Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
2. Autriche
2.3. Emprunt international
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 10, doc. 232
volume linkBern 1982
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E1004.1#1000/9#12831* | |
Dossier title | Beschlussprotokoll(-e) 25.01.-26.01.1933 (1933–1933) |
dodis.ch/45774
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 26 janvier 19331
120. Hilfsaktion für Österreich
Procès-verbal de la séance du 26 janvier 19331
Im Anschluss an die Behandlung des Geschäftes «Veredlungsverkehr mit dem Vorarlberg, Stickereiabkommen»2 bringt der Vorsteher des Politischen Departements die Frage der Hilfsaktion für Österreich zur Sprache3. Er ist der Ansicht, dass die Schweiz mit der Beiteiligung an dieser Hilfsaktion nicht länger zuwarten sollte. Allerdings hätte diese unter der Voraussetzung zu erfolgen, dass das Stikkereiabkommen zustande komme. Ein Teil des Österreich zur Verfügung gestellten Geldes wäre dabei zur Demolierung von Webstühlen zu verwenden. Was die Höhe des Betrages anbetrifft, so dürften wir kaum weniger als 8 Millionen Schilling geben, das Richtige wäre ein Betrag von 10 Millionen Schilling, wovon ca. 1 Million der Demolierung von Webstühlen zu dienen hätte.
Herr Pilet-Golaz ist mit der Hilfeleistungsaktion für Österreich aus politischen Gründen einverstanden. Über die Höhe des Betrages sollten wir uns aber erst nach günstigem Abschlüsse der Verhandlungen über den Veredlungsverkehr mit dem Vorarlberg aussprechen. Wir sollten immerhin unsere Aktion in bescheidenem Rahmen halten und nicht über 6 Millionen Schweizerfranken, das sind 10 Millionen Schilling, hinausgehen; davon könnten 1-2 Millionen Schilling für die Demolierungsaktion verwendet werden.
Herr Bundespräsident Schulthesserklärt, er müsse für die Demolierungsaktion über 1 Million Schweizerfranken verfügen können; aber es sollte von dieser Aktion nach aussen nichts gesagt werden, sondern der Betrag wäre einfach bei der Bezahlung des schweizerischen Darlehens hiefür zu reservieren.
Herr Musyführt aus, dass zuerst von einer kurzfristigen Aktion in der Gesamthöhe von 50 Millionen Schilling die Rede gewesen war. Dann aber kamen die interessierten internationalen Kreise zur Überzeugung, dass eine langfristige Hilfe in der Höhe von 250-300 Millionen Schilling besser sei. Die Schweiz wollte für den Fall einer kurzfristigen Aktion 3,5 Millionen Schilling leisten4. Eine Beteiligung unseres Landes an der nunmehr in Aussicht genommenen weitergehenden Hlfsaktion im ursprünglichen Verhältnis würde etwa 17,5 Millionen Schilling ausmachen. Bei 10 Millionen Schilling, wie sie nun von den Herren Vorrednern beantragt wird, stünden wir also weit hinter der zuerst beschlossenen Beteilungsquote zurück. Unser politisches Interesse am Fortbestände Österreichs in seiner jetzigen Form ist gewiss nicht geringer als dasjenige Italiens oder Frankreichs. Der Anschluss Österreichs an Deutschland wäre für uns sehr gefährlich. Die Hilfsaktion würde allerdings auch ohne Mitwirkung der Schweiz zustande kommen; ein Beiseitestehen unsererseits wäre aber ein gewaltiger politischer Fehler. Eigentlich wäre eine Beteiligung mit 12 Millionen Schilling das Minimum dessen, was die Schweiz leisten sollte. Wenn aber der Bundesrat auf 10 Millionen Schilling beharrt, so würde sich der Redner schliesslich diesem Beschlüsse fügen.
Herr Häberlinbemerkt, wir hätten vor einiger Zeit vielleicht 12 Millionen Schilling leisten können. Seither hat sich aber die finanzielle Lage der Eidgenossenschaft wesentlich verschlimmert, so dass wir nicht mehr im gleich hohen Masse Österreich beistehen können. Wenn wir 8 Millionen Schilling für das eigentliche Darlehen und ausserdem 2 Millionen Schilling für die Demolierungsaktion zur Verfügung stellen, so haben wir gewiss unsere Pflicht getan.
Herr Mingererinnert daran, dass er für eine Hilfsaktion für Österreich nie sonderlich begeistert war, und zwar insbesondere deshalb nicht, weil er das Vorgehen Österreichs uns gegenüber in gar manchen Fällen nicht für gerade freundschaftlich erachtete. Auch glaubt er nicht, dass eine Hilfsaktion den Anschluss an Deutschland verhindern könnte. Schliesslich will er sich jedoch einer Hilfe nicht widersetzen, findet aber, dass eine Leistung von 5 Millionen Schweizerfranken inklusive der Betrag für die Demolierungsaktion genügen sollte. Wenn der Rat anderer Ansicht ist, so würde er sich allerdings einem Betrage von 8 Millionen Schilling für die Hilfsaktion plus 2 Millionen für die Demolierungsaktion nicht widersetzen.
Herr Meyerist ebenfalls aus politischen Gründen für eine Hilfsaktion, wobei er einem Betrage von 8 Millionen Schilling plus 2 weitere Millionen für die Demolierung von Stickereimaschinen zustimmen könnte.
Herr Mot ta glaubt, man könnte sagen, es werde Österreich ein Darlehen von 10 Millionen Schilling gewährt; das sind 6 Millionen Schweizerfranken. Davon würde aber ein Betrag von ca. 1 Million Schweizerfranken in Abzug gebracht und für die Demolierungsaktion zur Verfügung gestellt.
Herr Musyzöge es vor, wenn einfach beschlossen würde, dass Darlehen betrage 10 Millionen Schilling, wobei dann bei der Auszahlung des Betrages die Summe in Abzug gebracht würde, die für die Demolierungsaktion nötig ist.
Herr Häberlinbefürchtet, dass bei einem solchen Vorgehen Österreich nur ein sehr geringes Interesse an der Demolierung von Stickereimaschinen hätte.
Herr Musyhätte schliesslich nichts dagegen, dass der Beschluss dahin laute, es werde Österreich ein Hilfeleistungsdarlehen von 8 Millionen Schilling gewährt, und es sei der Bundesrat ausserdem bereit, einen weitern Betrag zu leisten für die Demolierung von Stickereimaschinen.
Hierauf wird beschlossen:
1. Unter der Bedingung, dass das vorgesehene Stickereiabkommen mit Österreich zustande kommt und beidseitig ratifiziert wird, wird der Bundesrat der Bundesversammlung die Teilnahme der Eidgenossenschaft an der Hilfsaktion für Österreich grundsätzlich empfehlen.
2. Die Eidgenossenschaft hätte sich jedoch nicht an dem von Österreich zu emitierenden und von einer Anzahl Ländern zu garantierenden Anleihen zu beteiligen, sondern es wird Österreich ein separater Vorschuss von 8 Millionen Schilling oder rund 5 Millionen Schweizerfranken unter noch festzusetzenden Bedingungen gewährt.
3. Das Volkswirtschaftsdepartement wird ermächtigt, zur Erleichterung der im Stickereiabkommen vorgesehenen Demolierungsaktion Österreich in den kommenden Verhandlungen einen Vorschuss anzubieten, der in keinem Falle die Summe von einer Million Schweizerfranken übersteigen darf5.
4. Das Politische Departement ist ermächtigt, diesen Beschluss der österreichischen Gesandtschaft zur Kenntnis zu bringen6.
- 1
- E 1004 1/338.↩
- 2
- Cf. no 228.↩
- 3
- Dans sa séance du 10 janvier, le Conseil fédéral a autorisé le Chef de la Division des Affaires étrangères du Département politique, qui doit assister en qualité d’observateur à la réunion du comité chargé de s’occuper de l’aide à l’Autriche, à Genève, à déclarer que la Suisse n’exigerait, comme pour l’emprunt de 1923, aucun engagement de la part de l’Autriche, pour le cas où elle participerait à l’action de secours (E 1104 1/338).↩
- 4
- Cfrf 172.↩
- 5
- Le montant de cette avance est finalement fixé à 400000 francs; la somme est garantie aux mêmes conditions que celles de la tranche suisse de l’emprunt international autrichien 1933/1953. Cette dernière, conformément à l’obligation générale du 12 juillet 1933, sera remboursée par versements bi-annuels et porte un intérêt annuel de 4% (E6100 (A) 6, Archiv-Nr. 135. Copie d’une lettre du Ministre de Suisse à Vienne, M. Jäger, au Département politique, 26 juillet 1933).↩
- 6
- La participation de la Suisse, sans adhésion au Protocole de Lausanne du 16 juillet 1932, se monte finalement à 8 millions de shillings, ou 5 834086,40 francs. Comme lors de l’emprunt 1923/1943, elle est effectuée par avance directe de fonds de la Confédération (FF, 1933, 1, pp.517-535). L’arrêté est publié le 12 avril 1933 (RO, 1933, vol.49, pp.218-219).↩