dodis.ch/46486 Le Gérant1 du Consulat de Suisse à Danzig, S. Regli, au Chef de la Division des Affaires étrangères du Département politique, P. Bonna2
Die «Neue Zürcher Zeitung», die «Basler Nachrichten» und sehr wahrscheinlich auch andere schweizerische Blätter bringen unter dem Datum des 6. d. M. eine Havasmeldung aus Warschau, wonach der Senat der Freien Stadt Danzig die Einführung des Arierparagraphen ab 1. April d. J. in den hiesigen Spitälern beschlossen haben soll. Die «Basler Nachrichten» veröffentlichten die Meldung sogar unter der auffallenden Schlagzeile «Einführung des Arierparagraphen in Danzig».
Ich beehre mich, Ihnen bekanntzugeben, dass ein solcher Beschluss der Danziger Regierung nicht vorliegt, weder für Spitäler noch für Kliniken, noch für irgendwelche Zweige der Sozialversicherung. Der Senat hat auch keine Anordnung erlassen, die dahin geht, dass am 1. April jüdische Ärzte und Krankenpfleger aus den Krankenhäusern auszutreten haben, und dass jüdische Kranke nicht mehr aufgenommen werden sollen. Jüdischen Patienten bleibt es nach wie vor nicht verwehrt, zu arischen Ärzten zu gehen. Die Anbringung eines gegenteiligen Vermerks in den Wartezimmern nicht jüdischer Ärzte, wovon die Zeitungen berichteten, ist weder seitens der hiesigen Ärztekammer noch seitens der Berufsvereinigung der Ärzte angeordnet worden.
Die Einführung des Arierparagraphen in Danzig würde allerdings in der Konsequenz der nationalsozialistischen Politik liegen. Wenn es bis heute nicht geschehen ist, so ist das einzig dem besonderen diplomatischen Geschick des derzeitigen Hohen Kommissars des Völkerbundes, des Herrn Professor Dr. Burckhardt, zuzuschreiben, dem es gelingen mag, die in Frage stehende Massnahme noch möglichst lange hinauszuschieben.
Die führende schweizerische Presse würde die keineswegs leichte Tätigkeit unseres Landsmannes weniger erschweren, wenn sie sich entschliessen könnte, sich vor der Veröffentlichung politischer Nachrichten über Danzig zuständigen Ortes über deren Richtigkeit zu erkundigen.