Language: German
30.10.1939 (Monday)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du 30.10.1939
Minutes of the Federal Council (PVCF)
Blocus franco-britannique. Négociations à engager avec Paris et Londres pour préserver le ravitaillement.

Classement thématique série 1848–1945:
IV. POLITIQUE ET ACTIVITÉS ÉCONOMIQUES
2. Ravitaillement de la Suisse en temps de guerre
2.3. Blocus franco-britannique
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Printed in

Jean-François Bergier et al. (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 13, doc. 189

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Bern 1991

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Repository

dodis.ch/46946
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 30 octobre 19391

2046. Wirtschaftsverhandlungen mit dem Ausland; Verhandlungen mit Frankreich und Grossbritannien

Das am 23. September 1939 zwischen der Schweiz und Frankreich geschlossene provisorische Abkommen2 hat die Freigabe der seit Kriegsausbruch in Frankreich zurückgehaltenen, für die Schweiz bestimmten Warensendungen bewirkt. Es hat im weiteren, wenigstens während der ersten Zeit seiner Wirksamkeit, die Zufuhr überseeischer Güter durch Frankreich nach der Schweiz gestattet. Die jüngste Entwicklung der Dinge, insbesondere seit der verstärkten Aktivität der französischen und britischen Konterbande-Behörden, schuf neue schwere Störungen in der Zufuhr lebenswichtiger Waren nach der Schweiz. Für die Schweiz bestimmte Sendungen, welche auf neutralen Schiffen nach neutralen Häfen (Italien, Belgien und Holland) fahren, werden durch Kontrollschiffe aufgebracht und in französische oder britische Häfen geleitet und dort zurückgehalten3. So sind zur Zeit für unsere Versorgung wichtige Mengen Baumwolle, Wolle, Benzin, Getreide usw. blockiert. Die französischen und britischen Blockadebehörden verlangen für die Freigabe dieser Sendungen vom schweizerischen Empfänger Erklärungen so weitgehender Art, dass diese nur in Ausnahmefällen ohne Beeinträchtigung der schweizerischen Wirtschaft abgegeben werden können. Also lautet die verlangte Erklärungsformel in ihrer neuesten Form:Déclaration.

«Je déclare formellement que ces marchandises sont destinées à la consommation intérieure de la Suisse, et qu’elles ne seront réexportées ni directement, ni indirectement, ni en totalité, ni en partie, ni à l’état brut, ni sous forme de produits manufacturés et qu’elles ne seront pas employées à libérer pour l’exportation une quantité égale ou inférieure de produits analogues.»

Es ist klar, dass die Abgabe solcher Erklärungen durch schweizerische Firmen ein gefährliches Präjudiz für die Durchsetzung des Willens des Bundesrates bildet, der auf die Aufrechterhaltung unserer Aussenhandelsbeziehungen auch während des Krieges gerichtet ist. Andererseits ist die laufende Zufuhr gewisser Waren für die einzelnen Firmen sowohl wie für die Landesversorgung so wichtig, dass die Abgabe privater Garantie-Erklärungen nicht einfach verbieten werden kann.

Dieser unbefriedigende Zustand veranlasst das Departement, in Paris und London an höchster Stelle vorstellig zu werden, um trotz der Blockade zu einer Zufuhr lebenswichtiger Waren unter Bedingungen zu gelangen, welche der Eigenart der schweizerischen Wirtschaft und unseren Lebensrechten entsprechen.

Mit der Intervention in Paris soll Herr Minister Stucki beauftragt werden4

. Da die Blockadefragen nicht völlig losgelöst von den Fragen der schweizerischfranzösischen Wirtschaftsbeziehungen behandelt werden können, ist vorauszusehen, dass die durch die Intervention des Herrn Minister Stucki in Paris eingeleiteten Besprechungen Verhandlungen allgemeinerer Natur nach sich ziehen werden. Bisher sind diese zwischen einer schweizerischen Delegation und dem Handelsrat der französischen Botschaft in Bern, Herrn Minister Juge, geführt worden. Sie sind in der letzten Zeit, wohl infolge des komplizierten französischen Dienstwegs - es sind eine ganze Reihe französischer Ministerien an den Verhandlungen interessiert - ins Stocken geraten5. Es scheint richtig zu sein, die künftigen Diskussionen über die schweizerisch-französischen Wirtschaftsbeziehungen während des Krieges nach Paris zu verlegen. Das Departement beantragt dafür der vom Bundesrat bestellten Verhandlungsdelegation Herrn Oberzollinspektor Comte als neuen Delegierten beizugeben.

Die in London notwendigen Interventionen sollen durch eine besondere Mission in Zusammenarbeit mit der dortigen Gesandtschaft unternommen werden6. Ausser der Behandlung der Blockadefragen wird es die Aufgabe dieser Delegation sein, die dringend notwendigen Verhandlungen über die Regelung der schweizerisch-britischen Wirtschaftsbeziehungen während des Krieges einzuleiten. Die Instruktionen für diese Verhandlungen hat der Bundesrat bereits in seiner Sitzung vom 6. Oktober 1939 erteilt7.

Gestützt auf diese Darlegungen wird antragsgemäss1. Der vorstehende Bericht wird im Sinne von Instruktionen genehmigt,

2. mit der Mission in London werden die Herren Minister Dr. H. Sulzer und Prof. Dr. P. Keller beauftragt.

1
E 1004.1 1/390. Etait absent: H. Obrecht.
2
Non reproduit. Cf. à ce sujet Nos 138, 145, 169, 175.
3
Cf. No s 182 et 185.
4
Cf. No 195.
5
Cf. Nos 160, 182 et 185.
6
Cf. No 197.
7
Cf. No 178. Le Conseil fédéral approuve un mémorandum sur la spécificité de la situation économique de la Suisse. Probablement rédigé par P. Keller, ce document est traduit en français et en anglais afin de le transmettre à Londres et à Paris. Lors de son entretien du 3 novembre 1939 avec le Ministre français du Blocus, W. Stucki utilisera ce document pour plaider la cause de la Suisse (cf. No 195). Datée du 6 novembre, la version anglaise de ce document est publiée ci-dessous, No 197. Pour le texte allemand, cf. E 7110 1973/134/11.