Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
A. AVEC LES ÉTATS LIMITROPHES
1. Allemagne
1.2. Affaires économiques.
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 13, doc. 80
volume linkBern 1991
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E1004.1#1000/9#13492* | |
Dossier title | Beschlussprotokoll(-e) 05.05.-09.05.1939 (1939–1939) |
dodis.ch/46837
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 5 mai 19391
967. Deutschland. Verrechnungsabkommen
Procès-verbal de la séance du 5 mai 19391
Das Volkswirtschaftsdepartement legt folgenden Bericht über die vom 17. bis 29. April 1939 in Berlin stattgefundenen Verhandlungen betreffend den deutsch-schweizerischen Verrechnungsverkehr vor.1. Der schweizerischen Verhandlungsdelegation war vom Bundesrat für die auf deutsches Begehren vom 2. März 1939 nach vertraglicher Vereinbarung notwendig gewordenen Besprechungen über die Anpassung des deutschschweizerischen Verrechnungsverkehrs an die seit längerer Zeit sinkenden Clearingeinzahlungen die Instruktion erteilt worden2:
Es soll eine neue Verteilung der Clearingeinnahmen in der Weise versucht werden, dass nach Vorwegnahme der Quote für den Reiseverkehr in der bisherigen Höhe von monatlich 3,8 Millionen Franken die verbleibenden Beträge nach dem folgenden Verteilungsschlüssel den einzelnen Gruppen zugewiesen würden: Warenkonto, inkl. Nebenkosten, statt 63% = 75%, Transferkonto Reichsbankquote
statt 20% = 15%,
statt 17% = 10%.
Dieser Schlüssel entspricht der tatsächlichen Verteilung der Clearingeinnahmen, wie sie sich seit der Eingliederung Österreichs und der Sudetengebiete durch die mit Deutschland im Jahre 1938 abgeschlossenen provisorischen Vereinbarungen ergeben hat3.
Zur Korrektur des durch die ungenügenden Clearingeinzahlungen bedingten Gleichgewichtsbruches ist in der Instruktion eine Herabsetzung der Wertgrenzen im Warenverkehr von bisher 77% auf 65% und des Zinsentransfers von bisher maximal 3*/4% auf 23A% sowie eine wesentliche Beschneidung des Anteils der deutschen Reichsbank vorgesehen. Die Instruktion sieht die Beibehaltung der Quote für den Reiseverkehr im bisherigen Umfange vor allem deshalb vor, weil starke deutsche Angriffsabsichten auf diese Quote bekannt geworden waren.
2. Diesen schweizerischen Vorschlägen, welche für die Wiederherstellung des Clearinggleichgewichts genügend und geeignet erschienen, stellte die deutsche Delegation sofort Forderungen entgegen, die weit über den Rahmen einer Sanierung des Clearings hinaus gingen und das bisherige Verrechnungssystem an sich betrafen durch die Forderung der freien Warenwahl auf deutscher Seite und der Berechnung der Auszahlungen im Clearing nicht mehr auf Grund einer aus längerer Erfahrung ermittelten festen Durchschnittszahl, sondern nach Massgabe der im Vormonat tatsächlich erreichten Einzahlungen. Ganz abgesehen von diesen sehr einschneidenden grundsätzlichen Forderungen, erschienen auch die deutschen Vorschläge für die Sanierung des gegenwärtigen Clearingstandes: Privilegierte Reichsbankspitze von 3,7 Millionen Franken monatlich, Amortisation der Rückstände mit 5 Millionen Franken monatlich, vom Rest: 10% für Reisezwecke, max. 1,2 Millionen Franken,
15% für Transferkonto, max. 1,8 Millionen Franken,
75% für Warenkonto und Nebenkosten, der einigen schweizerischen Delegation als völlig unannehmbar.
Die deutschen Vorschläge bedeuten die volle Wahrung der deutschen Interessen mit Bezug auf die freie Reichsbankquote und die rasche Amortisation der Rückstände; sie bedeuten dementsprechend den Ruin des deutsch-schweizerischen Reiseverkehrs sowie eine Speisung des Transferfonds, welche die Überweisung eines Jahreszinses von nicht mehr einem vollen Prozent ermöglichen würde. So pfleglich der Warenverkehr in den deutschen Sanierungsvorschlägen behandelt wird, so unannehmbar werden diese durch die Hypothek der freien Warenwahl, welche sämtliche historischen Sicherungen des schweizerischen Exports nach Deutschland beseitigen würde.
Es hat einer Reihe von mehrstündigen Unterhaltungen im kleinen Kreise und des Einsatzes aller schweizerischer Abwehrkräfte bedurft, um die deutsche Delegation von der Unannehmbarkeit ihrer Forderungen und vom festen Willen der schweizerischen Delegation, es auf einen Bruch ankommen zu lassen, zu überzeugen.
3. Am 25. April hat sich die deutsche Delegation neue Instruktionen geben lassen und daraufhin einen abgeänderten Verteilungsschlüssel als Diskussionsbasis in Vorschlag gebracht. Die neue deutsche Haltung erschien der schweizerischen Delegation wohl als bemerkenswertes Abgehen von der ursprünglich extremen und starren Haltung, blieb aber - wiederum nach einheitlicher Auffassung der schweizerischen Delegation - immer noch unannehmbar. Dies vor allem deshalb, weil wieder die deutschen Belange (Reichsbank- und Tilgungsquoten) gegenüber den schweizerischen Interessen einseitig bevorzugt waren. Auf Grund der kritischen schweizerischen Darlegungen und positiven Anregungen und wohl auch im Hinblick auf die allgemein wenig günstige deutsche Exportlage revidierte die deutsche Seite nochmals ihre Vorschläge, sodass sich heute die folgende Verhandlungslage ergibt:
a) Die deutsche Delegation hält weder an einer Reichsbankquote von 17% noch an einem monatlichen Mindestertrag von 3,7 Millionen Franken mehr fest. Sie verzichtet auf die vorerst beanspruchte Privilegierung der Reichsbankquote und stellt diese in der Form von Einsparungen für einen «wesentlichen Beitrag» an die Sanierung des Clearings zur Verfügung.
b) Die deutsche Delegation verlangt nicht mehr die Abtragung der aufgelaufenen Rückstände mit hohen monatlichen Quoten von 4-5 Millionen Franken, sondern findet auch hier eine Quelle, aus welcher die übrigen Clearinganteile erhöht werden können. Sie liess durchblicken, dass man sich mit einer Abtragung der Rückstände auf 25-30 Millionen Franken begnügen und diese dann anstehen lassen wolle, was eine ziemlich starke Annäherung an die schweizerische Auffassung darstellt.
c) Der durch die Kürzung der Reichsbankquote und die gemilderte Tilgung der Rückstände frei zu machende Betrag soll zur Verbesserung der einzelnen Gruppen oder im Interesse der Gesamtheit - in gegenseitigem Einvernehmen - verwendet werden. Am wenigsten liegt der deutschen Auffassung eine Verwendung dieser Beträge zugunsten des Reiseverkehrs, der damit als die meist gefährdete Position erscheint und heute im vorgeschlagenen deutschen Verteilungsschlüssel mit einem Anteil von nur 6%, d.h. auf der Basis von 29 Millionen monatlicher Clearingeinzahlungen mit ca. 1,8 Millionen gegen bisher 3,8 Millionen Franken völlig ungenügend dotiert erscheint. Die deutsche Delegation hat weiter erklärt, dass für sie die bisher privilegierte Stellung des Reiseverkehrs (Vorwegnahme einer festen Quote) nicht mehr tragbar sei.
d) In der grundsätzlichen Forderung nach freier Warenwahl hat die deutsche Delegation ihre bisher starre Haltung aufgegeben und scheint sich mit einer elastischeren Gestaltung der Wertgrenzen im Rahmen der bisherigen Struktur der schweizerischen Ausfuhr nach Deutschland zufrieden geben zu wollen. Die Annäherung der Standpunkte ist hier vorläufig allerdings nur grundsätzlicher Natur im Sinne der wesentlichen Erhöhung der bisherigen Pauschalwertgrenzen, in deren Rahmen Deutschland die freie Wahl der zu beziehenden Waren hat.
e) Es liegt der deutschen Delegation ganz wesentlich daran, jede neue Verschuldung durch die Bildung von Rückständen zu verhindern. Sie sieht das hierfür geeignete Mittel in der Berechnung der Clearingauszahlungen auf Grund der tatsächlichen Einzahlungen im Vormonat resp. mehrerer Vormonate. Die schweizerische Delegation hat dieser Auffassung gegenüber den Standpunkt vertreten, dass es andere und weniger störende Mittel und Wege gäbe, um das gemeinsame Ziel der Vermeidung neuer Rückstände zu erreichen. Dieser Punkt wurde noch nicht im einzelnen diskutiert, muss aber entsprechend der eindeutigen schweizerischen Haltung gegen sog. Zahlungsabkommen abgelehnt werden.
4. Aus der eben geschilderten Verhandlungslage ergab sich für die schweizerische Delegation die Notwendigkeit, die Verhandlungen zu unterbrechen, um die Lage mit den Interessenten zu überprüfen und sich vom Bundesrat neue Instruktionen geben zu lassen; denn es ist ausgeschlossen, dass im Kampf um die Reichsbankquote und die Tilgung der Rückstände jene Beträge frei gemacht werden können, die nötig wären, um die bisherige, der Instruktion gemässe schweizerische Stellung voll halten zu können. Zur Besprechung der neuen Lage und damit zur Vorbereitung der weiteren Verhandlungen, welche mit dem deutschen Partner zunächst in Unterkommissionen über Einzelfragen geführt werden sollen, ist auf Freitag den 5. Mai 1939 eine Delegationssitzung nach Zürich einberufen worden4. II.
Über die Neuregelung des Zahlungsverkehrs mit dem Protektorat Böhmen und Mährenhatte unsere Gesandtschaft in Berlin bereits Ende März Besprechungen aufgenommen, ohne jedoch zu einem endgültigen Ergebnis gelangen zu können. Diese Verhandlungen sind durch einen Unterausschuss unter Zuzug zweier Prager Vertreter weitergeführt worden und haben am 28. April 19395 mit der Unterzeichnung eines Protokolls ihren Abschluss gefunden. Durch dieses Protokoll wird im Zahlungsverkehr zwischen der Schweiz und dem Protektorat Böhmen und Mähren der freie Zustand wieder eingeführt, der vor dem 15. März 1939 im Zahlungsverkehr zwischen diesen Wirtschaftsgebieten bestanden hat. Eine vertrauliche Zusage von deutscher und Prager Seite sichert der Schweiz die Verwendung der in den Wochen des unterbrochenen Zahlungsverkehrs bei der Schweizerischen Nationalbank eingegangenen Beträge von ca. 3 Millionen Franken zugunsten schweizerischer Gläubiger zu. Die deutsche Delegation hat auf die möglichst rasche Regelung des Zahlungsverkehrs zwischen der Schweiz und dem Protektorat grösstes Gewicht gelegt. Die Lösung dieser Frage in der angeführten liberalen Weise hat wesentlich zum bisherigen deutschen Entgegenkommen in den Hauptverhandlungen beigetragen.III.
Das Volkswirtschaftsdepartement wird dem Bundesrat sofort nach der erwähnten Sitzung der erweiterten Verhandlungsdelegation seine Anträge für neue Instruktionen zur Genehmigung unterbreiten6. Die Weiterführung der Verhandlungen - vorerst in einzelnen Unterkommissionen - kann frühestens für Mitte nächster Woche, wiederum in Berlin, in Aussicht genommen werden.
Antragsgemäss wird beschlossen:
Vom obigen Bericht wird in zustimmendem Sinne Kenntnis genommen.
- 2
- Cf. E 7110/1967/32/900Deutschland (7) 1939-1940. Cf. Procès-verbaux du Conseil fédéral des 25 mars et 14 avril 1939 (E 1004.1 1/383, No 654 et E 1004.1 1/384, No 806).↩
- 3
- Cf. RO, 1938, vol. 54, pp. 353 ss.↩
- 4
- Un compte rendu de cette séance se trouve dans le procès-verbal de la séance du Conseil fédéral du 9 mai 1939, reproduit en annexe.↩
- 5
- Cf. RO, 1939, vol. 55, I, pp. 459 ss.↩
- 6
- Reproduit en annexe.↩
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