Language: German
26.10.1920 (Tuesday)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du 26.10.1920 3401. Erneuerung von Schiedsverträgen
Minutes of the Federal Council (PVCF)
Etant donné les préparatifs en vue d’une Cour permanente de Justice internationale où il est question d’instaurer un arbitrage obligatoire, le Conseil fédéral décide de reporter le renouvellement et la conclusion des conventions d’arbitrage.

Classement thématique série 1848–1945:
XVII. QUESTIONS DE L'ARBITRAGE
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Printed in

Jacques Freymond, Oscar Gauye (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 7-II, doc. 422

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Bern 1984

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dodis.ch/44633
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 26 octobre 1920 3401. Erneuerung von Schiedsverträgen1

Der Nationalrat und der Ständerat haben mit Beschluss vom 9. Juni, resp. 7. Oktober dieses Jahres ihre Zustimmung zu dem Antrag des Bundesrates betreffend internationale Schiedsverträge (Bericht vom 11. Dezember 1919)2 erklärt. Es wäre demgemäss der Zeitpunkt gekommen, um die Verhandlungen für den Abschluss von Schiedsverträgen aufzunehmen, speziell mit denjenigen Staaten, mit denen Abkommen bestanden haben, welche seither abgelaufen sind.

Inzwischen hat der Rat des Völkerbundes den Mitgliedern des Völkerbundes den Entwurf einer Übereinkunft betreffend den in Artikel 14 des Paktes vorgesehenen internationalen Gerichtshof mitgeteilt.3 Dieser Entwurf, der von einer Expertenkommission des Rates aufgestellt wurde, ist von diesem zwar noch nicht formell genehmigt, der Gegenstand steht aber auf der Traktandenliste der am 20. Oktober in Brüssel stattfindenden Session. Voraussichtlich wird der Rat die Vorlage unverändert an die Versammlung weiterleiten, die darüber zu entscheiden hat (Ziffer 10, Traktanden-Liste). Der genannte Entwurf bezweckt nicht nur die Organisation des Gerichtshofes, sondern auch dessen Ausstattung mit weitgehenden Kompetenzen. Würde der Entwurf, woran allerdings zu zweifeln ist, in der gegenwärtigen Form angenommen, so würde damit die obligatorische Schiedsgerichtsbarkeit in sehr weitem Umfange zwischen den Mitgliedern des Völkerbundes begründet und Sonderverträge würden völlig gegenstandslos.

Der ersten Völkerbundsversammlung liegt ferner ein norwegischer Antrag vor, der die Schaffung von internationalen Untersuchungs- und Vergleichungskommissionen bezweckt, ähnlich denjenigen, welche vom Bundesrat in seinem Bericht vom 11. Dezember 1919 vorgesehen sind.

Unter diesen Umständen erscheint es angezeigt, mit der Aufnahme von Verhandlungen zum Abschluss neuer SchiedsVerträge sowohl mit Völkerbundsstaaten als mit Staaten, die dem Völkerbund nicht angehören, zuzuwarten, bis die Frage der Schiedsgerichtsbarkeit innerhalb des Völkerbundes abgeklärt ist.

Demgemäss wird beschlossen:

Die Verhandlungen über die Erneuerung, bezw. den Abschluss neuer Schiedsverträge werden verschoben, bis die Frage der Zuständigkeit des internationalen Gerichtshofes des Völkerbundes entschieden ist.

1
E 1004 1/277.
2
Cf. FF, 1919, vol. V, pp. 809–826; ce message résume l’histoire et la portée de la juridiction arbitrale pour la Suisse.
3
Cf. J. O. SdN. no 6, septembre 1920, pp. 359–365.