Classement thématique série 1848–1945:
IV. POLITIQUE ET ACTIVITÉS ÉCONOMIQUES
1. Situation générale, principes et neutralité économique
1.1. Situation économique générale
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 13, doc. 186
volume linkBern 1991
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7110#1976/134#11* | |
Old classification | CH-BAR E 7110(-)1976/134 5 | |
Dossier title | Beratende Kommission zur Überwachung der Ein- und Ausfuhr: Protokolle, Pendenzen (1939–1945) | |
File reference archive | 257.2 |
dodis.ch/46943 COMMISSION CONS UL TA TI VE POUR LA SUR VEILLANCE DES IMP OR TA TIONS E T DES EXP OR TA TIONS1 Procès-verbal de la première séance du 17 octobre 1939.
Der Vorsitzende2 stattet einleitend den Herren Bundesrat Obrecht und Direktor Hotz seinen Dank dafür ab, dass das Präsidium dieser Kommission einem Vertreter der Privatwirtschaft übertragen wurde. Es geschah dies wohl vor allem aus der Überlegung, dass die Wirtschaft die Folgen des Krieges in erster Linie zu tragen haben wird, sodass ihr auch ein massgebendes Mitspracherecht zukommen soll. Der Bundesrat hat übrigens diesem Gedanken bereits Rechnung getragen bei der Besetzung der leitenden Stellen der Kriegswirtschaftsämter.
Eine grosse Verantwortlichkeit lastet auf der ganzen Kommission. Deren Aufgabenkreis ergibt sich aus Art. 1 des Bundesratsbeschlusses über die Überwachung der Ein- und Ausfuhr vom 22. September 19393, der besagt, dass die Einfuhr und Ausfuhr aller Waren sowie die Verwendung eingeführter Waren einer staatlichen Überwachung unterstellt ist. Das Tätigkeitsfeld der Kommission wird Herr Direktor Hotz im einzelnen noch näher umschreiben.
Der jetzige Krieg wird noch viel schwierigere Probleme stellen als es während des letzten Weltkrieges der Fall war. Wenn unser Land wiederum, wie vor 25 Jahren, von direkten Kriegswirren verschont werden sollte, so wird sich nichtsdestoweniger der Wirtschaftskrieg auch für uns in stärkstem Masse auswirken.
Es wird ein Gebot nationaler Würde und menschlicher Solidarität sein, in unsern Ansprüchen Mass zu halten und den durch den Krieg direkt Betroffenen nach Möglichkeit zu helfen. In diesem Rahmen müssen wir selbst aber Anspruch auf Leben und Arbeit erheben. Wir müssen auch den Standpunkt wahren, dass es ausschliesslich unsere Sache sein soll, die Ein- und Ausfuhr zu überwachen. Alle allfälligen Einmischungen von aussen sind strikte abzulehnen. Wo uns Verpflichtungen auferlegt werden, ist deren Einhaltung mit peinlichster Sorgfalt geboten.
Was die Arbeit der Kommission in innenpolitischer Hinsicht betrifft, so ist damit zu rechnen, dass sich die Ansichten der einzelnen Mitglieder nicht immer decken werden. Es ist aber notwendig, dass jeder auch das nötige Verständnis für die Sorgen des ändern aufbringt. In diesem Sinne wollen wir unsere Arbeit beginnen unter der Devise «Pro Helvetiae dignitate et securitate».
Herr Direktor Hotz gliedert seine Ausführungen in zwei Abschnitte, in deren erstem erläutert wird, was die Handelsabteilung seit Beginn des Krieges bereits vorgekehrt hat, und in deren zweitem Teil er sich darüber ausspricht, wie die Durchführung vor sich ging und was zu tun noch beabsichtigt ist.
/. Als sich die politische Lage immer mehr verschärfte, haben wir eine Massnahme schwerwiegender Natur getroffen, indem ein allgemeines Ausfuhrverbot erlassen wurde. Für ein Land wie die Schweiz, das vom Export lebt, bedeutete diese vorsorgliche Vorkehr gewiss eine Härte. Damit waren aber die Vorbedingungen geschaffen, um weitere notwendige Massnahmen in aller Ruhe durchdenken und treffen zu können. Das Ausfuhrverbot hat den Zweck gehabt, uns gegenüber dem Ausland vollständige Unabhängigkeit zu wahren. Wir werden unsere Dinge selber zu ordnen wissen und uns auch nicht zu illoyalen Vermittlungsgeschäften hergeben. Es wird füglich behauptet werden dürfen, dass der Erlass dieses Ausfuhrverbotes im Ausland keinen schlechten Eindruck ausgelöst hat. Diese Massnahme haben wir dann in der Folge verstärkt durch den Bundesratsbeschluss und die Departementsverfügung vom 22. September 1939 über die Überwachung der Ein- und Ausfuhr.
Wir haben, kaum dass die Feindseligkeiten eröffnet worden sind, eine deutsche Verhandlungsdelegation in unserem Lande empfangen4. Es dürfte nicht ausgeschlossen sein, dass wir unsern Verkehr mit Deutschland im bisherigen Rahmen werden weiterführen können. Wir haben im September 1939 aus Deutschland Waren im Betrage von 28.7 Millionen Franken eingeführt, sind also weit unter der normalen Einfuhr geblieben; die Ausfuhr betrug lediglich 6.4 Millionen Franken. Unter diesen Voraussetzungen kann nicht die Rede sein davon, dass Gefahr im Verzüge ist, sodass uns das Ausland ruhig wird gewähren lassen dürfen.
Wir haben vom Bundesrat den Auftrag, mit allen unsern wichtigsten Partnern nach Möglichkeit die bisherigen Beziehungen aufrechtzuerhalten, und nicht etwa anormale Beziehungen zu pflegen. Dieser Grundsatz ist wichtig und wegleitend.
Wir haben mit Deutschland schon am 28. Juni 19395 einen Notenwechsel treffen können, der gegenseitig den Transit regelt. Diese Fragen haben denn auch bis jetzt, soweit Deutschland betreffend, im Sinne der getroffenen Abmachungen funktioniert.
Unsere Wirtschaftsbeziehungen mit Italien werden revisionsbedürftig. Italien ist uns gegenüber stark verschuldet, und es muss unser Bestreben sein, die 50 Millionen möglichst rasch abzubauen.
Mit Frankreich haben wir ebenfalls Besprechungen6. Für unsere Zufuhr sind wir in wesentlichem Masse auf den Weg über Frankreich angewiesen. Wir mussten mit diesem Staate zunächst zu irgendeinem Abkommen gelangen, um die gestockte Zufuhr wieder funktionieren lassen zu können. Es ist bereits am 22. September gelungen, einen accord provisoire zu treffen, der zunächst die blockierten Warensendungen freigab, die vor Kriegsausbruch unterwegs waren, und der uns auch den Transit wieder sicherte. Dieser accord provisoire hat jedenfalls den Weg zu definitiven Verhandlungen geöffnet, die nun bereits seit längerer Zeit geführt werden.
Etwas Wichtiges konnte erwirkt werden, nämlich die Aufnahme einer Klausel über die Kontrolle der eingeführten Waren. Wir haben erklärt, dass es für uns nicht tragbar sei, die Waren nicht mehr ausführen zu können. Es konnte denn auch eine Formel gefunden werden, die unsern Bedürfnissen Rechnung trägt: Die eingeführten Waren sollen grundsätzlich im Lande konsumiert werden. Die Waren, die in der Schweiz weiterverarbeitet werden, dürfen dagegen wieder ausgeführt werden, aber nur in den normalen Dimensionen. Diese Einschränkung müssen wir uns auferlegen, doch sollte es wenn immer möglich dabei bleiben können. Für sog. Kompensationswaren (namentlich Getreide und Brennstoffe), die wir dringend bedürfen, haben wir durch unsere Gesandtschaft oder die betreffenden Firmen eine Erklärung abgegeben, wonach die Schweiz für deren Ausfuhr ein totales Ausfuhrverbot erlassen hat. Diese Kompensationswaren haben wir ohnehin nie ausgeführt.
Diese Formel können wir dort nicht anwenden, wo es sich um Artikel handelt, die wir verarbeiten und wieder ausführen müssen, wie Textilien, Metalle usw. Hier besteht noch eine gewisse Unsicherheit. Vorläufig haben wir uns auf den Standpunkt gestellt, dass wir eine Erklärung, wonach solche Ware nicht wieder ausgeführt werde, nicht abgeben würden. Gewisse Firmen haben in Einzelfällen von sich aus die Erklärung abgegeben, dass sie solche Ware für sich brauchen oder z.B. nach Amerika ausführen. Es ist wichtig, dass wir zäh und soweit möglich unsere Belange vertreten, dies schon mit Rücksicht auf die andere Staatengruppe. Diese sagt, dass, solange wir uns nicht eine englischfranzösische Kontrolle auferlegen lassen, sie uns ihre Ware ohne irgendeine Einschränkung weiter liefern werde.
Direktor Hotz zitiert verschiedene Stellen aus einem Bericht von Minister Stucki, Paris, datiert vom 11. Oktober a.c.7, aus dem hervorgeht, dass auch die Belgier in den bezüglichen Verhandlungen mit Frankreich auf grosse Schwierigkeiten stossen.
Es wurde schon oft die Frage gestellt, was mit England geschehe, warum hier nichts vorgekehrt werde. An Bemühungen unserseits hat es indessen nicht gefehlt8. Wir haben uns anerboten, mit einer Delegation nach London zu reisen, aber wir haben bis jetzt keine Zusage bekommen; sogar einen fertig ausgearbeiteten Vertragsentwurf haben wir unterbreitet. In England haben wir jedenfalls einen zähen Verhandlungspartner. Wir dürfen aber nicht zu weit gehen und vor allem nicht etwa den Engländern heute schon etwas zugestehen, das sie dann vielleicht später einmal verlangen könnten. Unter diesem schwierigen Problem leidet die Wirtschaft heute. Wir werden aber nach London gehen und den Engländern etwas Vernünftiges vorschlagen, und die Garantie geben, dass wir getroffene Abmachungen loyal durchzuführen bestrebt sind.
Der Exportdrang, wie er noch im Jahre 1914 in Erscheinung trat, ist heute nicht in gleichem Masse vorhanden. 1914 waren die Zahlungsmöglichkeiten noch vorhanden, und überhaupt lagen ganz andere Verhältnisse vor, als sie sich heute präsentieren. Es sollte also möglich sein, mit den Engländern zu einer vernünftigen Regelung zu gelangen. Schlimmstenfalls würden wir uns dem englischen Standpunkt annähern müssen. Es ist ohnehin keine gute Politik, sich auf Prinzipien festzufahren. Wir haben das weder bei Frankreich noch bei England gemacht, wir haben etwa eingelenkt; bei allen wichtigen Importartikeln haben wir ehrlich die Erklärung abgeben können, dass die Schweiz von sich aus ein totales Ausfuhrverbot erlassen habe.
Was andere Artikel betrifft, so waren wir hier mit gewissen Firmen der Meinung, man solle sehr zurückhaltend sein mit der Abgabe dieser Erklärung; wo es nicht anders sein könne, solle man sie nur abgeben für einzelne Sendungen. Wir sind da und dort sogar noch etwas weiter gegangen, indem wir nicht nur für Kompensationswaren diese Erklärung abgegeben haben, sondern z.B. auch bei Baumwolle sagten, dass wir diese bei uns verarbeiten wollen, und dass ein anormaler Export nicht beabsichtigt sei. Das hat etwas gewirkt. Bei noch ändern Artikeln (z.B. Kakaobohnen/Schokolade) haben wir gesagt, dass ein Grossteil des Exportes wieder auf die Seite der Lieferstaaten gehe.
England hat auch bei den Oslostaaten eingegriffen und erklärt, dass sie die Ware schon nach der Schweiz bringen dürften, aber nicht über Deutschland. Auch diese Zumutung müssen wir ablehnen.
Dringlich sind nun im gegenwärtigen Moment das Definitivum mit Frankreich und Verhandlungen überhaupt mit England.
II. Was wir bis jetzt abgemacht haben, brauchte keine grössere Organisation, weil die Exporte nach Deutschland nur geringen Umfang hatten. Die Ausfuhrsektion schaut dort zum Rechten, wo mehr exportiert werden möchte, als dies bis jetzt der Fall war. Schwieriger wird es dann, wenn sich solche Verwendungsvorschriften verallgemeinern sollten, wenn auch andere Staaten kommen, und die Vorschriften nicht mehr eine einfache Formel tragen.
Die Überwachungsorganisation ist im Werden begriffen. Vorläufig genügt die vernünftige Handhabung des Ausfuhrverbotes. Ich kann mir vorstellen, dass, früher als wir es wünschen, zur Handelsabteilung, zu den Delegierten für Handelsverträge, zur Überwachungskommission, zur Sektion für Ein- und Ausfuhr und zu den Syndikaten noch etwas dazu kommen muss, nämlich eine Zentralstelle zur Überwachung der Ein- und Ausfuhr. Es würde sich dabei um ein Organ handeln, das ganz unter der Leitung der Kommission und der Handelsabteilung zu funktionieren hätte. Dieser Dienst ist bei uns im Entstehen begriffen. Als Leiter dieser Zentralstelle haben wir einen Inspektor der Oberzolldirektion vorgesehen.
Der Vorsitzende schlägt für die weitere Diskussion vor, dass zunächst über Fragen diskutiert werde, welche die Verhandlungen mit den fremden Staaten betreffen, und dass nachher die innere Organisation zur Sprache gebracht werden soll.
Herr Dr. Hornberger: Unsere Kommission hat sich mit den aussenwirtschaftlichen Beziehungen des Landes im Kriege zu befassen. Als Fortsetzung zur Einleitung von Herrn Direktor Hotz mache ich aus der Perspektive der Verhandlungen mit Deutschland auf die folgenden Punkte aufmerksam.
Der Krieg beginnt auf wirtschaftlichem Gebiet früher, als dies im letzten Weltkrieg der Fall war. Bei uns war entsprechend das Bild bei Kriegsbeginn ein ganz anderes als das letzte Mal. Am 2. September wurde das Ausfuhrverbot erlassen9; hierin liegt ein wichtiges Instrument für die Aufgabe, mit der sich die Kommission zu befassen hat. Am 4. September hat die Schweiz ihren kriegswirtschaftlichen Apparat in Tätigkeit gesetzt und sofort begonnen, Syndikate zu organisieren. In den Ausfuhrverboten und den Syndikaten erblicke ich zwei der wirksamsten Mittel, um die Kontrolle des Aussenhandels so zu organisieren, dass diese Kontrolle mit unsern eigenen Mitteln autonom durchgeführt und die Einmischung des Auslandes ausgeschaltet wird, und damit zu vermeiden, was wir jetzt in der Übergangszeit bereits haben, dass es für jede Transaktion über die Grenze einer einzelnen Erklärung der betreffenden Firma bedarf, wie es von verschiedenen Ländern verlangt wird. Es muss das Ziel sein, diese Einzelerklärungen auszuschalten, damit nicht die einzelne Firma unter Bevormundung des betreffenden Staates gestellt wird. Es wird eine harte Aufgabe sein, aber bei deren Erfüllung wird die Tatsache, dass wir das totale Ausfuhrverbot organisiert haben und die Syndikate zu organisieren im Begriffe sind, eine wichtige Rolle spielen. Es scheint mir wichtig zu sein, dass unsere Kommission sich hierüber Rechenschaft gibt.
Diese beiden Mittel stehen nicht nur allein im Dienste der Kontrolle des Aussenhandels, sondern sie haben auch noch andere, intern-kriegswirtschaftliche Aufgaben zu erfüllen. Was die Ausfuhrverbote betrifft, so begegnet man sehr oft der Auffassung, dass es sinnlos sei, dass wir ein totales Ausfuhrverbot erlassen hätten, indem viele Waren vorhanden seien, für die aus kriegswirtschaftlichen Gründen ein Ausfuhrverbot keinen Zweck habe, wo wir im Gegenteil die Ausfuhr im Kriege fördern sollten. Dies ist der innere kriegswirtschaftliche Aspekt des Ausfuhrverbotes. Diese Massnahme hat aber einen eminenten aussenhandelspolitischen Aspekt. Dieses Mittel hat uns bis jetzt wenigstens geholfen, mit Frankreich den accord provisoire abzuschliessen. Es hilft uns, eine totale Überwachung der Ausfuhr, und mit verhältnismässig einfachem Apparat den Grundsatz sicherzustellen, dass aus dem Ausland eingeführte Rohstoffe und Halbfabrikate nicht unverarbeitet wieder ausgeführt werden dürfen. So unbequem das Ausfuhrverbot in dieser Gestaltung für die Wirtschaft und die Zollverwaltung ist, so soll uns dieses doch helfen, ein Schlimmeres zu verhüten, nämlich die Einmischung des Auslandes. Es kann nicht in Frage kommen, dass wir dieses totale Ausfuhrverbot lockern, es soll auch keine Erleichterung in Form weiterer genereller Ausfuhrbewilligungen geschaffen werden. Wir müssen darüber klar sein, es wird sich in der weitern Entwicklung zeigen, dass dieses Instrument für uns unentbehrlich ist, dass es uns weiter helfen kann, auch bei den verfeinerten Kontrollen, die wir werden garantieren müssen. Der springende Punkt ist immer der, dass man der Schweiz die Ware schon geben will, dass aber die Wiederausfuhr der Ware das Misstrauen des Auslandes nährt.
Eine andere Erfahrung bezieht sich auf die Syndikate: hier hat sich bisher in Verhandlungen mit einzelnen Ländern gezeigt, dass man geneigt ist, diesen Syndikaten mit einer erheblichen Dosis Misstrauen entgegenzutreten. Wir müssen uns darauf einrichten, dass wir dieses Misstrauen von Anfang an ersticken und unmöglich machen. Misstrauen besteht vor allem hinsichtlich der Zusammensetzung der Syndikate. Sodann wird der direkten Einkaufstätigkeit Misstrauen entgegengebracht. Solange es geht, sollen die einzelnen Firmen selber einkaufen, allerdings nach Anordnungen des Staates. Wir haben offenbar ein ganz grosses Interesse daran, die verantwortlichen Organe der Syndikate so zu bestellen, dass man ihnen nicht etwas vorwerfen kann. Unsere Kommission ist dafür berufen, Richtlinien aufzustellen, dass in der Organisation der Syndikate darauf Bedacht genommen wird, dass in den leitenden Organen grundsätzlich nur Firmen schweizerischer Nationalität vertreten sind.
Zusammenfassend ist zu sagen:
1. Das totale Ausfuhrverbot ist ein unentbehrliches Instrument; es ist nötig, in der Wirtschaft aufklärend zu wirken, damit eingesehen wird, dass damit Schlimmeres erspart wird.
2. Bei der Syndikatsorganisation wird man peinlich darauf Rücksicht nehmen müssen, dass die Syndikate nicht vom Ausland her als nicht rein schweizerische Elemente verdächtigt werden.
[...]10
- 1
- E 7110 1976 /134/5.↩
- 3
- Non reproduit: cf. E 1004.1 1/389, PVCF ° 1814; et ci-dessus, No 101.↩
- 4
- Cf. No s 159 et 184.↩
- 5
- Cf. No 110.↩
- 6
- Cf. No s 160, 175, 179, 182 et 185.↩
- 7
- Non reproduit; cf. E 7001 (B) 1/454.↩
- 8
- Cf. No 178.↩
- 9
- Cf. RO, 1939, vol. 55, pp. 833-840.↩
- 10
- Suit la discussion de diverses propositions et la décision de charger la Division du Commerce de suivre l’évolution et d’en informer les membres de la Commission ainsi que les syndicats et l’Organisation de l’économie de guerre.↩