenlieferungen verhandelt werden.

b) An der Verzinsung zum offiziellen Diskontsatz hielten wir einstweilen fest, obschon hier keine grosse Aussicht auf Annahme durch die Deutschen besteht.

c) Es besteht auch Übereinstimmung darüber, dass die einmal im Rahmen des Kohlen-Kredites erteilten Devisenbescheinigungen auch dann noch schweizerischerseits honoriert werden, wenn deren Fälligkeit nach dem 31. Dezember 1940, resp. 31. März 1941 liegt.

d) Betreffend Tilgung sind wir bereit, uns mit einem pactum decontrahendo zufrieden zu geben, in der Weise, dass die bezüglichen Rückzahlungsmodalitäten anlässlich der Erneuerung des Verrechnungsabkommens im kommenden Mai/Juni 1941 einvernehmlich zu vereinbaren wären.

e) Am grössten war jedoch die Differenz hinsichtlich der Beziehungen des Kohlen-Kredites zu den übrigen Mitteln der verschiedenen Clearing-Konti (Kohle-Eisen, Kriegsmaterial, Landwirtschaft und Rumpf-Clearing). Die Deutschen verlangten hier die Möglichkeit, in unbeschränktem Umfange Devisenbescheinigungen ausstellen zu können, - also unbeschränkt Einkäufe in der Schweiz tätigen zu können der Mehrbetrag über die Höhe des zu vereinbarenden Kohlen-Kredites hinaus wäre dann durch die Abspaltung von 10% der übrigen Clearingmittel wiederum auf die vereinbarte Höhe des Kohlen-Kredites zurückzuführen. Im gleichen Atemzug, wo sie unbeschränkte Einkaufsmöglichkeiten auf dem Kreditwege postulierten, verlangten sie dann, dass im ordentlichen Clearing eventuell sich ergebende Guthaben zugunsten der Deutschen diesen in freien Devisen zur Verfügung gestellt würden. Wir haben des bestimmtesten erklärt, dass eine Kredithingabe in Verbindung mit freien Devisen an Deutschland für uns völlig untragbar sei.

Nach einem heute stattgefundenen Gespräch zwischen den beiden Delegationschefs sollte eine Lösung in folgender Weise möglich sein:

Die Schweiz ist grundsätzlich bereit, nicht an der starren Kreditsumme von 100 Millionen Fr. festzuhalten, sondern diese Summe einvernehmlich mit den Deutschen und immer entsprechend den deutschen Kohlenlieferungen zu erhöhen. Dagegen beharrt Deutschland nicht mehr in absoluter Weise auf der Zurverfügungstellung in freien Devisen eventueller Guthaben auf den verschiedenen Clearing-Konti. Auch hier gäbe sich Deutschland mit einem pactum de contrahendo zufrieden, in der Weise, dass eben bei deutschen Guthaben im ordentlichen Verrechnungsverkehr über die Abdeckung derselben durch die Schweiz zu verhandeln wäre.

3. Es wird sich nun zeigen, welche Aufnahme die schweizerische Kredit-Offerte in Berlin erfahren wird und ob Deutschland bereit ist, die Kohlenlieferungen wiederum in früherem Umfange nach der Schweiz aufzunehmen. Fraglich erscheint zudem, ob Deutschland sich bereit erklären wird, in gleicher Höhe des Kredites Kohlen nach unserem Land zu liefern. Nach verschiedenen Andeutungen scheint wenigstens in Berlin die Meinung zu herrschen, dass die Kohlen derart begehrt seien, dass der zu eröffnende Kredit min. das Doppelte der zu liefernden Kohlen auszumachen habe.»

Gestützt auf obige Ausführungen wird antragsgemäss von diesem 2. Zwischenbericht in zustimmendem Sinne Kenntnis genommen.

1
E 1004.1 1/399. Etait absent: H. Obrecht.
2
Cf. No 328. Les relations économiques germano-suisses sont aussi marquées indirectement par les conséquences des victoires militaires de l’Allemagne: afin de sauvegarder les créances suisses dans les pays envahis, un arrêté du 6 juillet 1940 du Conseil fédéral introduit le blocage des avoirs belges, français, luxembourgeois, danois, hollandais et norvégiens en Suisse, comme le montrent les documents reproduits en annexes.
3
Cf. E 7110 1967/32/ 900Deutschland /!/.