Darin: BR-Prot. Nr. 1315 vom 30.6.1939 (CH-BAR#E1004.1#1000/9#13507*).
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 13, doc. 124
volume linkBern 1991
more… |▼▶Repository
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001D#1000/1553#6795* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(D)1000/1553 350 | |
Dossier title | Neutralitätswidrige Aus- u. Durchfuhr Kriegsmaterial - Allgemeines (1935–1945) | |
File reference archive | B.51.14.21.10 |
dodis.ch/46881
Unter Bezugnahme auf den neulichen Beschluss des Bundesrates betreffend die Kriegsmateriallieferungen an fremde Staaten2 beehren wir uns, Ihnen mitzuteilen, dass laut Bericht der Schweizerischen Gesandtschaft in Portugal3 die portugiesische Regierung zur Zeit die Errichtung einer Fabrik für die Herstellung von Pulver und Explosivstoffen studiere.
Herr Antonio Alvaro da Costa, der für die Schweizerische Industriegesellschaft in Neuhausen kürzlich die Lieferung von Maschinen beim portugiesischen Kriegsministerium vermittelt habe, gelangte in diesem Zusammenhang neulich an die Gesandtschaft, um in Erfahrung zu bringen, ob es in der Schweiz Unternehmen gebe, die sich mit Einwilligung der zuständigen Bundesbehörden für die Lieferung der vollständigen Einrichtung einer Pulverfabrik interessieren. In Frage käme nicht nur die Lieferung der betreffenden Maschinen der projektierten Fabrik, sondern auch der Verkauf oder die Lizenzabgabe von Verfahren zur Herstellung moderner Explosivstoffe.
Vom Standpunkte unseres Departementes erheben wir gegen diese Lieferung an Portugal keine Einwendungen und dürfen es Ihnen überlassen, falls auch Sie damit einverstanden sind, die Anfrage an die Kriegstechnische Abteilung zur weiteren Veranlassung weiterzuleiten und uns gegebenenfalls mitzuteilen, welche schweizerischen Firmen an diesem Geschäft Interesse haben könnten.
Ausserdem geben wir Ihnen bekannt, dass die Masstabfabrik Schaffhausen A.G. vor kurzem unsere Gesandtschaft in London ersuchte, ihr Firmen in England namhaft zu machen, die sich mit dem Handel von Kriegsmaterialien nach China befassen, da sie Absatz über England nach China für 20000 Gewehrschäfte aus Nussbaum suche.
Die Gesandtschaft erwiderte der Firma unseres Erachtens zutreffend, sie sei nicht in der Lage, solche Gesuche zu behandeln. Es kann unsern Auslandsvertretungen in der Tat kaum zufallen, Absatzmöglichkeiten für Kriegsmateriallieferungen ausfindig zu machen.
Schliesslich regt die Schweizerische Gesandtschaft in Paris an, es möchte die Kriegstechnische Abteilung jeweils ihrerseits die einzelnen unterstützungswürdigen Lieferungsangebote schweizerischer Firmen bei den ausländischen technischen Staatsstellen befürworten, falls sich dazu eine Gelegenheit biete. Die Gesandtschaft ist der Meinung, die Beziehungen zwischen den betreffenden Fachleuten seien in solchen Fällen ebenso nützlich wie diplomatische Demarchen und es habe sich gerade letzthin gezeigt, dass durch Vermittlung und infolge Unterstützung durch die Kriegstechnische Abteilung beachtliche Lieferungsaufträge seitens der französischen Behörden an schweizerische Unternehmen vergeben wurden.
Wir sind selbstredend mit dieser Anregung einverstanden, soweit unterstützungswürdige Offerten in Frage kommen und die Kriegstechnische Abteilung Gelegenheit findet, die Angebote zu empfehlen. Wir dürfen es Ihnen anheimgeben, diese Amtsstelle unter Umständen in diesem Sinne zu verständigen.