Classement thématique série 1848–1945:
II. LES RELATIONS BILATERALES ET LA VIE DES ETATS
II.22. Russie
II.22.1. La question de la reprise des relations commerciales et des intérêts suisses
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 8, doc. 372
volume linkBern 1988
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001C#1000/1542#2* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(C)1000/1542 1 | |
Dossier title | Pourparlers de 1924 (1923–1924) | |
File reference archive | B.15.0 • Additional component: Russland |
dodis.ch/45014
Ich beehre mich, Ihnen den Empfang Ihrer Instruktion vom 13. ds.2 zu bescheinigen. Inzwischen hatte sich aber schon vor Eingang Ihres Schreibens die Lage wesentlich verändert. Am 10. ds. Mts. ersuchte mich der russische Botschaftssekretär Stange, ihm Gelegenheit zu einer kurzen Mitteilung, die er mir im Aufträge des Botschafters zu machen habe, zu geben. Er anerbot sich, mich auf der Gesandtschaft zu besuchen, was ich annahm. Der Besuch fand am 11. ds. statt. Herr Stange teilte mir mit, dass der Botschafter jetzt auf die letzte Unterredung bei Geheimrat Hauschild hin neue Instruktionen seiner Regierung erhalten habe. Damit Herr Hauschild nicht mit der Veranstaltung einer vielleicht zum vornherein als aussichtslos verurteilten Zusammenkunft bemüht werde, wünsche der Botschafter mir die Stellungnahme seiner Regierung schon vorher bekanntzugeben. Nach dieser Stellungnahme sei eine Aufhebung des Boykotts ohne besondere Liquidierung des Falles Worowski nur möglich auf dem Wege der Aufnahme normaler diplomatischer Beziehungen. Dabei sei die Regierung bereit, zwei Etappen in dem Sinne einzuräumen, dass zwei getrennte Dokumente errichtet würden, von denen das eine den Boykott aufhebe, das andere die Anerkennung ausspreche, wobei dieses zweite Dokument mit einem späteren Datum als das erste versehen oder auf einen späteren immerhin jetzt schon zu bestimmenden Termin wirksam erklärt werde. Wolle die schweizerische Regierung hierauf nicht eintreten, so könne der Boykott für sich allein nur unter den früher genannten Bedingungen aufgehoben werden: Beileidserklärung und Bezahlung einer Rente an die Tochter Worowski. Ich erklärte meinerseits, neue offizielle Instruktionen noch nicht erhalten zu haben, aber bestimmt zu wissen, dass wir weder auf die eine noch die andere Alternative eingehen können. Ich bemerkte dabei, dass, wenn meine Ansicht zutreffe, nach der Auffassung des russischen Botschafters eine weitere Zusammenkunft wohl als zwecklos erscheine. Herr Stange wollte dies nicht ohne weiteres bejahen, sondern glaubte, dass trotzdem seinem Botschafter eine nochmalige Unterredung erwünscht sein werde. Wenigstens sei er, Stange, beauftragt, mir mitzuteilen, dass der Botschafter jederzeit bereit sei, einem Ruf von Geheimrat Hauschild Folge zu leisten. Ich versprach, von mir hören zu lassen, sobald ich die erwarteten Instruktionen erhalten haben werde.
Ich würde Ihnen den Inhalt dieser Unterredung sofort mitgeteilt haben, wenn ich nicht geglaubt hätte, dass Ihre Instruktion bereits unterwegs sei und sich mit meinem Bericht kreuzen würde. Sofort nach Empfang Ihres Schreibens vom 13. ds. habe ich, in Erwiderung des von Herrn Stange mir erstatteten Besuches, Herrn Legationssekretär Dr. Jenny zum Botschafter Krestinski entsandt, mit dem Aufträge
1. zu kontrollieren, dass ich die oben erwähnten, mir durch Herrn Stange eröffneten russischen Postulate richtig verstanden habe,
2. festzustellen, dass diese Postulate nicht nur über die Vermittlungsvorschläge Hauschilds, sondern sogar über die bei der letzten Besprechung gestellten russischen Forderungen hinausgehen, indem nun wiederum die damals fallengelassene Rente beansprucht wird,
3. zu erklären, dass unter diesen Umständen und nach den mir nunmehr zugekommenen Instruktionen die Weiterführung der Verhandlungen auf der russischen Basis für uns ausgeschlossen sei.
Zu 1 bemerkte Herr Krestinski, dass die neuen russischen Postulate, so wie ich sie oben darstellte, zwar richtig wiedergegeben seien, dass er sie aber noch in dem Sinne ergänzen müsse, dass nun auch für den Fall der Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen seiner Regierung eine schweizerische Beileidserklärung verlange, wenn auch vielleicht in verdeckter Form. Auf die Bemerkung von Dr. Jenny, dass hiervon an der letzten Besprechung nicht die Rede gewesen sei, gab Krestinski dies zu mit dem Beifügen, dass er damals, als seine persönliche Meinung, geglaubt habe, für den Fall der Anerkennung auf eine Beileidserklärung verzichten zu können, dass diese seine Auffassung aber von seiner Regierung nicht «ratifiziert» worden sei. Er wiederholte und formulierte:
der Boykott wird nur aufgehoben
1. entweder gegen Anerkennung de jure und verkapptes Beileid,
2. oder, bei Verweigerung der Anerkennung, gegen «klares» Beileid plus Rente.
Bei diesen unüberbrückbaren Gegensätzen zwischen den Instruktionen der beiden Regierungen warf in meinem Aufträge Herr Dr. Jenny die Frage auf, ob eine nochmalige Zusammenkunft bei Geheimrat Hauschild überhaupt noch einen Zweck habe. Krestinski bejahte dies für den Fall, dass eine erneute Aussprache mich vielleicht veranlassen würde, nochmals an meine Regierung zwecks Änderung meiner Instruktionen zu gelangen. Dr. Jenny erklärte dies als ausgeschlossen; doch könnte man sich überlegen, ob es nicht korrekt sei, Herrn Hauschild, der uns seine guten Dienste zur Verfügung gestellt habe, im Beisein beider Parteien gemeinsam über den Ausgang der Sache zu unterrichten. Krestinski pflichtete dem für seine Person bei, in der Meinung, dass es Herrn Hauschild überlassen sein solle zu entscheiden, ob er beide Parteien nochmals zu sich bitten wolle oder nicht. Da Krestinski möglicherweise Hauschild eine bezügliche Bemerkung machen wird, darf ich Sie um Ihre gefällige telegraphische Weisung3 bitten, ob ich letzterem einfach, unter Verdankung seiner guten Dienste, das Scheitern der Verhandlungen melden, oder ob ich mich zu einer allfällig von ihm gewünschten letzten Zusammenkunft zur Verfügung stellen soll. Ich erlaube mir das Letztere vorzuschlagen, einmal aus Höflichkeit gegenüber Herrn Hauschild und sodann, weil es mir als in unserem Interesse liegend erscheint, vor seinen unparteiischen Ohren festzustellen, dass wir bereit waren, seinen Vermittlungsvorschlag in einer textlichen Modifikation anzunehmen – denn das bedeutete ja Ihre Instruktion – und dass es nur die russische Intransigenz ist, die eine Verständigung verunmögliche. Schliesslich möchte ich Krestinski noch die erste Folge dieser Intransigenz, d. h. die bevorstehende Differenzierung in der Visaerteilung, eröffnen.
Ein materielles Ergebnis der Zusammenkunft verspreche ich mir in keiner Weise. Schien auch während der bisherigen Unterhandlungen Krestinski durch seine sukzessiven Konzessionen bemüht, eine Verständigung zu ermöglichen, so ist nach der Haltung seiner Regierung eine solche heute ausgeschlossen. Immerhin dürfte es sich empfehlen, mit der Verfügung der Konsequenzen aus dem Bruch der Verhandlungen noch einige Tage d. h. bis zu dessen allfälliger Konstatierung bei Geheimrat Hauschild zuzuwarten. Was die Mitwirkung von Professor Stein betrifft, so war Krestinski mit mir einverstanden, diese nicht weiter in Anspruch zu nehmen, ihm aber zu verschweigen, dass er durch Geheimrat Hauschild ersetzt worden ist.
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