Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
III. BILATERALE BEZIEHUNGEN
5. China
5.1. Allgemeine Beziehungen
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 9, doc. 97
volume linkBern 1980
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001C#1000/1531#237* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(C)1000/1531 18 | |
Dossier title | Zolltarifrevision mit China, Pekingkonferenz 1925, Washingtonervertrag (1922–1929) | |
File reference archive | B.14.2.5 • Additional component: China |
dodis.ch/45114
Der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes, E. Schulthess, an den Vorsteher des Politischen Departementes, G. Motta1
Wir beehren uns, den Empfang Ihrer beiden Schreiben vom 28. vor. Mts. und 17. ds.Mts.2 zu bestätigen, womit Sie uns über die bevorstehende Zollkonferenz in Peking und Ihre bisherigen Schritte in dieser Angelegenheit unterrichten. Ihre Ausführungen haben unsere volle Aufmerksamkeit gefunden und wir sprechen Ihnen dafür unsern verbindlichen Dank aus.
Was die Frage einer Vertretung der Schweiz an dieser Konferenz anbetrifft, so sind wir mit Ihnen der Auffassung, dass nach der bisherigen Haltung der chinesischen Regierung die Zulassung eines schweizerischen Vertreters wohl schwerlich zu erwarten wäre. Sie machen mit Recht darauf aufmerksam, dass je nach dem Programm dieser Konferenz die Frage einer Vertretung der Schweiz an den betreffenden Verhandlungen verschieden beantwortet werden könne. Beschränkt sich die Konferenz auf die Behandlung der ihr durch die Art. 2 und 3 des Washingtoner Abkommens vom 6. Februar 1922 zugewiesenen Aufgabe, oder kommt daneben höchstens noch die Frage der chinesischen Tarifautonomie zur Sprache, so wäre Ihres Erachtens die Zulassung eines offiziellen schweizerischen Delegierten kaum möglich. Wir teilen hier durchaus Ihre Ansicht. Es ist nicht anzunehmen, dass die chinesische Regierung in dieser Beziehung von ihrer bisherigen Haltung abgehen würde. Einen Rechtsanspruch für die Zulassung besitzen wir bekanntlich nicht. Anders liegt die Sache dagegen, wie Sie richtig hervorheben, wenn an dieser Konferenz nicht nur die Frage einer Änderung des chinesischen Zolltarifes oder die Wiederherstellung der chinesischen Zolltarifautonomie, sondern darüber hinaus noch die Abschaffung der Kapitulationen zur Sprache gebracht werden sollte. In diesem Fall wäre die Frage einer offiziellen Teilnahme der Schweiz noch zu prüfen. Nach unserem Dafürhalten können wir, gestützt auf den Freundschaftsvertrag zwischen der Schweiz und China vom 13. Juni 1918, diesen Anspruch wohl erheben. Ein Entscheid darüber scheint aber auch uns nicht besonders dringlich, denn es ist kaum anzunehmen, dass die übrigen Signatarmächte in dieser Frage der Exterritorialität ihre Rechte nicht auf das Hartnäckigste zu verteidigen trachten werden. Die Schweiz wird also hier gegebenenfalls immer noch Gelegenheit haben, ihre Ansprüche rechtzeitig zur Geltung bringen zu können.
Was nun die Frage anbelangt, ob die Schweiz, nachdem eine offizielle Teilnahme an einer blossen Zollkonferenz kaum möglich erscheint, nicht einen offiziösen Beobachter nach Peking entsenden soll, so können wir uns in dieser Beziehung Ihren Ausführungen nur anschliessen. Wir sehen in der Ernennung eines solchen offiziösen Vertreters vorläufig die einzige Möglichkeit, um die schweizerischen Interessen bei dieser Konferenz zu wahren. Schwierig ist nun allerdings die Personenfrage. Nach dem Stande der Verhältnisse und namentlich auch angesichts der geringen noch zur Verfügung stehenden Frist bis zur Eröffnung der Konferenz scheint uns, es wäre das Gegebene, wenn Herr Dr. Kästli, der Vertreter des leider durch Krankheit verhinderten schweizerischen Generalkonsuls in Shanghai, mit dieser Aufgabe betraut würde. Wir sind allerdings nicht in der Lage, uns über die Eignung des Herrn Dr. Kästli zu dieser Mission auszusprechen, ebensowenig als wir beurteilen können, ob der Genannte in Shanghai mit Rücksicht auf die übrigen Konsulatsgeschäfte abkömmlich ist. Die Beantwortung dieser Fragen müssen wir Ihnen überlassen. Ergeben sich hier keine Schwierigkeiten, so möchten wir Ihnen beantragen, Herrn Dr. Kästli mit dieser Aufgabe zu betrauen. Es wird sich für ihn darum handeln, mit den Delegierten der an der Pekinger Konferenz vertretenen Staaten Fühlung zu nehmen und dabei zu versuchen, dass auch den schweizerischen Interessen gebührend Rechnung getragen werde. Dies dürfte überall da ohne allzu grosse Schwierigkeiten möglich sein, wo die schweizerischen Interessen mit denjenigen anderer Länder, die an der Konferenz offiziell vertreten sind, übereinstimmen, also wohl in den meisten Fällen. Detaillierte Instruktionen können wir nicht aufstellen. Dazu wäre eine genaue Prüfung aller in Betracht kommenden schweizerischen Interessen nötig, was angesichts der zur Verfügung stehenden kurzen Zeit nicht möglich ist. Alles nähere muss unter diesen Umständen dem Gutfmden unseres Vertreters, der ja über die schweizerischen Interessen in China orientiert ist, selbst überlassen werden. Eventuell wird eine fortwährende, vielleicht sogar telegraphische Berichterstattung über die Konferenz notwendig werden, so dass dann unter Umständen noch nachträglich weitere Instruktionen erteilt werden können3
. [...]
- 1
- Schreiben: E 2001 (C) 1/18. Paraphe: GH.↩
- 2
- Beide Schreiben nicht abgedruckt.↩
- 3
- Das Politische Departement ernannte F. Kästli zum Beobachter an der Pekinger Zollkonferenz und versah ihn mit ausführlichen Instruktionen (nicht ermittelt), wie aus einem Schreiben des Politischen Departementes an das schweizerische Generalkonsulat in Shanghai vom 29.9.1925 hervorgeht (E2001 (C) 1/18). Das Politische Departement führte in diesem Schreiben weiter aus: [...] Les expériences faites les années précédentes semblent démontrer que He] refus répété de nous laisser adhérer au Traité /concernant la revision du tarif des douanes chinoises! ou à participer aux travaux de Commissions ou Conférences s’occupant des douanes chinoises est catégorique et définitif.[...] Am 2.10.1925 telegraphierte das Politische Departement nach Shanghai: [...]Switzerland has been denied right adhere treaty and participate Conference, our treaty with China containing no tariff. Your mission Peking consists inofficial action and information (E 2001 (C) 1/18). An der Pekinger Zollkonferenz erhielt China die volle Zollautonomie auf den 1.1.1929, verpflichtete sich dabei aber, bis zu diesem Datum auf seine Binnenzölle (Likin) zu verzichten. Zur zollpolitischen Entwicklung in China in den folgenden Jahren vgl. GBer 1925, S. 501, GBer 1926, S. 514, GBer 1927, S.490, GBer 1928, S. 519 und GBer 1929, S. 522 sowie Nr. 338.↩
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