dodis.ch/45483
Der Regierungsrat des Kantons
Basel-Stadt
1 an den Bundesrat
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Wir beehren uns, in folgender Angelegenheit an Sie zu gelangen:
Nachdem vor ca. I1/2 Jahren der Basler Bürger Emil Hofmaier3 in Italien verhaftet worden war, ist er nun anfangs dieses Monats vom Ausnahmegerichtshof in Rom unter der Anklage, am Wiederaufbau der verbotenen kommunistischen Partei mitgearbeitet zu haben, zu 15 Jahren und 9 Monaten Zuchthaus verurteilt worden.
Im Anschluss an diese Verurteilung hat der kommunistische Grossrat M. Bodenmann in der Sitzung des Grossen Rates vom 14. ds. den Regierungsrat angefragt, ob er bereit wäre, beim Bundesrat Schritte zu unternehmen, damit dieser bei der italienischen Regierung die sofortige Amnestierung Hofmaiers verlange. In Beantwortung dieser Interpellation hat der Unterzeichnete Regierungspräsident im Auftrag des Regierungsrates die Erklärung abgegeben, dass dieser bereit sei, im Sinne des Interpellanten beim Bundesrat vorstellig zu werden.
Massgebend für unseren Schritt ist in erster Linie der Umstand, dass es sich beim Verurteilten um einen Basler Bürger handelt. Es scheint uns naheliegend zu sein, dass sich die Behörden der engem Heimat in einem solchen Falle für ihre Mitbürger verwenden. Dazu kommt, dass das Schicksal Hofmaiers rein menschlich unsere Teilnahme erweckt, wenn wir bedenken, dass der 28jährige Verurteilte rund 16 Jahre hinter Kerkermauern verbringen soll. Die Höhe der Strafe geht über das sonst für solche Delikte übliche Strafmass weit hinaus. Sie widerspricht nicht nur den Menschlichkeitsbegriffen, sondern auch dem Rechtsempfinden. Nicht allein die politischen Kreise, denen Hofmaier angehört, sondern auch breite Schichten des Bürgertums nehmen an der Härte dieses Urteils Anstoss.
Wir gestatten uns daher, Sie zu bitten, bei der italienischen Regierung vorstellig zu werden, um eine möglichst weitgehende Amnestierung des verurteilten E. Hofmaier zu erwirken4.