Language: German
7.4.1935 (Sunday)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du 7.4.1935
Secret minutes of the Federal Council (PVCF-S)
Discussion au Conseil fédéral sur les problèmes monétaires de la Suisse — retraits des avoirs en francs suisses, diminution des réserves en or et en devises — et les remèdes à appliquer.

Classement thématique série 1848–1945:
V. LA POLITIQUE MONÉTAIRE DE LA SUISSE ET LA DÉVALUTATION DU FRANC
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Jean-Claude Favez et al. (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 11, doc. 117

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Bern 1989

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dodis.ch/46038
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 7 avril 19351

Währungsproblem

Mündlich

An der Beratung über diesen Gegenstand nehmen auch teil die Herren Bundesrat Obrecht, der sein Amt allerdings noch nicht angetreten hat2, sowie die Herren Minister Stucki und Nationalbankdirektor Bachmann.

Der Vorsteher des Finanzdepartementes führt aus, unsere Frankenlage sei gegenwärtig sehr schlecht. Es seien sehr viele Frankenguthaben aus der Schweiz zurückgezogen worden. Die Goldrückzüge in den letzten Tagen hätten sich in bedenklichem Masse gesteigert. In der letzten Woche musste die Nationalbank für unzählige Millionen Goldfranken aufwenden. Jetzt bestehe die Goldreserve nur noch aus zirka 1,5 Milliarden Franken. Auch bei den Privatbanken seien die Abhebungen sehr gross. Diese würden beeinflusst durch die verschiedensten Gründe, nicht zuletzt auch durch die Kriseninitiative3, durch Kriegsgerüchte, usw. Andererseits seien gewisse Aktien der Industriegesellschaften gestiegen; es sei also eine Flucht in die Sachwerte festzustellen. Am Freitag abend sei die Lage ausserordentlich bedenklich gewesen. Unaufhörlich hätte man eine Baisse der festverzinslichen Wertpapiere konstatieren können.

Es ist unerlässlich, Massregeln zu treffen zur Rettung unserer Valuta. Eine solche Massnahme ist die Kontrolle über den Devisenmarkt. Diese müsste sofort in Szene gesetzt und durchgeführt werden. Obwohl die Finanzdelegation des Bundesrates4 sich noch nicht endgültig über diese Massnahme entschieden hat, wurde bereits ein Entwurf ausgearbeitet, der allerdings nur das Allernötigste enthält. Die bundesrätliche Finanzdelegation tagte gestern und heute lange Zeit. Sie erhielt einige neue Anregungen und Nachrichten. Allerdings wird die Lage in manchen Kreisen nicht so schlimm beurteilt wie man anfänglich befürchtete. Es ist sehr wohl möglich, den Bemühungen der Baissespekulanten einen Damm entgegen zu halten. Heute wurde in den Besprechungen der Bank für internationale Zahlungen in Basel der ganzen Lage eine neue Beleuchtung gegeben, worüber Herr Nationalbankdirektor Bachmann berichten wird.

Herr Direktor Bachmann hat sich beim Gouverneur der holländischen Nationalbank5 erkundigt, welche Erfahrungen er mit der Baissespekulation in Holland gemacht hat. Er sagte, diese Spekulation sei beendigt; er habe nicht eingegriffen und die Spekulation sich selbst zu Tode laufen lassen. Der Sprechende unterhielt sich über das gleiche Problem auch mit den Vertretern der ändern Goldblockländern6, d. h. mit den Gouverneuren der Banque de France, der italienischen und der belgischen Staatsbank. Man war allgemein der Meinung, dass die belgische Ordnung, d. h. die belgische Frankenabwertung7, keine glückliche Massnahme gewesen sei.

Die Frage ist nun für uns in erster Linie, ob wir die Überzeugung haben, dass sich der Schweizerfranken halten lässt oder nicht, ob die heutigen Erscheinungen nur vorübergehend sind oder dauernden Charakter haben. Redner lässt den Entwurf zu einem Devisenbeaufsichtigungsbeschluss8 und zu einem Communiqué9 austeilen (s. Beilagen). Falls der Rat der Meinung ist, dass das Vertrauen in den Schweizerfranken schon weitgehend erschüttert ist, so bleibt nichts anderes übrig, als im Sinne des Entwurfes einen Beschluss zu fassen. Im Direktorium der Nationalbank ist man verschiedener Ansicht. Herr Generaldirektor Weber ist in grosser Sorge und glaubt nicht, dass der Franken gehalten werden kann. Der Sprechende hingegen ist anderer Meinung und hegt immer noch gute Hoffnung. Die Lage der schweizerischen Banken ist bei weitem nicht so schwierig wie diejenige der belgischen. Man sollte die Dinge sich noch etwas weiter entwickeln lassen und noch keinen Beschluss im Sinne des Entwurfes fassen, da ein solcher Beschluss den Beginn der Abwertung unserer Währung bedeuten würde und dies noch nicht geschehen darf. Der Bundesratsbeschlussesentwurf richtet sich gegen zwei Gattungen von Ländern: Gegen solche, die bereits Zahlungsbeschränkungen haben, und gegen diejenigen ohne derartige Beschränkungen (Frankreich, Holland, Grossbritannien, Amerika). Gegenüber den letztgenannten Ländern wäre die Massnahme sehr gefährlich, denn praktisch wird dadurch die Banknote uneinlösbar. Der Sprechende hätte keine Einwendungen dagegen zu erheben, wenn die Massnahme sich nur auf diejenigen Länder beschränken würde, die von der Goldwährung abgegangen sind; hingegen sollte es nicht geschehen gegenüber den ändern Ländern.

Der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes führt aus, dass der Bundesrat sich entschliessen müsse, welchen Weg er gehen wolle, ob die Währung gehalten oder wirklich einer Abwertung entgegengeführt werden solle. In beiden Fällen müsse energisch gehandelt werden. Es erscheine ihm, obwohl ja gewiss starke Strömungen für eine Abwertung vorhanden seien, unwürdig, sich diese von der Spekulation abringen zu lassen.

Soll die Währung ohne Devisenwirtschaft gehalten werden, so sollte die Nationalbank den Terminspekulationen in Schweizerdevisen so entgegentreten, dass sie die Erklärung abgibt, sie kaufe alle angebotenen Beträge auf. Damit dürfte diese Bewegung abgestoppt werden können, ohne dass die Nationalbank allzu grosse Summen übernimmt.

Zweitens sei dafür zu sorgen, dass die Banken die nötigen Mittel haben. Auch hier habe die Nationalbank die Initiative zu ergreifen, denn wenn eine Bank die Zahlung einstellen müsste, so wäre es auch um die Währung geschehen. Verschiedener Ansicht könne man sein hinsichtlich der Intervention auf dem Effektenmarkt. Er sei der Ansicht, dass man den Markt sich selbst bilden lassen solle, dann würden sich auch bald wieder bei einem tieferen Kurse Käufer einstellen. Eine Intervention würde auch zu grosse Mittel erfordern. Dies sei auch die Ansicht von Fachleuten. Es scheine ihm möglich, dass schon bei Anwendung der zwei ersten Vorschläge für einmal wieder Ruhe einkehre.

Was nun die Vorlage betrifft, die dem Bundesrat unterbreitet wird, ist sie das Ergebnis von 3 langen Sitzungen der Finanzdelegation mit der Nationalbank. Die Nationalbank betrachtete am Freitag Abend die Lage als verzweifelt und auch noch am Samstag als sehr ernst. Sie hat eine Vorlage ausgearbeitet, da eine solche nicht schon bereit war. Die Delegation hat das Projekt bedeutend gemildert und insbesondere Bestimmungen über den Zwangskurs der Banknoten und die Sistierung der Goldeinlösung gestrichen. Auch so habe die Vorlage natürlich noch eine grosse Bedeutung. Es sei unleugbar, dass insbesondere aus Deutschland aber auch aus Italien bedeutende Guthaben abgezogen werden. Leider sei es nicht möglich, diesem Vorgehen durch einen einseitigen Akt gegenüber Deutschland zu wehren, denn das würde von dem letztgenannten Land mit unangenehmen Massnahmen, z. B. fremdenindustrielle, beantwortet und könnte zu einem Wirtschaftskrieg führen. Selbst die Beschränkung der Kapitalausfuhr gegenüber allen Ländern, die bereits eine Devisenbewirtschaftung haben, sei nur schwer realisierbar, da dann für den Kapitalexport der Umweg über die Länder offenblieb, die keine Devisenbewirtschaftung haben; Frankreich, England, Holland etc. So sei, wenn etwas getan werden müsse, eine allgemeine Vorschrift gegen alle Länder zu erlassen, die dann auch die Idee realisieren würde, die Minister Stucki vor einer Woche gegenüber Deutschland vorschlug10. Die Vorlage habe zweifellos, wenn sie auf der einen Seite geeignet sei, die Kapitalausfuhr abzuschneiden, den Nachteil, dass sie die Währung nicht intakt lasse, denn es werden sofort zwei Franken entstehen, der bisherige ordentliche, in Gold einlösbare Franken und ein Kurs für die Frankenbeträge, die das Ausland in der Schweiz liegen hat und die es nicht hinausbringen kann. So ergäbe sich eine Art Sperrfranken. Zweifellos würden auch die vorgesehenen Massregeln vom Ausland als ein Zeichen gedeutet, dass die Schweiz die Währung nicht länger halten könne, und es gebe viele Sachverständige, die den Beschluss als den ersten Schritt zur Abwertung betrachten. Dazu kommt, dass Länder ohne Devisenbewirtschaftung die Beschränkung der Kapitalausfuhr sehr empfinden würden und dass dadurch die Handelsbeziehungen zweifellos neu erschwert würden. Sei man aber davon überzeugt, dass die Abwertung kommen müsse, so dürfe man auch nicht zu lange zuwarten, insbesondere nicht bis die Schweiz grosse Goldverluste erleidet und viele Banken in gewisse Zahlungsschwierigkeiten kommen, denn bis jetzt schon seien in den letzten Tagen gewaltige Goldbeträge (sie werden auf über 200 Millionen beziffert) abgezogen worden, und der Goldbestand ist heute effektiv, wenn man die Beträge abzieht, die noch herausgegeben werden müssen, unter 11/2 Milliarden gesunken; er steht also um mehrere Hunderte von Millionen tiefer als vor relativ kurzer Zeit.

Nützlich wäre die Vorschrift gegen die Terminspekulation für die Devisen und die Goldausfuhr und das Goldhamstern. Wenn die Lage wirklich so sei, wie die Nationalbank sie insbesondere vorgestern, Freitag, und auch noch gestern dargestellt habe, so werde trotz aller Bedenken nichts anderes übrig bleiben, als einen solchen Beschluss zu fassen. Ein Übel sei natürlich jede Vorlage, die den freien Geldverkehr einschränkt, u. a. auch deshalb, weil viele darin einen Schritt zur Abwertung erblicken oder der Erlass solcher Vorschriften wenigstens so interpretiert werden könne.

Der Rat muss sich nun schlüssig machen; auch wenn er zur zweiten Lösung käme, müsse energisch gehandelt werden. Unbestreitbar sei, dass die Gelddrainage nach dem Ausland fort dauere und dass uns so grosse Mittel entzogen werden. Deutschland habe allein noch über eine halbe Milliarde zu fordern und setze seine Rückzüge systematisch fort11; damit entgleite der Schweiz auch die Möglichkeit, wenn Deutschland nicht mehr bezahle, eventuell auf dessen Guthaben zu greifen. Die Gesamtziffer des Auslandes an Bankguthaben und Titelbesitz werde auf ca. 2 Milliarden eventuell noch mehr geschätzt. – Dazu sei in Betracht zu ziehen, dass die Lage mancher Banken als schwierig erscheint12 und dass die Giroguthaben der Banken bei der Nationalbank stark zurückgegangen seien. Diese Umstände machen alle einen raschen Entscheid notwendig. Auch wer die Vorlage ablehnt, übernimmt eine grosse Verantwortung.

Der Vorsteher des Post- und Eisenbahndepartementes berichtet kurz über die längeren Konferenzen, die die Finanzdelegation des Bundesrates gestern und vorgestern gehabt hat teils auch mit dem Direktorium der Nationalbank und einigen Oberbeamten des Finanzdepartementes. Die Nationalbank legte verschiedene Beschlussentwürfe vor, auch einen solchen, der sich auf die Nichteinlösbarkeit der Banknoten bezog. Wenn wir jetzt schon auf einen bestimmten Betrag abwerten wollen, so wissen wir immerhin nicht auf welchen. Vielleicht greifen wir zu hoch, vielleicht zu tief. Gestern beauftragte die bundesrätliche Finanzdelegation die Nationalbank, eine Vorlage auszuarbeiten, gemäss dem nun unterbreiteten Beschlussentwurf. Die Delegation hat durch Streichung diesen Entwurf bereinigt und ihm die jetzige Form gegeben. Insbesondere wurden die Bestimmungen über die Nichteinlösung der Banknoten und über die Schliessung der Börsen weggelassen. Die heutige Lage der Nationalbank ist gut. Bedenklich ist hingegen die Nervosität der Börse und des Publikums, sowie die Situation gewisser sehr wichtiger Banken. Ob die vorgeschlagenen Vorschriften genügen werden, um das Vertrauen wiederum herzustellen, kann jetzt nicht ohne weiteres gesagt werden. Das wird bloss die Erfahrung zeigen können. Sofern eine Abwertung nötig ist, kann diese nur sukzessive geschehen.

Herr Minister Stucki teilte mit, er habe am Freitag abend von der bundesrätlichen Finanzdelegation den Auftrag erhalten, auf eine allfällige Frage des deutschen Reichswirtschaftsministers Schacht zu antworten, dass der Bundesrat sich in der Tat mit der Währungssituation beschäftige. Diesen Auftrag hat der Sprechende ausgerichtet.13 Herr Stucki stellt fest, dass letzte Woche viele Rückzüge deutscher Guthaben stattfanden. Er glaubt auch heute noch, dass wir sofort handeln müssen um zu verhindern, dass das Ausland diese Vermögenswerte aus der Schweiz herauszieht. Nach seiner Ansicht bedeutet der vorgesehene Bundesratsbeschluss nicht ohne weiteres den Beginn einer Frankenabwertung. Allerdings werde das Ausland das Vertrauen vielleicht momentan verlieren. Man kann aber einen Doppelfranken haben: einen entwerteten im Auslande und einen im bisherigen Werte im Inlande. Dadurch wird vielleicht auch der Fremdenverkehr belebt werden. Die vorgesehene Massnahme wird nach Ansicht des Sprechenden das Vertrauen im Inlande eher beleben. Für die Schweizer wird der Anreiz zum Verkauf schweizerischer Titel viel geringer sein, falls ein Bundesratsbeschluss im Sinne des Entwurfes vorliegt. Dass dieser Bundesratsbeschluss nicht zu hundert Prozent wirksam sein wird, ist klar; die Hauptsache wird aber sein, dass die Banken mitmachen und ehrlich an der Durchführung des Beschlusses mithelfen. Jedenfalls darf man die Sache nicht ihren Lauf gehen lassen, ohne einzugreifen, sondern muss sofort den vorgesehenen Bundesratsbeschluss fassen und schon auf morgen früh in Kraft setzen. Das von der Nationalbank vorgelegte Communiqué ist aber nicht zweckdienlich, sondern könnte eher das Gegenteil von dem bewirken, was erstrebt wird. Es muss ganz anders abgefasst werden bezüglich des Inhal

Der Vorsteher des Politischen Departementes ist der Meinung, dass es unehrlich wäre, wenn wir an der jetzigen Währung nicht festhalten würden, sofern dies möglich ist. Man beginnt einen gewissen Defaitismus zu treiben. Sollte wiederum ein Krieg in Europa ausbrechen, so stünde die Frage unserer Neutralität viel schlechter als anno 1914, falls wir unseren Franken abgewertet hätten. Wenn die Frage der Abwertung gestellt wird, so wäre ich mit aller Kraft dagegen, solange keine Not vorliegt. Nachdem die Sache mit Deutschland für eine gewisse Zeit in Ordnung gebracht ist, hat der Sprechende grosse Bedenken gegen den vorgeschlagenen Bundesratsbeschluss, sofern dieser als der erste Schritt zu einer Abwertung gedeutet werden muss.

Der Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartementes ist ebenfalls der Meinung, dass wir die Währung solange als möglich halten müssen. Durch den vorgesehenen Bundesratsbeschluss würde das Vertrauen des Auslandes geschwächt; das entstehende Misstrauen würde bald auch im Inlande um sich greifen. Die Vorlage stellt einen ersten Schritt zur Abwertung dar, deshalb sind Bedenken gerechtfertigt. Die Verhältnisse an der Börse dürfen uns nicht zu sehr beunruhigen. Der Zeitpunkt für einen derartigen Beschluss ist verfrüht. Dagegen hätte der Sprechende gegen ein bedingtes Zahlungsverbot für diejenigen Länder, welche bereits die Devisenbewirtschaftung eingeführt haben, nichts einzuwenden.

Der Vorsteher des Departementes des Innern ist der Meinung, dass, falls heute auf den Erlass des vorgesehenen Bundesratsbeschlusses verzichtet wird, die Sache damit noch nicht erledigt sei. Wir müssen uns Luft schaffen, um die Währung zu schützen. Vielleicht lässt sich etwas machen für die Sanierung der drei heute am meisten gefährdeten Banken14, dies als Mittel um von einer ändern Seite her die Währung zu retten. Es bleibt wohl nichts anderes übrig als die Wahl zwischen dem Abbau der Löhne und Preise oder dem Abbau der Währung. Wenn wir übermorgen den in Frage kommenden Beschluss doch fassen müssten, so wäre es allerdings doch besser, ihn schon heute zu fassen.

Herr Bundesrat Obrecht teilt mit, dass bereits Termingeschäfte an Auslandsbörsen getätigt worden seien mit 15–25% Disagio. Er schliesst sich grundsätzlich dem Standpunkte des Vorstehers des Politischen Departmentes an und hält ebenfalls dafür, dass wir den Schweizerfranken möglichst lange halten müssen. Heute sollte noch kein Bundesratsbeschluss gefasst werden, denn es besteht immer noch die Hoffnung, dass wir den Angriff auf unseren Franken abwehren können. Die Lage ist also noch keineswegs rettungslos und wir müssen die Entwicklung der Dinge ruhig abwarten. Zweifellos bedeutet der Bundesratsbeschluss, wie er im Entwurf vorliegt, den Anfang der Frankenabwertung. Wenn eine solche kommen soll, so müsste der Betrag sofort fixiert und stabilisiert werden. Der Massnahme, wie sie von Herrn Minister Stucki vorgeschlagen wird, steht der Sprechende sympathisch gegenüber. Dann muss aber im Bundesratsbeschluss ausdrücklich gesagt werden, dass diejenigen Länder, die noch keine Devisenbewirtschaftung eingeführt haben, von der Massnahme ausgenommen seien.

Herr Nationalbankdirektor Bachmann gibt Kenntnis von einem Kundgebungsentwurf15 der Gouverneure der Notenbanken der Goldblockländer. Es heisst darin, dass die von den Gouverneuren gemachten Feststellungen und abgegebenen Erklärungen im Einverständnis mit den betreffenden Regierungen erfolgen.

Der Vorsteher des Politischen Departementes wäre mit der Veröffentlichung dieser Erklärung einverstanden, wenn die Erwähnung der Regierungen darin weggelassen wird.

Der Vorsteher des Finanzdepartementes unterstreicht, dass die bundesrätliche Finanzdelegation noch keinerlei Beschluss gefasst hat. Es ist stossend, dass die 540 Millionen deutscher Guthaben aus der Schweiz herausgenommen werden können. Der Entwurf zu einem Bundesratsbeschluss enthält eigentlich nichts besonderes. Vielleicht könne man ihn kombinieren mit der von Herrn Minister Stucki ins Auge gefassten Lösung. Wichtig ist, die Ausnahmen genau zu umschreiben, damit die deutschen Guthaben nicht auf dem Umweg über Paris, London, Amsterdam oder Brüssel doch die Schweiz verlassen. Also wird eine generelle Ausnahme für Frankreich, Grossbritannien, Holland und Belgien kaum möglich sein. Wenn wir mit einem Beschluss noch einige Tage zurückhalten, um dessen Formulierung genau zu studieren, so wird die Sache dadurch nicht so schlimm. Der Sprechende möchte also den in Frage kommenden Beschluss noch nicht für morgen in Kraft setzen. Wir dürfen den Mut nicht verlieren, müssen aber mit Sorgfalt und Zurückhaltung den Markt verfolgen. Die Angelegenheit erfährt jeden Tag eine andere Beleuchtung. Falls heute noch keinerlei Bundesratsbeschluss im vorgesehenen Sinne gefasst wird, so müssten jedenfalls eine Kundgebung sowie ein Communiqué über die gegenwärtige Sitzung erlassen werden, da ja bereits bekannt wurde, dass der Bundesrat zu einer Beratung zusammen getreten ist, und falschen Gerüchten vorgebeugt werden müssen.

Herr Bundespräsident Minger unterstreicht den grossen Goldabfluss und den bedeutenden Rückzug ausländischer Guthaben aus der Schweiz, die in den letzten Tagen zu verzeichnen waren. Wir dürfen der Sache unmöglich länger zusehen. Wenn die Goldreserve noch mehr schwindet, so wird das Volk eine abwartende Haltung des Bundesrates nicht verstehen. Das Vertrauen in den Schweizerfranken ist stark geschwunden. Auch die Kampagne über die Kriseninitiative wird die Abwertung fördern. Deshalb ist es notwendig, der Spekulation so rasch wie möglich einen Riegel vorzuschieben und sie abzudrosseln. Falls die Lösung des Herrn Stucki, kombiniert mit derjenigen der Nationalbank, vorläufig genügt, so ist der Sprechende damit einverstanden; doch fürchtet er, dass wir damit nicht auskommen werden. Der psychologische Moment für die Devisenbewirtschaftung scheint nun gekommen zu sein, und die Banken sollten nur noch die Ermächtigung erhalten, ganz kleine Beträge auszuzahlen. Die Börsen sollten auf einige Tage geschlossen werden. Inzwischen wäre die Bundesversammlung einzuberufen und eine Abwertung um ca 25% vorzunehmen, unter gleichzeitiger Stabilisierung des Kurses. Doch muss dabei jede Verteuerung der Lebenshaltung und Preissteigerung verhindert werden, also für den ersten Moment etwa ein Beschluss gefasst werden, wonach keine Lohn-, Preis- und Zinsänderung eintreten darf. Herr Minger begrüsst daher den Erlass eines Bundesratsbeschlusses in der Richtung der Ausführungen der Herren Stucki und Bachmann.

Der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes erinnert daran, dass man bis zu der heutigen Sitzung sowohl im Finanzdepartement als bei der Nationalbank auf dem Boden des vorgeschlagenen Bundesratsbeschlussesentwurfs stand. Die Vorschläge des Herrn Stucki haben eigentlich mit diesem Entwürfe nichts zu schaffen. Eine Preisbegrenzung ist nicht so leicht wie man sich vorstellt. Mit dem Erlass des vorgesehenen Bundesratsbeschlusses soll die Frage der Abwertung des Schweizerfrankens in keiner Weise positiv präjudiziert werden. Es sollte der Nationalbank überlassen bleiben zu entscheiden, ob die Erklärung der Bankgouverneure zu publizieren ist oder nicht. Unter allen Umständen muss der Presse ein Communiqué über die gegenwärtige Sitzung zugestellt werden.

Der Vorsteher des Post- und Eisenbahndepartementes hebt hervor, dass der vorgesehene Bundesratsbeschluss nicht bestimmt ist, unsere Handelspolitik zu fördern, sondern den Schutz des Schweizerfrankens bezweckt. Wenn der Idee des Herrn Stucki Folge gegeben werden soll, so wäre der Bundesratsbeschluss ganz anders zu fassen. Wir dürfen uns darüber nicht im Unklaren sein, dass die Annahme des Bundesratsbeschlussesentwurfs den Beginn der Abwertung bedeutet. Im jetzigen Augenblick dürfen wir an eine Abwertung nicht herantreten. Jedenfalls könnte ein Abwertungsbeschluss nur einstimmig gefasst werden, denn es handelt sich hier um eine überaus wichtige und folgenschwere Sache. Wird von einem Beschluss Umgang genommen, so wird die Nationalbank mit allen Mitteln in den Kampf treten und Termindevisen kaufen müssen; das für diese Ankäufe ausgegebene Geld ist aber keineswegs verloren. Der Presse muss natürlich eine Auskunft über die heutige Sitzung mitgeteilt werden. Von einer Proklamation an das Volk kann keine Rede sein; sie würde gerade das Gegenteil bewirken von dem, was damit erreicht werden will. Es sollte genügen zu sagen, der Bundesrat hätte eine Sitzung gehabt um die Frage der gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen mit Deutschland neuerdings zu prüfen und der schweizerischen Delegation neue Instruktionen zu erteilen, da Herr Reichsbankpräsident Schacht morgen noch in Basel weilt und wiederum Besprechungen mit Herrn Minister Stucki haben wird.

Herr Bundespräsident Minger stellt fest, dass nach Meinung des Rates zurzeit vom Erlass eines Bundesratsbeschlusses gemäss Vorlage Umgang genommen und noch die weitere Entwicklung und Abklärung der Verhältnisse abgewartet werden soll. Von einer Proklamation an das Volk wird abgesehen, jedoch der Presse eine Mitteilung im Sinne der Ausführungen des Vorstehers des Post- und Eisenbahndepartementes gemacht werden. Was die Erklärung der Bankgouverneure anbelangt, so bleibt es der Nationalbankdirektion überlassen, deren Veröffentlichung zuzustimmen oder nicht; jedenfalls wären aber darin die Regierungen nicht zu erwähnen16.

1
E 1005 2/3.
2
Cf. no 116, n. 1.
3
Cf. no 109, n. 13.
4
Constituée le 1er mai 1934par décision du Conseil fédéral, cette délégation se compose de trois membres, soit les chefs du DFP, du DEP et du DFPC. Cf. PVCF ° 816 du 1er mai 1934 (E 1004 1/346).
5
L. Trip.
6
Cf. no 86.
7
Décidée le 30 mars précédent.
8
Pour permettre une meilleure compréhension de la discussion qui a lieu à ce sujet entre les membres du Conseil fédéral, nous reproduisons ci-dessous ce projet d’arrêté, que le gouvernement fédéral se refusera finalement à adopter: Arrêté du Conseil fédéral restreignant le règlement des paiements entre la Suisse et l’étranger. Le Conseil fédéral suisse, sur la proposition du Département fédéral des finances et après avoir pris l’avis de la Banque nationale suisse, vu l’article premier de l’arrêté fédéral du 14 octobre 1933 concernant les mesures de défense économique contre l’étranger et l’article 102, chiffre 8, de la Constitution fédérale, arrête: Article premier. Il est interdit d’acquérir et de disposer d’or et de devises sans l’autorisation de la Banque nationale suisse. Art. 2. Les opérations en devises à terme sont soumises à l’approbation de la Banque nationale suisse. Art. 3. L’ouverture de crédits et les paiements en faveur de l’étranger, c’est-à-dire de personnes physiques et morales et de sociétés commerciales non domiciliées en Suisse, sont soumis à l’approbation de la Banque nationale suisse. Il est interdit aux étrangers résidant en Suisse de disposer de leurs avoirs et de leurs créances sans cette approbation. Est également soumis à cette prescription, le service des comptes de chèques postaux et des mandats avec l’étranger. Art. 4. Des devises peuvent être remises pour la couverture de besoins économiquement justifiés, par exemple pour le paiement de marchandises effectivement importées en Suisse et frais accessoires, les paiements pour assurances, obligations résultant du tourisme, coupons d’intérêts et participations aux bénéfices. Les banques autorisées par la Banque nationale suisse à effectuer des opérations en devises peuvent remettre à leurs clients des devises destinées à faire face aux obligations ci-dessus pour autant que le montant demandé rentre dans le cadre des opérations normales. Art. 5. La Banque nationale suisse et les organes désignés par elle peuvent demander à toute personne des renseignements sur les agissements et les affaires interdits ou soumis aux restrictions du présent arrêté. La présentation des livres et d’autres pièces justificatives peut être exigée. Art. 6. Les prescriptions du présent arrêté ne sont pas applicables aux paiements découlant d’un accord de clearing et de compensation conclu avec l’étranger. Art. 7. Il est interdit d’exporter de l’or, des billets de banque et des papiers-valeurs sans l’autorisation de la Banque nationale suisse. Art. 8. La Banque nationale suisse peut autoriser des exceptions aux restrictions et interdictions édictées par le présent arrêté. Art. 9. Le Conseil fédéral édicté les prescriptions nécessaires à l’exécution du présent arrêté. Art. 10. Les contraventions à cet arrêté seront punies d’une amende de 100 000 francs au maximum et de l’emprisonnement de deux ans au plus. Les valeurs que l’on tentera d’exporter en infraction à cet arrêté seront confisquées. [...]
9
Non reproduit.
10
Cf. no 110.
11
Cf. no 148.
12
Certaines banques, en particulier la Banque d’escompte, de Genève, et la Banque populaire suisse, traversent une situation difficile depuis 1931 déjà et ont dû avoir recours à l’aide de la Confédération (cf. DDS vol. 10, no 168, dodis.ch/45710). Le 5 avril 1935, la Banque cantonale neuchâteloise s’est adressée au Département fédéral des finances, lui avouant son impuissance à tenir ses guichets ouverts si une aide massive de la Confédération n’intervient pas immédiatement. Le 9 avril suivant, le Conseil fédéral décide d’octroyer à la banque un prêt de 5 millions au taux de 3% (E 6100 (A), Archiv-Nr. 766). En difficulté depuis le début de la crise économique, la Banque commerciale de Bâle obtiendra du Conseil fédéral, le 11 juin 1935, une prorogation d’échéances pour une durée de 2 ans, conformément à la loi fédérale sur les banques du 8 novembre 1934 (E 6100 (A), Archiv-Nr. 767). Une autre prorogation d’échéances pour une durée de 2 ans sera accordée le 16 août 1935, par le Conseil fédéral, à la Banque populaire genevoise(E6100 (A), Archiv-Nr. 768). Le 30 décembre 1935, ce sera autour de la Banque Leu & Cie., de Zurich, d’obtenir du Conseil fédéral une prorogation d’échéances pour une durée de 3 mois (E 6100 (A), Archiv-Nr. 769).
13
Cf. no 116.
14
Cf. n. 11 ci-dessus.
15
Non retrouvé.
16
Le 9 avril suivant, le Conseil fédéral s’occupe à nouveau de la situation monétaire: Der Vorsteher des Finanz- und Zolldepartementes berichtet, dass die gestrige Währungslage weniger beunruhigend gewesen sei als vorige Woche. Der Verkauf von Schweiz. Staatstiteln habe nachgelassen und auch der Devisenmarkt sei viel ruhiger und der Goldabfluss weit geringer gewesen als letzte Woche. Es seien keine Anhaltspunkte vorhanden, woraus zu schliessen wäre, dass grössere Depotabzüge nach Deutschland vorgenommen worden seien. Der am letzten Sonntag ins Auge gefasste Beschlussesentwurf sei in Vorbereitung begriffen unter Berücksichtigung aller Eventualitäten. Es sei sehr bedauert worden, dass der Bundesrat die Proklamation der Notenbankgouverneure der Goldblockländer beiseite gelegt, d.h. die Nationalbank nur ermächtigt habe, der Publikation zuzustimmen, wenn die Regierungen darin nicht erwähnt werden. Es wäre noch Zeit, diese Proklamation zu veröffentlichen, um noch ein Mehreres zur Beruhigung beizutragen. Doch müsste der Bundesrat damit einverstanden sein, dass der beanstandete Satz betreffend das Einverständnis der Regierung stehen bleibe. Die Nationalbank würde Wert darauf legen, dass die Veröffentlichung stattfinden kann. Der Sprechende empfiehlt daher Zustimmung zur Nationalbank und die Ermächtigung der Veröffentlichung der Proklamation mit dem Satze: «...d’accord avec les gouvernements.» In der Beratung werden noch verschiedene Mitteilungen gemacht und Ansichten geäussert bezüglich der Währungsangelegenheit und der in der letzten Sitzung vom Sonntag behandelten Fragen. Was die Proklamation der Bankengouverneure anbelangt, so sind die Meinungen bezüglich der Notwendigkeit und des Nutzens der Veröffentlichung im jetzigen Augenblicke geteilt, und auch was die Streichung oder die Belassung der Worte «d’accord avec les gouvernements» anbelangt. Schliesslich wird beschlossen: Der Bundesrat widersetze sich nicht der Veröffentlichung der Proklamation auch unter Beibehaltung der Stelle betreffend das Einverständnis der Regierung; doch möge sich die Nationalbank die Sache nochmals überlegen. Dabei wird der Vorsteher des Finanz- und Zolldepartementes ersucht, die in der Beratung geäusserten Bedenken der Nationalbank mitzuteilen. PVCF no 626 du 9 avril 1935 (E 1004 1/351).