Classement thématique série 1848–1945:
VI. AFFAIRES DE PRESSE, CENSURE, PROPAGANDE ET OPINION PUBLIQUE
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 13, doc. 16
volume linkBern 1991
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E1004.1#1000/9#13466* | |
Dossier title | Beschlussprotokoll(-e) 27.01.-30.01.1939 (1939–1939) |
dodis.ch/46773
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 30 janvier 19391
212. Revision der liechtensteinisch-schweizerischen Landesgrenze und national-sozialistische Propaganda in Liechtenstein
Procès-verbal de la séance du 30 janvier 19391
Das Politische Departement berichtet nachstehend über den Verlauf von Verhandlungen, die in letzter Zeit mit der liechtensteinischen Regierung über eine Revision der liechtensteinisch-schweizerischen Grenze geführt wurden und schlägt daran anschliessend gewisse Massnahmen vor, die auf Grund der entstandenen Sachlage gegenüber Liechtenstein zu treffen sind.
Mit Beschluss vom 17. Mai 19382 hat der Bundesrat das Politische Departement beauftragt, der liechtensteinischen Regierung vorzuschlagen, gegenseitige Delegationen zu bestellen, mit der Aufgabe, den Grenzverlauf zwischen den beiden Staaten auf der Grundlage der bisherigen Verträge neu zu ordnen und durch Markierung im Gelände, sowie durch die Erstellung von modernen Grenzdokumenten eindeutig festzulegen. Die Liechtensteinische Regierung hat dieser Anregung beigestimmt und eine liechtensteinische Delegation für die Grenzrevision ernannt. Schweizerischerseits wurde eine Dreier-Delegation, bestehend aus je einem Vertreter der Eidgenossenschaft und der Kantone Graubünden und St. Gallen gebildet.
Das Politische Departement wurde mit Bundesratsbeschluss vom 28. Sept. 19383 auf Antrag des Militärdepartements im Zuge der Verhandlungen über die Grenzbereinigung damit betraut, die Abtretung des sogenannten Ellhorns gegen geeignete territoriale und andere Kompensationen vorzuschlagen. Die bewaldete Anhöhe des Ellhorns erhebt sich gegenüber Sargans etwa 200 m über dem Rhein und bildet einen Ausläufer des Fläscherberges. Militärisch ist diese Bergkuppe vor allem deshalb von Wichtigkeit, weil sie in unmittelbarer Nähe der Schweiz. Befestigungswerke an der Luziensteig und der neu zu erstellenden Fortifikationen im Talkessel Sargans liegt und von ihr aus alle Vorgänge auf Schweizerseite vorzüglich beobachtet werden können. Zudem würde sich die Anhöhe in Ergänzung der übrigen militärischen Anlagen im Sarganser Becken zur Sperrung der Rheinebene durch Anlegung von kleinen Befestigungen gut eignen.
Über den Gegenstand sind in der Folge vom Politischen Departement vom Oktober bis Dezember 1938 mündliche, telephonische und auch briefliche Verhandlungen mit dem liechtensteinischen Regierungschef, Dr. Hoop, geführt worden4. Letzterer hat zwar seine Bedenken über die Schwierigkeiten, die von Seiten liechtensteinischer Interessenten und vielleicht auch von deutscher Seite entstehen könnten, nicht verhehlt. Da indessen für das von Liechtenstein erwartete Entgegenkommen eine ganze Anzahl schweizerischer Kompensationen auf den verschiedensten Gebieten in Aussicht gestellt werden konnte, so war eine gute Grundlage für Verhandlungen geschaffen. Es konnten Liechtenstein als schweizerische Gegenleistungen angeboten werden: Eine territoriale Abtretung schweizerischen Hoheitsgebietes, die allerdings nicht sehr umfangreich und in jedem Fall weit unter der Ausdehnung des abzutretenden liechtensteinischen Gebietes bleiben wird; ferner die kostenfreie Durchführung einer Güterzusammenlegung und Melioration im Grenzgebiet zugunsten der liechtensteinischen Gemeinde Balzers, eine Abfindungssumme für durch die Grenzabtretung dem Fürstentum entstehende Unkosten und Mehrauslagen und schliesslich weitgehende Berücksichtigung der liechtensteinischen wirtschaftlichen Forderungen, vorab auf dem Gebiete des Schweiz. Arbeitsmarktes. Davon abgesehen wurde bereits am 12. Dezember 1938 vom Bundesrat der liechtensteinischen Regierung die Gewährung eines Kredites von zwei Millionen Franken zugesichert5. Letzterer Beschluss wurde gefasst, nachdem der liechtensteinische Regierungschef, Herr Dr. Hoop, sich grundsätzlich mit der Aufnahme der gewünschten Grenzverhandlungen auf der in Aussicht genommenen Grundlage einverstanden erklärt und im besondern die beruhigende Zusicherung abgegeben hatte, dass von der Gemeinde Balzers keine Einwendungen gegen die beabsichtigte Grenzregulierung gemacht würden. Ein Verkauf des Waldes komme für die Gemeinde anderseits nicht in Frage. Die Erledigung des Kreditbegehrens konnte schweizerischerseits nicht wohl länger hinausgeschoben werden, weil die Landesbank die Gelder dringend benötigte; im übrigen war auch eine schriftliche Festlegung der Besprechungen angesichts des diskreten Charakters der Verhandlungen nicht wohl möglich.
Herr Dr. Hoop gab anlässlich einer Besprechung auf dem Politischen Departement bekannt, dass er seine Erhebungen, wie abgemacht, mit möglichster Unauffälligkeit und Diskretion vorgenommen, dass aber das deutsche Generalkonsulat in Zürich anscheinend durch seinen Vertrauensmann in Vaduz von der Sache Wind bekommen habe. Er vermutete, die Indiskretion sei von schweizerischer militärischer Seite im Rheintal erfolgt, doch ist mit ebenso grosser Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass sie liechtensteinischen Personen zur Last fällt.
Zur Abklärung der Frage, inwieweit den Forderungen Liechtensteins auf freie Zulassung liechtensteinischer Arbeiter und sonstiger Erwerbstätiger zum schweizerischen Arbeitsmarkt entsprochen werden könnte, mussten von den eidg. Departementen noch gewisse Feststellungen vorgenommen werden; im besondern erforderte die Prüfung der Frage, wie weit sich derartige Konzessionen zu Lasten der Kantone rechtfertigen liessen, eine gewisse Zeit. In der ersten Hälfte Januar waren die Vorarbeiten so weit gediehen, dass sowohl ein Entwurf für ein Grenzabkommen wie ein solcher für ein fremdenpolizeiliches Abkommen Vorlagen. Herr Dr. Hoop erklärte sich bereit, mit seinem Stellvertreter, Herrn Dr. Vogt, zu Verhandlungen nach Bern zu kommen. Die Besprechungen über das Grenzabkommen wurden auf 19. Januar und diejenigen des fremdenpolizeilichen Abkommens auf 20. Januar anberaumt.
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Schweizerischerseits wurde zugegeben, dass dem Argument der Behördenerneuerung eine gewisse Bedeutung eingeräumt werden müsse, wenn auch eine dringliche Behandlung der Angelegenheit erwünscht wäre. Es könne deshalb Liechtenstein Zeit gelassen werden, sich die ganze Sache nochmals zu überlegen und spätestens Anfang März nach Zusammentritt des neuen Landtags sich hiezu endgültig zu äussern. So sehr man seitens der Bundesbehörden bedaure, das Fürstentum in eine Zwangslage versetzt zu sehen, so sei doch eine Änderung des Schweiz. Standpunktes nicht zu erwarten und weitere Unterhandlungen auf ändern Gebieten, im besondern auch auf denjenigen des Schweiz. Arbeitsmarktes fielen somit ausser Betracht. Mit dieser Feststellung wurden die Verhandlungen beendet.
Gemäss der von den Schweiz. Vertretern bezogenen Stellung wurden die auf den nächsten Fag vorgesehenen weitern Besprechungen abgesagt.
Mag das beabsichtigte Vorgehen gegenüber unserm liechtensteinischen Nachbarn vielleicht etwas scharf anmuten, so legt die unsichere Lage im Fürstentum und das zweideutige Verhalten der liechtensteinischen Regierung den Bundesbehörden doch die Pflicht auf, eine rasche Klärung der Situation herbeizuführen. Die liechtensteinischen Vertreter waren am 16. Januar beim Fürsten in Wien, der, von einer schweren Erkrankung genesen, sich noch nicht nach Liechtenstein begeben konnte. Der intransigente liechtensteinische Standpunkt wurde somit nach eingehender Beratung mit dem Fürsten festgelegt. Nach gewissen Meldungen soll der Fürst, mit Rücksicht auf die Erhaltung seiner grossen Besitzungen im sudetendeutschen Gebiet und in der Tschechoslowakei, gewillt sein, der nationalsozialistischen Bewegung in Liechtenstein freie Fland zu lassen. Ob nun die Nachricht begründet sei oder nicht, so kann leider nicht bestritten werden, dass die nationalsozialistische Propaganda in der letzten Zeit in Liechtenstein bedenklich zugenommen hat, ohne dass ernstliche polizeiliche oder andere administrative Massnahmen von der liechtensteinischen Regierung bisher ergriffen worden wären. So liegt die Vermutung nahe, dass die führenden Regierungsmänner, im besondern der Regierungschef, Dr. l’Ioop, und sein Stellvertreter, Dr. H. Vogt, beabsichtigen, den Dingen mehr oder weniger ihren Lauf zu lassen. Um von den Ereignissen nicht überrascht zu werden, erscheint es angezeigt, die Regierung des Fürstentums zu veranlassen, eindeutig Farbe zu bekennen.
Zu diesem Zweck nimmt das Politische Departement die Absendung einer Note an die Fürstliche Regierung in Aussicht7. Darin soll nicht von der Grenzbereinigung und dem Ellhorn die Rede sein, denn in dieser Angelegenheit wird nunmehr das Land Liechtenstein ohne unser Zutun den richtigen Weg finden müssen. Hingegen werden zwei Dinge in der Note aufzuführen sein, in denen die liechtensteinische Regierung versagt hat: die nationalsozialistische Werbetätigkeit und die Niederlassung bezw. Einbürgerung von jüdischen Emigranten. Was schweizerischerseits zu dem ersten Punkt vorzubringen ist, wurde bereits oben ausgeführt. Hinsichtlich der Zulassung von jüdischen Emigranten ist daran zu erinnern, dass der liechtensteinische Regierungschef verschiedentlich den eidg. Departementen versprochen hatte, sich den Schweiz. Vorschriften anzupassen; er hat in einer Konferenz, die kurz nach dem Anschluss Österreichs stattfand, feierlich erklärt, überhaupt keine Einbürgerungen mehr vorzunehmen. Nun sind in den letzten Monaten nach zuverlässigen Mitteilungen noch eine ganze Anzahl solcher Einbürgerungen erfolgt; die letzte soll dem Land Fr. 80000.– eingebracht haben. In einem weitern, unerledigt gebliebenen Fall sollen über Fr. 100000.– verlangt worden sein. Dieser Bürgerrechtsschacher berührt die Schweiz nach zwei Seiten. Einmal können die Eingebürgerten, die häufig von den Schweiz. Behörden mit ihren Gesuchen schon abgewiesen wurden, wegen Nichtbestehen einer Grenzkontrolle zwischen Liechtenstein und der Schweiz, frei in der Schweiz sich aufhalten, wobei die Gefahr besteht, dass bei einem eventuellen Aufgehen Liechtensteins im Deutschen Reiche diese Neubürger der Schweiz zur Last fallen. Ferner aber mutet die Liechtensteinische Regierung dem Politischen Departement, das mit der Vertretung der liechtensteinischen Interessen im Auslande beauftragt ist, auch zu, sich jeweilen der Interessen solcher Neubürger gegenüber fremden Staaten anzunehmen.
Das Politische Departement ist deshalb der Ansicht, dass gewisse Massnahmen gegenüber Liechtenstein nicht länger zu umgehen sind. Vor allem ist der Regierung des Landes mitzuteilen, dass die schweizerische Überwachung der Einfuhr von Propagandamaterial an der liechtensteinischen Zollgrenze stark verschärft werden wird. Ferner ist zu verlangen, dass die Bestimmungen des Bundesratsbeschlusses vom 5. Dezember 19388 sinngemäss vom Fürstentum zu übernehmen sind. Eine weitere Masshahme wird darin bestehen, dass der vom eidg. Finanzdepartement mit Bundesratsbeschluss vom 12. Dezember 19389 der liechtensteinischen Regierung eröffnete Kredit von zwei Millionen Franken, soweit er nicht beansprucht ist, vorsorglich gesperrt wird. Es soll gegenwärtig die Hälfte des Kredites, d.h. eine Million Franken, noch unbenützt sein. Die bereits ausbezahlten Beträge können übrigens jederzeit auf 30 Tage fällig erklärt werden. Die getroffene Vorsichtsmassnahme scheint umso mehr gerechtfertigt als das anfänglich entgegenkommende Verhalten des liechtensteinischen Regierungschefs in der Frage der Grenzrevision sich dahin erklären lässt, dass er glaubte, Versprechungen auf eine die Schweiz befriedigende Lösung machen zu sollen, solange über die Gewährung des Kredites an Liechtenstein ein Entscheid noch ausstand.
Das Politische Departement wird im Einverständnis mit dem Finanz- und Zolldepartement dem Bundesrat Bericht erstatten, sobald die Verhängung der Sperre sich als wieder hinfällig erweisen sollte10.
Das Politische Departement stellt im Einvernhehmen mit dem Justiz- und Polizeidepartement und dem Finanz- und Zolldepartement den Antrag und der Rat beschliesst:
1. Von dem Bericht des Politischen Departements über die GrenzrevisionsVerhandlungen mit Liechtenstein wird in zustimmendem Sinne Kenntnis genommen;
2. der Entwurf einer Note des Politischen Departements an die Liechtensteinische Regierung wird nach Streichung eines Satzes gutgeheissen und das Departement mit deren Ausführung beauftragt.
- 1
- E 1004.1 1/381. Etait absent: M. Pilet-Golaz.↩
- 2
- Cf. E 1004.1 1/373, No842.↩
- 3
- Cf. E 1004.1 1/377, No1641.↩
- 4
- Cf. E 2001 (E) 1969/262.↩
- 5
- Cf. E 1004.1 1/380, No2140.↩
- 6
- M. Feldscher reçut en effet le 19 janvier MM. Frömmelt, président du Landtag, et Vogt, suppléant du Chef du gouvernement, remplaçant M. Hoop empêché au dernier moment. Les représentants du Liechtenstein déclarèrent d’emblée que, contrairement aux avis précédemment exprimés par M. Hoop, une cession du Ellhorn était exclue. La commune de Balzers s’y opposait absolument; et d’ailleurs l’Allemagne avait eu vent du projet, ce qui compliquait énormément les choses. M. Feldscher se plaignit alors du tort fait à la Suisse par la propagande nazie au Liechtenstein visant à dresser celui-ci contre la Suisse (cf. annexe); les représentants du Liechtenstein minimisèrent ces incidents (belanglos). La discussion reprit sur l’ensemble des corrections de frontières envisagées et sur les compensations proposées par la Suisse. Elle n’aboutit à aucun accord. Les représentants du Liechtenstein firent valoir que des élections auraient lieu en février, es sei deshalb schon aus diesem Grunde unmöglich, weittragende Verbindlichkeiten einzugehen.↩
- 7
- Reproduite en annexe.↩
- 8
- Cf. E 1004.1 1/380, No2093.↩
- 9
- Ibidem.↩
- 10
- Ceci fut fait le 8 septembre 1939; cf. E 1004.1 1/389, No1718.↩
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