Language: German
29.8.1939 (Tuesday)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du 29.8.1939
Minutes of the Federal Council (PVCF)
Acquisition, en coopération avec la Swissair, de deux avions de transport à long rayon pour les besoins de l’économie de guerre.

Classement thématique série 1848–1945:
IV. POLITIQUE ET ACTIVITÉS ÉCONOMIQUES
2. Ravitaillement de la Suisse en temps de guerre
2.2. L’économie de guerre
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Printed in

Jean-François Bergier et al. (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 13, doc. 137

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Bern 1991

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Repository

dodis.ch/46894
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 29 août 19391

1640. Anschaffung von zwei Gross-Distanz-Flugzeugen für

kriegswirtschaftliche Transportzwecke

I. Angesichts der schwierigen Versorgungslage, in der sich die Schweiz in Zeiten des Krieges oder der wirtschaftlichen Absperrung befindet, wurden dem Kriegs-Transport-Amt des Volkswirtschaftsdepartements seit längerer Zeit verschiedene Vorschläge unterbreitet, für den Ausbau der Transportmöglichkeiten auf dem Luftwege zu sorgen. Eingehende Studien, die in Verbindung mit dem eidg. Luftamt angestellt worden sind, haben ergeben, dass das Flugzeug sich aus ökonomischen Gründen nicht zum Transport von Massengütern eignet. Eine grosse Luftflotte für den Kriegsfall bereit zu halten, würde sich als unmöglich erweisen, weil man ausserstande wäre, diese Flotte in Friedenszeiten in Betrieb zu erhalten, was eine der wichtigsten Voraussetzungen für das Funktionieren im Ernstfälle darstellt.

Dabei muss aber betont werden, dass für wichtige Sonderzwecke der Einsatz von leistungsfähigen Gross-Distanz-Flugzeugen von grosser Bedeutung ist, beispielsweise für Lufttransporte von besonders hochwertigen Gütern, deren rasches Hereinbringen von grösster Wichtigkeit ist (z. B. Maschinenteile, ohne deren Vorhandensein Industriewerke still-liegen müssten, wichtige Rohstoffe mässigen Gewichtes usw.), dazu würden Sonderaufgaben treten, wie beispielsweise dringliche Flüge zu Verhandlungszwecken, Evakuationsmassnahmen usw.

II. Das Volkswirtschaftsdepartement und sein Kriegstransportamt mussten sich deshalb über die Frage Rechenschaft geben, ob für diese Sonderzwecke unsere bestehende Luftverkehrsflotte ausreicht. Während die Kriegstechnische Abteilung und die Generalstabsabteilung ein Bedürfnis nach einer Vermehrung des Parkes der Luftfahrtgesellschaften nicht bejahten, äusserte sich das eidg. Luftamt, das als Aufsichtsorgan die Transportmöglichkeiten der bestehenden Verkehrsgesellschaften in Friedens- u. Kriegszeiten genau abschätzen kann, wie folgt:

«Wir sind überzeugt, dass im Kriegsfall unsere Luftverkehrsflotte als zu gering befunden wird, um nur dem notwendigsten Bedürfnis der Kriegswirtschaft zu genügen, für die Hereinbringung wichtigster Spezialgüter und Ersatzteile in pressanten Fällen. Eine Verstärkung unserer Zivilluftflotte ist vom Standpunkt der Kriegswirtschaft dringend nötig.»...

«Wir können jährlich Fr. 300000 Subventionen für die normale Entwicklung der Swissair zur Verfügung stellen. Damit ist nur eine ganz allmähliche zahlenmässig bescheidene Entwicklung möglich, die den Bedürfnissen der Kriegswirtschaft nicht genügt.»

«Wir empfehlen Ihnen, angesichts der internationalen Lage sofort mit der Swissair in Verbindung zu treten zwecks Beschleunigung des Ausbaues ihres Flugzeugparkes.»

III. Das Volkswirtschaftsdepartement erachtet es deshalb als seine Pflicht, ohne Verzug eine bescheidene Ergänzung des Parkes an Gross-Distanz-Flugzeugen in die Wege zu leiten. Angesichts der Schwierigkeiten, bei der jetzigen Überbeanspruchung der massgebenden Flugzeugproduktion eine zweckdienliche kurze Lieferfrist zu erhalten, müssten die nötigen Vorbereitungen sofort getroffen werden. Das eidg. Luftamt erteilte der Swissair den Auftrag, sich umzusehen und zu versuchen, ob nicht günstige Lieferfristen erreicht werden könnten. Der Swissair gelang es in der Folge, auf zwei allen Ansprüchen gerecht werdenden Douglas Flugzeugen, die im Laufe des Monats August 1939 und September 1939 nach Europa gelangen werden, eine Option zu erhalten. Um diese günstige befristete Gelegenheit nicht ungenutzt verstreichen zu lassen, trat die Swissair mit dem Ersuchen an das Volkswirtschaftsdepartement heran, diese beiden Flugzeuge als zusätzliche kriegswirtschaftliche Maschinen zu erwerben und der Swissair zu übergeben mit der Aufgabe, sie zu kriegswirtschaftlichen Transportzwecken in Reserve zu halten. An Stelle dieses Vorschlages hat das Volkswirtschaftsdepartement der Swissair einen Gegenvorschlag vorgelegt, der eine gleich starke Vermehrung des Flugzeugparkes bewirkt aber den Bund so weitgehend belastet.

Demnach werden für nichtmilitärische Bedürfnisse bei der Swissair zwei spezielle Reservemaschinen angeschafft, die eine nach dem Typus Douglas DC-3, die andere voraussichtlich nach dem Typus Douglas DC-5. Von diesen beiden Gross-Distanz-Flugzeugen, die sofort angeschafft werden müssten, würde nur das erste auf Kosten des Bundes, das zweite auf Kosten der Swissair gehen. Beide Maschinen müssten ständig von der Swissair auf eigene Kosten in Startbereitschaft gehalten werden.

Zufolge der Dringlichkeit der Anschaffung der ersten Maschine Douglas DC-3 und der fristlichen Begrenzung des Optionsrechtes musste sich das Volkswirtschaftsdepartement ohne Verzug entscheiden, diesem Abkommen, das noch im einzelnen festgelegt wird und mit welchem die Swissair einiggeht, seine Zustimmung zu erteilen und die Anschaffung der ersten Douglas Maschine DC-3 in der Höhe von 700000 Fr. zulasten der kriegswirtschaftlichen Kredite zuzugestehen.

Gestützt auf diese Ausführungen wird daher antragsgemässVom dem vorstehenden Berichte und der mit der Swissair getroffenen Vereinbarung auf Anschaffung von zwei zusätzlichen Gross-Distanz-Flugzeugen, wovon eines auf Rechnung des Bundes und zulasten der kriegswirtschaftlichen Kredite geht, wird in zustimmendem Sinne Kenntnis genommen.

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E 1004.1 1/388.

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