Language: German
3.6.1922 (Saturday)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du 3.6.1922
Minutes of the Federal Council (PVCF)
Motta s’oppose à l’installation en Suisse d’un envoyé commercial soviétique, Bratman. L’objectif des Russes, c’est d’arriver à la reconnaissance par le biais de relations commerciales. Les affaires commerciales à conclure peuvent se faire par le seul canal des milieux privés.

Classement thématique série 1848–1945:
II. LES RELATIONS BILATERALES ET LA VIE DES ETATS
II.22. Russie
II.22.1. La question de la reprise des relations commerciales et des intérêts suisses
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Printed in

Antoine Fleury, Gabriel Imboden (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 8, doc. 199

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Bern 1988

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dodis.ch/44841
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 3 juin 19221

1681. Beziehungen zu Sowjetrussland

Mündlich

Der Vorsteher des politischen Departementes erinnert an das von Nationalrat Belmont beim politischen Departement anhängig gemachte Begehren, den Ingenieur Bratman, der seinerzeit mit der Sovietmission ausgewiesen worden ist, in die Schweiz kommen zu lassen, um den Schweizer Behörden Vorschläge betreffend die Aufnahme von Handelsbeziehungen mit Sovietrussland unterbreiten zu können. Die Auffassung der mit den russischen Verhältnissen soweit möglich vertrauten Personen, die der Vorsteher des politischen Departementes angefragt hat, geht übereinstimmend dahin, dass wirtschaftlich in Russland nicht viel zu holen sei, wogegen angesichts der Wandlungen, die in der innern Politik der Sovietregierung in jüngster Zeit zu Tage getreten sind, kaum mehr allzu schwerwiegende Bedenken gegen die Aufnahme von Beziehungen zu Russland sprechen. Die gegenüber der Sovietregierung durchaus ablehnende Haltung Amerikas, das lediglich mit Rücksicht auf die Orientpolitik Englands zu Stande gekommene englische-russische sogenannte Handelsabkommen, das inhaltlich im wesentlichen ein politisches Abkommen sei, das Schicksal der russischen Handelsmission in Italien haben den Vorsteher des politischen Departementes zu der Überzeugung gebracht, dass es der Sovietregierung bei all ihren Anstrengungen zur Anbahnung von Handelsbeziehungen im Grunde genommen lediglich darum zu tun sei, allmählig die Anerkennung durch die Regierungen anderer Staaten zu erlangen. Das zeige sich deutlich darin, das immer die Anknüpfung von Handelsbeziehungen von der Gewährung der diplomatischen Privilegien für die unterhandelnden Missionen und Einzelsendlinge abhängig gemacht werde, wie denn auch Nationalrat Belmont für Bratman die Chiffrebenutzung und die übrigen diplomatischen Vergüngstigungen verlangt habe. Solche Bestrebungen und damit die politischen Ziele der Sovietregierung zu begünstigen und ihre interstaatliche Stellung wenn auch nur moralisch zu kräftigen, habe der Bundesrat keine Veranlassung, weshalb der Vorsteher des politischen Departementes der Auffassung zuneigt, es sei dem Nationalrat Belmont mitzuteilen, der Bundesrat müsse davon absehen, den Ingenieur Bratmann in die Schweiz kommen zu lassen, dagegen sei er bereit, schriftliche Vorschläge Bratmanns betreffend die Aufnahme von Handelsbeziehung zu prüfen.

In der Beratung wird auf die privaten Anknüpfungen, die schon im Gange sind, wie z. B. die Verhandlungen Lomonosoffs2 mit der Lokomotivfabrik Winterthur (Bestellung von 50 Lokomotiven) hingewiesen, von denen allerdings nicht sicher sei, ob der definitive Abschluss nicht schliesslich doch von einer mehr oder weniger weitgehenden Anerkennung der Sovietregierung abhängig gemacht werde. Anderseits wird betont, bei den mangelhaften Auskünften, die zurzeit über Russland zu Verfügung stehen, könne man nicht von vornherein doktrinär jede Möglichkeit, mit Russland Geschäfte zu machen, ablehnen. Bei der herrschenden Arbeitslosigkeit wäre es natürlich sehr erwünscht, Aufträge von Russland für unsere Industrie zu erhalten, wenn diese Aufträge gehörig, namentlich durch Verbringung der dafür nötigen Gelder in die Schweiz, gesichert wären. Deshalb erscheine es doch tunlich, den Ingenieur Bratmann wissen zu lassen, er solle bestimmte Vorschläge über Geschäfte, die in der Schweiz gemacht werden sollen, vorlegen. Erscheinen diese Vorschläge annehmbar und bekundet die Sovietregierung durch Beschaffung der nötigen Sicherheiten die feste Absicht, diese Geschäfte wirklich durchzuführen, dann könnte über die weitern Beziehungen zu Russland verhandelt werden. Zum Abschluss der Geschäfte mit den in Betracht fallenden Firmen wäre ein annehmbar erscheinender Unterhändler mit befristetem Visum einzulassen. Auf Grund der Beratung wird beschlossen:

Der Vorsteher des politischen Departementes wird ermächtigt, Herrn Nationalrat Belmont zu erklären, der Bundesrat würde die Zuweisung von Aufträgen Russlands an schweizerische Geschäftsleute gerne sehen. Russland solle also bestimmte Vorschläge über solche Geschäfte vorlegen; wenn diese Vorschläge annehmbar erscheinen, die feste Absicht zur Durchführung der Geschäfte durch Beibringung der nötigen Sicherheiten bekunden, wobei von vornherein die Zusicherung gegeben werden könne, dass zu diesem Zweck in die Schweiz verbrachte Gelder nicht beschlagnahmt würden. Kämen auf diese Weise wirklich Geschäfte zu greifbarem Abschluss, dann könnte über die Anknüpfung von weitern Beziehungen zu Russland verhandelt werden.

1
E 1004 1/279.
2
Cf. no 65.