Language: German
21.9.1923 (Friday)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du 21.9.1923
Secret minutes of the Federal Council (PVCF-S)
Incidents entre fascistes et socialistes au Tessin. Démarche diplomatique italienne. Nécessité d’interdire aux fascistes le port des chemises noires et de renforcer les moyens du Canton du Tessin pour le maintien de l’ordre. Informer les antifascistes italiens établis au Tessin de ne pas perturber l’ordre public. Expulser les perturbateurs notoires.
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Printed in

Antoine Fleury, Gabriel Imboden (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 8, doc. 287

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Bern 1988

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dodis.ch/44929
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 21 septembre 19231

Fascisten und Sozialisten im Tessin. Zwischenfälle in Lugano

Mündlich

Am letzten Sonntag, den 16. September 1923, begaben sich die Mitglieder der Fascistensektionen im Tessin zur Fahnenweihe von Lugano aus nach Porlezza. Schon bei der Abreise kam es zu leichten Händeln zwischen den Fascisten und Sozialisten, die jene an der Abreise hindern wollten. Als die Rückkehr der Fascisten am Abend in Aussicht stand, sammelten sich wieder Sozialisten in ziemlich grosser Zahl an der Landungsbrücke der Dampfschiffe in Lugano an, um die Fascisten am Aussteigen zu hindern. Ein Polizist fuhr dem Schiff, das die Fascisten bringen sollte, nach Gandria entgegen und riet, nicht in Lugano sondern in Campione zu landen, von wo die Fascisten dann nach dem Tessin zurückkehren sollten. Das Schiff fuhr dann auch zunächst nach Campione, kam aber später doch mit gelöschten Lichtern nach Lugano und hier ereigneten sich dann Zusammenstösse zwischen Sozialisten und den aussteigenden Fascisten; ein Fascist feuerte einige Schüsse in die Luft ab; im übrigen liefen die Händeleien aber noch glimpflich ab.

Am Sonntag vorher war es übrigens in Porto-Ceresio schon zu Anständen zwischen tessinischen Sozialisten, die sich zu einer sozialistischen Feier dorthin begeben hatten, und Fascisten gekommen.

Der Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements erstattet über den Stand der Angelegenheit Bericht. Am Dienstag meldete ein kurzes Telegramm des tessinischen Regierungspräsidenten, die Untersuchung sei im Gang, sie habe bis jetzt nicht ergeben, dass die Fascisten ihre Uniform getragen hätten. Die polizeiliche Untersuchung hat dann zur Überweisung von 9 Mittätern, 7 Italienern und 2 Schweizern, an die Staatsanwaltschaft zur Erhebung der Anklage wegen Störung der öffentlichen Ordnung geführt. Noch nicht abgeschlossen ist die Untersuchung darüber, ob Fehler der Polizei vorgekommen sind. Sollte sich zeigen, dass dies zutrifft, so würde auch gegen die fehlbaren Polizeiorgane eingeschritten.

Ebenfalls am Dienstag erschien der italienische Gesandte bei Bundesrat Häberlin und teilte mit, seine Regierung habe ihn beauftragt, sich nach der Angelegenheit zu erkundigen und ihre Interessen zu wahren. (Der italienische Ministerpräsident hat den schweizerischen Geschäftsträger in Rom in der gleichen Angelegenheit zu einer Besprechung kommen lassen.2 Er wisse, dass eine Untersuchung eingeleitet sei und wünsche über deren Ergebnisse auf dem Laufenden gehalten zu werden. Seine Regierung lege Wert darauf, dass die Übeltäter bestraft werden. Er sprach dann die Vermutung aus, das Polizeiaufgebot sei vielleicht zu gering gewesen, besonders da bekannt war, dass im Tessin schon früher von den Sozialisten Maueranschläge gegen die Fascisten gemacht worden seien, und da überdies der italienische Generalkonsul in Lugano die Regierung darauf aufmerksam gemacht hatte, es seien anlässlich der Fascistenfahrt nach Porlezza Anstände mit den Sozialisten zu befürchten.

Herr Häberlin hat dem Gesandten Kenntnis von dem bisherigen Ergebnis der Untersuchung gegeben und ihm erklärt, die Regierung habe mit der Überweisung derjenigen, die nach der Voruntersuchung belastet erscheinen, an die Gerichte alles getan, was in ihrer Zuständigkeit lag und es sei nunmehr Sache der Justizbehörden, die Angelegenheit weiter zu verfolgen. Der Gesandte möchte nun noch wissen, wie es mit der Untersuchung über das Verhalten der Polizeiorgane sich verhalte und fügte bei, wenn er melden könnte, dass auch da eingeschritten werde, so würde das wesentlich zur Beruhigung in Italien beitragen. In dieser Beziehung, so erwiderte der Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements, sei das Ergebnis der Untersuchung abzuwarten, womit sich der Gesandte einverstanden erklärte.

Der Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements wies dann auch daraufhin, dass das Tragen der schwarzen Hemden durch die Fascisten im Tessin als Herausforderung empfunden werde und viel zum Entstehen von Misshelligkeiten beitrage, worauf der Gesandte erwiderte, er sei bereit in dem Sinne an seine Regierung zu berichten, dass den Fascisten im Tessin das Tragen der Uniform besser untersagt würde.

Inzwischen hat sich ergeben, dass das Polizeiaufgebot nicht ungenügend war, da 35 Polizisten zusammengezogen wurden. Es ist aber wohl möglich, dass die Polizisten ungenügende Weisungen hatten. Es sollte auch festgestellt werden, ob sich der italienische Generalkonsul richtig benommen hat, der, wie verlautet, durch telephonische Weisung veranlasst hat, dass das Schiff mit den Fascisten sich von Campione nach Lugano zur Landung begab.

Der Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements beabsichtigt, nach der Sitzung mit dem tessinischen Regierungspräsidenten telephonisch in Verbindung zu treten, um Auskunft über das Ergebnis der Untersuchung betr. das Verhalten der Polizei und auch über die ändern vorerwähnten Punkte, einschliesslich der Vorgänge in Porto- Ceresio zu erlangen. Er würde dann, sofern der Rat einverstanden ist, sofort dem Gesandten in Rom über den Stand der Angelegenheit berichten, damit dieser dem italienischen Ministerpräsidenten die nötigen Aufschlüsse erteilen kann.

Der Rat billigt dieses Vorgehen.

In der Beratung wird betont, es müsse bedauerlicherweise festgestellt werden, dass die tessinische Staatsgewalt in dieser Angelegenheit insofern versagt habe, als die Landung des von Porlezza zurückkehrenden Schiffes in Lugano nicht gesichert wurde. In solchen Dingen wird die Stellung der vom internationalen Standpunkte aus mitverantwortlichen Bundesregierung immer sehr schwierig, wenn nicht über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bei den Kantonsregierungen dieselben Auffassungen massgebend sind wie bei ihr. Sehr erschwert müsste ihre Stellung insbesondere dann werden, wenn die nunmehr dem Gericht überwiesenen Ruhestörer allfällig freigesprochen werden sollten. In solchen Fällen sei eben doch die Bestrafung die Voraussetzung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Wenn sich unter den Überwiesenen italienische Refraktäre oder Deserteure befänden, so wäre es angezeigt, sie auszuweisen, da es Länder genug gibt, wohin sie sich begeben können. Der Bundesrat habe allen Grund, gegenüber Italien sich in dieser Sache versöhnlich zu zeigen und für eine annehmbare Beilegung des Anstandes zu sorgen.

Es sei geboten, den Gesandten in Rom sofort von dem Stand der Angelegenheit in Kenntnis zu setzen und weitere Mitteilungen über das Ergebnis der Untersuchung in Aussicht zu stellen.

Natürlich müsse auch das Verhalten der Fascisten in der Angelegenheit genau geprüft werden. Sehr zu begrüssen wäre es, wenn ihnen das Tragen des schwarzen Hemdes verboten würde.

Wie aber auch diese Angelgenheit erledigt werde, die Tatsache bleibe bestehen, dass die Gefahr der Übertragung der zwischen den Fascisten und Sozialisten in Italien herrschenden Misshelligkeiten in die Schweiz und ihre Austragung auf Schweizerboden bestehen bleibe. Diese Ausländer hätten die Pflicht, sich bei uns ruhig und anständig zu verhalten. Es werde also gut sein, durch Ausweisung von Ruhestörern darzutun, dass solche Händeleien nicht geduldet werden. Es werde von beiden Seiten gefehlt und es sei nicht zu verkennen, dass die Fascistenorganisationen in der Schweiz eine ständige Gefahr bilden. Auch die Tessiner Regierung müsse nun wohl den Ernst dieser Gefahr einsehen und es werde gut sein, ihr unzweideutig zu sagen, dass sie dieser Sache volle Aufmerksamkeit schenken müsse; dies umsomehr, als der der Parteiverhältnisse wegen nicht eben sonderlich gefestigten Regierung eine Rückenstärkung durch den Bundesrat nur erwünscht sein könne. Dazu gebe sich Gelegenheit, wenn am kommenden Sonntag die Eröffnung des landwirtschaftlichen Institutes im Tessin gefeiert werde, zu welchem Anlass sich Herr Bundesrat Motta voraussichtlich begeben wird und auch Herr Bundesrat Schulthess geladen ist. Sollte dies nicht angängig erscheinen, so wäre es angezeigt, in den nächsten Tagen eine Besprechung der Angelegenheit zwischen einer Abordnung des Bundesrates und einer Abordnung der Tessiner Regierung herbeizuführen.

Der Rat beschliesst, die HH. Bundesrat Motta und Bundesrat Schulthess zu beauftragen, am kommenden Sonntag mit Mitgliedern der Tessiner Regierung über die Angelegeneheit Rücksprache zu nehmen und ihnen die Auffassung des Bundesrates zur Kenntnis zu bringen.2

Zur Frage der Ausweisung wird noch mitgeteilt, der italienische Gesandte habe sie nicht berührt und infolgedessen habe auch der Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements ihrer keine Erwähnung getan. Der eine der dem Gerichte Überwiesenen stehe übrigens unter einer Ausweisungsverfügung, deren Vollziehung aber auf Wunsch der Tessiner Regierung aufgeschoben worden sei. Nunmehr dürfte aber dem Vollzug nichts mehr entgegenstehen. Es liege zur Zeit kaum ein Anlass vor, Italien gegenüber bekannt zu geben, dass die Frage der Ausweisung geprüft werde. Dagegen könne dem Gesandten in Rom hierüber eine Andeutung gemacht werden.

1
E 1005 2/2.
2
Extrait du rapport daté du 18sept. 1923 de T. de Sonnenberg, Chargé d’affaires a.i.: [...] Il[Mussolini]a. insisté sur le fait que l’incident actuel n’a pas eu de fâcheuses conséquences, mais qu’il n’était évidemment pas exclu qu’un jour il puisse y avoir quelques blessés ou morts dans des bagarres de ce genre, et l’affaire pourrait se présenter sous un aspect bien plus délicat[...] (E 2001 (B) 4/ A). 2, Les conseillers fédéraux Motta et Schulthess exposèrent les résultats de leurs entretiens avec le gouvernement tessinois à la séance du Conseil fédéral du 24 septembre 1923 (E 1005 2/2). Le 27 septembre, il y eut un second entretien entre le gouvernement tessinois et une délégation du Conseil fédéral, cf. PVCF du 28 septembre, E 1005 2/2.