Sprache: Deutsch
4.10.1938 (Dienstag)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du 4.10.1938
Bundesratsprotokoll (PVCF)
Adoption par le Conseil fédéral du texte de l’accord du 29.9.1938 susmentionné.

Classement thématique série 1848–1945:
IV. RÉFUGIÉS, IMMIGRATION, POLICE DES ÉTRANGERS
IV.1 LA SUISSE ET L'IMMIGRATION JUIVE

Également: Texte du communiqué de presse relatif aux mesures réglant l’entrée en Suisse des émigrants «non aryens» en provenance du Reich. Annexe de 4.10.1938
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Oscar Gauye (Hg.)

Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 12, Dok. 416

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Bern 1994

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2 Aufbewahrungsorte

dodis.ch/46676
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 4 octobre 19381

1670. Kontrolle der Einreisen der Flüchtlinge aus Deutschland

In seiner Sitzung vom 30. August 19382 hat der Bundesrat auf den Antrag beschlossen, das Abkommen mit Deutschland vom 9. Januar 19263 über die Aufhebung des Visums werde vorsorglich gekündigt; diese Kündigung werde jedoch zurückgezogen für den Fall, dass es den Bemühungen unserer Gesandtschaft in Berlin gelingen sollte, mit der deutschen Regierung eine andere Lösung vorzubereiten, die eine lückenlose Kontrolle der Einreise von deutschen Emigranten nach der Schweiz ermögliche.

In der Folge sind die Verhandlungen des Chefs der Polizeiabteilung mit dem deutschen Gesandten in Bern und unserer Gesandtschaft in Berlin mit dem dortigen Auswärtigen Amt über eine solche Lösung weitergeführt worden. Sie waren jedoch auf einem toten Punkt angelangt, weil es den Anschein hatte, dass die von der Fremdenpolizei benötigte lückenlose Kontrolle nur durch die allgemeine Wiedereinführung des Visumszwanges auf dem deutschen Pass zu erreichen sei. Der deutsche Gesandte machte deshalb dem Vorsteher des eidgenössischen Politischen Departements die Anregung, Herrn Dr. Rothmund nach Berlin zu schicken, damit er mit den deutschen Fachbeamten in einer direkten Beratung versuche, doch noch eine Lösung zu finden. Herr Dr. Rothmund ist am Montag den 26. September nach Berlin gefahren, und hat, zusammen mit Herrn Dr. Kappeler von unserer dortigen Gesandtschaft, vom 27. bis zum 29. September mit einer deutschen Delegation verhandelt. Das Ergebnis dieser Verhandlungen ist in einer Niederschrift vom 29. September4 enthalten, die dem Bundesrat, zusammen mit dem Bericht der Delegierten vom 1. Oktober5, unterbreitet wurde.

Obgleich die Massnahmen, zu deren Erlass sich die deutsche Regierung verpflichtet hat, eine sofortige Erfassung aller deutschen Nichtarier durch die schweizerische Grenzkontrolle an Hand des deutschen Passes nicht erlaubt, ist das Departement der Auffassung, es sollte mit der in Berlin vereinbarten Lösung ein Versuch gemacht werden. Antragsgemäss wird deshalb beschlossen:

1. Vom Bericht der Delegierten über die Besprechungen in Berlin wird Kennt

[...]6

1
E 1004.1 1/378. Etait absent: P. Etter. Pour le dossier de la Division de police, cf. E 4300 (B) 1969/78/1.
2
Cf. No 369.
3
Cf. 1004.1 1/298, N“ 37.
4
Cf. No 414.
5
Cf. No 414.
6
Für die Tabelle vgl. dodis.ch/46676. Pour le tableau, cf. dodis.ch/46676. For the table, cf. dodis.ch/46676. Per la tabella, cf. dodis.ch/46676.

Verknüpfungen mit anderen Dokumenten

http://dodis.ch/46676 siehe auch http://dodis.ch/46674
http://dodis.ch/46676 ist beschlossen in http://dodis.ch/15384
http://dodis.ch/13218 wird erwähnt in http://dodis.ch/46676