Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
19. Roumanie
19.2. Emprunt roumain
Également: A la demande du DPF, l’Association suisse des banquiers décide de lever son opposition à la souscription d’un nouvel emprunt roumain. Annexe de 10.3.1931(CH-BAR#E2001C#1000/1532#1540*)
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 10, doc. 67
volume linkBern 1982
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001C#1000/1532#1541* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(C)1000/1532 59 | |
Dossier title | Anleihe der Stadt Bukarest (1925–1931) | |
File reference archive | C.42.04 • Additional component: Rumänien |
dodis.ch/45609
Wie Ihnen bekannt ist, hat die rumänische Regierung auf dem Wege der autonomen Monopolverwaltung nunmehr einen neuen Anleihensvertrag abgeschlossen. Der grösste Teil dieses neuen Anleihens von ca. 50 Millionen Dollars wird in Frankreich placiert werden, geringere Tranchen in Amerika, Holland, Schweden, Deutschland, Belgien, Österreich, Tschechoslowakei, in Rumänien selbst und in der Schweiz.
Infolge der noch nicht eingelösten rumänischen Vorkriegsverpflichtungen war die Bereitwilligkeit zur Emission dieser Anleihe insbesondere in der Schweiz keine sehr grosse2. Die schweizerischen Finanzkreise, vorab die Schweizerische Bankiervereinigung, waren der Ansicht, dass Rumänien erst seine alten Verpflichtungen erfüllen sollte, bevor ihm neue Mitttel zur Verfügung gestellt würden. Dieser Haltung der Finanzkreise, so berechtigt sie an und für sich ist, standen aber grosse Interessen unserer Industrie, insbesondere der Maschinenindustrie gegenüber, welche befürchtete, dass ihr Geschäftsverkehr mit Rumänien durch das Fernbleiben der Schweiz von dieser Anleihe, die zu einem grossen Teil für Investitionen verwendet werden soll, schweren Schaden erleiden könnte. Diese sicherlich nicht grundlosen Befürchtungen müssen in der gegenwärtigen Epoche der Absatzkrise naturgemäss vermehrt ins Gewicht fallen.
Diese Umstände haben denn auch die beteiligten amtlichen und nichtamtlichen schweizerischen Kreise bewogen, der Emission der schweizerischen Tranche keine weiteren Hindernisse in den Weg zu legen3, namentlich nachdem der hiesige rumänische Gesandte4 uns die Zusicherung gegeben hatte, seine Regierung werde ihr Möglichstes tun, dass die ungeregelten Verpflichtungen in Rumänien, insbesondere aber die Frage einer 4'/2%-Anleihe der Stadt Bukarest 1895 und 1898 endlich einer befriedigenden Lösung zugeführt würden. Leider scheint aber diese letztere Angelegenheit infolge der Haltung der Stadt Bukarest von einer Lösung noch weit entfernt zu sein.
Am 3. und 4. März haben in Basel Verhandlungen zwischen der Bankiervereinigung und einem Delegierten der Stadt Bukarest stattgefunden, die ergebnislos endigten.
Über deren Verlauf orientiert die beiliegende Abschrift des von der Bankiervereinigung aufgenommenen Verhandlungsprotokolls, das wir zusammen mit dem Begleitschreiben der Vereinigung diesem Schreiben beilegen5.
Dabei möchten wir bemerken, dass sich in den Angaben der Bankiervereinigung ein von ihr unterdessen berichtigter Irrtum eingeschlichen hat. Die in schweizerischen Händen befindlichen Titel der Bukarester Stadtanleihe belaufen sich auf Gold-Lei 362000, in welcher Summe die rückständigen Zinsen nicht eingerechnet sind. Die Zinsrückstände ihrerseits, die sich auf 14 Jahre verteilen, erreichen die Höhe von Gold-Lei 228 060.
Der Vorschlag der Bankiervereinigung ging auf Rückkauf der Schuld durch die Stadt Bukarest, und zwar des Kapitals zu 40% und der Rückstände zu 20% des Goldwertes, zahlbar in französischen Franken zum Tageskurs. Die von der Schuldnerin zu zahlende Rückkaufsumme, Kommission und Taxen inbegriffen, würde sich nach dem Vorschlag der Bankiervereinigung auf Frs. 192.079 oder Papier-Lei 6.196.096.77 belaufen.
Dieser durchaus vernünftige und entgegenkommende Vorschlag wurde aber vom Vertreter der Stadtverwaltung Bukarest, Herrn Pompiliu Jonitescu, rundweg abgelehnt. Ein anderes als das von den französischen Gläubigern geplante Abkommen, d.h. Rückkauf der Kapital- und Zinsenschuld auf einer Basis von 20% in Gold des Kapital-Nominalwertes, könne auch für die schweizerischen Titelinhaber nicht in Frage kommen. Eine Erledigung der Angelegenheit auf dieser Grundlage wird aber von den schweizerischen Gläubigern als unannehmbar bezeichnet. Die besondere Mentalität der Bukarester Stadtverwaltung zeigt sich an einem Ausspruch des Herrn Pompiliu Jonitescu, den Sie im ersten Absatz auf Seite 4 des Verhandlungsprotokolls finden und worin dieser Vertreter der Schuldnerin unverhüllt mit administrativen Schikanen gegenüber dem in Rumänien arbeitenden schweizerischen Kapital droht, falls sich die Schweiz nicht an dem neuen rumänischen Anleihen beteilige6. Diese Sprache ist sicherlich für einen säumigen Schuldner nicht am Platze und steht nicht im Einklang mit den uns von Herrn Boeresco gemachten Zusicherungen.
Auf Grund dieser Zusicherungen möchten wir Sie ersuchen, bei der rumänischen Regierung vorstellig zu werden und diese zu veranlassen, auf die Stadtverwaltung Bukarest einen nachhaltigen Druck auszuüben, damit sich diese endlich dazu entschliesst, in ernsthafte Verhandlungen mit den schweizerischen Gläubigern einzutreten und ein Angebot zu machen, welches den berechtigten und vernünftigen Forderungen entspricht. Wir haben nichts dagegen einzuwenden, wenn Sie die vorerwähnten Redensarten des Herrn Pompiliu Jonitescu an zuständiger Stelle in geeigneter Form zur Kenntnis bringen.
- 1
- Lettre (Copie): E 2001 (C) 2/59. Paraphe: YT.↩
- 2
- Cf. nos 14 et 19.↩
- 3
- Motta était intervenu personnellement pour faire lever ces obstacles, Cf. la lettre de l’Association suisse des banquiers du 10 mars 1931, en annexe au présent document.↩
- 5
- Non reproduit.↩
- 6
- [...] Les intérêts suisses en Roumanie sont considérables. Ils s’élèvent à environ 40 millions et si la Suisse refuse de prendre part à l’emprunt roumain, on pourra facilement, par des mesures administratives adéquates, entraver l’action des capitaux suisses en Roumanie. (Compte-rendu des réunions tenues le mardi 3 mars 1931 et le mercredi 4 mars 1931.. à la Banque Commerciale de Bâle (E 2001 (C) 2/59).↩
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