Language: German
7.6.1926 (Monday)
Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 7.6.1926
Minutes of the Federal Council (PVCF)
Das EVD orientiert den Bundesrat über die zweite Etappe der Handelsvertragsverhandlungen mit Deutschland, in der insbesondere der Veredelungsverkehr und die Stickereizölle behandelt wurden. Deutsche Vorschläge, die als Grundlage zu weiteren Verhandlungen angesehen werden können, sind erst nach Androhung der Inkraftsetzung des neuen Generalzolltarifs erreicht worden.

Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
III. BILATERALE BEZIEHUNGEN
6. Deutschland
6.1. Handelsvertrag und Abkommen über Einfuhrbeschränkungen
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Printed in

Walter Hofer, Beatrix Mesmer (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 9, doc. 190

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Bern 1980

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dodis.ch/45207 Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 7. Juni 19261

946. Handelsvertragsunterhandlungen mit Deutschland

Die schweizerische Delegation für Handelsvertragsunterhandlungen begab sich den Weisungen des Bundesrates gemäss nach Berlin, wo sie vom 7. April bis l.Mai weilte. Herr Prof. Laur konnte den Sitzungen zwischen dem 15. und 28. April nicht beiwohnen, weil er in dieser Zeit den Bundesrat an der Generalversammlung des Internationalen Landwirtschaftlichen Instituts in Rom zu vertreten hatte. Am l.Mai verliess die Delegation Berlin, um vom 3. bis 6. Mai. in Prag die Vertragsunterhandlungen mit der Tschechoslowakei weiterzuführen.

Über die zweite Etappe der Verhandlungen mit Deutschland ist folgendes zu berichten:

1. Schweizerische Begehren zum deutschen Zolltarif:

Von den schweizerischen Wünschen wurden 40 gänzlich erledigt, davon 18 durch Herabsetzung der deutschen bisherigen vertragsmässigen oder autonomen Ansätze, 18 durch deren Bindung und 4 durch Verzicht. Der Verzicht auf einzelne Begehren erfolgte, sei es, weil solche vollständig aussichtslos erschienen, sei es, weil das schweizerische Interesse sich als geringfügig herausstellte und in keinem Verhältnis zu den verlangten Gegenleistungen war, oder aber weil es vorteilhafter schien, gewisse Ansätze durch andere Staaten ausfechten zu lassen, in der Meinung, dass die Schweiz auf dem Wege der Meistbegünstigung zu dem gewünschten Resultat kommen könne. Betreffend 65 Positionen des deutschen Tarifs blieben die schweizerischen Begehren offen, doch ist eine grössere Zahl von Unterabteilungen auch dieser Positionen durch Herabsetzung, Bindung oder Verzicht erledigt. f..J2

Auch in einigen Textilbegehren kam die deutsche Delegation den schweizerischen Wünschen in annehmbarem Masse entgegen. So wurden die Positionen ungezwirnte und gezwirnte künstliche Seide, Florettgespinste, Seidenzwirn aus Rohseide durch Bindung und Herabsetzung und Beuteltuch durch Herabsetzung erledigt. Für gebleichte, gefärbte und bedruckte Kammgarne wurde die Bindung der schon Belgien gewährten Ansätze zugestanden. Ebenfalls erledigt sind die Pos. betr. Baumwollzwirn, Wirk- und Strick waren aus Baumwolle, sowie Wachsmusselin und Filze. In bezug auf Baumwollgarne nähern sich die Vorschläge. [...]Auf den schwersten Widerstand hingegen stiessen die Begehren bezüglich anderer Textilien, insbesondere die Seidengewebe, sowie die Stickereien.

Die deutsche Delegation weigerte sich zunächst, Erklärungen auf diesem Gebiete abzugeben, indem sie verlangte, dass schweizerischerseits vorerst grösseres Entgegenkommen gegenüber den deutschen Begehren gezeigt werden müsste und dass insbesondere Ermässigungen auf dem schweizerischen Gebrauchstarif gewährt werden sollten. Demgegenüber betonte die schweizerische Delegation immer und immer wieder, dass die Ansätze des Gebrauchstarifs schon als Vertragsansätze zu gelten hätten, welche deutscherseits durch Konzessionen erkauft werden müssen, und dass Reduktionen dieser Ansätze nur ausnahmsweise als Äquivalent für besonders wichtige deutsche Zugeständnisse in Frage kämen. Erst als in der Schlussitzung der schweizerische Vorsitzende nachdrücklich die Inkraftsetzung des neuen provisorischen Generaltarifs in Aussicht stellte, falls deutscherseits nicht bedeutende Reduktionen in den genannten Gebieten angeboten würden, machte die deutsche Delegation Vorschläge, die wenigstens als künftige Grundlage für weitere Verhandlungen dienen können. Für Stickereien wurden um 200 M. niedrigere Ansätze in Aussicht gestellt, während die Ansätze für Seidengewebe um ungefähr 200 M. unter die Ansätze des sogenannten Pariser Abkommens gehen. Dieses letztere ist von den deutschen und französischen Sachverständigen für die Regelung der Zölle zwischen Deutschland und Frankreich in Aussicht genommen worden, und die deutsche Delegation hatte in früheren Sitzungen wiederholt erklärt, unter keinen Umständen weitergehende Offerten machen zu dürfen. Die Erledigung dieser Positionen wird weitere Konferenzen schweizerischer und deutscher Interessenten erfordern. Die Verhandlungen betr. Stickereien werden nur in Verbindung mit der Regelung des Veredlungsverkehrs zu einem Abschluss gebracht werden können.

2. Deutsche Begehren zum schweizerischen Zolltarif:

Die deutsche Delegation verzichtete auf die weitere Geltendmachung von 9 Begehren. [...]Durch Bindung wurden 33 Begehren erledigt. [...]

Ermässigungen der Ansätze des Gebrauchstarifs wurden nur in vereinzelten Fällen zugestanden. Auf diese Weise sind einzig die deutschen Begehren betr. Felchen, Salinglas, Schreinerzirkel und Elektrokarren erledigt worden.

Die schweizerische Delegation stellte sich auf den Standpunkt, dass die Reduktionen, zu welchen sie der Bundesrat ermächtigt hatte, als äusserstes Entgegenkommen gewertet werden sollen und deswegen nur dann angeboten werden dürften, nachdem deutscherseits entsprechende Zugeständnisse gemacht worden waren.

Da dies in den wichtigsten Positionen nicht der Fall war, beschränkte sich die schweizerische Delegation darauf, für gewisse Positionen die Möglichkeit von Ermässigungen anzukünden, ohne aber deren Mass bekanntzugeben. Im einzelnen ist zu sagen, dass die Deutschen besonders hartnäckig die Herabsetzung des Kartoffelzolles verlangten, wobei schweizerischerseits aber nur eine Ermässigung für Saatkartoflfeln in Aussicht gestellt werden konnte. Gegenstand eingehender Debatte waren insbesondere die Positionen betreffend Bier, Holz, Schreinerwaren, Möbel, Papier, Karton, Wollgewebe, Korbflechterwaren, Kalk, Weckeruhren, chemische Farben und Spielzeug. Für alle diese Waren wurden deutscherseits Herabsetzungen verlangt, die bisher nicht zugestanden werden konnten.

3. Der Vertragstext wurde in einigen Ausschussitzungen besprochen. In bezug auf diesen bestehen keine ernstlichen Differenzen. Immerhin ist zu bemerken, dass deutscherseits die Aufnahme von Bestimmungen betreffend Doppelbesteuerung, Niederlassung und Rechtsschutz gewünscht wird, welche von der schweizerischen Delegation abgelehnt werden musste. Betreffend eine Abmachung über Vermeidung von Doppelbesteuerung wurde darauf hingewiesen, dass wegen der Souveränität der Kantone in Steuersachen eine staatsvertragliche Bindung in dieser Materie schwer möglich wäre. Betreffend Niederlassung und Rechtsschutz wurde auf die noch bestehenden Spezialverträge verwiesen, zu deren Abänderung oder Ergänzung die schweizerische Delegation nicht kompetent sei.

Abschliessend darf darauf hingewiesen werden, dass die Verhandlungen während der zweiten Etappe in dem Masse, das erwartet werden konnte, fortgeschritten sind. Wenn auch einige Hauptprobleme, z.B. der Veredlungsverkehr und die Textilzölle, noch nicht gelöst werden konnten, so sind dieselben doch in den Mittelpunkt der Debatte gerückt und können in Angriff genommen werden, sobald die Verhandlungen wieder aufgenommen werden. Wenn die 16 Plenarsitzungen, die in Berlin stattfanden, nicht noch bessere Resultate gezeitigt haben, so liegt der Grund in der Verzögerungstaktik der deutschen Delegation, welche bezweckte, damit möglichst viel schweizerische Zugeständnisse herauszubringen, ohne ihrerseits genügende Konzessionen zu machen. Für die Fortsetzung der Unterhandlungen, welche in nächster Zeit in der Schweiz erfolgen sollen, wird das Volkswirtschaftsdepartement weitere Instruktionen des Bundesrates einholen.

Es wird beschlossen, von den obigen Ausführungen in zustimmendem Sinne Kenntnis zu nehmen.

1
E 1004 1/299. Abwesend: Chuard.
2
Das Protokoll geht in der Folge auf einzelne erledigte bzw. noch hängige Tarifpositionen ein.