dodis.ch/45652 Le Chef de la Division des Affaires étrangères du Département politique, P.Dinichert, aux légations et aux consulats de Suisse à l’étranger1
Wie Ihnen bekannt ist, hat die Loslösung der britischen Währung vom Goldstandard2
fast in den meisten europäischen Staaten, insbesondere in denjenigen, deren Währung auf das Pfund Sterling basiert war, oder deren Notendeckung zu einem grossen Teil aus britischen Golddevisen bestand, schwere Rückwirkungen zur Folge gehabt.
Diese Staaten suchen ihre Valuta u. a. durch scharfe Einschränkungen im Devisenverkehr zu schützen. Diese Devisenvorschriften wirken sich auf unsern bereits eingeengten Export sehr erschwerend, nach gewissen Staaten fast prohibitiv aus. Sie werden zudem häufig mit der offenbaren Absicht gehandhabt, die Einfuhr ausländischer Waren nach Möglichkeit zu drosseln und so bestehende Handelsverträge illusorisch zu machen. In enger Zusammenarbeit mit der Handelsabteilung sind wir bestrebt, unsern Handel und unsere Industrie gegen die bedenklichen Folgen dieser ausländischen Devisenmassnahmen nach Möglichkeit zu schützen.
Indem wir Sie auf Vorstehendes aufmerksam machen, ersuchen wir Sie, unsere Anstrengungen durch lückenlose Informationen über alle Massnahmen, welche die zuständigen Behörden des Landes, in welchem Ihre Gesandtschaft ihren (Ihr Generalkonsulat seinen) (Ihr Konsulat seinen) Sitz hat, betreffend die Devisenbewirtschaftung erlassen, zu unterstützen.
Um jede Doppelspurigkeit in der Behandlung dieser wichtigen Angelegenheit zu vermeiden, sind wir mit der Handelsabteilung übereingekommen, den diesbezüglichen Informationsdienst auf unserer Abteilung zu zentralisieren.
Wir bitten Sie daher, alle Informationen über Devisen und Währungsmassnahmen an unsere Abteilung zu richten.